Ein gefährlicher Bestseller
Menschen, die krank sind, krank werden oder sich so verletzen, dass ein Leben, wie sie es zuvor kannten, nicht mehr möglich ist, verlieren ein Stück einer Freiheit, über die ich bisher zum Glück nie habe nachdenken müssen: die Freiheit eines unversehrten Körpers, mit dem man selbstverständlich durch die Welt geht. Die Freiheit, dass der Körper nicht zu einem Gefängnis und Hindernis für die eigenen Wünsche wird.
Umso schwerer wiegt es, wenn wir selbst, aber eben auch andere, ein Unternehmen, eine Behörde, ein ganzes System – zu sorglos mit unserer Unversehrtheit umgehen.
Der Bestseller, der zur Katastrophe wurde
Vor 69 Jahren, am 1. Oktober 1957, bringt das im nordrhein-westfälischen Stolberg ansässige Unternehmen Grünenthal ein neues Medikament auf den deutschen Markt: Contergan, ein von Grünenthal entwickeltes Medikament mit dem Wirkstoff Thalidomid. Als rezeptfreies Beruhigungs- und Schlafmittel beworben, das zudem gegen die morgendliche Übelkeit in der frühen Schwangerschaft helfen sollte, verkaufte es sich binnen kürzester Zeit millionenfach. Contergan galt als besonders nebenwirkungsarm, wurde in insgesamt 46 Ländern rund um den Globus vermarktet und entwickelte sich zu einem der erfolgreichsten Beruhigungs- und Schlafmittel seiner Zeit – gepriesen als eine Art Schlafmittel des Jahrhunderts. Für Grünenthal war es zunächst ein außerordentlich lukratives Geschäft.
Bereits 1958 und 1959 gingen erste Meldungen über Nebenwirkungen ein; 1960 und 1961 verdichteten sich die Hinweise, dass der Wirkstoff schwere Nebenwirkungen haben könnte. Das Bundesgesundheitsamt empfahl im Juni 1961, Thalidomid unter Verschreibungspflicht zu stellen; die Länder setzten dies schrittweise um. Doch selbst das neue Arzneimittelgesetz von 1961 sah noch kein Zulassungsverfahren nach heutigen Maßstäben und keine systematische Prüfung auf Risiken für das ungeborene Kind vor.
Einen entscheidenden Ausschlag gab dann ein Zeitungsartikel in der „Welt am Sonntag“ vom 26. November 1961, der den Verdacht eines Zusammenhangs zwischen dem Medikament und den auffällig gehäuften Fehlbildungen bei Neugeborenen öffentlich machte. Nur einen Tag später nahm Grünenthal das Präparat vom Markt.
Für Tausende Familien kam diese Reaktion zu spät. Allein in Deutschland kamen rund 5.000 Kinder mit schweren, häufig die Gliedmaßen betreffenden Fehlbildungen zur Welt – darunter die sogenannte Phokomelie. Weltweit werden es schätzungsweise zwischen 10.000 und 12.000 betroffene Kinder gewesen sein. In Deutschland leben heute noch etwa 2.400 Betroffene, die ihr gesamtes Leben mit den Folgen eines Medikaments verbringen, das ihre Mütter in gutem Glauben eingenommen hatten.
Erst sechzig Jahre nach der Marktrücknahme, im Jahr 2021, entschuldigte sich die Eigentümerfamilie des Grünenthal-Konzerns öffentlich bei den Betroffenen – ein außerordentlich später, von vielen als unzureichend empfundener Schritt.
Zwischen Marktfreiheit und Freiheit der Unversehrtheit
Der Contergan-Skandal veränderte die Arzneimittelregulierung in Deutschland und weit darüber hinaus grundlegend. Er machte die Schwächen eines Systems sichtbar, das die Verantwortung für die Prüfung neuer Medikamente weitgehend den Herstellern überließ. Die Arzneimittelrechtsreform von 1976, die 1978 in Kraft trat, führte schließlich ein Zulassungssystem mit strengeren Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ein und verschärfte die Regeln für klinische Prüfungen und die Haftung der Hersteller.
Was 1957 noch weitgehend der Freiheit und Eigenverantwortung der Hersteller überlassen war – die Prüfung neuer Medikamente auf ihre Sicherheit –, wurde danach als genau jene Freiheit erkannt, die anderen Menschen ihre eigene Freiheit nahm: die Freiheit, gesund zur Welt zu kommen, ohne dass die eigene Mutter zur unwissenden Beteiligten eines unkontrollierten Experiments wurde.

Es fällt mir schwer, bei diesem Satz nicht auch an die jüngere Gegenwart zu denken. Auch bei der Zulassung der Covid-19-Impfstoffe wurde ein Wirkstoff Millionen Menschen verabreicht, dessen langfristige Wirkungen naturgemäß noch nicht abschließend untersucht sein konnten – und dessen Nutzen-Risiko-Abwägung, anders als es die Lehren aus Contergan eigentlich nahelegen mussten, nie auf einer validen Datenbasis durchgeführt wurde.
Ist das Verdrängen? Ist das Vergessen? Oder hat das Methode? „Contergan“ ist – und das nicht nur für die unmittelbar Betroffenen – leider immer noch höchst aktuell. Die Ereignisse zeigen uns, dass Misstrauen gegenüber Politik, Industrie und Zulassungsbehörden sinnvoller ist, als den Autoritäten blind zu vertrauen.
Ein unversehrter Körper ist Freiheit.
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