Ludwigshafen: Alle gegen Einen

Die Amtszeit eines (Ober-)Bürgermeisters in einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz beträgt fürstliche acht Jahre. Das ist doppelt so lange wie ein Mandat im Deutschen Bundestag. Paragraf 52 der Gemeindeordnung des Weinlandes im Westen der Bundesrepublik regelt das.

Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der OB-Wahl ärgert die Menschen in Ludwigshafen am Rhein. Wahlleiterin ist die noch amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD). Sie war es, die beim Landesverfassungsschutz anfragte, ob es kompromittierendes Material gegen den AfD-Kandidaten gebe. Mit der Technik eines Kompromats kennen sich die Geheimdienste und auch die Stasi der ehemaligen DDR aus. Ein „Kompromat“ (Kurzform von russisch компрометирующий материал = „kompromittierendes Material“) bezeichnet Informationen, die geeignet sind, eine Person politisch, gesellschaftlich oder beruflich zu diskreditieren. 

Das Dossier, von jener Wirkung eines «Kompromats» alter Schule, lag gerade rechtzeitig vor, als der Wahlausschuss über die Wahlvorschläge zu beraten hatte. Der Rest ist Geschichte. 

Gift gegen die Demokratie

Mir geht es gar nicht darum, ob ein Kandidat der AfD betroffen ist oder einer der Union oder der Grünen, es geht um eine Entwicklung, die wie ein Gift im Organismus der Demokratie wirkt – der Souverän, der Wähler entscheidet, wen er in welcher politischen Verantwortung haben will. Einwirkungen von Behörden oder Gerichten auf Wahlen, einen eigentlich heiligen Akt der Demokratie, müssen auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt bleiben.

Alle angerufenen Gerichte lehnten den Antrag auf Zulassung des Wahlvorschlages ab, bis hinauf in den Karlsruher Schlossbezirk, wobei die Nichtannahmeentscheidung (Beschluss vom 16.09.2025, 2 BvR 1399/25) nachvollziehbar begründet ist, was man von den Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.08.2025, 10 B 11032/25.OVG) gerade nicht behaupten kann. 

Die Verwaltungsgerichte des Landes begründen die Ablehnung des Antrags auf Eilrechtsschutz damit, dass die Integrität des Wahlverfahrens zu schützen sei, weswegen keine Entscheidung im Wahlgang zu erwarten sei. Dabei irren die Verwaltungsrichter wohl willentlich: Das Prinzip der nachgelagerten Rechtsprüfung greift erst dann, wenn die erste Stimme in der Wahlurne liegt, denn erst dann ist die besondere Problematik des «laufenden Wahlvorganges» tatsächlich präsent. Bis dahin muss eine volle Rechtsprüfung vor Gericht möglich sein.

Spaltung im Wohnort des «Kanzlers der Einheit»

Der AfD-Kandidat kann die OB-Wahl erst anfechten, wenn sie gelaufen ist, zur Wahl antreten darf er nicht. Danach erst entscheiden die Verwaltungsgerichte. Eine Farce für die Demokratie und ein Ärgernis für die Wahlbürger in Ludwigshafen, der ehemaligen Heimatstadt des Kanzlers der Deutschen Einheit, Helmut Kohl.

Die in den letzten Tagen ihrer Amtszeit befindliche SPD-Politikerin Steinruck erhielt mehr als 400 Mails mit Bezug zum Ausschluss des Kandidaten Paul von der anstehenden Oberbürgermeisterwahl, recherchierte Apollo News. 

Rund 280 dieser E-Mails brachte Frau Steinruck zur Anzeige: «In der Bewertung der Stadtverwaltung enthielten diese Beleidigungen und Bedrohungen».

Wenn der Bürger sich gegen die Obrigkeit beschwert, schlägt diese zurück. Wie ein Fürst, der Aufstände mit der Machtfülle des Herrschers niederschlagen lässt, wendet sich die (Ober-)Bürgermeisterin gegen den Souverän. Die Handlungsweise erinnert fatal an mittelalterliches Denken von Herrscher und Untertanen.

Apollo-News hat weiter recherchiert, dass die Polizei Rheinland-Pfalz die Ermittlungen gegen die Absender der allermeisten E-Mail eingestellt hat. «Kein strafrechtlich relevanter Inhalt» sei dort zu finden gewesen. 47 Verfahren sind eingeleitet worden. Die überwiegende Anzahl der Bürgerbeschwerden ist nicht strafbar. 

Die ungerechtfertigten Anzeigen stammen ausnahmslos von der Stadtverwaltung Ludwigshafens. Die Spitze dieser Stadtverwaltung ist der (Ober-)Bürgermeister. Die von solchen Strafanzeigen betroffenen Bürger der Stadt Ludwigshafen könnten auf den Gedanken kommen, nun ihre noch amtierende Oberbürgermeisterin ihrerseits anzuzeigen. «Falsche Verdächtigung» nach Paragraf 164 des Deutschen Strafgesetzbuchs kommt einem dazu in den Sinn.

Die neue Taktik der «Unseredemokratie»

Das neue Geschäftsmodell der kollektivistischen Linken: Unliebsame Kandidaten der politischen Rechten werden mit Hilfe des Verfassungsschutzes scheinbar kompromittiert. Der Wahlausschuss lehnt die Kandidatur unter Bezugnahme auf den Bericht des Verfassungsschutzes, wegen angeblich mangelnder Gewähr für eine Verfassungstreue des Kandidaten, ab. Die Gerichte verweisen den so ausgebooteten Kandidaten auf den nachträglichen Rechtsschutz, die Wahlanfechtung. 

Damit können erst mal Kandidaten aus dem Kollektiv «Unsere Demokratie» gewählt werden, die abgelehnten, unliebsamen Kandidaten sind auf den langwierigen Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten angewiesen. Ein Verfahren zur Wahlanfechtung dauert gut und gerne ein Jahr und mehr. Nach einem Gerichtsverfahren über zwei oder gar drei Instanzen, stehen bald die nächsten Wahlen an.

Bis dahin wollen die Parteispitzen von CDU/CSU, SPD, Grünen und SED-Nachfolgerin «Die Linke», die sich zu einer Art «Demokratischen Einheitsfront» zusammengefunden haben, alles daran setzen, die AfD erneut «zu halbieren». Ein AfD-Verbotsverfahren könnte in der Zwischenzeit ebenfalls angestoßen werden. 

Die Methode «Alle gegen Einen» muss doch, nach dem Willen der Einheitsfront, zu dem erstrebten Erfolg führen, trotz dramatisch sinkender Zustimmung bei den Wählern, an der Macht zu bleiben. Das gilt von der Bundesregierung in Berlin bis hinunter zu den Bürgermeistern in der Provinz. Der Kanzler der Einheit dürfte in seinem Grab rotieren, angesichts eines derartigen Verfalls demokratischer Kultur und der Spaltung eines ehemals geeinten Landes.

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