Wehrpflicht: Wem gehört der Bürger?
Politische Verschiebungen beginnen dort, wo die Regierung etwas zu ihrer Angelegenheit erklärt, das bislang Sache des Bürgers war. Die Debatte um Wehrdienst und Wehrpflicht gehört dazu. Seit Anfang des Jahres erhalten 18-Jährige einen Fragebogen der Bundeswehr. Männer müssen antworten. Ab Juli 2027 werden Männer des Jahrgangs 2008 verpflichtend gemustert. Reichen Freiwillige nicht aus oder verschärft sich die Lage, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen.
Im Grunde warten die Politiker darauf, einen geeigneten Zeitpunkt zu finden, um die Wehrpflicht wieder einzuführen. Damit kehrt eine Frage zurück, die bereits vor 100 Jahren gestellt wurde: In welchem Umfang darf der Staat über Zeit, Körper und im äußersten Fall das Leben der Bürger verfügen?
Das Manifest
Am 26. August 1926 erschien in der Vossischen Zeitung das „Internationale Manifest gegen die Wehrpflicht“. Zu den Unterzeichnern gehörten Albert Einstein, Mahatma Gandhi, Bertrand Russell, Martin Buber, Rabindranath Tagore, Romain Rolland und H.G. Wells. Bemerkenswert war die politische Breite: Pazifisten, Liberale, Sozialisten, religiöse Denker und Wissenschaftler fanden sich zusammen, ohne demselben Lager anzugehören. Der Appell verlangte vom Völkerbund die Abschaffung der Wehrpflicht als ersten Schritt zu wirklicher Abrüstung.
Seine Kritik ging weiter. „Zwangsdienst bedeutet Entwürdigung der freien menschlichen Persönlichkeit“, heißt es darin. Kasernenleben, Drill, blinder Gehorsam und die Ausbildung zum Töten untergrüben die Achtung vor der Persönlichkeit. Noch weiter reicht der folgende Satz: „Ein Staat, der sich für berechtigt hält, seine Bürger zum Kriegsdienst zu zwingen, wird auch in Friedenszeiten die gebührende Achtung und Rücksicht auf das Wohl und Wehe des Einzelnen vermissen lassen.“
Damit geht dieses Manifest weit über die Wehrpflicht-Frage hinaus .

Der Zugriff
Wehrpflicht ist ein ungewöhnlich weitgehender Eingriff. Eine Regierung beansprucht Lebenszeit, körperliche Anwesenheit und Unterordnung unter eine Befehlshierarchie. Im äußersten Fall verlangt sie, das eigene Leben zu riskieren und einem anderen Menschen das Leben zu nehmen. Ein freiheitliches Gemeinwesen gerät damit in einen Widerspruch: Es will die Freiheit seiner Bürger verteidigen und beansprucht zu diesem Zweck zunächst deren Freiheit.
Die übliche Antwort lautet, eine Gesellschaft ohne Verteidigungsfähigkeit werde ihre Freiheit verlieren. Das kann richtig sein. Es beantwortet aber nicht, warum gerade Zwang notwendig sein soll. Freiwillige Streitkräfte, bessere Bezahlung, Reservemodelle, Technik und Bündnisse sind ebenfalls Optionen.
„Notwendig“ ist ohnehin ein praktisches Wort. Es erspart die Frage, warum gerade jene Alternative gewählt wurde, die am stärksten in die Freiheit anderer eingreift.
Der Staat und seine Regierung
Dabei muss unterschieden werden: Staat ist nicht Regierung. Der Staat ist die rechtlich verfasste Gemeinschaft seiner Bürger und Institutionen. Eine Regierung ist ihre zeitweilige politische Leitung. Sie entscheidet, sie kann irren. Ihr Zweck ist Verwaltung.
Wo beides sprachlich ineinander fällt, verändert sich der Charakter politischer Entscheidungen. Dann heißt es nicht mehr: Eine Regierung hat sich für diese Politik entschieden, es heißt: Der Staat muss handeln. Aus Entscheidung wird Notwendigkeit für die Gemeinschaft, aus politischer Idee wird Sachzwang. Und Sachzwang folgt, dass sich der Bürger anzupassen hat. Man gibt vor, die Wirklichkeit habe entschieden, die Regierung würde antworten. Dabei hat sie nicht Notwendigkeiten zu verkünden, sondern Entscheidungen innerhalb einer rechtlich begrenzten Ordnung zu verantworten.
Die politische Notwendigkeit
In der Sicherheitspolitik wird diese Verschiebung deutlich sichtbar. Russland führt Krieg gegen die Ukraine. Europäische Sicherheitsbehörden schreiben russischen Diensten Sabotage-, Cyber- und Einflussoperationen zu. Das beschreibt eine Gefahr, aber keine politische Antwort. Das alles erklärt nicht, warum eine bestimmte Zahl zusätzlicher Soldaten gebraucht wird, warum Wehrpflicht die richtige Antwort sein soll oder welche Alternativen bestanden hätten. Zwischen der Bedrohung und der Reaktion darauf liegt Politik.
Politiker wägen Interessen ab, verfolgen Strategien und verwerfen Alternativen. Blendet man diesen Zwischenraum aus, entsteht eine hübsch zum Zirkelschluss geschlossene Argumentation: Die Politik ist notwendig, weil die Lage sie verlangt; und dass die Lage sie verlangt, zeigt sich daran, dass diese Politik für notwendig erklärt wurde. Russland wird so zu einer Erklärung, die erstaunlich viel behauptet aber deshalb nichts erklärt. Die Gefahr kann real sein, muss aber nicht. Die Schlussfolgerung bleibt trotzdem eine politische Entscheidung.
Das Minenfeld
Wie wichtig diese Unterscheidung ist, zeigt der Umgang mit militärischen und geheimdienstlichen Zuschreibungen. Anfang August wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff versehene Drohne nahe ukrainischer Frachtflugzeuge gefunden. Auffällig häufen sich Funde von Sprengstoff. Zunächst erklärte die Bundesregierung, zur Urheberschaft in Leipzig nichts sagen zu können. Inzwischen geht sie von russischer Verantwortung aus. Aber eine Ideenkette ist nicht dasselbe wie ein Beweis, Indizien sind oft vieldeutig.
Wir befinden uns in einem Minenfeld aus Geheimdiensten, Stellvertretern, technischen Irrläufern, Desinformation und Interessen. Deshalb ist die Forderung nach Belegen selbstverständlich. Bei Krieg und Frieden scheint aber das Gegenteil zu gelten. Je größer die behauptete Gefahr, desto leichter gelten schon Nachfrage nach Beweisen als mangelnde Entschlossenheit oder als Verrat. Dabei verlangen außerordentliche Ansprüche außerordentliche Begründungen.
Die Interessen
Russland verfolgt Interessen, genauso wie die Ukraine, Deutschland, die USA oder die EU. Das ist Politik. Problematisch wird es, wenn die Interessen einer Regierung, eines Bündnisses oder einer Strategie mit denen des Bürgers gleichgesetzt werden.
Die ukrainischen Bürger erleben das in seiner härtesten Form. Dennoch ist nicht jede Entscheidung ihrer Regierung oder ihrer Verbündeten identisch mit ihrem persönlichen Interesse. Der Angriff macht nicht die Interessen anderer zunichte.
Unter anderen Bedingungen gilt das auch für den deutschen Bürger. Regierungen entwickeln außenpolitische Strategien. Die Kosten tragen Menschen, die daran nicht beteiligt waren, wirtschaftlich oder mit Lebenszeit und ihrem Körper.
Deshalb muss nicht nur das Mittel, sondern auch der Zweck geprüft werden. Wer bestimmt, was notwendig ist? Welche Alternativen wurden geprüft? Welche Interessen werden verfolgt? Und wie wird nachgewiesen, dass sie tatsächlich diejenigen der Bürger sind, deren Freiheit anschließend eingeschränkt werden soll?
Die Freiheit und ihre Beweislast
Damit berührt die Entwicklung ältere Rechtsgrundsätze. In der Bundesrepublik liegt die Freiheit zunächst beim Bürger. Wer eingreifen will, muss erklären, warum. Eine Lücke gibt es, und die wird ausgenutzt: Ab einem gewissen Punkt kann der Bürger nicht mehr entscheiden, ob er diesen Eingriff zulassen will. Auch bestehende Abwehrrechte gegen die Regierung geraten zunehmend ins Wanken.
Ein auffälliges Beispiel lieferte Finanzminister Klingbeil im August. Im Zusammenhang mit neuen Befugnissen des Zolls zur Bekämpfung von Geldwäsche sagte er über Vermögenswerte unklarer Herkunft: „Dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg.“ Das interessante Wort ist nicht „Porsche“, sondern „erstmal“: Der Staat greift zunächst zu. Der Bürger darf anschließend erklären, warum ihm das Genommene eigentlich zusteht. Natürlich gibt es Gründe: Geldwäsche, organisierte Kriminalität, Sicherheit. Gründe gibt es politisch immer. Entscheidend ist, wer sich vor wem rechtfertigen muss.
In einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung muss sich die Macht erklären. Der Bürger muss nicht beweisen, warum seine Freiheit seine Freiheit und sein Eigentum sein Eigentum sein soll. Dreht sich dieses Verhältnis um, wird Freiheit zu einem Privileg. In letzter Konsequenz existiert sie nicht mehr.
Dieselbe Logik hat die Wehrpflicht. Die Bundeswehr definiert einen Personalbedarf. Reicht Freiwilligkeit nicht aus, kann aus dem Bedarf eine Verpflichtung gegenüber Menschen werden. Was verwaltungstechnisch nachvollziehbar klingt, degradiert den Bürger zur Verfügungsmasse.
Die Grenze
Das Manifest von 1926 setzte auf Abrüstung. Die Geschichte hat diese Hoffnung widerlegt. Ein Krieg verschwindet nicht, nur weil er Irrsinn ist. Aber die Frage bleibt: Wo endet die Verfügung über den Bürger?
Ein freiheitliches Gemeinwesen lebt davon, dass Bürger ihre Freiheit dort begrenzen, wo die Rechte anderer beginnen. Diese Begrenzung ist Ausdruck gegenseitiger Rücksicht, die Regierung hat lediglich die Aufgabe, diese Ordnung zu schützen. Keinesfalls ist es ihre Aufgabe, die Freiheit selbst nach politischer Zweckmäßigkeit zuzuteilen. Problematisch wird es nämlich dort, wo aus dem Schutzauftrag für die Freiheit des Einzelnen ein eigenes Verfügungsrecht wird und die Regierung selbst definiert, wann ihre politischen Ziele zur Notwendigkeit geworden sind.
Dann hilft auch ein Hinweis auf „Verhältnismäßigkeit“ nicht. Wer prüft sie, wenn dieselben Institutionen Bedrohung, Ziel und Mittel bestimmen? Und was bleibt von der Freiheit, wenn sich für jeden Zugriff ein hinreichend großer Grund finden lässt? Moderne Politik sagt nicht, der Bürger „gehöre“ ihr, aber sie spricht von Sicherheit, Verantwortung und Notwendigkeit, sie tut so, als wären Sachzwänge Naturgesetze und nicht Ergebnisse ihrer Entscheidungen.
Bürgerliche Freiheit bedeutet insofern, dass der Bürger nicht der Regierung gehört.


