
Der Vertrag von Maastricht trat an die Stelle der 1957 geschlossenen Römischen Verträge und wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet.
Er enthält unter anderem die ursprüngliche Fassung des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und gilt als die Gründungsurkunde der Europäischen Union.
Zum ersten Mal wurden gemeinsame Ziele in Politik, Wirtschaft und Sicherheit festgelegt.
Zudem beinhaltet der Vertrag umfassende Änderungen der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des EG-Vertrags, des EURATOM-Vertrags und des damals noch in Kraft befindlichen EGKS-Vertrags.
Der Vertrag von Maastricht trat am 1. November 1993 in Kraft.
„Recht und Europäische Union“, David Engels im Freien Gespräch mit Rechtswissenschaftler Gerd Morgenthaler