Social Media ab 14?

Auf dem Parteitag der CDU wurde der Jugendschutz im Netz zur politischen Priorität erklärt. Der Beschluss: Verbindliche Altersgrenzen für soziale Netzwerke und eine verpflichtende Altersverifikation durch die Plattformbetreiber. Kinder unter 14 sollen keinen Zugang mehr zu sozialen Medien erhalten, alle anderen sollen sich verifizieren.

Begleitet wurde dieser Vorstoß von einer deutlich weitergehenden Idee des Parteivorsitzenden Friedrich Merz: Wer kommuniziert, solle dies „auf Augenhöhe“ tun – also identifizierbar, mit überprüfbarer Identität, mit Klarnamen. Was hier als Fairness formuliert wird, ist in Wahrheit eine Vorentscheidung über Anonymität.

Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht ist in ihrer Radikalität kaum konsensfähig. Vor diesem Hintergrund erscheint eine „bloße“ Altersverifikation plötzlich moderat.

Das ist kein Zufall, sondern ein bekanntes politisches Instrument: Man beginnt mit einer Maximalforderung, um das eigentlich Gewünschte als Kompromiss durchzusetzen. Der Diskurs hat sich verschoben: Nicht mehr ob Identifikation in der Form nötig ist, sondern die Frage, wie viel Identifizierung politisch machbar ist, wird gestellt.

Der parteiübergreifende Schulterschluss

Noch bevor die Union ihren Parteitagsbeschluss fasste, hatte die SPD konkrete Vorschläge vorgelegt. Am 16. Februar 2026 veröffentlichte die Bundestagsfraktion ein Papier zur Regulierung sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche. Darin wird eine dreistufige Altersregelung vorgeschlagen:

  • ein vollständiges Verbot sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren,
  • verpflichtende „Jugendversionen“ für 14- bis 15-Jährige,
  • sowie deutliche Einschränkungen algorithmischer Empfehlungssysteme bis zum 16. Lebensjahr.

Begründet wird der Vorstoß mit zunehmenden psychischen Belastungen junger Nutzer durch soziale Netzwerke. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach von „massiven Problemen durch Hass, Mobbing und Suchtmechanismen“. Nach dem CDU-Beschluss zeigte er sich zufrieden, dass sich die Union „stark an den Vorschlägen der SPD bewegt“ habe.

Die Initiative ging also nicht von der Parteibasis aus, sondern aus dem parlamentarischen Zentrum der SPD. Sie war von Beginn an als gesetzgeberischer Impuls angelegt, nicht als bloße Debatte. Eine Lösung böte die Verifikation mit der europäischen digitalen Identität (EUDI). Intern diskutiert die SPD darüber hinaus VPN-Einschränkungen.

Damit verschiebt sich die Diskussion von pädagogischen und medienpolitischen Fragen hin zur Infrastruktur des digitalen Zugangs selbst. Auffällig ist auch das Verhalten der gesamten Opposition und der CSU: Gestritten wird vor allem über das Maß der Beschränkungen.

Die Wallet selbst gilt als datensparsam konzipiert, entscheidend ist jedoch ihre Architektur. Die EUDI funktioniert nicht ohne eine vorherige staatlich bestätigte Identität. Das Altersattribut setzt eine verifizierte Grundidentität voraus. Das bedeutet:

  • Jede Altersprüfung basiert auf einer zuvor geprüften Realidentität.
  • Der Staat oder staatlich lizenzierte Stellen sind Teil der Vertrauenskette.
  • Plattformen werden faktisch an staatliche Identitätsinfrastruktur angeschlossen.

Selbst wenn nur das Altersattribut übertragen wird, ist der Zugang technisch an eine überprüfbare Identität gebunden. Damit wird Anonymität zur technisch nachgelagerten Option. Der Standard verschiebt sich von „offenem Zugang“ zu „identitätsgestütztem Zugang“.

Altersverifikation heißt Identitätsfeststellung

Die EUDI ist dezentral konzipiert, doch auch das erzeugt Protokolle. Jeder Authentifizierungsvorgang beinhaltet mindestens:

  • eine Anfrage an einen Identitätsdienst,
  • eine kryptografische Bestätigung,
  • eine zeitliche Markierung des Vorgangs.

Diese Vorgänge sind technisch notwendig, um Missbrauch zu verhindern und Rechtskonformität sicherzustellen. Sie erzeugen Metadaten, auch wenn keine Inhaltsdaten übertragen werden. Metadaten sind strukturell wertvoller als Einzeldaten. Sie zeigen Muster, Verhalten, Nutzungsgewohnheiten und Verbindungen.

Die Kritik richtet sich gegen die Verschiebung des Zugangsparadigmas. Aus Ausnahme wird Standard, und Standard wird Infrastruktur. Wird die EUDI-Verifikation zur Eintrittsvoraussetzung für digitale Öffentlichkeit, wird sie Normalität, Normalität ist der stärkste Hebel staatlicher Infrastruktur.  Altersverifikation ist ohne Identität nicht möglich. Identität wird damit zur Voraussetzung des Zugangs.

Dezentral ist nicht harmlos

Befürworter der EUDI verweisen darauf, dass Identitätsdaten nicht in einer zentralen Superdatenbank gespeichert würden, sondern beim Nutzer oder bei getrennten Vertrauensdiensten. Zudem werde nur das notwendige Attribut, hier „über 14“ – übermittelt, nicht die vollständige Identität. Dieses Argument beruhigt, löst aber das Problem nicht. 

Erstens verhindert Dezentralität keine Verknüpfbarkeit. Jeder Authentifizierungsvorgang erzeugt Spuren: Zeitpunkte, Transaktionskennungen und beteiligte Dienste. Selbst wenn diese Daten getrennt gespeichert werden, sind sie korrelierbar. Was verteilt liegt, ist nicht unsichtbar.

Zweitens ist Architektur politisch wandelbar. Eine heute dezentrale Lösung kann morgen durch gesetzliche Anpassungen ergänzt werden, etwa durch verpflichtende Protokollierung, zentrale Prüfschnittstellen oder erweiterte Zugriffsmöglichkeiten in „Ausnahmefällen“. Diese Infrastruktur schafft Zugriffspotenzial und Potenziale werden genutzt.

Drittens und entscheidend: Sobald der Zugang zur digitalen Öffentlichkeit einmal an eine überprüfbare Identität gebunden wird, wird Kommunikation technisch autorisiert. Diese Schwelle lässt sich nicht mehr zurücksetzen, weil Plattformen, Behörden und Gesetzgebung auf dieser Architektur aufbauen. Dezentralität ist also eine Speicherform, keine Machtbegrenzung.

Wenn der Staat Erzieher werden will 

Wer gegen Altersverifikation argumentiert, gerät in Verdacht, Risiken für Kinder zu verharmlosen. Doch die Frage lautet nicht, ob Kinder geschützt werden sollen, sondern: Wer trägt in einer Gesellschaft die Verantwortung dafür?

In unserer Ordnung liegt die primäre Schutzpflicht bei den Eltern und Familien. Der Staat greift subsidiär ein; er ersetzt nicht die Erziehungsentscheidung. Die vorgeschlagene Altersverifikation verschiebt diesen Grundgedanken. Sie macht aus einer familiären Schutzaufgabe eine infrastrukturelle Staatsaufgabe. Nicht mehr Erziehung und Medienkompetenz stehen im Zentrum, sondern Kontrolle. Das bedeutet: Der Staat reguliert Inhalte, Anbieter und die Eintrittsschwelle zum öffentlichen Raum gleichermaßen.

Die Sorge vor schleichender Ausweitung ist kein theoretisches Gedankenspiel. Digitale Identitätssysteme wurden in verschiedenen Staaten mit administrativen oder sicherheitspolitischen Begründungen eingeführt und entwickelten danach eine eigene Dynamik, etwa in Indien.

Indien startete Aadhaar als Instrument gegen Betrug bei Sozialleistungen und zur finanziellen Inklusion. Heute ist die biometrische ID mit Banken, Mobilfunkverträgen und staatlichen Registern verknüpft. Massive Datenlecks betrafen hunderte Millionen Datensätze. Das System sollte Teilhabe ermöglichen und schuf eine umfassende Infrastruktur zur Identifizierbarkeit.

In der Volksrepublik China sind digitale Identitäten in umfassende Kontrollmechanismen eingebettet. Online-Aktivitäten lassen sich systematisch zuordnen; Gesichtserkennung und Plattformdaten werden kombiniert. Der chinesische Fall zeigt, wie eng digitale Identität und Diskurskontrolle technisch miteinander verknüpft werden können, wenn die Architektur es zulässt.

Anlass statt Vorabkontrolle – die britische Lehre

Der Blick nach Großbritannien wird in der Debatte häufig herangezogen, wenn es um Online-Äußerungen und strafrechtliche Verfolgung geht. Tatsächlich kommt es dort vergleichsweise häufig zu Ermittlungen wegen digitaler Kommunikation.

Dieser Befund widerlegt die Notwendigkeit einer allgemeinen Identitätsinfrastruktur. Das Land verfügt derzeit über keine verpflichtende digitale Identitätswallet für Social Media. Ermittlungen erfolgen über klassische Mittel. Strafverfolgung basiert auf bestehenden gesetzlichen Instrumenten und der Kooperationspflicht von Plattformen, nicht auf einer generellen Vorab-Identifizierung aller Nutzer.

Wenn ohne flächendeckende Identitätskopplung strafbare Inhalte verfolgt werden können, dann ist eine universelle Verifikationsarchitektur kein notwendiges Instrument der Rechtsdurchsetzung. Sie würde nicht gezielt Verdächtige betreffen, sondern ausnahmslos alle.

Der britische Fall zeigt, dass der Staat keine digitale ID-Pflicht braucht, um geltendes Recht durchzusetzen. Eine solche Pflicht würde die Schwelle verschieben, von anlassbezogener Ermittlung hin zu struktureller Verdächtigung aller Bürger. Dennoch wird auch dort weitere Regulierung diskutiert; auch hier geht es um das Maß, nicht um das Ob.

Der Umbau der freien Rede

Was hier in Deutschland verhandelt wird, ist nicht Jugendschutz, sondern Umbau der digitalen Öffentlichkeit. Altersverifikation über eine staatlich gestützte Identitätsinfrastruktur bedeutet: Der Zugang zum öffentlichen Diskurs wird technisch konditioniert. Hier wird die Person, die spricht, reguliert.

Bisher galt im Netz, bei allen Problemen, ein einfacher Grundsatz: Wer sprechen will, spricht. Strafrecht greift im Einzelfall. Mit der Identitätskopplung verschiebt sich dieser Grundsatz: Wer sprechen will, muss sich authentifizieren. Das ist die Einführung eines digitalen Zugangsregimes.

Die Geschichte zeigt, dass Macht selten durch spektakuläre Verbote wächst. Sie wächst durch Infrastruktur. Wer die Eintrittsbedingungen kontrolliert, kontrolliert nicht jede Meinung, sondern die Möglichkeit, sie risikolos zu äußern.

Anonymität ist kein technischer Defekt des Internets. Sie ist die zivilisatorische Errungenschaft. Dissens und Minderheitenmeinungen leben davon, dass Rede nicht zwingend mit Person verschmolzen ist. Die EUDI als Zugangsschlüssel verschiebt dieses Verhältnis dauerhaft.

Meinungsarchitektur durch Technik

Vielleicht wird sie niemals missbraucht, vielleicht bleiben alle Schutzversprechen bestehen. Dennoch liefert man die Idee der Redefreiheit dem Willen einzelner Akteure, ob Staat oder Unternehmen, strukturell aus. Es geht nicht um die Frage, ob heutige Mehrheiten maßvoll sind. Die Frage lautet, ob man einer zukünftigen Mehrheit ein solches Instrument hinterlassen will. Infrastruktur vergisst nicht. Sie wartet.

Wer heute unter dem Banner des Jugendschutzes die Schwelle zur identitätsgebundenen Öffentlichkeit überschreitet, entscheidet nicht nur über Kinder, sondern über die Architektur der freien Rede selbst. Wer Zugang kontrolliert, kontrolliert die Bedingungen der Rede. Freiheit stirbt nicht im Verbot. Sie stirbt dann im Login.

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