Jacques Baud, Gefangener der EU
Am Samstag, 29. August 2026 war der Berner Bundesplatz gut gefüllt. Die Vereinigung «Public Eye on Science» hatte zu einer Veranstaltung eingeladen; es ist das vergleichbare Setting, in dem Jacques Baud im Mai 2023 in Winterthur seine Sicht der Dinge zum Russland-Ukraine-Krieg darstellte. Damals stand er persönlich auf dem Veranstaltungswagen und sprach auf deutsch mit französischem Akzent.
Jetzt musste Jacques Baud aus Brüssel zugeschaltet werden. Der ehemalige Oberst im Generalstab und langjähriger Angehöriger des Schweizer strategischen Nachrichtendienstes sagt von sich selbst: «Ich bin in Brüssel Gefangener der Europäischen Union.»
Am 15. Dezember 2025 hat die Europäische Union Baud sanktioniert, wegen seiner Meinungsäusserungen. Seither, so schildert er es selbst, darf er Belgien nicht verlassen, nicht einmal, um seine Familie in der Schweiz zu besuchen; seine Konten sind gesperrt, seine Kreditkarte wurde gekündigt, eine Versicherung hat ihn «rausgeschmissen»; die UBS hat sein Schweizer Bankkonto, auf das immerhin seine Militärpension Monat für Monat eingeht, eingefroren, das obwohl die Schweiz von sich behauptet, die EU-Sanktionen nicht umzusetzen. Eine humanitäre Ausnahmeregelung hatte ihn bis Ende Juni 2026 über Wasser gehalten, dann sei sie ausgelaufen:
«Seit ungefähr zwei Monaten bin ich ohne Ressourcen und habe keinen Zugriff auf mein Konto. Es liegt Geld darauf, aber ich komme nicht heran. (…) obwohl die Schweiz ausdrücklich abgelehnt hat, die europäischen Sanktionen in meinem Fall anzuwenden»
Kein Sandwich, kein Ticket für den ÖV
Ein Bürger, ein verdienter Staatsdiener der neutralen Schweiz, sitzt in Brüssel fest, fast wir in Hausarrest, ohne Gerichtsverfahren, ohne Anklage, ohne rechtliches Gehör vor dem Sanktionsentscheid.
Mitten in Europa, kann er sich kein Brot mehr kaufen, «kein Sandwich», wie sein Schweizer Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann es umschreibt, oder kein Ticket für den ÖV, den öffentlichen Verkehr, nicht einmal eine Bahnfahrkarte «Bern einfach», um aus der derzeitigen Bedrückung zu entkommen.
Schweizer Unternehmen sind dabei Vollstreckungsgehilfen über ein Verdikt, das der eigene Bundesrat gar nicht gefällt hat und das er sich angeblich weigert, in der Schweiz anzuwenden. Faktisch umgesetzt wird es gleichwohl.
Dröhnendes Schweigen der Exekutive
Vor lauter Angst, mit Brüssel in Konflikt zu geraten, klemmt die Schweizer Exekutive einem Landsmann die Existenz ab. Und der Bundesrat, der einschreiten müsste, sieht zu:
Zuständig für den Schutz Bauds ist Bern. Eine Kernaufgabe des Staates ist, den Einzelnen zu schützen; für Bürger im Ausland kennt das Völkerrecht dafür den diplomatischen Schutz, mit dem ein Staat die Sache seines Angehörigen zu seiner eigenen macht.
Im Fall Baud drängen sich drei Fragen auf, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beantworten sollte.
Erstens: Wusste das EDA von der bevorstehenden Sanktionierung? Baud selbst sagt:
«Es scheint sogar, dass das EDA meiner Aufnahme in die Sanktionsliste bereits vor dem 15. Dezember zugestimmt hat.»
Sollte das zutreffen, hätte die Schweizer Aussenverwaltung der faktischen Vogelfreierklärung eines Schweizer Bürgers konkludent oder ausdrücklich zugestimmt, statt ihr zu widersprechen. Das wäre verwerfliche Beihilfe.
Zweitens: Wäre es möglich gewesen, Baud zu helfen? Ein Staat, der es ernst meint, hat Mittel – konsularischen Beistand, diplomatische Intervention, im äussersten Fall den förmlichen diplomatischen Schutz. Man darf sogar die naheliegende Bürgerfrage stellen: Hätte man Baud nicht mit diplomatischem Beistand, notfalls einer Eskorte aus Brüssel zurückholen können?
Davon bin ich überzeugt. Wäre ich an entscheidender Stelle im EDA tätig, wäre Jacques Baud schon vor Weihnachten 2025 wieder in seiner Heimat gewesen. Ein Anruf beim Belgischen Premierminister, ein Diplomatenpass für Jacques Baud, eine Fahrzeugeskorte mit Diplomatenkennzeichen; ich hätte ihn nach Hause in die Schweiz geholt. Warum nicht auch Ignazio Cassis, der amtierende Departementsvorsteher, der «Aussenminister» der Schweiz?
Dass Bern handeln kann, wenn es will, hat es 2009 gezeigt, als Libyen die Schweizer Max Göldi und Rachid Hamdani festhielt: Damals bereitete die Schweiz sogar den Einsatz eines Sonderkommandos zur Befreiung vor. Für Göldi war Bern damals zu einer verdeckten Kommandooperation bereit; für Baud fehlte jede diplomatische Aktion.
Drittens: Warum ist nichts geschehen? Laut Baud gab es, abgesehen von einer Protestnote vom 9. Januar 2026 – wenige Tage nach kritischen Berichten der «Weltwoche» über die Sanktionierung —, keine Intervention. Die Antwort, die sich aufdrängt: Man wollte die EU nicht verstimmen. Der Bundesrat lehnt die Sanktionen offiziell ab, lässt ihre Wirkung im eigenen Land aber geschehen und den Betroffenen allein. Eine «Protestnote» ist angesichts der Wirkung der Sanktionen und der Fragen, die das Sanktionierungsprozedere der Europäischen Union aufwirft, eine zu vernachlässigende Grösse, eine «quantité négligeable».

Sanktionen gegen Medienschaffende
Nun heisst es gern, Baud vertrete zum Ukraine-Krieg abwegige Thesen. Wer genauer hinsieht, kommt zu einem nüchterneren Befund. In meiner letzten Sendung «Der Rechtsstaat» auf Kontrafunk am 5. Juni 2026 haben drei Juristen den Fall auseinandergenommen. Der Salzburger Völkerrechtler Michael Geistlinger ordnet Bauds Position als völkerrechtlich diskutable Mindermeinung ein — eine Auffassung, die nach den Regeln der Zunft vertretbar ist. Der Vorwurf der «Russenpropaganda», den die Europäische Union als Grund für die Sanktionen bemüht, ist damit vom Tisch.
Ein Gutachten der Europarechtlerinnen Ninon Colneric und Alina Miron, erstellt für Mitglieder des Europäischen Parlaments, kommt zum Schluss, dass die Sanktionen auf einer mehr als fraglichen Rechtsgrundlage fussen: Begriffe wie «Informationsmanipulation» sind nicht einmal definiert, dem Rat bleibt ein nahezu unbegrenztes Ermessen.
Der Sanktionsexperte Darius Schindler aus Karlsruhe ist der Ansicht, die Sanktionen der EU gegen Medienschaffende, wie Jacques Baud, stünden auf einer fragilen, möglicherweise nicht tragfähigen Rechtsgrundlage.
Schliesslich adressierte der Altnationalrat Claudio Zanetti die unverständliche Zurückhaltung der Schweizer Exekutive im Fall «Jacques Baud». Wer es im Detail hören will, findet die Sendung im Archiv von Kontrafunk, auch die Weltwoche berichtete.
Hausarrest statt Heimat
Jacques Baud sitzt also, wegen einer diskutablen Mindermeinung, auf wackliger Rechtsgrundlage und wegen einer Regierung, die ihren verdienten Diener im Stich lässt, in faktischem Hausarrest in Brüssel. Baud hat als Oberst im Generalstab jahrelang Friedensmissionen geleitet und wurde von der UNO für Einsätze angefragt; die Schweiz hätte allen Grund, stolz auf ihn zu sein und sich schützend vor seinen Staatsdiener zu stellen. Statt ihn in seine Heimat, die Schweiz zu holen, lässt sie ihn buchstäblich in Brüssel verhungern. Nur durch, an sich illegale, humanitäre Hilfe von Freunden und Bekannten überlebt Jacques Baud dieses faktische und emotionale Martyrium.
Tränen auf dem Bundesplatz
Seine letzten Sätze zeigen, dass er ein als Ex-Militär vor allem Diplomat ist, eine Eigenschaft, die ihm die Europäische Union durch die Sanktionierung abspricht:
“Die westliche Diplomatie wurde weitgehend durch eine Politik des Drucks ersetzt. […] Wir verurteilen lieber, als Probleme zu lösen, aber Verurteilungen lösen nichts. […] Die Schweiz hätte diesen Ausweg bieten können, doch dafür muss man glaubwürdig sein. […] Indem wir unsere Neutralität nutzen, um Brücken zu bauen, können wir eine Rolle spielen, die nicht nur sichtbarer, sondern auch konstruktiver und ehrenhafter ist. Bewahren wir die Neutralität, es lebe die Schweiz!”
Am Ende seiner Rede kippt seine Stimme und es fliessen Tränen, bei Jacques Baud am Grossbildschirm und bei einigen der Anwesenden auf dem Bundesplatz. Die Ungerechtigkeit und die Ohnmacht gegen administrative Willkür der EU und die Untätigkeit des Schweizer Bundesrates ist zu drückend.
Nach der Rede von Jacques Baud verliest Hans Urs vom Veranstalterteam am Mikrofon eine Resolution, die dem Bundesrat und den Präsidenten von National- und Ständerat übergeben werden soll, «damit sie vielleicht auch einmal etwas Vernünftiges denken könnten, dort im Bundeshaus.»
In der Resolution fordern die Anwesenden «die sofortige Aufhebung der rechtswidrigen, rein politischen Sanktionen gegen Jacques Baud». Es scheint, als bräuchte es weiter den «Druck der Strasse» und den publizistischen Widerstand gegen administrative Willkür und Unterdrückung; im «Wertewesten» und in der Schweiz des 21. Jahrhunderts. Das ist eigentlich ein Anachronismus und leider hochaktuell.

