Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland wird in Anwesenheit des Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer am 28. September 1951 mit einem Festakt feierlich eröffnet.
Als Oberstes Gericht der Bundesrepublik sorgt das BVerfG seither für die Einhaltung und Durchsetzung der Grundrechte und schützt somit die Demokratie.
Organisatorisch setzt sich das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern zusammen. Diese werden vom Bundesrat und dem Bundestag gewählt und dürfen maximal zwölf Jahre im Amt bleiben.
Als Verfassungsorgan wird es von einem befriedeten Bezirk umgeben. Geschützt wird es von der Bundespolizei.
„Die Richterwahl – Reliquie oder Relikt?“ von Michael R. Moser