Im Bier da liegt die Freiheit 

Es geht doch nichts über einen guten Ruf. Als vor einiger Zeit ein Redakteur einer Wochenzeitung, bei der ich sonst vornehmlich Reiseberichte verfasse, auf mich zutrat mit der Frage, ob ich das Buch von Jaroslav Rudiš über Bier besprechen möchte, sagte ich mit den Worten „da hätte ich auch an mich gedacht“ zu. Ein Image, das muss schließlich nicht nur erarbeitet, sondern auch gepflegt werden. Darauf ein „Wirts Madl!“

Schon beim tschechischen Klang des Namens des Autors befand ich mich mental im Bierparadies Böhmen, wie völlig folgerichtig auch ein Kapitel heißt. Das tschechische Bier ist hervorragend und meiner Meinung nach dem deutschen überlegen. Und es ist auch noch praktisch obendrein. Denn die Zahlen auf dem Etikett sagen aus, wie hoch der Stammwürzegehalt denn ist. Ich bin zum Beispiel ein Elfer, denn ich mag es eher hell und süffig. Mein einer Bruder mag es eher pilsig-herb, er ist also ein Dreizehner, während es dem anderen Bruder wurst sein dürfte, denn „Hauptsach’ es lefft“ ist hier die fränkische Devise. Und meinem besten Freund ist es ebenfalls Jacke wie Hose, denn er trinkt am liebsten Jever Fun. Das muss man sich mal vorstellen!

Natürlich gibt es auch tolle deutsche Biere, so ist es nicht, und es muss ja nicht gleich Oettinger sein. Dennoch war mein Eindruck, dass die böhmischen Biere irgendwie raffinierter mundeten, während so manches deutsche Pils doch arg plump daherkommt. Ob es am deutschen Reinheitsgebot liegt, weiß ich nicht, jedoch liegt der Schluss recht nah, hat doch kein Land, also auch nicht Tschechien, eine solch orthodoxe Reglementierung rund um den Gerstensaft, die mehr als 500 Jahre alt ist.

Reinheitsgebot kennt der Tscheche nicht 

1516 entschied Herzog Wilhelm IV. von Bayern, das Reinheitsgebot zu erlassen. Es schrieb vor, dass Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden durfte; Hefe war damals noch nicht als Bestandteil des Brauprozesses verstanden. Hintergrund waren unter anderem der Schutz von Getreide für die Lebensmittelversorgung, die Sicherung der Bierqualität und die Regulierung des Braugewerbes. Doch vor allem spielten fiskalische und ordnungspolitische Interessen eine Rolle: Die Vorschrift begrenzte, welches Getreide Brauer verwenden durften, und sollte damit unter anderem sicherstellen, dass Weizen und Roggen für die menschliche Ernährung verfügbar blieben. Zugleich schuf der Staat einen verbindlichen Rahmen für ein Gewerbe und griff damit in die Entscheidung von Brauern ein, welche Zutaten sie für ihr Produkt verwenden durften. Was heute als romantisches Symbol deutscher Handwerkstradition gefeiert wird, war ursprünglich also ein staatlicher Eingriff in Produktion und Markt. Und das ist es auch heute noch.

Eine vergleichbare Vorschrift, die Bier grundsätzlich auf wenige Zutaten beschränkt, gibt es in Tschechien nicht. Stattdessen regelt das tschechische Lebensmittelrecht verschiedene Bierkategorien und deren Eigenschaften: So wird beispielsweise zwischen výčepní pivo, ležák, speciální pivo, Porter, Weizenbier, Hefebier und aromatisiertem Bier unterschieden. Auch die erwähnte Stammwürze ist für diese Kategorien festgelegt – ein ležák, also das, was ich vorziehe, etwa liegt bei 11 bis 12 Prozent Stammwürze, mein einer Bruder wäre ein speciální pivo, dem anderen wäre es wurst und mein bester Freund trinkt ja nur „Pilsner Urquell Nealko“. Unfassbier!

Die eigentliche Frage lautet aber weniger, welchen stupňovitost piva, also welchen Biergrad, ein tschechisches Bier hat, sondern weshalb wir Deutschen so gerne Verbote lieben. Beim Bier wird ausgerechnet eine staatliches Gebot, das Brauern nahebringt, welche Zutaten sie verwenden dürfen, zum Gütesiegel erhoben. Was bei einem anderen Produkt sofort nach staatlicher Einmischung in unternehmerische Entscheidungen klingen würde, gilt beim Bier als Ausdruck von Qualität, Tradition und deutscher Gründlichkeit.

Das repressive Bier 

Aus freiheitlicher Sicht steckt darin ein bemerkenswerter Denkfehler: Eine Auflage wird nicht dadurch weniger zur Auflage, dass sie alt ist, vertraut klingt oder gute Absichten verfolgt. Natürlich kann der Staat bestimmte Regeln zum Schutz von Verbrauchern, Eigentum oder Dritten begründen – daraus folgt allerdings noch lange nicht, dass er Produzenten vorschreiben sollte, wie ein Produkt beschaffen sein muss. Gerade beim Bier könnte der Konsument selbst entscheiden, ob ihm ein klassisches Pils, ein dunkles Bier, ein Weizen oder eine experimentelle Kreation schmeckt. Vielleicht ist die interessantere Frage deshalb nicht, was der Staat in unser Bier hineinlässt, sondern was er uns alles verbietet, bevor wir überhaupt selbst entscheiden dürfen, was wir trinken wollen.

Doch im Land, in dem „Das haben wir schon immer so gemacht“ zum 11. Gebot auserkoren wurde, bleibt es nicht beim repressiven Bier. Diese Zeilen entstehen in Franken. Aufgrund eines geschichtlichen Unfalls vor rund 200 Jahren sind wir Beutebayern, was zur Folge hat, dass man sich dem dirigistischen Unsinn des Freistaates unterwerfen muss. 

Ladenöffnungszeiten zum Beispiel. Von Passau bis Pottenstein dürfen Sie ab 20 Uhr nicht mehr einkaufen. Ohne Not regelt das Bundesland, wann welcher Kaufmann sein Geschäft öffnen darf und wann nicht. In Diskussionen begegnet mir dann immer wieder dieser oder ähnliche Sätze: „Muss man denn um 22 Uhr noch einkaufen?“ Davon abgesehen, dass es viele gute Gründe gibt, um 22 Uhr einzukaufen, reicht eigentlich die simple Gegenfrage: „Warum nicht?“

Nur die Deutschen können “freiwilliges Verbot”

Ich würde mich niemals um 6 Uhr morgens in einen Rewe begeben, dennoch käme ich nie auf die Idee, Hiltrud und Waldemar ihr frühmorgendliches Einkaufen zu verbieten. Warum sollte ich das auch tun wollen? Ich kenne kein Land, und von Nordkorea ist mir zu wenig bekannt, das so stolz auf seine Verbote ist wie dieses Land. Bis auf das Tempolimit, ausgerechnet jenes Verbot, welches sich aufgrund des utopisch schlechten Zustandes deutscher Autobahnen einerseits und des endlosen bauarbeiterfreien Baustellenparcours andererseits weitestgehend erübrigt.

So gesehen ist das Reinheitsgebot als „freiwilliges Verbot“ sogar noch die Krönung deutscher Regellust. Man muss Bernd, den Brauer, nicht einmal verpflichten, er macht es auch so. 

Andere Länder sind da längst weiter oder anders: Sie waren noch nie so weit. Darauf ein tschechisches Kotzel. Das schmeckt übrigens auch alkoholfrei formidabel. Denn eines darf nicht vergessen werden: Im Wein mag zwar die Wahrheit liegen, doch im Bier da ist die Freiheit.

Beitrag teilen …

Der nächste Gang …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fill out this field
Fill out this field
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
You need to agree with the terms to proceed

Autoren