Die Justizkrise und wie sie zu lösen wäre
Die Justizminister der Länder tagen zweimal im Jahr. Die letzten Zusammenkünfte fanden in Leipzig und in Hamburg statt. In der Regel sind es Fachtagungen, die dem informellen Austausch dienen: eine Art elaboriertes Kaffeekränzchen, zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch.
Die Justizminister meinen, Großes zu beschließen: Eine bundeseinheitliche Justizcloud soll her, ein zivilgerichtliches Online-Verfahren, eine Digitale Rechtsantragstelle und die „Entwicklung und Erprobung von Künstliche-Intelligenz-gestützten (KI-)Anwendungen“.
Der Bund zahlt dafür bis zu 70 Millionen Euro jährlich in das Projekt, von 2027 bis 2029, zusammen bis zu 210 Millionen Euro, entnommen dem Sondervermögen Infrastruktur. Die Digitalisierung der Justiz, heißt es im Beschluss, sei „ein zentraler Baustein für einen modernen Rechtsstaat“. Die Digitalisierung also soll es richten.
Cloud-Fantasien vs. leere Geschäftsstellen
Das „Haus der Justiz“ ist baufällig, wie einst die Gebäude an den Prachtstrassen von Ost-Berlin. So ungefähr fühlt sich die Lektüre der Beschlüsse der Justizminister an. Rund neunzig Seiten, alles fein säuberlich aufgeschlüsselt, und der Grundton ist Mangelbewirtschaftung.
Der Justiz fehlen aktuell rund 2.500 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Im Osten rollt bis 2030 eine Pensionierungswelle heran, und man sucht händeringend Nachwuchs – für Richterbänke, für die Anklagebehörden, für die Geschäftsstellen, für den Justizvollzug.
Wer die Belastung eines Staatsanwaltes ausrechnet, kommt ins Grübeln: 5,6 Millionen Ermittlungsverfahren im Jahr, dem gegenüber rund 6500 Staatsanwälte. Das macht 861 Verfahren pro Kopf und Jahr, bei 220 Arbeitstagen also gut vier Fälle täglich – jeden Tag, unbesehen von Urlaub, Krankheit und Fortbildung. Aktuell stauen sich 226.000 anhängige Ermittlungsverfahren.
Die Justizpolitiker bauen sich ihr eigenes „Wolkenkuckucksheim“ – eine Fantasiewelt, in der digitale Aktenführung und eine „Justizcloud“ zusammen mit „Subsumtionsassistenten“ aus künstlicher Intelligenz dringend benötigtes Personal ersetzen.
Dem muss dringend Einhalt geboten werden! Justiz ist Teil der elementaren Daseinsvorsorge eines Gemeinwesens. Sie muss von qualifizierten Menschen gesteuert und geleitet werden, nicht von Subsumtionsmaschinen.
Über Generationen kaputtgespart
Schon in meiner Referendarzeit in Bayern, bei den Landgerichten in Memmingen und Kempten im Allgäu – das war Anfang der 1990er-Jahre –, hieß es, es fehlten 100 Richterstellen, 300 Staatsanwälte und 1.000 Justizangestellte, allein in Bayern. Hat sich das Personalproblem seither verbessert? Nein! Aus den Vorzimmern der Richter wurden „Geschäftsstellen“, die fortan für mehrere Referate zuständig waren; aus den Kammerverhandlungen vor den Landgerichten mit drei Richtern wurden Einzelrichtertermine. Und bei einem Bestand von zehn Justizangestellten war eben einmal eine (oder einer) krank und zwei im Urlaub – also ging die Arbeit auch mit sieben statt mit zehn. So wurde weiter gespart, kaputtgespart.
Dazu kommen hohe Einstiegshürden – zu meiner Zeit kam man nur mit zwei vollbefriedigenden Examina in den Justizdienst, und „vollbefriedigend“ war bereits eine achtbare Leistung –, die den ohnehin schmalen Bewerberkreis weiter verengte. Und nun trifft all das auf die Demografie: Die geburtenstarken Jahrgänge, die einst die Bänke füllten, gehen in Pension, im Osten bis 2030 in einer regelrechten Welle, und dahinter klafft die Lücke, weil niemand rechtzeitig für Ersatz gesorgt hat. Eine Ursache reiht sich an die nächste, jede davon selbst verschuldet – und keine einzige, die ein Rechenzentrum oder eine Cloud heilt.

„Wenn Sie einen Scheißprozess digitalisieren …“
Der frühere Telekommunikationsmanager Thorsten Dirks hat vor Jahren einen Satz geprägt, der kraftvoll und in derben Worten pointiert, worum es bei der Digitalisierungs-Euphorie geht: „Wenn Sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben Sie einen scheiß digitalen Prozess.“
Und die Justiz liefert das Anschauungsmaterial gleich mit. Ein Richterkollege aus Thüringen hat es mir nüchtern erklärt. Früher, in der Papierakte, genügte für eine Verfügung ein Vermerk, ein Datumsstempel, ein Häkchen, eine Unterschrift – erledigt. Heute muss dieselbe Verfügung in der elektronischen Akte zusätzlich mit einem eigenen Erledigungsvermerk abgelegt werden. Wer je Einsicht in eine digital geführte Akte genommen hat, kennt das Ergebnis: viel Verwaltungsspur, viele Seiten digitale Dokumentation, wenig Fortschritt in der Sache.
Der elektronische Rechtsverkehr ist ein feines System – wenn er funktioniert. Nur ist er eben kein „Gamechanger“.
Die Justiz – reif für eine grundlegende Rehabilitation
Der Justizapparat ist eigentlich schon reif für eine grundlegende Rehabilitation. Was wir heute vorfinden ist defizitär oder kaputt, jedenfalls vielfach vernachlässigt und krankhaft unterbesetzt.
Erstens rechnet keine Cloud einen Verfahrensstau weg. Die 226.000 offenen Verfahren verschwinden nicht, weil sie fortan in einem Rechenzentrum liegen statt im Aktenschrank. Eine Akte, die niemand bearbeitet, bleibt unbearbeitet – ob aus Pappe oder aus Datensätzen.
Zweitens löst Technik das Nachwuchsproblem nicht, sondern verschärft es. Der Gehaltsunterschied zwischen der freien Anwaltschaft und dem Staatsdienst ist beträchtlich: Berufseinsteiger in der Justiz verdienen im Schnitt rund 60.000 Euro im Jahr, Unternehmensjuristen etwa 100.000, Anwälte in Großkanzleien rund 139.000 – eine Kluft von 40.000 bis annähernd 80.000 Euro. Ein junger, hochqualifizierter Jurist überlegt sich zweimal, ob er dafür in den Staatsdienst tritt. Eine Nachwuchsoffensive mag man ausrufen – bezahlt wird sie mit Beamtenbesoldung, und dagegen ist kein Serverpark gewachsen.
Drittens kann Künstliche Intelligenz die eigentliche richterliche Arbeit gerade nicht übernehmen. Eine KI mag Schriftsätze sortieren, Fristen überwachen, Textbausteine vorschlagen – jede Entlastung wird dankbar angenommen. Aber die Beweiswürdigung, die richterliche Überzeugungsbildung, das Gespür in der mündlichen Verhandlung, der Zeuge, der ins Stocken gerät, dessen Gesicht errötet: Das ist kein Rechenvorgang, den man einem Modell überlässt. Wer Recht spricht, trägt Verantwortung, und Verantwortung lässt sich nicht in die Cloud auslagern. Genau deshalb ist qualifiziertes Fachpersonal durch keine noch so kluge Anwendung zu ersetzen. Die Maschine kann assistieren; entscheiden muss der Mensch.
Telegene Symptom- statt wirksame Wurzelbehandlung
Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist schon seit 2018 im Umlauf – Digitalisierung, Verfahrensmodernisierung und personelle Verstärkung um rund 2.000 Stellen. Es ist also nicht so, dass die Minister das Personal vergessen hätten. Sie schreiben es hin. Nur mündet ihre ganze Umsetzungsenergie am Ende dort, wo es fotogen ist und der Bund es bezahlt: in der Technik.
Die Frühjahrskonferenz im Juni 2026 in Hamburg hat das Muster fortgeschrieben. Man ließ eine Machbarkeitsstudie für ein „einheitliches digitales Ökosystem“ prüfen, beschloss Experimentierklauseln zur Erprobung neuer digitaler Verfahrensabläufe und die Anbindung der Justizregister an das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS). Alles nicht falsch. Medienwirksam in Szene gesetzt.
Die 210 Millionen fließen fürs Erste in Portfoliomanagement und Governance-Strukturen – die Verwaltung der Digitalisierung ist schon eine eigene Baustelle, bevor der erste Server läuft. Und woher sollen die 2.000 oder besser 2.500 Menschen kommen? Die sollen aus demselben leeren Bewerbermarkt kommen, der schon heute ausgetrocknet ist. Das tönt nach telegener Symptombehandlung. An die wirksame und notwendige Wurzelbehandlung trauen sich die Justizminister nicht.
Eine schnelle Zwischenlösung
Es ginge auch anders, und zwar schneller, als die Personalpläne bis 2030 vermuten lassen. In Deutschland ist jeder zugelassene Rechtsanwalt zum Richteramt befähigt – die Qualifikation ist dieselbe. Ein Kollege mit zehn oder zwanzig Jahren Berufserfahrung könnte, mit wenig Einarbeitung, in verschiedenen Bereichen morgen auf der Richterbank sitzen oder die Anklage vertreten. Man hebt einen erfahrenen Praktiker aus der Anwaltschaft in ein Richteramt oder auf die Stelle eines Staatsanwalts, und eine Lücke ist geschlossen. Dazu eine Besoldung, die den Namen verdient.
Der deutsche Beamtenstaat ist noch nicht genügend „in die Grütze“ geritten, als dass man sich diesen Lösungsansätzen ernsthaft nähern wollte. Die Pensionsansprüche seien eines der Probleme. Wer Lösungen sucht, wird sie finden, wer Gründe sucht, etwas zu verhindern, ebenso. Hinzu kommt, dass in den Köpfen der Ministerialen und Politiker ein Umdenken stattfinden muss: Die Fixierung auf die eine Laufbahn – Staat oder freie Wirtschaft und Anwaltschaft – ist überholt und verfehlt. Die Kollegen in den USA machen es uns vor: Der Wechsel von der Anwaltschaft auf die Richterbank gehört dort zum Alltag.


