Fragebogen: Vom Wehrdienst erfasst
Ab Januar 2026 beginnt der neue Wehrdienst nicht mit einer Musterung, nicht mit einem Einberufungsbefehl, sondern mit einem digitalen Formular. Die ersten Fragebögen werden verschickt, sie sind verpflichtend, online, flächendeckend. Offiziell geht es um „Interessenabfrage“, Planung und Vorbereitung.
Tatsächlich aber markiert dieser Fragebogen einen tiefen Einschnitt: Er etabliert erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine systematische, zentrale Erfassung junger Menschen lange vor einem tatsächlichen Dienst. Der Fragenkatalog ist dabei alles andere als banal. Abgefragt werden persönliche Stammdaten, Gesundheitsangaben, körperliche Merkmale wie Größe und Gewicht, Bildungsabschlüsse, berufliche Qualifikationen sowie frühere militärische Erfahrungen.
Hinzu kommen Selbsteinschätzungen: Körperliche Fitness, Belastbarkeit und – besonders brisant, die eigene „Bereitschaft“, sich freiwillig zum Dienst zu melden. Damit erhebt der Staat nicht nur objektive Fakten, sondern auch subjektive Einstellungen.
Kein Verwaltungsakt, sondern Disposition
Was sich auf den ersten Blick verhältnismäßig harmlos ausmacht, ist kein neutraler Verwaltungsakt, sondern ein Potenzialprofil. Wer diese Daten besitzt, kann selektieren, priorisieren und steuern. Der Fragebogen liefert genau jene Informationen, die eine moderne Organisation benötigt, um Menschen nach Verfügbarkeit, Verwendbarkeit und Einsatzoptionen zu kategorisieren. Dass dies im Kontext der Bundeswehr geschieht, ändert nichts am grundsätzlichen Problem: Die Grenze zwischen freiwilliger Selbstauskunft und staatlichem Zugriff verschiebt sich immer weiter zugunsten des letzteren.
Besonders heikel ist die Logik der Zweckoffenheit. Heute dient die Datenerhebung angeblich nur der Information und Vorbereitung. Doch die digitalen Register haben ein strukturelles Problem: Sie lassen sich leicht erweitern, verknüpfen, umnutzen. Was in Friedenszeiten als Abfrage beginnt, kann in Krisenzeiten zur Grundlage für Druck, Verpflichtung oder direkte und indirekte Sanktionierung werden, nicht, weil dies jetzt geplant wäre, sondern weil es schlicht technisch möglich ist.

Der neue Wehrdienst-Fragebogen steht damit exemplarisch für eine große, wenn auch schleichend vonstatten gehende politische Verschiebung: Weg von freiwilligem Engagement, hin zu vorsorglicher Erfassung. Weg vom mündigen Bürger, hin zum verwalteten Datensatz.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob man den Wehrdienst befürwortet oder ablehnt. Die Frage lautet: Darf ein Staat seine Bürger präventiv katalogisieren, nur weil sie potenziell einmal gebraucht werden könnten? Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur technisch oder administrativ, sondern berührt grundlegende Vorstellungen vom Menschen und vom Staat.
Alte Logik in neuer Technik
Bereits Mitte des 20. Jahrhunderts beschrieb Hannah Arendt in Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft eine moderne Form von Macht, die nicht primär durch offene Gewalt wirke, sondern durch Verwaltung.
Totalitäre Systeme, so Arendt, produzierten Menschen, die nicht mehr als handelnde Subjekte zählten, sondern als überflüssige, austauschbare Masse, organisiert, kategorisiert, verfügbar. Gemeint war nicht der offene Terror, sondern die Entleerung politischer Handlungsmacht durch administrative Logik.
Der neue Wehrdienst-Fragebogen folgt genau dieser Struktur. Er reduziert den Menschen auf erfassbare Eigenschaften: Körperlich geeignet oder nicht, belastbar oder eingeschränkt, qualifiziert oder entbehrlich. Hinzu kommt die Abfrage der inneren Haltung, der „Bereitschaft“. Der Staat interessiert sich damit nicht mehr nur für das, was jemand kann, sondern auch dafür, wie er sich voraussichtlich verhalten wird. In einem Zeitalter, in dem mit Künstliche Intelligenz Verhaltensvorhersagen getroffen werden können, birgt dies eine zusätzliche Gefahr.
Bürger als Mittel zum Zweck
Spätestens hier wird das zugrundeliegende Menschenbild sichtbar. In einer liberalen, freiheitlichen Demokratie ist der Bürger kein Mittel zum Zweck. Er ist Träger von Rechten, Verantwortung und Entscheidungsfreiheit. Diese Grenze formulierte Immanuel Kant bereits 1785 in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten: „Der Mensch darf niemals bloß als Mittel gebraucht werden, sondern muss stets auch Zweck an sich selbst sein.“
Hier liegt eine normative Grenze staatlichen Handelns.
Neben dem politischen und normativen Problem wirft der neue Wehrdienst-Fragebogen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Im Zentrum steht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 entwickelt hat. Dieses Grundrecht schützt den Bürger nicht nur vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, sondern bereits vor ihrer vorsorglichen, anlasslosen Erhebung.
Das Gericht formulierte damals einen bis heute maßgeblichen Gedanken: Freiheit ist dort gefährdet, wo der Einzelne nicht mehr überblicken kann, welche Informationen über ihn erfasst und verwendet werden. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit wisse, „welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind“, so das Gericht, sei in seiner Freiheit wesentlich gehemmt.
Genau an diesem Punkt wird der neue Wehrdienst-Fragebogen problematisch. Die Datenerhebung erfolgt nicht zur Abwicklung einer konkreten Pflicht, sondern zur Vorbereitung möglicher zukünftiger Zugriffe.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass Freiheitsrechte nicht erst bei Missbrauch verletzt sind, sondern bereits dort, wo staatliche Maßnahmen missbrauchsoffen angelegt sind.
An diesem Punkt lässt sich auch der Gedanke des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde anschließen. Böckenförde hat darauf hingewiesen, dass der „freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht erzwingen kann.“
Sicherheit durch Planung?
An dieser Stelle wird häufig eingewandt, der Staat müsse planen können. Sicherheit, so das Argument, erfordere Daten, Übersicht und Vorbereitung. Dieser Einwand ist nachvollziehbar und dennoch unzureichend.
Denn Planung ist nicht gleichbedeutend mit vorsorglicher Erfassung konkreter Personen. Ein Staat kann Szenarien entwickeln, Kapazitäten abschätzen und Optionen vorbereiten, ohne seine Bürger bereits als verfügbare Bestände zu katalogisieren. Planung beschreibt Möglichkeiten; Vorratserfassung fixiert Menschen. Sie geht weit über Planung hinaus. Hier werden Szenarien bereits festgesetzt, Planung dient nur der Umsetzung dieser Szenarien.
Der liberale Ökonom Friedrich August von Hayek hat diesen Zusammenhang bereits 1944 in Der Weg zur Knechtschaft auf den Punkt gebracht: „Je mehr der Staat plant, desto schwieriger wird Planung für den Einzelnen.“
Was als rationale Vorsorge beginne, verdränge individuelles Wissen, Entscheidung und Verantwortung, das nicht aus bösem Willen, sondern aus Systemlogik. Böser Willen oder Sachzwänge können und werden, wie so oft, schlicht dazu kommen.
In einer freiheitlichen Ordnung plant der Staat Rahmenbedingungen, nicht die innere Verfügbarkeit seiner Bürger. Effizienz mag ein Verwaltungsziel sein, sie ist jedoch kein demokratisches Legitimationsprinzip.
Steuerung ohne Zwang
Warum dieser Übergang heute so reibungslos gelingt, erklärt der koreanisch-deutsche Philosoph Byung-Chul Han in seinem Buch Psychopolitik. Han beschreibt eine moderne Form der Macht, die nicht mehr zwingt, sondern lenkt. Sie operiert nicht mehr primär durch Verbot, Drohung oder Sanktion, sondern durch Anreize, Selbstoptimierung und freiwillige Offenlegung. Macht tritt nicht länger als äußere Gewalt auf, sondern als innere Steuerung.
Im digitalen Zeitalter, so Han, wird Freiheit nicht aufgehoben, sondern funktionalisiert. Der Einzelne bleibt scheinbar autonom, entscheidungsfähig und selbstbestimmt – gerade dadurch aber wird er berechenbar. Daten entstehen nicht durch Zwang, sondern durch Teilnahme. Kontrolle erfolgt nicht gegen den Willen der Subjekte, sondern durch ihre Mitwirkung. Han bringt diese Verschiebung auf eine prägnante Formel: „Die digitale Überwachung ist effizienter als jede Repression, weil sie Freiheit simuliert.“
In diesem Sinne erscheint auch der neue Wehrdienst-Fragebogen nicht als autoritärer Zugriff, sondern als rationales Angebot, als sachliche Abfrage, als administrative Selbstverständlichkeit. Der Bürger wird nicht gezwungen, sich zu unterwerfen – er wird eingeladen, sich selbst zu beschreiben. Genau darin liegt die neue Qualität der Macht: Sie braucht keinen offenen Zwang mehr, weil sie auf Zustimmung verzichtet und stattdessen auf Gewöhnung setzt.
Registerlogik und milder Despotismus
Historisch betrachtet ist der neue Wehrdienst-Fragebogen kein Sonderfall, sondern Ausdruck einer wiederkehrenden staatlichen Logik. Wo Menschen systematisch erfasst, kategorisiert und verfügbar gemacht werden, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger – oft schleichend, selten offen.
Am Ende steht kein unmittelbarer Zwang, sondern eine stille Verschiebung des Staatsverständnisses. Bereits im 19. Jahrhundert warnte Alexis de Tocqueville in Über die Demokratie in Amerika vor einem „milden Despotismus“, einer Macht, die nicht offen brutal herrscht, sondern ordnet, lenkt und und sich gibt, als würde sie entlasten und gerade dadurch politische Verantwortung vom Bürger ablöst.
Dieser Despotismus ist jedoch kein anonymer Mechanismus. Er entsteht durch konkrete Entscheidungen von Menschen, die sich selbst als Teil eines Apparates verstehen und ihre Verantwortung an Verfahren, Routinen und vermeintliche Sachzwänge delegieren. Verwaltung ersetzt Urteil, Effizienz ersetzt Zustimmung, Vorsorge ersetzt Vertrauen.
Der neue Wehrdienst-Fragebogen fügt sich beunruhigend gut in dieses Bild. Er erscheint nicht als Zwang, sondern als Vorsorge; nicht als Zugriff, sondern als Organisation. Eine freie Gesellschaft aber lebt vom Vertrauen in ihre Bürger, nicht von deren frühzeitiger Vermessung. Dort, wo dieses Vertrauen systematisch durch Verwaltung ersetzt wird, verspielen die Vertreter der Bürger, also die Regierungsmitglieder, genau das, was den Staat im Grunde legitimiert.


