Der totale Zugriff

Diesen Text gibt es auch als Episode im Podcast des Sandwirts: Hier.

Längst ist es kein schleichender Prozess mehr; es ist ein offener Bruch. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat in der Bundesrepublik und der Europäischen Union hat sich fundamental gewandelt. Spätestens seit den verfassungswidrigen Exzessen der Corona-Politik, in der Grundrechte zu Gnadenakten der Exekutive degradiert wurden, ist der Damm gebrochen. Der Staat tritt uns nicht mehr als neutraler Hüter des Rechtsfriedens gegenüber, sondern als aggressiver Erzieher. Er begnügt sich nicht mehr mit der äußeren Ordnung; er will Zugriff auf die Seele.

Wer diese Entwicklung als bloße „Überregulierung“ abtut, verkennt den Ernst der Lage. Wir erleben eine theologische Usurpation. Eine Rückbesinnung auf die biblischen Urtexte unserer Rechtskultur offenbart das ganze Ausmaß dieser Anmaßung: Der moderne Staat hat die Trennlinie zwischen dem moralischen Übel (rāʿāh) und dem justiziablen Unrecht (ḥāmās) eingerissen.

Die Corona-Sünde: Der Staat als Gewissensrichter

Der Sündenfall dieser neuen Staatsräson war die Pandemiepolitik. Hier wurde ein Muster etabliert, das heute nahtlos auf andere Bereiche übertragen wird. Der Staat bekämpfte nicht nur eine physische Bedrohung, er bekämpfte den Zweifel, das Hinterfragen, die abweichende Meinung. 

Die Unterscheidung ist biblisch klar: Ein Virus oder ein fahrlässiges Verhalten mag ein Übel (rāʿāh) sein, ein Teil der gefallenen Schöpfung. Aber solange keine direkte Aggression gegen Dritte vorliegt, ist es kein Verbrechen (crimen).

Doch der Staat behandelte den Spaziergänger wie einen Gewalttäter. Er kriminalisierte das Verhalten, nicht wegen eines konkreten Schadens (damnum), sondern wegen der „falschen Haltung“ zur Solidarität. Hier wurde das innere Gewissen (forum internum) polizeilich vermessen. Wer nicht gehorchte, war nicht nur ordnungswidrig, er war „böse“.

Montagsspaziergang - Andreas Schnebel

Die Institutionalisierung des Misstrauens: DSA und Meldewesen

Was als gesundheitspolitischer Ausnahmezustand begann, ist heute in Gesetzesform gegossen. Der „Digital Services Act“ (DSA) der EU-Kommission ist nichts anderes als der Versuch, das moralische Übel (rāʿāh) im digitalen Raum auszumerzen. Wenn Plattformen verpflichtet werden, gegen „Desinformation“ oder „Hassrede“ vorzugehen, verlässt der Gesetzgeber den Boden des Rechtsstaates. 

„Hass“ ist ein Gefühl. Es mag moralisch verwerflich (peccatum) sein, es mag eine Verderbnis des Herzens (corruptio cordis) anzeigen. Aber solange es nicht in Gewaltandrohung oder Verleumdung umschlägt, ist es kein ḥāmās. Es ist kein Unrecht, das das Schwert des Staates rechtfertigt.

Wenn der Staat nun „Meldeportale“ unterhalb der Strafbarkeitsgrenze einrichtet, wenn er Schüler ermutigt, Lehrer zu denunzieren, oder wenn Polizei in Klassenzimmern erscheint, um Teenager wegen eines Memes im Sinne einer „Gefährderansprache“ einzuschüchtern, dann sehen wir das wahre Gesicht dieses Systems: Es ist der Versuch, das rāʿāh – die „falsche“ Gesinnung – mit polizeilichen Mitteln zu therapieren. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit, das ist schwarze Pädagogik mit der Waffe in der Hand.

Hausdurchsuchung als Erziehungsmaßnahme

Besonders eklatant wird die Kompetenzüberschreitung bei der inflationären Praxis der Hausdurchsuchungen wegen Online-Äußerungen. Wenn Spezialeinheiten morgens um sechs Uhr Türen eintreten, weil jemand einen Politiker als „Pimmel“ bezeichnet oder ein geschmackloses Bild geteilt hat, dann steht die staatliche Gewalt (vis) in keinem Verhältnis zur Tat. 

Hier wird ein Instrument, das zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Gefahr (ḥāmās) geschaffen wurde, missbraucht, um Majestätsbeleidigung und moralische Unbotmäßigkeit (rāʿāh) zu bestrafen. Die Durchsuchung dient nicht der Beweissicherung – der Tweet ist ja öffentlich –, sie dient der Einschüchterung. Sie ist eine Strafe ohne Urteil.

Der Staat als Täter

Die theologische Tragik dieser Entwicklung liegt darin, dass der Staat genau das wird, was er bekämpfen soll. Die biblischen Propheten Amos und Hesekiel warnten davor, dass „Gewalt und Raub in den Palästen gespeichert“ werden. 

Wenn der Staat Grundrechte schleift, wenn er durch die EU-Kommission Zensurinfrastrukturen aufbaut oder die Privatsphäre seiner Bürger durch Chatkontrolle ausleuchten will, dann begeht er selbst ḥāmās. Er übt institutionelle Gewalt aus. Er verletzt das Eigentum und die Freiheit, nicht um Leben zu schützen, sondern um eine ideologische Reinheit zu erzwingen. Er wird vom Diener Gottes (Röm 13) zum Täter des Unrechts. Er verhält sich wie die „große Räuberbande“ (magnum latrocinium), vor der Augustinus warnte.

Das dröhnende Schweigen der Hirten

Es entbehrt nicht einer bitteren Ironie, dass dieser fundamentale Angriff auf die Freiheit kaum Widerspruch erfährt – und zwar ausgerechnet von jenen nicht, die es besser wissen müssten. Wo bleibt der Aufschrei der Kirchen? 

Wo sind die Pfarrer und Theologen, die Hebräisch gelernt haben und den Unterschied zwischen Sünde (peccatum) und Verbrechen (crimen) kennen müssten? Man sollte meinen, die Institutionen, die das Gewissen über Jahrhunderte als heiligen Bezirk Gottes verteidigt haben, würden auf die Barrikaden gehen, wenn der Staat beginnt, Seelsorger zu spielen.

Stattdessen erleben wir ein beklemmendes Schweigen, oft sogar Applaus. Viele Kanzeln sind zu Verstärkern der Regierungspolitik geworden. Indem sie den „Kampf gegen Rechts“ oder die „Klimarettung“ sakralisieren, segnen sie genau jenen staatlichen Zugriff auf das Gewissen ab, den sie eigentlich abwehren müssten. 

Sie haben vergessen, dass ihre Aufgabe die Sorge um das rāʿāh (das Heil der Seele) ist, und nicht die Assistenz beim staatlichen ḥāmās (dem Zwang zur Tugend). Dieser Verrat der Intellektuellen und Geistlichen wiegt schwerer als jedes politische Versagen, denn er raubt dem Widerstand sein geistiges Rückgrat.

Widerstand aus dem Gewissen

Die biblische Hermeneutik der Bundesordnung (lex foederis) ist in dieser Situation keine fromme Theorie, sondern eine Anleitung zum intellektuellen Widerstand. Sie lehrt uns, dass der Staat ein Mandat zur Eindämmung von Gewalt (ḥāmās) hat, aber absolut kein Mandat zur Optimierung unserer Seelen (rāʿāh). 

Das moralische Übel in der Welt muss durch Erziehung, Debatte, Familie und Kirche adressiert werden – durch die Institutionen der Zivilgesellschaft (Sphärensouveränität). Wenn der Staat diese Aufgabe usurpiert, wenn er das Gewissen verstaatlicht, zerstört er die Freiheit.

Ein Staat, der Polizisten zu Schülern schickt, weil diese die Regierung kritisieren, bekämpft nicht das Böse. Er ist das Böse, vor dem uns die Gewaltenteilung eigentlich schützen sollte. Es ist Zeit, diesen Angriff auf das Gewissen als das zu benennen, was er ist: Ein fundamentaler Bruch des Gesellschaftsvertrags und ein Übergriff auf eine Sphäre, die allein Gott gehört.

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