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1970 – Erstmals sichere Daten

13.Oktober

13. Oktober 1970 – Hessisches Datenschutzgesetz tritt in Kraft

Das Datenschutzgesetz des Landes Hessen trat am 13. Oktober 1970 in Kraft, das von Spiros Simitis verfasst wurde, der dann auch als „Vater des Datenschutzes“ bezeichnet wurde. Von 1975 bis 1991 war Simitris der Datenschutzbeauftragte von Hessen.

Das Gesetz regelt zunächst den Umgang von Behörden mit personenbezogenen Daten. Ziel war, Bürger davor zu schützen, dass ihre Informationen unbegrenzt gesammelt, gespeichert und missbraucht werden.

Es ist das erste und älteste formelle Datenschutzgesetz der Welt.

Mehr zu „Daten und Datenschutz“ in Der Sandwirt, u.a.: 

„Freie Bürger zwischen Big Tech und Big Government“ von Michael Brückner

 

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Datum:
13.Oktober
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