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8.11.2017 – Ab jetzt drei Geschlechter möglich 

8.November

8. November 2017 –  Bundesverfassungsgericht urteilt, fortan möglich ein drittes Geschlecht im Personenstand anzugeben

Am 8. November 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Personenstandsrecht eine dritte Geschlechtsoption neben „männlich“ und „weiblich“ vorsehen muss, da die bisherigen Regelungen verfassungswidrig waren. 

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, die Menschen, die sich nicht dauerhaft dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen, die Möglichkeit gibt, ihre geschlechtliche Identität positiv eintragen zu lassen, z. B. mit den Optionen „inter“ oder „divers“. Alternativ sollte, so das BVerfG, der Geschlechtseintrag auch komplett entfallen können.

Das Urteil wird 2018 umgesetzt. Seitdem ist es möglich, das eigene Geschlecht auch durch die Option „divers“ sichtbar zu machen.

Mehr zu „Geschlecht“ in Der Sandwirt, u.a.: 

„Irrweg Selbstbestimmungsgesetz“ von Valerie Wilms

 

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