Ist Homeschooling potenziell gefährlich?
Freie Fakten #03
In Deutschland gibt es viele Vorbehalte gegen sogenanntes Homeschooling (Heimunterricht). Teilweise heißt es, Kinder würden verwahrlosen oder sich nicht mit sinnvollen Lerninhalten beschäftigen.
Aber stimmt das tatsächlich?
Wer will seine Kinder zu Hause unterrichten?
Insbesondere gebildete Eltern mit hohem Einkommen und viel Engagement unterrichten ihre Kinder zu Hause. Auch historisch war Heimunterricht vor allem etwas, das von gebildeten und wohlhabenden Kreisen praktiziert wurde – zur Förderung ihrer Kinder.
Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, sind auch heutzutage im Durchschnitt akademisch erfolgreicher, intelligenter und sogar sozial kompetenter als Kinder, die öffentliche Schulen besuchen. Das zeigen mehrere Studien.
Das ist nicht alles. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, fühlen sich auch seltener sozial isoliert und konsumieren auch seltener Drogen und Alkohol. Bezogen auf Missbrauchserfahrungen gibt es keine Unterschiede.
Das gängige Narrativ, der Schulzwang sei eine wichtige Institution, um Missbrauch und Verwahrlosung zu vermeiden, bricht damit in sich zusammen. Das zeigen auch internationale Bildungsdaten: Länder ohne Schulzwang schneiden beispielsweise bei PISA-Tests nicht systematisch schlechter ab als Länder mit Schulzwang.

Fragwürdige Kausalität
Warum sage ich Schulzwang anstatt Schulpflicht? Weil Schulpflicht ein Euphemismus ist. Faktisch handelt es sich um einen polizeilich mit Gewalt durchgesetzten Zwang, im Schulgebäude anwesend zu sein – auch dann, wenn ein Kind außerhalb der Schule besser lernen würde. Es geht nicht um Bildungspflicht, sondern um Schulgebäudeanwesenheitszwang. Das ist die Realität, möge man sie mit schönen Worten auch versuchen zu drehen oder zu wenden.
Zurück zu den Daten. Dass zu Hause unterrichtete Kinder akademisch oftmals bessere Ergebnisse aufweisen als herkömmlich beschulte Kinder, widerlegt gängige politische Narrative. Aber es sagt nichts über Kausalität aus. Denn wie bereits erwähnt wurde, unterscheiden sich Familien, die sich für Homeschooling entscheiden, systematisch von anderen Familien in Bezug auf Bildung, Einkommen, Engagement und auch Familienstruktur (häufiger verheiratet, seltener geschieden). Diese Variablen sind unabhängig von der Schulform mit akademischem Erfolg assoziiert. Kausale Rückschlüsse sind also nicht ohne Weiteres möglich.
Es gibt Studien, die verschiedene Formen des Homeschoolings miteinander vergleichen. Aber auch hier stoßen wir auf die erwähnten Limitationen: Selektionseffekte.
Was sie aber zumindest zeigen: Homeschooling kann für unterschiedliche Kinder funktionieren. Und ganz grundsätzlich sollte das Bildungssystem am tatsächlichen Lernerfolg der Kinder gemessen werden. Wenn herkömmliche Beschulung für einige Kinder schlecht oder kaum funktioniert, sollte die Möglichkeit zur Verfügung stehen, dass das Kind anderweitig beschult wird. Das würde dem Schulsystem sogar Ressourcen sparen. Kein Schulzwang, sondern eine Bildungspflicht. Ein freier Wettbewerb der Bildungsangebote.
Bildungsfreiheit als Mindestkonsens
Wenn ich mir die öffentliche Debatte vergegenwärtige, stehen sich in diesem Kontext diskursiv zwei Lager gegenüber: Diejenigen, die Bildungsfreiheit befürworten, und diejenigen, die Schulzwang befürworten. Das ist diskursiv keine ausgewogene Diskussion. Eine tatsächlich ausgewogene Diskussion wäre: Schulzwang versus Schulverbot. Und die ausgewogene, mittige Position wäre dann Bildungsfreiheit unter Sicherstellung der Bildungspflicht.
Schulzwang ist keine bildungswissenschaftlich evidenzbasierte Position in Anbetracht der Daten. Sie lässt sich anscheinend primär nur aus einem totalitären Hintergedanken heraus rechtfertigen: Dass die Kinder ideologisch uniformiert werden sollen. Das war beispielsweise die Position des Nationalsozialismus. So liest sich in Abschnitt I, Paragraph 1 des 1938 eingeführten Reichsschulpflichtgesetzes: „Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus.“
Teilt man diese Position nicht, wird es schwer, gegen Bildungsfreiheit zu argumentieren.
Gerade in Anbetracht der heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen – Massenmigration, schlechter werdende Deutschkenntnisse bei Mitschülern, sinkende PISA-Werte – wäre Bildungsfreiheit bei gleichzeitiger Bildungspflicht keine Kompromisslösung, sondern das Mindestmaß an Freiheit, die Bürgern zur Verfügung stehen sollte, wenn man den gesellschaftlichen Bildungsauftrag an die nächste Generation ernst nimmt. Schulzwang würde der Bildungspflicht nicht Genüge tun, sondern mit dieser konfligieren. Bildungspflicht sollte grundsätzlich nicht etwas sein, das die Kinder und Eltern gegenüber dem Staat erfüllen müssen, sondern die Gesellschaft gegenüber den Kindern.




2 Kommentare. Leave new
Elias Gudwis liefert eine treffende empirische Widerlegung der gängigen Vorurteile gegen das Homeschooling, doch seine Forderung nach einer staatlich garantierten „Bildungspflicht“ greift m. E. noch zu kurz. Wer den Schulzwang zurecht als „Schulgebäudeanwesenheitszwang“ entlarvt, muss konsequenterweise auch die Machtfrage stellen: Wer bestimmt, was Bildungsinhalt ist? Die Annahme, ein staatliches Bildungssystem könne weltanschaulich neutral sein, ist ein logischer Fehlschluss. Jede Theorie und jedes Curriculum fußt auf religiösen oder quasireligiösen Grundüberzeugungen. Wenn der Staat eine allgemeine Bildungspflicht definiert, setzt er damit lediglich seine eigene Zivilreligion als verbindlichen Maßstab durch. Er agiert nicht als neutraler Vermittler, sondern als „Ersatz-Bischof“, der darüber wacht, dass keine häretischen, also vom staatlichen Wertekatalog abweichenden Parallelgesellschaften entstehen.
Diese präventive Homogenisierung wird besonders im „Konrad“-Beschluss des BVerfG deutlich. Das Gericht legitimiert den Eingriff in die Grundrechte nicht durch den Nachweis einer konkreten Gefahr, sondern durch ein abstraktes „Integrationsinteresse“. Es erklärt die Zwangskonfrontation mit säkularen Wertvorstellungen für „zumutbar“, um der Entstehung religiös motivierter „Parallelgesellschaften“ präventiv entgegenzuwirken. Damit wird die Schule zum Werkzeug eines verordneten Dialogzwangs, der Minderheiten die Abgrenzung untersagt. Aus der Perspektive der Eigentums- und Argumentationsethik (Hoppe) stellt dies eine Umkehr der Beweislast dar: Nicht der Staat muss eine Schädigung nachweisen, sondern die bloße weltanschauliche Autonomie wird als potenzielles Staatsrisiko definiert und unterbunden. Dieser Zugriff auf die Zeit und das Bewusstsein der Kinder ist ein illegitimer Übergriff auf das Erziehungsrecht der Eltern, das als Derivat des Selbsteigentums unantastbar sein sollte.
Selbst grundgesetzlich betrachtet ist die Erziehung jedoch zuvörderst eine Aufgabe der Familie. Der Staat bricht die natürliche vorstaatliche Ordnung bzw. das Prinzip der ursprünglichen Eigenständigkeit der Erziehungssphäre – vergleichbar einer genossenschaftlichen Selbstverwaltung -, wenn er sich zum obersten Lehrmeister aufschwingt. Wahre Bildungsfreiheit erfordert daher keinen neuen staatlichen Kompromiss wie die Bildungspflicht, sondern die vollständige Rückgabe der Erziehungsgewalt an die kleinsten autonomen Einheiten und einen echten, dezentralen Wettbewerb der Ordnungen.
Ich möchte auf ein Interview mit einer jungen Schriftstellerin verweisen, für die der Weg ins freie Lernen ein Segen war.
https://youtu.be/5cvOZTKrKUs