Sachsen-Anhalt: Wendepunkt für die Freiheit?
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 stellt eine einfache Frage: Wird der Leviathan umgepolt – oder zurückgebaut? Wer nur Ersteres vollzieht, hat die Chance vertan. Die folgenden Forderungen richten sich daher nicht an eine Partei, sondern an jeden, der in Magdeburg regiert. Sie sind Maßstäbe – nicht Wahlempfehlungen.
Die Ausgangslage: Vertrauensverlust als Ressource
Sachsen-Anhalt ist keine Ausnahme der deutschen Misere – es ist ihre Verdichtung. Jahrzehnte Staatsversagen haben eine Gesellschaft hinterlassen, die von Alimentierung abhängig ist, während ihre vorpolitischen Körperschaften – Familie, Kirche, Gemeinde – atrophiert sind.
Paradoxerweise liegt genau darin eine Chance: Wo der Staat so sichtbar versagt hat, ist die Bereitschaft, Alternativen zu erproben, größer als anderswo. Der verbreitete Vertrauensverlust ist eine politische Ressource – sie kann für Freiheit oder für neue Kontrolle eingesetzt werden.
Bildung: Offenbarungseid des Monopols
Bildung ist Vollkompetenz des Landes – und der entscheidende Hebel. Der radikalste Schritt wäre die qualifizierte Freigabe des Homeschoolings. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Konrad-Beschluss (2006) zwar nicht verboten, aber das zentrale Argument – Schulpflicht sichere gesellschaftliche Integration – ist 2026 strukturell kollabiert. Die Parallelgesellschaften, vor denen das Gericht warnte, sind nicht trotz staatlicher Schule entstanden. Sie sind in ihr entstanden.
Ein Landesgesetzgeber im Jahr 2026 reagiert daher nicht auf eine ideologische Laune, sondern auf den faktischen Offenbarungseid des staatlichen Bildungsmonopols. Ein Sachsen-Anhalt-Gesetz, das Homeschooling unter qualifizierten Bedingungen erlaubt, wäre eine bewusste legislative Provokation: Es zwingt Karlsruhe, in einer grundlegend veränderten gesellschaftlichen Wirklichkeit neu zu entscheiden – unter dem Druck der Empirie, nicht der Ideologie.
Das Konrad-Urteil ist kein Verfassungsgebot zum Verbot des Homeschoolings; es ist die Feststellung, dass ein Verbot nicht verfassungswidrig ist. Dieser Unterschied ist juridisch alles.
Sofort umsetzbar und bundesrechtlich unangreifbar ist ein Landesgutscheinsystem: Eltern erhalten einen Bildungsgutschein, einlösbar bei staatlichen, freien, konfessionellen oder genossenschaftlichen Schulen. Das ist keine Abschaffung der Schulpflicht – es ist ihre Entstaatlichung. Wer die Sphärensouveränität ernst nimmt, beginnt hier.
Das Ephoren-Modell: Subsidiarität mit Zähnen
Art. 28 Abs. 2 GG garantiert kommunale Selbstverwaltung. In der Verfassungswirklichkeit ist diese Garantie weitgehend ausgehöhlt: Kommunen sind fiskalisch abhängig, rechtlich überreguliert, faktisch zu Vollzugsorganen degradiert.
Ein althusianisch denkender Landesgesetzgeber kehrt die Beweislast um: Nicht die Gemeinde muss rechtfertigen, warum sie eigenständig handeln will – das Land muss rechtfertigen, warum es eingreift. Konkret:
Eine Subsidiaritätsklausel in der Landesverfassung: „Staatliche Aufgaben sind grundsätzlich auf der kleinstmöglichen Ebene wahrzunehmen. Eingriffe übergeordneter Ebenen bedürfen der ausdrücklichen Rechtfertigung.“
Das ist keine Revolution – es ist die Kodifizierung eines längst geltenden europarechtlichen Prinzips (Art. 5 EUV) auf Landesebene.
Ein kommunales Widerspruchsrecht gegen Landesgesetze, die in den Kernbereich der Selbstverwaltung eingreifen – durchgesetzt durch einen Kommunalverfassungsgerichtshof aus gewählten Kommunalvertretern, unterstützt durch juristische Sachverständige, aber in der Entscheidungsgewalt den gewählten Vertretern der unteren Sphären vorbehalten. Das ist das althusianische Ephorat in moderner Gestalt: Nicht Karlsruhe schützt die Gemeinde – die Gemeinde schützt sich selbst.
Und die fiskalische Flanke, ohne die alles andere Folklore bleibt: Ein landesrechtlich garantierter, fester Steueranteil fließt direkt an die Kommunen – ohne Förderprogramme, ohne Konditionalitäten, ohne das Land als Nadelöhr. Subsidiarität ohne fiskalische Souveränität ist Dekoration. Ein echter Ephor darf kein Bittsteller sein.

NGO-Entflechtung: Transparenz als Abrissbirne
Norbert Bolz hat in unserem kürzlich geführten öffentlichen Disput das Kernphänomen präzise benannt: Eine „fanatisierte Schicht“ hat den Staat okkupiert – NGOs, Parteivorfeldorganisationen und die sogenannte Zivilgesellschaft. Der Weg zur Befreiung führt nicht über autoritäre Säuberung, sondern über eine schlichtere Logik: Transparenz als Abrissbirne.
Das Grundprinzip ist eine Default-Null-Logik: Jede Landesförderung für nicht-gesetzliche Aufgaben wird auf Null gesetzt. Keine automatische Verlängerung, kein bürokratisches Beharrungsvermögen. Wer Landesmittel beansprucht, weist im Transparenzregister nach: ideologiefreier Nutzen, keine Querverbindungen zu politischen Apparaten, vollständige Offenlegung aller personellen und finanziellen Verflechtungen.
Der Mechanismus ist verfassungsrechtlich unangreifbar: Der Staat verbietet nicht – er stellt die Förderung ein, weil die Voraussetzungen nicht nachgewiesen wurden. Wo sich die „Zivilgesellschaft“ dabei als verlängerter Arm politischer Vorfeldorganisationen entpuppt, entfällt nicht nur die Landesförderung, sondern die Grundlage der Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt folgt der Transparenz; die Gemeinnützigkeit folgt dem Finanzamt. Wer öffentliche Mittel nimmt, lebt öffentlich – vollständig und ohne Ausnahme.
Der Magistrat als Treuhänder – nicht als Beute
Hier liegt die eigentliche Gefahr, die größer ist als das Versagen der Vorgänger: Eine Kraft, die den Staat jahrelang als Instrument der Unterdrückung erlebt hat, läuft Gefahr, ihn nach der Machtübernahme als Beute zu betrachten. Die fanatisierte Schicht wäre dann nicht beseitigt – sie wäre ersetzt. Ein Leviathan unter anderem Vorzeichen bleibt Leviathan.
Das Ziel der hier skizzierten Reformen ist daher nicht die Optimierung des Staates, sondern seine institutionelle Abmagerung: Der Staat soll so weit zurückgebaut werden, dass er als Beute für niemanden mehr attraktiv ist. Ein Bildungssystem auf Gutscheinen lässt sich nicht durch Lehrpläne ideologisieren. Eine Kommunalverfassung mit echtem Ephorat lässt sich nicht durch Förderprogramme disziplinieren. Ein NGO-Sektor ohne Staatsfinanzierung lässt sich nicht als Transmissionsriemen politischer Macht nutzen.
Magistratus non fuit dominus – sed procurator. Der Magistrat ist nicht Herr, sondern Treuhänder. Sein Amt ist nicht Besitz, sondern Dienst. Und ein Treuhänder, dem man rechtzeitig die Schlüssel zu den falschen Schubladen entzieht, kann weniger Schaden anrichten – gleich, ob er es wollte oder nicht.
Das ist der althusianische Imperativ für Sachsen-Anhalt 2026: Nicht den richtigen Herrscher einsetzen – die Institutionen so gestalten, dass kein Herrscher zu viel Schaden anrichten kann.



