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1950 – Erste Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland

13.September

13. September 1950 – Erste Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland

Im Neuen Testament treibt eine Volkszählung die Handlung voran: Laut dem Evangelium nach Lukas befiehlt Kaiser Augustus, sein Volk zu zählen, und ordnet an, dass jeder in seinem Herkunftsort in die Steuerlisten eintragen muss. So reist also Josef mit seiner hochschwangeren Frau von Nazaret nach Bethlehem, wo dann, weil niemand sie in einer Herberge aufnehmen will, Jesus in einem Stall geboren wird.

Die erste Volkszählung in der BRD wird am 13. September 1950 durchgeführt. Die Akzeptanz unter den Bürgern ist damals groß. Nach Krieg, Vertreibung und Neuanfang war es wichtig zu wissen, wie viele Menschen im Land lebten (47,3 Millionen wurden gezählt) und was sie brauchten. Die meisten Bürger sahen darin einen praktischen Schritt für Wohnungsbau, Arbeit und soziale Planung – nicht als Bedrohung.

Anders sah das dann Anfang der Achtziger Jahre aus. Die für das Jahr 1983 geplante Volkszählung sah sich massiver Kritik gegenüber. Die Angst, ein „gläserner Bürger“ zu werden, die Sorge um Datenmissbrauch, Überwachung, die Kritik an übermässiger Bürokratie und einem Überwachungsstaat, mobilisierte die Menschen.

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Zählung, das „Volkszählungsurteil“ vom 15. Dezember 1983 ist durch die Anerkennung auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht historisch bedeutsam. 

Die Befragung musste teilweise neu konzipiert werden, indem personenbezogene Angaben von den Fragebögen getrennt und die Fragebögen selbst überarbeitet wurden, um die Anonymität der Befragten besser zu gewährleisten. Im Jahr 1987 wurde die Volkszählung, wiederum unter großen Protesten gegen einen „übergriffigen Staat“ durchgeführt.

„Bürger und Staat“ in Der Sandwirt, u.a.: 

„Wo streichen wir den Staat zusammen?“ von Oliver Gorus

 

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Datum:
13.September
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