
Der erste patentierte Zuckerstreuer wurde nach seinem Erfinder Heinrich Wilhelm Kurz (geboren 1862, gestorben 1934) benannt – und zwar von dessen Enkel, der die von seinem Opa in einem Notizbuch festgehaltene Idee 20 Jahre nach dessen Tod zum Patent anmeldete.
Die unter dem Handelsnamen „Süßer Heinrich“ vertriebene Erfindung sorgt dafür, dass am Tisch einfach und sauber portionsgerecht eine feste Menge Zucker entnommen werden kann.
Johann Karl Theodor Jacob meldet unter der Patentnummer DE953649C den „Süßen Heinrich“ am 15. November 1953 an. Am 15. November 1956 wurde die Patenterteilung bekannt gegeben.
„Gegenstand der Erfindung ist ein Portionierer für Streugut, beispielsweise für Zucker.
Zweck der Erfindung ist die hygienische Aufbewahrung und dosierbare Abgabe beispielsweise von Zucker, Salz, Kaffeemehl od.dgl. im Haushalt, doch vorwiegend in Gaststätten, in welchen derartige Zugaben den verabreichten Speisen und Getränken zur Selbstbedienung normalerweise beigegeben werden. Von den bekannten Portionierern ähnlicher Art unterscheidet sich das beanspruchte Gerät dadurch vorteilhaft, daß mit ihm neben der ziemlich genauen Dosierbarkeit der jeweils abzugebenden Menge auch die letzten Bodenreste aufnehmbar sind, was bei allen bekannten Geräten ähnlicher Art nicht möglich ist …“
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„Zuckersteuer frisst Freiheit“ von Julian Marius Plutz