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10.12.1835 – „Junges Deutschland“ verboten 

10.Dezember

10. Dezember 1835 – Der Frankfurter Bundestag verbietet die Schriften der „Junges Deutschland“ genannten Autoren, unter anderem Heinrich Heine 

Nach der Julirevolution von 1830 in Frankreich verstärkte sich in Deutschland die Restauration der Fürsten gegen bürgerliche und freiheitliche Bestrebungen. 

Gleichzeitig verstärkte sich auch der Widerstand gegen Unfreiheit und Feudalismus in dieser auch „Vormärz“ genannten Zeit, die dann in der Märzrevolution von 1848 kulminierte.

Der Widerstand fand auch auf literarischem Gebiet statt – und am 10. Dezember 1835 holten die Fürsten, die als Gesandte der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes den Frankfurter Bundestag bildeten, zum Schlag gegen diese Literaten aus:

Weil es ihre Absicht sei, „die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden socialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören“ (Zitate stammen aus dem Beschluss), wird diesen Literaten verboten, zu veröffentlichen.

Es sind – diese werden im Verbotsbeschluss als „das junge Deutschland“ oder „die junge Literatur“ zusammengefasst: „namentlich Heinr. Heine. Carl Gutzkow, Heinr. Laube, Ludolph Wienbarg und Theodor Mundt.“

Das Ziel des Verbots war, liberale, antiklerikale und emanzipatorische Tendenzen zu unterdrücken, die als Bedrohung für die monarchische und kirchliche Ordnung galten.

„Sämmtliche deutschen Regierungen übernehmen die Verpflichtung, gegen die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung „das junge Deutschland“ oder „die junge Literatur“ bekannten literarischen Schule […] die Straf- und Polizei-Gesetze ihres Landes, so wie die gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden Vorschriften, nach ihrer vollen Strenge in Anwendung zu bringen, auch die Verbreitung dieser Schriften, sey es durch den Buchhandel, durch Leihbibliotheken oder auf sonstige Weise, mit allen ihnen gesetzlich zu Gebot stehenden Mitteln zu verhindern.“

Die Folgen des Verbots

Heinrich Heine lebte bereits seit 1831 im Exil in Paris, war also dem direkten Zugriff der deutschen Behörden entzogen. Durch das Verbot wurde aber der Vertrieb seiner Werke im Deutschen Bund untersagt. Er erlitt ökonomische Einbußen und eine Stigmatisierung als Vaterlandsverräter.

Karl Gutzkow wurde nach der Veröffentlichung seines Romans „Wally, die Zweiflerin“ (1835) verhaftet, in Frankfurt inhaftiert (1835–1836) und danach unter Zensuraufsicht gestellt. Nach seiner Entlassung durfte er zunächst nicht publizieren oder lehren.

Heinrich Laube nach dem Verbot verhaftet (1836) und zu Haft in der Festung Hohenasperg verurteilt. Nach seiner Freilassung erhielt er ein Publikationsverbot und konnte nur unter Aufsicht schreiben.

Theodor Mundt verlor nach dem Verbot seine Schriftleiterstelle in Berlin und geriet unter Zensuraufsicht.

Ludolf Wienbarg war besonders durch seine „Ästhetischen Feldzüge“ (1834) bekannt, in deren Widmung er den Ausdruck »Junges Deutschland« prägte. Nach dem Verbot verlor er seine Lehrbefugnis, seine Publikationen wurden verboten und er verarmte.

Mehr zu „Zensur“ in Der Sandwirt, u.a.: 

„Eine Zensur findet (nicht) statt“ von Andreas Tiedtke

 

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