Der Verantwortungsstaat
Deutschland diskutiert seit Jahren über Bürokratie, langsame Genehmigungen, schlechte Digitalisierung, zerfallende Infrastruktur, schwache Regierungen und gebrochene Wahlversprechen. Zwei aktuelle Wortmeldungen dazu: Ralf Schuler beschreibt in einem Gespräch mit Max Mannhart bei Apollo News die Entkopplung zwischen Wahlergebnis und Regierungshandeln, Constantin Schreiber analysiert auf seinem YouTube-Kanal Andreas Voßkuhles Beschreibung eines Staates, der risikoscheu, perfektionistisch, selbstgerecht, technologiefeindlich und langsam geworden ist.
Beide Beobachtungen adressieren für mich dasselbe Problem: Deutschland hat Verantwortung institutionell verdünnt. Der Abgeordnete zeigt auf die Fraktion, die Partei auf den Koalitionspartner, der Bund auf die Länder, die Behörde auf das Gesetz und der Gesetzgeber auf Europa. Entscheidungsmacht wandert dabei oft nach oben, Verantwortung nach unten. Am Ende sind viele beteiligt, aber niemand eindeutig verantwortlich – während der Bürger von den Folgen unmittelbar betroffen bleibt.
Eine wirkliche Reform muss deshalb mit einer einfachen Frage beginnen: Wer entscheidet – und wer trägt die Verantwortung?
Der Fehlervermeidungsstaat
Viele Regeln werden mit nachvollziehbaren Motiven begründet: Umweltschutz („Klima“), Datenschutz, Rechtsschutz, Transparenz oder Sicherheit. Doch vernünftige Einzelziele können in Summe ein dysfunktionales Gesamtsystem hervorbringen.
Deutschland versucht alle Risiken durch immer neue Vorschriften auszuschließen. Auf Missbrauch folgt eine Dokumentationspflicht, auf Restrisiken zusätzliche Regulierung. So entsteht ein Fehlervermeidungsstaat, der die Gefahr einer falschen Entscheidung genau betrachtet, aber die Kosten der Nichtentscheidung ignoriert und auf die Bürger abwälzt.
Doch Verzögerung kostet Wohlstand, Kapital und Lebenszeit. Eine jahrelang verschleppte Genehmigung, ein endloses Gerichtsverfahren oder unnötige Dokumentationspflichten sind nicht neutral. Aus meiner libertären Perspektive ist Bürokratie deshalb nicht bloß ineffizient, sondern ein Übergriff auf Zeit, Eigentum und Eigenverantwortung.
Vom Misstrauensstaat zum Verantwortungsstaat
Es ist einfach falsch Millionen Bürger mit Bürokratie zu belasten, nur weil wenige die Regeln missbrauchen könnten. Vertrauen zuerst, risikobasierte Kontrolle und klare Sanktionen bei tatsächlichem Missbrauch wäre das bessere Prinzip.
Ebenso braucht staatliches Handeln Fristen und Konsequenzen. Wo Behörden nicht rechtzeitig entscheiden, sollte häufiger eine Genehmigungsautomatik greifen. Neue Gesetze müssten zudem daran gemessen werden, ob sie praktisch vollziehbar sind und welche bestehenden Regeln dafür entfallen können.
Hier endet dann auch meine Zustimmung zu einer bloßen Modernisierung des Staates. Ein handlungsfähigerer Staat ist aus libertärer Sicht kein besserer Staat. Ein effizienter Staat kann auch effizienter in Freiheitsrechte eingreifen. Deshalb muss neben der Frage nach besserer Organisation immer die zweite stehen: Wofür soll der Staat überhaupt zuständig sein?
Echter Föderalismus und echte Subsidiarität beginnen dort, wo gilt: Was der Einzelne oder kleinere Gemeinschaften selbst leisten können, gehört nicht auf eine höhere staatliche Ebene. Nicht die untere Ebene muss begründen, warum sie selbst handeln will; die höhere muss begründen, warum sie eingreifen muss. Zentralisierung braucht eine Begründung – Freiheit nicht. Selbstverantwortung setzt dabei auch finanzielle Spielräume voraus: Wer vor Ort entscheiden soll, muss grundsätzlich auch über entsprechende Mittel verfügen können.
Auch das Wahlsystem verdünnt Verantwortung
Dasselbe Problem zeigt sich im parlamentarischen System. Der Bürger wählt, doch danach beginnen Koalitionsverhandlungen, Sondierungen und innerparteiliche Machtkämpfe. Programme werden zu Koalitionsverträgen, die in dieser Form niemand gewählt hat. Je fragmentierter das Parteiensystem, desto leichter lässt sich Verantwortung auf den Koalitionspartner abschieben.
Hinzu kommt die Macht der Parteilisten. Wer seine politische Zukunft wesentlich der Partei, ihren Nominierungsgremien und einem günstigen Listenplatz verdankt, gerät zwangsläufig in Loyalitätskonflikte. Das freie Mandat bleibt nominell bestehen, praktisch aber wächst die Abhängigkeit von den Parteiapparaten.
Deshalb sollte ein zentraler Hebel dieser Macht entfallen: die Parteiliste.
Jeder Abgeordnete braucht einen Wahlkreis
Überzeugender wäre ein Modell, in dem der Bundestag vollständig aus direkt gewählten Abgeordneten besteht. Eine feste Zahl annähernd gleich großer Wahlkreise entsendet jeweils einen Vertreter. Keine Landeslisten, keine Zweitstimmen, keine Überhang- oder Ausgleichsmandate – kein Mandat ohne persönlichen Wahlerfolg.
Um zu verhindern, dass bereits eine kleine relative Minderheit einen Wahlkreis gewinnt, wäre ein Zwei-Runden-System sinnvoll: Erreicht niemand im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, treten die beiden stärksten Kandidaten in einer Stichwahl gegeneinander an. Die Wahlkreisgrenzen müssten von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden, um erneute parteipolitische Manipulation zu verhindern.
Zugleich müssten unabhängige Kandidaturen erleichtert werden. Parteien und Wahlbündnisse dürfen weiterhin Programme entwickeln, Kandidaten unterstützen und Wahlkämpfe organisieren. Aber sie dürfen den Zugang zum Parlament nicht institutionell kontrollieren. Parteien sollen an der politischen Meinungsbildung mitwirken. Sie sollten sie nie besitzen.
Der Bürger weiß dann, wer ihn vertritt – und wen er bei der nächsten Wahl wieder abwählen kann.
Dann muss auch die Regierung neu gedacht werden
Ein Parlament aus stärker unabhängigen Wahlkreisabgeordneten passt nur begrenzt zu einem Regierungssystem, das dauerhaft geschlossene Fraktionsmehrheiten benötigt. Deshalb sollte eine solche Wahlrechtsreform mit einer klareren Trennung von Legislative und Exekutive verbunden werden.
Der Regierungschef könnte direkt vom Volk gewählt werden. Die Bürger würden damit zwei getrennte Mandate vergeben: eines an ihren Abgeordneten und eines an die Regierungsspitze. Das Parlament müsste die Regierung nicht mehr fortwährend „tragen“, sondern könnte sich stärker auf Gesetzgebung, Budgetkontrolle und die Begrenzung der Exekutive konzentrieren.
Das wäre allerdings eine grundlegende Verfassungsreform. Gerade deshalb wäre es falsch, die Diskussion künstlich auf das Wahlgesetz zu beschränken.
Handlungsfähigkeit braucht Grenzen
Dabei darf eines nicht passieren: Ein direkt gewählter Regierungschef darf kein Ersatzmonarch werden, ein Mehrheitswahlsystem keine Blankovollmacht erzeugen und ein effizienterer Verwaltungsstaat keine umfassendere Verwaltungsgesellschaft schaffen.
Mehr Handlungsfähigkeit ist nur dann ein Fortschritt, wenn sie mit weniger Zuständigkeiten, echter Gewaltenteilung, Subsidiarität und größerer individueller Freiheit verbunden wird. Freiheit ist kein Hindernis staatlicher Effizienz, sondern ihre Grenze.
Auch reformatorisch halte ich diesen Gedanken für zentral: Keine irdische Gewalt darf absolut sein. Staatliche Macht muss begrenzt und rechenschaftspflichtig sein und darf sich nicht selbst zum Maßstab setzen.
Ein Zwischenschritt zu weniger Staat
Entscheidend ist deshalb klare Verantwortlichkeit: direkt gewählte Abgeordnete, offener Zugang für unabhängige Kandidaten, stärkere Trennung von Legislative und Exekutive, eindeutige Zuständigkeiten, verbindliche Fristen und weniger präventive Verdachtsbürokratie.
Aus meiner libertären Perspektive bleibt auch dies nur ein Zwischenschritt. Ein besser organisierter Staat ist noch keine freie Gesellschaft. Aber ein Staat, dessen Macht sichtbarer, dezentraler und klarer begrenzt ist, lässt sich leichter kontrollieren und weiter zurückdrängen.
Die eigentliche Reformfrage lautet deshalb nicht nur: Wie machen wir den Staat handlungsfähiger? Sondern: Wie machen wir Macht wieder zurechenbar – und den Staat anschließend kleiner? Freiheit lässt sich nicht von oben verwalten. Sie wächst dort, wo Menschen wieder selbst entscheiden, Verantwortung tragen und ihre Angelegenheiten möglichst vor Ort regeln können.


