Die Nachricht aus Baden-Württemberg wirkt auf den ersten Blick wie eine statistische Kuriosität: Zwischen 2020 und 2024 gab es exakt null politisch motivierte Gewalttaten von Christen. Null. Im selben Zeitraum verzeichnete die Landespolizei 306 Straftaten im islamistischen Spektrum – darunter Terrorismusdelikte. Dennoch beobachtet der Verfassungsschutz zwei Freikirchen, darunter die Gemeinde „Zuverlässiges Wort“ und Kreise um einen Riedlinger Pfarrer.
Wer hier nur mit zweierlei Maß misst, übersieht das eigentliche Beben. Der Skandal ist nicht die Ungleichbehandlung. Der Skandal ist die staatsrechtliche Kategorie, die hier berührt wird. Indem der Staat beginnt, Predigten inhaltlich zu bewerten, Bibelauslegung zu analysieren und theologische Konsequenz als Risiko einzustufen, verlässt er den Boden des Rechtsstaates. Wir erleben hier nicht bloß Behördenwillkür. Wir erleben das Lehrbuchbeispiel einer schleichenden Tyrannei. Und dafür gibt es eine präzise historische Matrix: Die vier Stufen des Unrechts nach dem Magdeburger Bekenntnis von 1550.
Die historische Matrix: Jenseits von Fehlern (Stufe I & II)
Das Magdeburger Bekenntnis entstand nicht im luftleeren Raum, sondern als verfassungsrechtliche Notwehr gegen das kaiserliche „Augsburger Interim“, das den Protestanten eine liturgische und theologische Einheitsform aufzwingen wollte. Die Magdeburger Theologen unterschieden scharf:
Ein Staat macht Fehler. Er erlässt unsinnige Gesetze oder besteuert zu hoch. Das ist Stufe I (Fehlregierung). Dagegen gibt es kein Widerstandsrecht, das muss erduldet und kann heute mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.
Was der Verfassungsschutz hier tut, ist jedoch qualitativ anders. Er betritt einen Raum, der ihm ontologisch nicht zusteht: die Sphäre der Wahrheit und des Glaubens. Das ist Stufe II: der systematische Kompetenzbruch.
Natürlich argumentiert die Behörde formal nicht theologisch. Sie behauptet, lediglich „Verfassungsfeindlichkeit“ oder Verletzungen der „Menschenwürde“ zu prognostizieren. Doch faktisch kann sie dies bei gewaltfreien Gruppen nur tun, indem sie sich hermeneutisch in die Rolle eines Zensors begibt. Wer „wortgetreue Bibelauslegung“ als Risikoindikator nutzt, bewertet unweigerlich Dogmatik. Der Staat überschreitet sein Mandat (Schutz vor Gewalt) und greift in die Seele der Bürger. Doch die eigentliche Gefahr liegt darin, dass er hier nicht stehenbleibt.
Der Sprung in die Gewissensherrschaft (Stufe IV)
Klassische Tyrannei assoziieren wir mit Stufe III: offene Verfolgung, Kerker, physische Gewalt gegen den Körper. Das Perfide am modernen Präventionsstaat ist: Er benötigt Stufe III oft gar nicht mehr. Er zielt direkt auf Stufe IV: die Gewissens- und Wahrheitsusurpation.
Tyrannei meint hier nicht zwingend den Polizeistaat mit Folterkellern, sondern eine Herrschaft ohne Kompetenzbindung. Stufe IV ist erreicht, wenn der Staat den Anspruch erhebt, über die innere Haltung zu richten. Das bedeutet nicht, dass sofort Bekenntniszwang herrscht. Stufe IV beginnt subtiler: mit dem staatlichen Anspruch, vorab festzulegen, welche Überzeugungen überhaupt noch als unbedenklich gelten dürfen.
Noch sind wir formal weit entfernt von offenen Zensurregimen wie in China, wo Predigtinhalte vorab kontrolliert und Bibeltexte staatlich umgeschrieben werden. Aber strukturell ist der Schritt der gleiche: Der Staat nimmt sich das Recht, religiöse Texte im Lichte seiner Ideologie zu filtern.
- Er definiert, was als „legitime“ Religion gilt.
- Er erklärt theologische Abweichung zur Gefahr an sich.
- Er markiert Überzeugungen präventiv als staatsfeindlich, noch bevor eine Tat begangen wurde.
Die juristische Verschiebung: Vom Rechtsgut zur Gesinnung
In diesen Kontext gehört auch die Ausweitung des Begriffs „Delegitimierung des Staates“. Hier vollzieht sich ein gefährlicher Wandel im Rechtsverständnis. Klassisches Strafrecht schützt konkrete Rechtsgüter (Leib, Leben, Eigentum). Die neuen Beobachtungskategorien hingegen schützen einen abstrakten „demokratischen Grundkonsens“. Die Schwelle verschiebt sich von der konkreten Rechtsgutsverletzung zur Sanktionierung von Äußerungen, die als Gefahr für die staatlich definierte Ordnung interpretiert werden. Damit wird faktisch ein Gesinnungselement eingeführt.
Der Staat definiert einen normierten Wertekern (Zivilreligion) und fordert vom Bürger nicht nur Gesetzesgehorsam, sondern innere Loyalität zu diesem Kern. Wer biblische Aussagen zu Ehe oder Geschlecht zitiert, wird nicht verfolgt, weil er jemanden schädigt (Tat), sondern weil er diesem staatlichen Wahrheitsanspruch widerspricht. Das Magdeburger Bekenntnis identifiziert dies als den ultimativen Bruch: Wenn die Obrigkeit sich anmaßt, über das Wort und das Gewissen zu herrschen, verliert sie ihre Unfehlbarkeit. Sie wird illegitim.

Was hier nicht behauptet wird
Um Missverständnisse zu vermeiden: Dies ist kein Plädoyer für die rhetorische Qualität jeder freikirchlichen Predigt. Man kann Aussagen aus Riedlingen oder von der Kanzel der „Zuverlässigen“ theologisch falsch, polemisch oder geschmacklos finden. Auch Christen können irren, beleidigen oder politisch Unsinn reden. Aber: Es ist nicht Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes, schlechte Theologie zu korrigieren. Selbst wenn Predigten „problematisch“ sind, solange sie nicht zu Gewalt aufrufen (was bei null Fällen evident ist), hat der Staat zu schweigen. Er ist der Hüter des Rechtsfriedens, nicht der Theologieprofessor der Nation.
Fazit: Tyrannei per Anspruch
Indem der Staat „wortgetreue Bibelauslegung“ als Gefahrenquelle markiert, etabliert er eine staatlich gebilligte Hermeneutik. Er sagt faktisch: „So darfst du die Bibel lesen (staatstragend), und so nicht (subversiv).“ Damit beansprucht die Exekutive das Lehramt. Der Staat mutiert zur Kirche. Er definiert, was geglaubt werden darf, um als guter Bürger zu gelten.
Die Beobachtung der Freikirchen ist das Signal einer strukturellen Stufe-IV-Gefahr. Stufe IV benötigt keine Panzer. Sie ist Tyrannei per Anspruch. Wo der Staat das Gewissen normiert und Predigten überwacht, schützt er nicht die Demokratie. Er simuliert Gott.
Und ein Staat, der sich für Gott hält, ist die größte Gefahr für die Freiheit, die es gibt – nicht wegen seiner aktuellen Härte, sondern wegen seiner grenzenlosen Anmaßung.




