Erbschaftsteuer: Die Plünderung der Ahnen
Norbert Walter-Borjans (SPD) artikulierte jüngst das radikale Credo des Etatismus: Jedes Erbe sei grundsätzlich „Einkommen ohne Gegenleistung“. Wer so spricht, führt einen Vernichtungskrieg gegen die kleinste, aber mächtigste Souveränitätseinheit der Geschichte: den Oikos (das Ganze Haus / die Hausgenossenschaft). Es ist Zeit, diesen Begriff als rechtshistorische Waffe gegen den räuberischen Staat zu führen.
Was ist der Oikos?
Um den Angriff auf das Erbe zu verstehen, müssen wir den Begriff des Oikos rehabilitieren. Er ist weit mehr als eine private Wohneinheit; er ist die Primärinstitution, die ursprüngliche Ordnungseinheit der menschlichen Zivilisation.
In der Logik der Sphärensouveränität (die Eigenständigkeit gesellschaftlicher Bereiche) leitet das Haus seine Autorität nicht vom Staat ab, sondern unmittelbar von Gott. Der Oikos ist die „erste Regierung“ der Welt. Das Eigentum ist hierbei kein staatliches Gnadengut, sondern der „heilige Zaun“, der den Schutzraum des Imago Dei (die Gottebenbildlichkeit / das Selbsteigentum) gegen äußere Übergriffe absichert. Wer das Erbe angreift, enteignet nicht nur Vermögen, sondern zerstört die Jurisdiktion, die rechtliche Eigenständigkeit der Familie.
Der Kategorienfehler: Hausgut ist kein Markteinkommen
Die Behauptung, Erbe sei „Einkommen“, offenbart eine fundamentale praxeologische (die Logik des menschlichen Handelns betreffende) Fehlleistung. Einkommen entsteht in der Sphäre des Marktes durch den freiwilligen Tausch von Leistungen zwischen fremden Dritten. Erbe hingegen verbleibt innerhalb der souveränen Sphäre des Bundes. Beim Erbgang findet kein Rechtsträgerwechsel im Sinne einer Markttransaktion statt, sondern die Fortführung der Verwaltung über das Hausgut, das intergenerationale Stammvermögen.
Dieses Gut ist das materielle Ergebnis einer niedrigen Zeitpräferenz, also wenig Gegenwartsgenuss im Verhältnis zu viel Zukunftsvorsorge: Generationen haben auf unmittelbaren Konsum verzichtet, um die Unabhängigkeit ihrer Nachfahren zu sichern. Der Staat, der hierauf zugreift, begeht Hamas (Gewaltrecht / administratives Unrecht) an der vertikalen Ordnung der Zeit. Er bestraft die christliche Tugend des Haushaltens.

Die Grundsteuer als ewige Miete
Besonders deutlich wird der staatliche Übergriff bei der Grundsteuer. Sie ist faktisch eine „ewige Miete“, die der Bürger an den Staat zahlt, um auf seinem eigenen Grund und Boden stehen zu dürfen. In einer echten Bundesordnung (Lex Foederis) ist das Eigentum am Boden jedoch absolut.
Die Grundsteuer macht den Oikos permeabel für den Staatszugriff und verwandelt den Eigentümer in einen Pächter der Gnaden des Finanzministeriums.
Wenn der Staat den Boden besteuert und das Erbe konfisziert, beansprucht er das Obereigentum (Dominium Directum) an seinen Untertanen. Dies ist die finale Stufe der Entmündigung: Der Mensch darf zwar arbeiten, aber er darf keine Dynastie der Freiheit errichten.
Artikel 14 GG als Schutzrecht
Oft wird die „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ (Artikel 14, Absatz 2 GG) als Rechtfertigung für den fiskalischen Raubzug missbraucht. Doch die wahre Sozialbindung wird durch die Stabilität des Hauses erfüllt. Ein Oikos, der auf eigenem, ungestörtem Boden steht, leistet dem Gemeinwohl den höchsten Dienst: Er ist die effizienteste Sozialversicherung der Welt. Er privatisiert die Sorge für Alte und Kranke sowie die Bildung der Kinder, ohne dem Steuerzahler zur Last zu fallen.
Wahre Subsidiarität (das Prinzip der Selbsthilfe auf kleinster Ebene) bedeutet, dass der Staat dort zurücktritt, wo der Oikos eigenverantwortlich handelt. Wer das Erbe zerstückelt, zerstört diese natürlichen Hilfsstrukturen und zwingt die Menschen in die infantile Abhängigkeit vom Wohlfahrtsstaat.
Wer sein Hausgut bewahrt, erfüllt die Sozialbindung des Eigentums vollumfänglich, indem er die Freiheit des Ebenbildes Gottes gegen die Vergesellschaftung verteidigt.
Die Heuchelei der staatlichen Kontinuität
Es ist eine juristische Unverschämtheit: Die Bundesrepublik Deutschland reklamiert für sich selbst eine absolute historische Identität (völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich) und „erbt“ Hoheitsrechte, Territorien und Archive über Systembrüche hinweg, ohne jemals eine „Gegenleistung“ erbracht zu haben. Doch dem Bürger verweigert sie diese Kontinuität.
Sobald ein Vater stirbt, dekretiert der Staat einen „Nullpunkt“ der Geschichte, um sich als lachender Dritter die Substanz des Hauses anzueignen. Er zementiert seine eigene Ewigkeit als historisches Subjekt, während er die vertikale Solidarität der Familie bricht.
Strategien der Gegenwehr: Die Rückeroberung der Jurisdiktion
Gegen diesen fiskalischen Totalitarismus hilft nur die aktive Interposition, also das Dazwischentreten und der Schutz des Bürgers durch den Aufbau eigener Rechtsfestungen:
- Rechtliche Festung bauen: Entziehen Sie Ihr Eigentum dem Zugriff als Privatperson. Nutzen Sie robuste Rechtsformen wie die Familiengenossenschaft (eG) oder die Familienstiftung. Ziel ist es, das Eigentum in eine Institution zu überführen, die nicht „stirbt“ und somit keinen Erbfall als Zugriffspunkt bietet.
- Ökonomische Sezession: Wandeln Sie fragiles Papiervermögen in hartes Hausgut um. Investieren Sie in reale Substanz, die schwer erfassbar ist (Edelmetalle, Wissen, Netzwerke) oder durch grundbuchliche Lasten für den fiskalischen Zugriff unattraktiv gemacht wurde.
- Pädagogische Souveränität: Der Staat gewinnt, wenn er die Köpfe Ihrer Kinder besetzt. Der Oikos muss wieder zum Ort der Bildung werden. Erziehen Sie Ihre Nachfolger zu Oeconomi (souveränen Haushaltern), die den Unterschied zwischen ehrlichem Eigentum und staatlichem Tribut kennen.
Der Schutz des Erbes ist die Verteidigung der Freiheit gegen die totale Verstaatlichung des Lebens. Wer die Freiheit der Kinder will, muss das Eigentum der Väter schützen. Der Oikos ist keine Leihgabe des Staates, sondern das Fundament jeder Zivilisation, die diesen Namen verdient.



1 Kommentar. Leave new
Insofern der Handelnde vor der Wahl steht, sein Vermögen seiner Frau und seinen Kindern zu überlassen oder dies nicht zu tun, indem er alles selber verjubelt oder einer Stiftung oder sonstwelchen Dritten überlässt, handelt es sich beim Vererben um eine Transaktion.
Und dass der Staat bei Transaktionen kassiert, ist nicht neu. Es ist die elementare Wegelagerei, in denen alle Steuern ihren Ursprung haben.
Die einzige Perfidität, die die Erbschaftssteuer speziell macht, ist die Behauptung, Tote würden nicht besteuert. Und folgelogisch: der Erbe bekommt da etwas völlig unverdient, was dann letztlich auch einen Steuersatz von 100% legitim macht. Danken wir also dem Staat, dass er uns glücklichen Erben überhaupt etwas lässt!
Der Tote wird nicht besteuert, aber meine Aussicht mein Vermögen zwang- und gewaltlos weiterreichen zu können (an meinen Sohn oder sonstwen), ist natürlich maßgeblich für mein Handeln als Lebender. Erben mag leistungslos sein, vererben ist es nicht. Die Erbschaftssteuer ist eine ganz maßgebliche Beschränkung für den Aufbau von Vermögen und ein Abstrafung von Langfristigkeit. Langfristigkeit, die auch zur vielbepriesenen Nachhaltigkeit führt und Grundlage ist für Investitionen und intergenerationellen Wohlstand.