Der Kölner Pranger

Meinungsfreiheit und Meinungspluralität für Bürger und für Medienschaffende sind für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.

Diese Feststellung traf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Lüth-Urteil, im Jahr 1958. Das BVerfG betont dabei die doppelfunktionale Struktur der Meinungsfreiheit – Sie dient der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und sie ist Voraussetzung für freie Meinungs- und Willensbildung und die politische Willensbildung im Land.

Ohne offenen Meinungskampf und Meinungspluralität kann keine echte Demokratie funktionieren. Die Meinungsfreiheit ist essentiell für die Menschen und die ganze Gesellschaft.

Das war bis vor wenigen Jahren noch allgemeiner Konsens. Wann hat sich die Änderung im gesellschaftlichen Miteinander denn vollzogen?

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Die Stadt Köln auf dem Weg ins Mittelalter

Heute kennen wir Grenzen des Sagbaren „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“. Und jüngst hat die Stadt Köln den mittelalterlichen Pranger wieder zum Leben erweckt. Der Pranger, ein Werkzeug der öffentlichen Schande und Demütigung, steht heute im Internet – die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ veröffentlicht Namen von Medienschaffenden, Politikern, Musikern und kritischen Bürgern, die sich zugespitzt und kritisch und auf unterschiedlichstem Niveau mit gesellschaftlichen Vorgängen befassen. Namen wie Philip Hopf, Roger Beckamp, Yannick Noe und Miró Wolsfeld aber auch Björn Clemens werden genannt.

Im Mittelalter stellte die Exekutive die gesellschaftlich Geächteten festgebunden auf den Marktplatz – sie waren Hohn, Spott und Verachtung ausgeliefert.

Nicht ohne Grund wurde der Pranger auch „Schandpfahl“ oder „Schandbühne“ genannt. Ein Strafwerkzeug, mit dem die „Ehrenstrafen“ vollstreckt wurden. Wir erleben eine rückwärtsgewandte Entwicklung, eine Regression des pluralistischen Staates – in den letzten 15 Jahren beschleunigt:

Im Jahr 2011 erfolgte durch den NSU-Komplex eine Sensibilisierung gegenüber ethnophober Gewalt. Programme gegen Rechtsextremismus und Rassismus wie zum Beispiel das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden aufgelegt. 

Kampf gegen „Hass und Hetze“

Mit der Migrationskrise ab dem Jahr 2015 und dem Erstarken der AfD in Deutschland wurden Begrifflichkeiten wie „Kampf gegen Rechts“ und „Kampf gegen Hass und Hetze“ zu politischen Leitformen.

Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet weitete sich aus zur Regulierung von Internetplattformen und letztlich dem Europäischen Digital Service Act (2022).

2017 beschloss der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem die Verantwortung zur Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken den Betreibern zugewiesen wurde. Eine Abkehr vom Strafverfolgungsmonopol des Staates. Nicht mehr nur Staatsanwaltschaften und gesetzliche Richter befinden über strafbare Inhalte. Es sind jetzt Privatunternehmen und NGOs.

Eine neue Kategorie wurde eingeführt: die „potentielle Strafbarkeit“. Und Kritik an den Regierenden wurde unter Strafe gestellt.

Im Jahr 2021 wurde Paragraf 188 Strafgesetzbuch ausgeweitet und verschärft; seither spricht der Volksmund von „Majestätsbeleidigung“.

Was 1980 noch als „echte Majestätsbeleidigung“ daherkam, als eine kritische Oberstufenschülerin in Bayern mit einer „Stoppt Strauß“-Plakette in die Schule ging, hat sich mittlerweile zu einem fein ausziselierten System der Meinungsunterdrückung entwickelt.

Die Nation atmet nicht mehr den Geist der Freiheit, sondern den asbestverseuchten Mief der herrschenden politischen Korrektheit; erlaubt ist nur, was den Mächtigen gefällt. Die Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten kam, wie Guido Westerwelle es vorhersagte, nicht mit einem Paukenschlag, sondern wie giftige Mikrofasern in der Atemluft, wie eben jener Asbest, der nicht nur das Meinungsklima, sondern auch die Menschen krank macht.

Stadt Köln als staatlicher Meinungskontrolleur

Die Hauptstadt der Narren und des Kölner Klüngels gibt zu reden:

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus ist überall dort wichtig, wo Demokratie und menschenrechtsorientierte Politik von oder durch extrem rechte Akteure und Akteurinnen bedroht wird. 

Wir unterstützen die Menschen, die sich gegen genau diese Akteure engagieren und für demokratische Werte einsetzen – also für Chancen und gleiche Rechte für alle in unserer Gesellschaft. 

Und sind daher auch sehr nahe an genau diesen Menschen und bekommen mit, was sie brauchen, bei der Umsetzung ihres Engagements“

So hört sich das professionelle „Wording“ der neuen Meinungskontrolleure an. 

Eine Einrichtung, für deren Internetpräsenz der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Torsten Burmester, persönlich verantwortlich zeichnet.

Das süße Gift „unserer Demokratie“

Dabei schmeckt das rhetorisch wohl bemäntelte Gift „unserer Demokratie“ so süß, wer kann schon etwas dagegen haben, gegen Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Demokratie und wer ist nicht gegen Rechtsextremismus? Wo Schlagworte so wohlklingend in Form gebracht werden – ist Vorsicht angebracht.

Dass Demokratie ein Ringen um Argumente bedeutet, auch Schlagabtausch im Parlament, Rede und Gegenrede, dass es kein Wettbewerb ist in „wir haben uns alle Lieb“, ist in Vergessenheit geraten.

Der Hamburger Medienschaffende Horst Schroth pointierte es einmal mit den Worten „wir konsensualisieren uns noch ins Koma“ – und wir büßen dabei die politische Handlungsfähigkeit als Gesellschaft ein.

Wenig verwunderlich, dass der Rechtswissenschaftler Professor Volker Boehme-Neßler das Engagement der Stadt Köln mit dieser sogenannten „mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ als „selbstverständlich illegal“ bezeichnet hat. Die staatlichen Behörden verstoßen ungebremst gegen die „staatliche Neutralitätspflicht“ in dem sie sich an der faktischen Meinungsregulierung beteiligen.

Sie richten damit großen Schaden an der Demokratie an. 

Im Fall der „Stoppt Strauß“-Aktivistin entschieden die Gerichtshöfe für die Meinungsfreiheit. Im Fall des Kölner Prangers ist es Hochmittag für den Kampf ums Recht und für Gerechtigkeit – an den Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester richte ich meine ganz persönliche Meinung:

Herr Oberbürgermeister, Ihr Amtseid aus der Gemeindeordnung NRW (§ 65 Abs. 3 GO NRW) verpflichtet Sie, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und zu verteidigen, nicht unliebsame Meinungen mit Methoden aus dem Mittelalter zu verfolgen. Ein größeres Versagen vor der Verfassung und dem Rechtsstaat ist kaum vorstellbar – treten Sie zurück!

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