
1945 wurde von der US-amerikanischen Militärregierung das Land Württemberg-Baden gegründet. Aber 1949 war Württemberg-Baden ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 1952 ging Württemberg-Baden im neu geschaffenen Land Baden-Württemberg auf.
Württemberg-Baden war das erste Land Deutschlands, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg eine Landesverfassung gab, am 28. November 1946 trat diese in Kraft.
Vorangegangen waren die Einsetzung einer Verfassungskommission, dann die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 30. Juni 1946. Wahlberechtigt waren 1.790.403 Bürger. Schließlich die Einsetzung eines Verfassungsausschusses durch die Verfassungsgebende Landesversammlung, die den Vorschlag der Verfassungskommission weiterentwickelte.
Am 24. Oktober 1946 nahm die Verfassunggebende Landesversammlung den Verfassungsentwurf an. Die Volksabstimmung über die Verfassung fand am 24. November 1946 statt. Verkündet wurde die Verfassung dann am 28. November 1946.
„Braucht die freie Gesellschaft eine Verfassung?“ von Dietrich Eckardt