Citizen Vigilante: Wenn die Justiz „versagt“

Der Film Citizen Vigilante erregte in Deutschland vor allem deswegen Aufmerksamkeit, weil er keine FSK-Freigabe erhielt und deshalb nirgends gestreamt werden konnte; in Österreich und in der Schweiz ging das. Jedoch schlug Elon Musk den Zensoren ein Schnippchen, indem er den Film für eine begrenzte Zeitdauer auf X zur Verfügung stellte. 

In dieser Kolumne interessiert nicht der Charakter des Protagonisten und auch nicht die Frage, ob „Selbstjustiz“ generell – auch ohne staatliches Verbot – unethisch wäre, sondern wie die Bevölkerung auf ein „Versagen“ der Justiz bei der Vergeltung von Straftaten reagieren könnte.

Vergeltung

Der amerikanische Jurist Anthony D’Amato (1937 – 2018) beschreibt „Vergeltung“ sinngemäß als friedensstiftendes Prinzip im Völkerrecht. Vergeltung sei die vorherrschende Methode, Verträge durchzusetzen und auf feindliche Handlungen zu reagieren; und Vergeltung komme recht häufig vor, auch bei kleineren diplomatischen Konflikten und oft außerhalb der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Natürlich komme es hin und wieder zu Übertretungen, aber ohne das Prinzip der „proportionalen“ Vergeltung wären die Konflikte wohl viel größer.

Vergeltung hat also unter anderem die wichtige Funktion, dass feindliche Handlungen, also der Einsatz von Drohung, Zwang und Gewalt gegen friedliche Personen, unterbunden werden. Und falls es doch zu solchen Aggressionen kommt, geht es darum, den Schaden zurückzugeben. Die Früchte der Aggression sollen dem Angreifer nicht verbleiben beziehungsweise soll er den Schaden, den das Opfer erlitten hat, ebenso „am eigenen Leibe zu spüren bekommen“. Das schreckt gemeinhin ab.

Die Vergeltung folgt dabei demselben Prinzip wie der Dank: dem Prinzip der „Gegengabe“. Man sagt „Vergelt’s Gott!“ als Dankesformel und meint damit, dass Gott einem das Geschenk vergelten solle, also den Schenker für seine Wohltat belohnen möge. Umgekehrt ist es in diesem Sinne bei einem Schaden anstatt eines Geschenkes: Hier bedeutet Vergeltung, dass man den Schaden zurückbekommen möge.

Handlungslogisch ist Verteidigung die Abwehr eines Angriffes und Vergeltung ist die Rückgabe des Schadens, wenn der Angriff bereits geschehen ist; Tit for Tat, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Es handelt sich bei Verteidigung und Vergeltung also nicht um Verletzungen des Nicht-Aggressions-Prinzips, sie sind selbst keine Aggressionen, sondern die Negation der Aggression.

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Justizmonopol des Staates

Die Verteidigung ist in modernen Staaten nicht monopolisiert, allerdings wird sie durch staatliche Verbote von effektiven Verteidigungsmitteln stark behindert, wenn nicht sogar verunmöglicht. Die Vergeltung hingegen ist monopolisiert, und bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wiesen der französische Ökonom Frédéric Bastiat (1801 – 1850) und sein belgischer Kollege Gustave de Molinari (1819 – 1912) auf die Gefahren des Monopols der „Produktion der Sicherheit“ hin. Der Staat könnte sein Monopol nutzen, um nicht nur „Leben, Freiheit und Besitz“ (John Locke) zu schützen, sondern er könnte sozusagen selbst zum größten Sicherheitsrisiko der Bürger werden, wenn er dieses Monopol missbraucht, um Leben, Freiheit und Besitz der Bürger einzuschränken, beziehungsweise um die Bürger zu zwingen, die Regierung und ihre Trittbrettfahrer zu finanzieren. Was konnte schon schiefgehen?

Wenn die Sicherheitsdienstleistungen und deren Bezahlung den „Konsumenten“ aufgezwungen werden, wird der Wettbewerb eliminiert. Gustave de Molinari sah es deshalb ökonomisch als logische Folge an, dass das Justizmonopol des modernen Staates dazu führt, dass die Produktion der Justiz nicht mehr im Sinne der „Kunden“, sondern im Sinne des Monopolisten erfolgt. Praxeologisch hat keine Regierung im eigentlichen Sinne ein „Recht“ auf ein Sicherheitsmonopol, weil dieses Monopol mit den Bürgern nicht vereinbart wird, sondern ihnen aufgezwungen wird. Gustave de Molinari formulierte in „Produktion der Sicherheit“ wie folgt:

„Woraus folgt: Dass keine Regierung das Recht haben darf, eine andere Regierung daran zu hindern, sich in Konkurrenz zu ihr einzurichten oder die Sicherheitskonsumenten zu zwingen, sich für dieses Gut ausschließlich an sie zu wenden.“ 

„Marktlücken“ und nicht-staatliche Parallelstrukturen

Sobald den Sicherheitskonsumenten die freie Wahl genommen wird, kommt es – nach Molinari notwendigerweise – zu einem Niedergang der Qualität der Sicherheitsdienstleistungen. Diese Logik gilt übrigens nicht nur für Sicherheit, sondern auch für andere Monopole, wie Bildung (Schulzwang), Gesundheitsleistungen und Altersvorsorge (zwangsweise „Sozialversicherung“), Energieversorgung, Bahnverkehr und so weiter, also überall dort, wo Menschen gezwungen werden, zu zahlen. 

Nun sind heute viele Menschen nicht nur unzufrieden mit Preisen und Leistungen des Staates in den vorgenannten Bereichen, sondern auch im Bereich der Sicherheitsproduktion. Was allgemein zu beobachten ist, ist, dass sogenannte „Parallelstrukturen“ in freiwilliger Finanzierung entstehen, um das schlechte staatliche, zwangsfinanzierte Produkt zu substituieren. Nachhilfe, Bildungskanäle und alternative Bildungsangebote; private Altersvorsorge mit Wertpapieren und Edelmetallen; Naturheilmedizin, Heilpraktiker oder Homöopathie; günstiger privater Linien-Busverkehr; private Sicherheitsfirmen – und so weiter.

Die privaten Sicherheitsfirmen können – de lege lata – natürlich nur Angebote zur präventiven Sicherheit und Verteidigung machen. Aber auch dort, wo es ein Bedürfnis nach Vergeltung gibt, entstehen Parallelstrukturen, wie beispielsweise bei Gemeinschaften, in denen Vergeltung nach der Scharia oder sonst nach einem traditionellen Gerechtigkeitsempfinden der jeweiligen Volksgruppe organisiert wird. 

Im Roman „Der Brandner Kasper“ von Kurt Wilhelm (1923 – 2009), der Mitte des 19. Jahrhunderts spielt, beschreibt der Autor, wie Übeltäter von den Bewohnern des Tegernsees „ins Haberfeld getrieben“ wurden, wenn man mit der königlich-bayerischen Justiz unzufrieden war. Die Betroffenen wurden des Nachts aus ihren Betten geholt, auf einem Feld zum Niederknien gezwungen und man las ihnen die Leviten. Dabei wurden gruselige Masken getragen, schrecklicher Lärm gemacht, mit Fackeln geschwenkt und die Untaten in Versform verlesen. Zu weiteren körperlichen Misshandlungen außer dem Verschleppen auf das Feld kam es nicht. Es war ein angsteinflößender Schauprozess und ein Ritual der Verbannung aus der ehrwürdigen Gemeinschaft. Auch im Oberbayern des 19. Jahrhunderts gab es also bereits Parallelstrukturen zum staatlichen Sicherheitsmonopol. 

Auf X kann man erfahren, dass in Spanien ein als unzureichend empfundener Schutz von Zweitwohnsitzen bzw. leerstehenden Immobilien dazu führte, dass es massenweise zu illegalen Hausbesetzungen kam, gegen welche die Justiz aus Sicht der Betroffenen unzureichend und viel zu langsam vorgegangen ist. Dies führte dazu, dass sich „patriotische Gruppen“ oder private Sicherheitsdienste dieses „Marktes“ annahmen. Laut Grok bieten sie „Vermittlung“ und psychologischen Druck (oft muskulöse Teams in schwarzer Kleidung) an ohne formelle Zwangsräumung. Linke würden diesen Sicherheitsdiensten Paramilitarismus und Einschüchterung vorwerfen, aber die Nachfrage sei hoch, weil der staatliche Weg zu langsam sei.

Fast jedermann bekannt sind auch die Betonblocksteine und „Panzersperren“ bei Weihnachtsmärkten und Stadtfesten sowie schwere LKWs wie Müllfahrzeuge oder Kranwägen, die bei Festumzügen die Kreuzungen sperren – auch hier sind aus der Not „neue Märkte“ entstanden. 

Fazit

Versagen staatlich erzwungene Monopole aus der Sicht der Menschen und haben diese noch genügend Mittel zur Verfügung, so entstehen nicht-staatliche Parallelstrukturen in Reaktion auf die unbefriedigten Bedürfnisse. Um das staatliche, zwangsfinanzierte Angebot zu schützen, können Staaten darauf reagieren, indem sie den Menschen weniger Mittel zur Verfügung lassen. Dazu können die Staaten einerseits die Abgabenlast erhöhen – auch mittelbar durch stärkere Kriminalisierung von Nichtzahlungen. Zudem können sie durch eine Erhöhung der Verschuldung die „Inflations-Steuer“ anheben. Und sie können andererseits verhindern, dass die Menschen überhaupt zu mehr Mitteln kommen, indem sie eine konsequente Deindustrialisierungs- und Degrowth-Politik verfolgen. So können sie die Abhängigkeit vom staatlichen Angebot und die damit für den Staat verbundenen Vorteile erhalten und verhindern, dass die staatlichen Angebote aus Sicht der Bürger irrelevant werden.

Im Sonderfall der Vergeltung kommt noch hinzu, dass das staatliche Monopol der Justiz rigoros verteidigt und Selbstjustiz schwer bestraft wird. Das mag für manche gesellschaftliche Parallelstrukturen aufgrund ihrer Besonderheiten nicht abschreckend sein, aber für die Masse der Menschen besteht praktisch keine Möglichkeit, Vergeltung nicht-staatlich zu organisieren in Fällen, in denen die staatliche Vergeltung hinter dem „allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden“ zurückbleibt – oder gar nicht erfolgt. Fälle von zu mild empfundenen Urteilen bei Vergewaltigung, Körperverletzung und sogar Totschlag werden breit in den sozialen Medien diskutiert, ebenso wie Fälle, in denen bei schwersten Straftaten die Täter als schuldunfähig eingeordnet werden. 

Da also im Falle der Vergeltung für alle praktischen Belange keine „private Ersatzvornahme“ erfolgen kann, ist damit zu rechnen, dass der „Druck im Kessel“ weiter ansteigt, also die Frustration derjenigen, die Opfer werden, und derjenigen, die Mitgefühl mit den Opfern haben, zunehmen wird. Das politische Klima wird also voraussichtlich – auch aus diesem Grunde – rauer werden. Dass es nun dazu kam, dass dieses Thema auch filmisch besetzt wurde, kann daher kaum verwundern. 

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