5 Jahre Verhandlung wegen 5 Masken
Dies ist die Geschichte von Susanne H. aus Pforzheim, exemplarisch für viele andere. Die damals 59jährige ist im April 2020, wie viele andere Bürger auch, entsetzt von der Rigorosität der Maßnahmen gegen das angeblich so schreckliche Virus. Sie meldet eine kleine Demo für Grundrechte an und stellt fest, daß noch mehr Menschen so fühlen wie sie. Zeitgleich etabliert sich aus Stuttgart heraus die „Querdenken”-Bewegung von Michael Ballweg.
Im November 2020 verhängt die Merkel-Regierung den 14tägigen „Wellenbrecher-Lockdown”, der später über fünf Monate dauern sollte. Am 15.11.2020 meldet Susanne eine Demo an gegen die geplante Erweiterung des „Infektionsschutzgesetzes”, welche am 19.11.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfinden soll. Nach etwas hin und her wird die Demo unter Auflagen wie Ordner und Abstand 1,5 m bei den Teilnehmern genehmigt. 50 Teilnehmer werden angemeldet.
Am 18.11.2020 lässt der Berliner Innensenator Geisel (SPD) in Berlin Frauen und Kinder bei Eiseskälte mit Wasserwerfern beregnen, weil sie „gegen die Hygieneauflagen angesichts der Corona-Pandemie verstießen”. Die Stimmung im Land ist aufgeheizt, die Systemmedien machen Hatz gegen „Querdenker”. Tags darauf soll um 14 Uhr die Demo in Karlsruhe beginnen. Schnell wird klar: Statt der 50 kommen einige Hundert Teilnehmer, auch eine Gegendemo ist am Start. Polizei und Ordnungsamt stehen unter Hochspannung.
Susanne verteilt die üblichen gelben Warnwesten und Masken an die Ordner. Sie selbst hat eine Maskenbefreiung, welche anerkannt wird. Wie damals üblich sind auch Trommler gekommen. Schon von Beginn der Versammlung an macht das Ordnungsamt Druck wegen Verletzung der Maskenpflicht der Ordner. Es sind nun etwa 500 Teilnehmer da. Die Versammlungsleiterin macht mit „wenig ernsthaften” Durchsagen auf die Einhaltung der Auflagen aufmerksam, wie später in der Anklage stehen wird.

Ab etwa 14:50 Uhr eskaliert die Situation. Die Polizeibehörde verhängt nun den Ausschluss einiger Ordner von der Veranstaltung, beklagt die Überschreitung des Lärmpegels durch die Trommler und verhängt eine allgemeine Maskenpflicht wegen „Nichteinhaltung der Abstände”. Um 14:57 Uhr löst die Versammlungsleiterin die Versammlung auf. Einige Gruppen ziehen wohl anschließend Richtung Stadtmitte.
Am 21.12.2020 beantragt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 40 Euro gegen die bis dahin völlig unbescholtene Susanne H. Der Vorwurf: Sie habe „eigenständig die Versammlung beenden müssen”, nicht erst nach Aufforderung durch die Behörden. Das Amtsgericht schließt sich im November 2021 dieser Auffassung an und verhängt 50 Tagessätze à 30 Euro. Beide Parteien legen Einspruch gegen das Urteil ein.
Am 07.07.2022 spricht das Berufungsgericht die Angeklagte frei. Das Gericht betonte, daß die Angeklagte sowohl davor (in Pforzheim) als auch danach mehrere Versammlungen „störungsfrei“ durchgeführt habe. Die Polizeibehörde habe die Absehbarkeit der Nicht-Einhaltung der Auflagen und die faktische Unmöglichkeit für die Versammlungsleitung, die Auflagen durchzusetzen, berücksichtigen müssen. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Am 22.03.2023 hebt das Oberlandgericht Karlsruhe den Freispruch auf („Sachrüge“) und verweist an eine andere Kammer des Landgerichts Karlsruhe zur neuerlichen Verhandlung in der Sache. Begründung: Die Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, was das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Angeklagte habe zwar möglicherweise selbst keine Mittel gehabt zur Durchsetzung der Auflagen, hätte sich aber dazu an die Polizei wenden können.
Nun folgt ein Mailverkehr zwischen dem neuen Richter, dem Verteidiger Sattelmaier und der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft schlägt nun eine „bloße Verwarnung mit Strafvorbehalt” vor. Durch Krankheit des Verteidigers und dadurch notwendigem Wechsel zu Rechtsanwalt Ludwig sowie Überlastung der Justiz zog sich diese Phase über zwei Jahre hin. Die Angeklagte beharrte auf Freispruch, wodurch es zu einem neuen, mittlerweile vierten (!) Termin am 10.02.2026 kam – fünf Jahre und drei Monate nach dem „Delikt”.
Im Zuschauerraum sitzen nur einige wenige Sympathisanten. Der Richter hat auf Kontrollen, wie bei anderen „Querdenker”-Prozessen üblich, verzichtet, und macht von Anfang an klar, daß er die ganze Sache gerne noch heute vom Tisch hätte. Nach ausführlicher Verlesung der mehrjährigen Prozessgeschichte dann sein Vorschlag: Verfahrenseinstellung nach §153a StPO. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu. Rechtsanwalt Ludwig betont, seine Mandantin halte aus ihrer Sicht eine Verurteilung für „undenkbar“. Er selbst würde eine Verfahrenseinstellung wie vorgeschlagen begrüßen, aber seine Mandantin wolle „keinen Makel“. Der Richter entgegnet, die Einstellung nach §153a StPO bedeute eben KEINE Strafe, und macht auf die Kosten aufmerksam, wenn es zu einer neuerlichen aufwändigen Sachverhandlung und Verurteilung kommen sollte. Er schlägt noch einmal die Einstellung vor, gegen Zahlung von 20 Tagessätzen à 10 Euro an die Welthungerhilfe.
Die Staatsanwaltschaft stimmt wieder zu, Rechtsanwalt Ludwig zieht sich mit der Mandantin zur Beratung zurück. Schließlich stimmt auch Susanne H., die einen kleinen Berg von Akten vorbereitet hatte, um für ihre Unschuld zu kämpfen, „zähneknirschend” dem Urteil zu.
Zurück bleibt eine gebrochene Frau, arbeitslos, krank, die sich um die Grundwerte, die man ihr in der Jugend beigebracht hatte, betrogen fühlt. Das Bizarre an diesem Prozess ist weniger der aufwändige, über fünfjährige Verlauf durch die Instanzen. So ist das nunmal im Rechtsstaat. Das eigentlich Bizarre ist der Anlass: Fünf Ordner hatten an der frischen Luft von Karlsruhe ihre Masken unter der Nase, woraus ein coronagläubiger Staatsanwalt eine Anklage strickte. Und keiner der Beteiligten war mehr in der Lage, den Irrsinn einfach zu beenden.
Stattdessen haben nun am Schluss alle verloren – die Angeklagte, die Justiz, und vor allem die Ampelregierung, welche sich einer Amnestie wie in anderen Ländern stets verweigerte. Weil ihr Unfrieden und Spaltung für ihre Zwecke wichtiger war als Aufarbeitung und Versöhnung.


