Rechtsstaat: Wann heiligt der Zweck die Mittel?
Ich kenne zwei Frauen. Natürlich kenne ich mehr Frauen, aber diese beiden stehen exemplarisch für eine gesellschaftliche Entwicklung, die ich zunehmend beobachte. Beide sind sympathisch, rechtschaffen, beruflich erfolgreich, haben Familie und auch was im Kopf. Unabhängig voneinander äußerten beide in privaten Gesprächen das tiefe Bedauern darüber, dass die Attentate auf Donald Trump gescheitert sind.
Das Entsetzen über diese Ansichten eigentlich ganz normaler, friedlicher Frauen hat mich fassungs- und auch ratlos zurückgelassen. Es hat mich dazu verleitet, mich mit einer Kernfrage unserer Zivilisation auseinanderzusetzen: Ab wann glauben Menschen, dass ein vermeintlich guter Zweck jedes noch so verwerfliche Mittel rechtfertigt? Wann kippt die moralische Selbstgerechtigkeit um in die Akzeptanz mörderischen Exzesses?
Die Antwort liegt wohl in einem psychologischen Fehlschluss, der so alt ist wie die Menschheit selbst: dem Glauben, dass die eigene gute Absicht über dem universalen Recht steht. Sobald das Individuum oder eine kollektive Gruppe sich im Besitz der absoluten Wahrheit wähnt, mutieren formale Regeln, rechtsstaatliche Prozesse und grundlegende Menschenrechte in den Augen der Akteure zu lästigen Hindernissen. Es ist der gefährlichste Moment einer Gesellschaft – der Moment, in dem die Gesinnung die Tat als moralischen Maßstab ablöst.
Das Erbe von 1945: Taten statt Absichten
In der westlichen Welt war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den von Deutschland begangenen Gräueltaten eine fundamentale Wahrheit offensichtlich: Nicht die eigenen Absichten definieren, ob du ein guter Mensch bist, sondern deine Taten. Es gilt der Grundsatz: der Zweck heiligt niemals die Mittel.
Auf diesen oben genannten Grundsatz mussten sich auch die Nürnberger Prozesse beziehen. Die Nationalsozialisten handelten aus ihrer eigenen, zutiefst pervertierten Logik heraus im Glauben, etwas „Gutes“, Notwendiges und Historisches für ihr Volk zu tun.
Bezeichnend dafür ist die berüchtigte Posener Rede Heinrich Himmlers vor SS-Führern vom Oktober 1943. Er sprach explizit davon, beim Anblick von Leichenbergen „anständig geblieben zu sein“. Das subjektive Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen und für ein „höheres Gut“ zu kämpfen, schützt jedoch weder vor moralischer noch vor juristischer Schuld. Das System des Terrors funktionierte gerade deshalb, weil seine Täter von ihrer eigenen Rechtschaffenheit überzeugt waren.

Als direkte Konsequenz aus dieser historischen Katastrophe schufen die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine völlig neue Ordnung. Getrieben von tiefem Misstrauen gegenüber staatlicher Macht und der konkreten Erfahrung der totalitären Diktatur, beschränkten sie die Befugnisse des Staates gegenüber dem Bürger radikal. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie wurden explizit als Schutzschild gegen einen übergriffigen Staatsapparat konzipiert – ungeachtet dessen, welche vermeintlich edle Absicht das Staatsorgan gerade antreibt.
Gleichzeitig entstanden universelle Leitplanken als Schutzwälle gegen die Wiederkehr des Totalitären:
- Der Nürnberger Kodex schützte die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen vor medizinischer und staatlicher Willkür.
- Der Rechtsstaat garantierte die absolute Gleichheit vor dem Gesetz und die Berechenbarkeit staatlichen Handelns.
- Der spätere Beutelsbacher Konsens etablierte im Bildungswesen ein striktes Überwältigungsverbot und das Gebot der Kontroversität, um die Indoktrination von Kindern zu verhindern.
Die fundamentale Neutralität des Staates und seiner Gerichtsbarkeit fußt auf der Erkenntnis: Niemand darf allein für seine Ansichten verurteilt werden. Der Staat darf niemals unfaire oder rechtsbeugende Maßnahmen ergreifen, um vermeintlich „gute“ Absichten durchzusetzen. Denn wer bestimmt am Ende, was gut und was schlecht ist? Sobald die Prozeduren des Rechtsstaats moralischer Willkür weichen, ist die Freiheit aller verloren.
Die schrittweise Erosion der historischen Leitplanken
Ein Blick auf die jüngere Vergangenheit zeigt jedoch, wie schrittweise selbst diese fundamentalen, aus den Lehren von 1945 geborenen Prinzipien unter dem Vorwand akuter Notlagen oder eines „höheren Zwecks“ geschleift werden.
- Der Nürnberger Kodex und die Covid-Krise: Der Kodex verbietet jede Form von medizinischem Zwang und fordert die absolut freie, unbeeinflusste Einwilligung bei medizinischen Eingriffen. Während der Corona-Pandemie wurde diese Leitplanke im Namen der Volksgesundheit massiv attackiert. Ungeimpfte Bürger wurden durch 2G-Regeln und monatelange Lockdowns systematisch vom gesellschaftlichen, kulturellen und teilweise beruflichen Leben ausgeschlossen. Der psychologische und existenzielle Druck gipfelte in der politischen Debatte über eine allgemeine Impfpflicht sowie der tatsächlichen Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für medizinisches Personal. Die im Nürnberger Kodex verankerte körperliche Selbstbestimmung wurde einer staatlich verordneten Kollektivnützlichkeit untergeordnet.
- Der Rechtsstaat und die Asymmetrie der Gleichbehandlung: Der Kern des Rechtsstaats ist die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Ein eklatanter Bruch mit diesem Prinzip offenbarte sich in der behördlichen Praxis bei politischen Protesten. Während friedliche Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen unter Berufung auf den Infektionsschutz rigoros verboten, eingekesselt und mit Polizeigewalt aufgelöst wurden, ließ man zeitgleich Großdemonstrationen wie die „Black Lives Matter“-Proteste mit zehntausenden Teilnehmern im Sommer 2020 aus Gründen politischer Sympathie gewähren. Hier entschied nicht das geschriebene Gesetz, sondern die ideologische Nähe des Staates zum Anliegen über die Gewährung des Demonstrationsrechts.
- Der Beutelsbacher Konsens und die pädagogische Indoktrination: Das im Konsens verankerte Überwältigungsverbot besagt, dass Lehrkräfte Schülern nicht ihre Meinung aufdrängen dürfen. Diese Leitplanke wird im Kampf „gegen Rechts“ zunehmend ausgehöhlt. Ein drastisches Beispiel hierfür bot ein Schulprojekt in Thüringen, bei dem Schüler im Rahmen des Unterrichts eine lebensgroße Puppe der AfD-Politikerin Alice Weidel bauten und diese symbolisch in einen Holzkäfig – ein fiktives Gefängnis – sperrten. Anstatt politische Neutralität zu wahren, ließen die Pädagogen eine offensive Diffamierung der Oppositionsführerin zu. Flankiert wird diese Entwicklung durch Schulen, die gezielt linke oder regierungsnahe Aktivisten für Vorträge einladen, während konservative Positionen systematisch aus dem Klassenzimmer verbannt werden.
„Nie wieder“ als Hebel
Um zu verstehen, warum ungesetzliche und ungleiche Maßnahmen in Deutschland heute auf so breite gesellschaftliche Akzeptanz stoßen, muss die psychologische Sonderrolle der Bundesrepublik analysiert werden. Die Singularität der NS-Verbrechen hat sich tief in das kollektive Gedächtnis eingebrannt. Das daraus resultierende „Nie wieder!“ ist die unumstößliche moralische Gründungsmaxime des modernen Deutschlands.
Dieses legitime historische Bewusstsein wird jedoch zunehmend als politischer Hebel instrumentalisiert. Sobald politische Akteure oder unliebsame Bürger mit dem Etikett „Nazi“ oder „Rechtsextremist“ belegt werden, setzt im gesellschaftlichen Diskurs ein psychologischer Notstandsmechanismus ein. Die historische Schuld wirkt wie ein Brandbeschleuniger für die Entmenschlichung und politische Entrechtung des Gegners. Wer erfolgreich als „Nazi“ gebrandmarkt ist, verliert im Auge der moralisierten Öffentlichkeit augenblicklich jeden Anspruch auf die zivilisatorischen Standards des Rechtsstaats.
So entsteht eine fatale Dynamik: Aus Angst, der eigenen historischen Verantwortung nicht gerecht zu werden, stimmen Bürger staatlichen Maßnahmen zu, die sie unter normalen Umständen als zutiefst autoritär und unzulässig ablehnen würden. Das historische Trauma wird somit paradoxerweise genutzt, um genau jene rechtsstaatlichen Schutzmechanismen auszuhebeln, die nach 1945 errichtet wurden, um eine Tyrannei künftig unmöglich zu machen.
Das Paradoxon der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“
Ein zentraler Begriff im Arsenal dieser politischen Auseinandersetzung ist die „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (GMF). Ursprünglich ein sozialwissenschaftliches Konzept zur Beschreibung von Vorurteilen, wird der Begriff heute von staatstragenden Akteuren und linken Verbänden politisch-ideologisch genutzt. Der Vorwurf lautet: Die Opposition verfolge eine Politik, die Menschengruppen aufgrund kollektiver Merkmale abwerte und ausgrenze.
Betrachtet man jedoch das reale Agieren derer, die diesen Begriff als moralische Waffe führen, offenbart sich ein tiefes Paradoxon. Exakt die Mechanismen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit werden nun spiegelbildlich auf die politische Opposition und deren Wähler angewandt. Millionen von Bürgern bzw. deren politische Vertreter werden kollektiv als „Feinde der Demokratie“, „Ratten“ oder „Krebsgeschwür“ diffamiert. Eine systematische Ausgrenzung findet statt: Oppositionellen Mitgliedern oder Wählern werden Bankkonten gekündigt, sie werden aus Sportvereinen, der DLRG oder kirchlichen Ehrenämtern gedrängt, und ihre wirtschaftliche Existenz wird im Namen des Guten gezielt vernichtet.
Dies ist die reinste Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – exekutiert von einer sich selbst als „tolerant“ definierenden Elite. Das Merkmal der kollektiven Abwertung ist hier nicht die Ethnie oder die Religion, sondern die politische Gesinnung. Für das Opfer und für den Rechtsstaat macht dieser Unterschied in der Intoleranz jedoch keinen Unterschied.
Schutz der „Demokratie“ vor dem Volkswillen
Daraus ergibt sich ein offensichtlicher und beunruhigender Befund: Die etablierte Politik wendet exakt jene autoritären Methoden an, die sie der Gegenseite hypothetisch für die Zukunft vorwirft. Unter dem Slogan „Wir schützen unsere Demokratie“ hat sich ein Zirkelschluss etabliert, der den Kernbegriff der Demokratie pervertiert.
Demokratie bedeutet im westlichen und grundgesetzlichen Sinne Volksherrschaft: Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und spiegelt sich in freien, gleichen und geheimen Wahlen wider. Wenn jedoch Wahlergebnisse, die dem Establishment missfallen, durch institutionelle Tricksereien korrigiert, ignoriert oder durch pauschale Parteiverbotsdebatten im Keim erstickt werden sollen, schützt man nicht die Demokratie. Man schützt das bestehende Machtgefüge vor dem realen Volkswillen.
Die „wehrhafte Demokratie“ des Grundgesetzes war als Schutz gegen den gewaltsamen, physischen Umsturz gedacht, nicht als Instrument für ein Kartell etablierter Parteien, um sich unliebsame politische Konkurrenz vom Hals zu halten. Wenn der Staat beginnt, das Volk und dessen Wahlentscheidung als Gefahr für die Demokratie zu definieren, hat er aufgehört, eine Demokratie zu sein.
Diese theoretische Verschiebung manifestiert sich in einer Liste mit Beispielen gezielter institutioneller Maßnahmen gegen die Opposition: Vorenthaltung des Bundestags-Vizepräsidenten, geheimdienstliche Überwachung, nachträgliche Änderung von Parlamentsregeln wie z.B. in Rheinland-Pfalz, um einen von der AfD eingesetzten Untersuchungsauschuss zu verhindern, Änderung der Alterspräsidenten-Regel im Bundestag und in Landtagen oder der Entzug von Parteistiftungsmitteln.
„Meinungsverbrechen“ und das Prinzip der Einschüchterung
Besonders alarmierend zeigt sich der Wandel im Umgang des Staates mit sogenannten Meinungsverbrechen im digitalen Raum. Um 6 Uhr morgens anrückende Polizeikräfte, die wegen banaler, geschmackloser oder satirischer Beleidigungen im Netz Wohnungsdurchsuchungen bei Bürgern durchführen, stehen in keinem verhältnismäßigen Verhältnis zur Schwere der Tat. Ein prominentes Beispiel ist die bundesweit bekannt gewordene „Schwachkopf-Affäre“: Hier führte das Teilen eines satirischen Meme-Postings über Bundesminister Robert Habeck zu einer polizeilichen Razzia beim mittlerweile leider verstorbenen Rentner Stefan Niehoff.
Solche drakonischen Maßnahmen verletzen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit fundamental. Es wird offensichtlich, dass diese Härte nicht der bloßen, sachlichen Strafverfolgung dient, sondern der gezielten Einschüchterung der Bevölkerung. Ganz frei nach der bekannten autoritären Prämisse Mao Zedongs – „Bestrafe einen, erziehe hunderte“ – soll durch das öffentliche Exempel an Einzelpersonen ein abschreckendes Signal in den digitalen Raum gesendet werden. Die Botschaft an den Bürger lautet: Wer Kritik übt, muss damit rechnen, dass der Staat seine Privatsphäre zerschlägt.
Da diese Kriminalisierungswelle asymmetrisch fast ausschließlich Kritiker einer bestimmten Seite des politischen Spektrums trifft, findet ein Missbrauch des Staatsapparates aus parteitaktischen Gründen statt – legitimiert durch vermeintlich gute Absichten.
Die Rolle der Medien: Der verlängerte Arm der Moralisierung
Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR). Anstatt als neutrale, vierte Gewalt die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gegenüber allen Bürgern zu überwachen und staatliche Übergriffe scharf zu kritisieren, bereiten sie oft den moralischen Boden für diese Maßnahmen. Das journalistische Credo „Da es die Richtigen trifft, ist es schon in Ordnung“ wird durch gezieltes Framing, auch „Einordnung“ genannt, untermauert.
Lang Vergangen sind die Zeiten eines Hanns Joachim Friedrichs, der sagte:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache – auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört“.
Konkrete Beispiele verdeutlichen dieses Versagen:
- Gezielte Kontaktschuld und Vorverurteilung: In Formaten wie den Politmagazinen Monitor (WDR) oder Reschke Fernsehen (NDR) wird regelmäßig ein journalistisches Framing betrieben, das konservative oder regierungskritische Positionen im Keim delegitimiert. Bürger, die auf Demonstrationen berechtigte Kritik an der Migrations- oder Energiepolitik äußern, werden pauschal in die Nähe von Verfassungsfeinden gerückt.
- Der Fall Nancy Faeser und Jan Böhmermann: Im ZDF Magazin Royale inszenierte Jan Böhmermann eine mediale Kampagne gegen den damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm unter dem vagen Vorwurf mangelnder Distanz zu russischen Stellen. Anstatt den journalistischen Kern kritisch zu prüfen, nutzte Bundesinnenministerin Nancy Faeser diese mediale Vorlage, um Schönbohm ohne stichhaltige Beweise im Handumdrehen von seinem Posten zu entfernen. Die öffentlich-rechtliche Sendezeit diente hier als direkter Hebel für staatliche Willkür.
- Die ARD-Framing-Dokumente: Bereits die Veröffentlichung des ARD-Framing-Gutachtens von Elisabeth Wehling offenbarte die interne Strategie der Sender. Dort wurde explizit empfohlen, Sprache so zu nutzen, dass Kritiker des Rundfunkbeitrags moralisch als „Hinterzieher“ oder „Demokratiefeinde“ dastehen. Diese Methode wurde eins zu eins auf die allgemeine politische Debatte übertragen.
Indem ARD und ZDF rechtsstaatliche Grundsätze relativieren, solange sie gegen den deklarierten „Feind der Demokratie“ gerichtet sind, verfehlen sie ihren gesetzlichen Auftrag zur Objektivität und spalten das Land.
Ein schwaches Fundament
Dies wirft am Ende eine bittere kulturhistorische Frage auf: Hat der Rechtsstaatsgedanke in der deutschen Bevölkerung je richtig Fuß fassen können?
Der Rechtsstaat wurde den Deutschen 1945 von den alliierten Siegermächten verordnet. Er wurde nicht wie in Frankreich oder den USA durch eine bürgerliche Revolution von unten gegen eine Tyrannei mühsam erkämpft. Möglicherweise wurde er deshalb in Deutschland von weiten Teilen der Bevölkerung eher als Schönwetter-System verstanden denn als unumstößliches Fundament.
Unter dem massiven Einfluss einer moralisierenden Medienlandschaft hat das Bewusstsein für den Wert formaler Rechte massiv an Boden verloren. Justitia ist auf klassischen Darstellungen nicht ohne Grund blind: Sie darf weder Ansehen, Gesinnung noch Parteibuch der Beteiligten betrachten. Wenn wir jedoch beginnen zu akzeptieren, dass die Justiz und der Staat ein Auge riskieren, um „die Guten“ zu bevorteilen und „die Bösen“ zu gängeln, opfern wir den Rechtsstaat auf dem Altar der Gesinnung. Entweder man hat einen Rechtsstaat, in dem alle absolut gleich behandelt werden, oder man hat keinen. Einen Mittelweg gibt es nicht. Wer den Rechtsstaat bricht, um die Demokratie zu retten, zerstört am Ende beide.



