Zivilschutz: Versprechen gebrochen
Der Staat rechtfertigt seine Macht und insbesondere sein Gewaltmonopol mit einem zentralen Versprechen: Schutz. Dieses Versprechen richtet sich an die eigene Bevölkerung und bemisst sich unter Anderem an Schutzräumen, Infrastruktur und medizinischer Vorsorge.
Gerade weil der Staat Pflichten einfordert, bis hin zur Bereitschaft zum persönlichen Risiko, muss er sich an diesem Maßstab messen lassen. Der Befund fällt für die Bundesrepublik eindeutig aus: Während der militärische Bereich mit Entscheidungen, Verfahren und Aufrüstungsprogrammen massiv ausgeweitet wird, bleibt der zivile Raum weitgehend ungesichert. Der Schutz der Bevölkerung ist Kernpflicht des Staates, und genau hier zeigt sich strukturelles Versagen.
579 Schutzräume – nutzbar: null
Bundesweit existieren 579 öffentliche Schutzräume mit insgesamt rund 477.000 Schutzplätzen. Bezogen auf eine Bevölkerung von etwa 86 Millionen Menschen bedeutet dies, dass nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung theoretisch Zugang zu einem Schutzplatz hätte – nur etwa eine Person von 180.
Diese Zahl ist jedoch irreführend. In einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von Anfang 2024 erklärte die Bundesregierung, die vorhandenen öffentlichen Schutzräume seien „weder funktions- noch einsatzbereit“ und könnten im Ernstfall nicht kurzfristig aktiviert werden. Damit reduziert sich die Zahl der tatsächlich verfügbaren Schutzplätze auf: null!
Krankenhäuser im Ernstfall
Die Bundesrepublik plant damit die Bewältigung von Kriegsfolgen, ohne den Schutz der Gesellschaft wirksam sicherzustellen. Schutzräume fehlen komplett, Notstromkapazitäten sind begrenzt, Krankenhäuser nur eingeschränkt krisenfest. Gleichzeitig wird das Volk politisch und rhetorisch auf Konfrontation vorbereitet. Das zentrale Schutzversprechen des Staates bleibt unerfüllt.
Dabei wird die Rolle der Krankenhäuser bereits konkret durchdacht. Vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärte Norbert Weller, Generalstabsarzt der Bundeswehr, „im Kriegsfall müsse mit mehreren Hundert Verletzten pro Tag gerechnet werden“. Diese Einschätzung verweist auf die Notwendigkeit von Priorisierungs- und Triage-Entscheidungen im Gesundheitswesen. Militärisch plausibel, politisch brisant angesichts fehlenden Zivilschutzes.

Die Zivilbevölkerung trifft’s zuerst
Moderner Krieg ist kein Geschehen, das sich auf Fronten und Armeen beschränkt. Die Zivilbevölkerung ist heute integraler Bestandteil des Kriegsgeschehens – als Ziel, Druckmittel und Opfer.
Das zeigt sich deutlich im Ukraine-Krieg. Weite Teile der Kampfhandlungen richten sich nicht gegen Truppenkonzentrationen. Luftangriffe und Raketenbeschuss treffen zivile Infrastruktur; Stromausfälle, Wasserknappheit und der Zusammenbruch medizinischer Versorgung sind keine Begleiterscheinungen, sondern strategische Effekte. In der Ukraine hat die UN-Menschenrechtskommission zwischen 2022 und Ende 2025 mehr als 14.900 getötete und über 40.000 verletzte Zivilisten dokumentiert; zusammen über 55.000 zivile Opfer, wobei die Dunkelziffer aufgrund erschwerter Erfassung wesentlich höher liegen dürfte.
Betrachtet man den Ersten Weltkrieg an der Westfront, wird der strukturelle Unterschied deutlich. Zivile Verluste waren damals massiv, lokal und brutal, jedoch nicht das Operationsziel, sondern die Folge.
Moderne Kriege dagegen werden als Kriege gegen die Funktionsfähigkeit von Gesellschaften geführt. Schutzräume, Notstromversorgung, medizinische Resilienz und Nahrungsmittelversorgung entscheiden vom ersten Tag an über das Überleben. Wer unter diesen Bedingungen Verteidigung plant, ohne den zivilen Raum systematisch zu schützen, plant am Wesen moderner Kriegsführung vorbei.
Wie leicht sich ein Land lahmlegen lässt
Und Deutschland heute? Grundlegende Energie-, Verkehrs- und Kommunikationssysteme sind nur unzureichend geschützt. Das zeigen auch linksextrem motivierte Sabotageakte der vergangenen Jahre.
So genügte in einem Fall die gezielte Beschädigung weniger Kabel, um den Bahnverkehr in weiten Teilen Norddeutschlands lahmzulegen; in einem anderen führte der Brandanschlag auf eine einzige Kabelbrücke zur zeitweisen Unterbrechung der Stromversorgung großer Wohnviertel in Berlin.
In beiden Fällen waren die Mittel einfach, der Aufwand gering, die Wirkung erheblich. Dass zentrale Infrastrukturen oder industrielle Schlüsselbetriebe auf diese Weise angreifbar sind, zeigt die strukturelle Schutzlosigkeit des Systems.
Nach dem Anschlag: Worte statt Schutz
Die Reaktion der Politik erschöpft sich in Ermittlungen im Nachhinein. Nach dem Brandanschlag auf das Stromnetz in Berlin kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an, Belohnungen für entscheidende Hinweise zur Ergreifung der Täter auszusetzen, und sprach von einem gezielten, hochgefährlichen Angriff auf zentrale Lebensadern der Gesellschaft. Der Senat der Stadt richtete eine Expertenkommission ein, um künftige Schutzmaßnahmen zu prüfen. Konkrete, kurzfristig wirksame Schritte blieben aus.
Wenn die Exekutive nicht einmal in der Lage ist, „normale“ Infrastruktur in Friedenszeiten zu schützen, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie dies im Verteidigungsfall gelingen soll. Zwar sind innere Sicherheit und Landesverteidigung unterschiedliche Aufgaben, doch die grundlegenden Mechanismen sind gleich: Schutz erfordert Präsenz, Redundanz und Durchsetzungsfähigkeit. Genau daran mangelt es.
Milliarden für Verteidigung – wenig für Sicherheit
Mit alarmistischem Ton arbeitet die Regierung am Versprechen der Verteidigungsfähigkeit. Die Forderung von Pistorius, Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, ist eine starke semantische Setzung. Ein unmittelbar verfügbarer Fähigkeitszuwachs ist jedoch kaum erkennbar.
Der bundesdeutsche Verteidigungshaushalt hat in den vergangenen Jahren historisch außergewöhnliche Größenordnungen erreicht. Rechnet man Wehretat und Sondervermögen zusammen, bewegt sich die Bundesrepublik heute in einer finanziellen Dimension der militärischen Aufwendungen, die sie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr erreicht hat. Vergleichbar hohe relative Verteidigungsausgaben gab es zuletzt in der Phase der Aufrüstung vor 1939. Für das Jahr 2025 beläuft sich der reguläre Wehretat auf rund 62 Milliarden Euro. Hinzu kommen Mittel aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“, sodass sich die verteidigungsrelevanten Ausgaben insgesamt auf über 80 Milliarden Euro jährlich summieren.
Ein großer Teil ist durch Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten gebunden. Zweistellige Milliardenbeträge entfallen auf zivile Beschäftigte, Unterbringung, Betrieb und Instandhaltung von Liegenschaften, Logistik sowie Verwaltung.
Was die Verwaltung nicht braucht, geht ins Ausland
Verteidigungspolitiker wie Roderich Kiesewetter sprechen von einer notwendigen „Gesamtverteidigung“ und einem staatlichen Operationsplan für den Ernstfall. Es entstehen Konzepte, keine greifbaren Schutzstrukturen.
Hinzu kommt, dass zentrale Waffensysteme im Ausland beschafft werden. Die Bestellung von 35 US-Kampfflugzeugen des Typs F-35 beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro, einschließlich Bewaffnung, Logistik und Infrastruktur. Für Abfangraketen des Patriot-Systems veranschlagte die Bundesregierung rund 763,5 Millionen Euro, abgewickelt über US-Militärverkaufsprogramme. Das Steuergeld landet bei Lockheed Martin und Raytheon, ähnlich wie bei anderen Beschaffungsmaßnahmen.
Dabei erklärt Generalinspekteur Christian Freuding, der Krieg in der Ukraine sei „auch unser Krieg“. Der politische Anspruch ist maximal; die materielle Vorbereitung jedoch konkret: Wehrpflicht, neue Waffen und im Ernstfall Triage für Zivilisten.
Auf später verschoben
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte in Aussicht, bis 2029 rund 10 Milliarden Euro in den Zivil- und Katastrophenschutz zu investieren, darunter auch in zusätzliche Schutzräume. Doch diese Summe ist nur Teil allgemeiner Investitionsplanungen über mehrere Jahre. Konkrete Beträge, Zeitpläne oder Zielzahlen für den Ausbau eines Schutzraumsystems oder von Lebensmittellagern sind bislang nicht ausgewiesen.
Weder ist benannt, wie viele neue Bunker entstehen sollen, noch wann oder mit welchen baulichen Standards. Der angekündigte Milliardenrahmen umfasst ein breites Maßnahmenbündel, von Warnsystemen über Fahrzeuge bis zur Digitalisierung. Der Rahmen bleibt unspezifisch und offen. Es bleibt Ankündigungspolitik statt belastbarem Schutzkonzept.
Ein breiter Konsens – ohne Konsequenzen
Gemessen an den Ansprüchen und Verpflichtungen fällt die Bilanz ernüchternd aus. Die Koalition aus CDU und SPD erfüllt ihr Schutzversprechen gegenüber den Bürgern auch in diesem Punkt nicht. Der zivile Raum ist strukturell nicht abgesichert, belastbare Vorsorgekonzepte fehlen, während ein militärischer Eskalationskurs verfolgt wird, der auch von den Grünen mitgetragen wird.
Linke und AfD kritisieren Aufrüstung und Wehrpflicht. Doch die Debatte konzentriert sich auf Gerät, Mannstärke und Szenarien der Konfrontation, während der reale Schutz der Zivilbevölkerung nachgeordnet bleibt.
Die Ablehnung der Linken speist sich nicht aus einer einheitlichen sicherheitspolitischen Analyse, sondern aus einem Pazifismus, der mit einer bemerkenswerten Bereitschaft zur Unterstützung sogenannter „Befreiungskriege“ außerhalb Europas einhergeht.
Die Kritik der AfD wiederum richtet sich nicht gegen Wehrpflicht oder militärische Strukturen als solche, sondern primär gegen ein konkretes Engagement in Richtung Ukraine. Eine echte Auseinandersetzung mit den oben aufgeworfenen Fragen findet kaum statt.
Pflichten ohne Schutz
Damit entsteht eine politische Konstellation, in der sich Regierung und große Teile der Opposition auf militärische Fähigkeiten und Pflichten verständigen, die Sicherheit der Zivilbevölkerung aber vernachlässigen. Die parlamentarische Debatte kreist um Einsatzfähigkeit, Opferbereitschaft und Abschreckung, nicht um die Sicherheit der Bürger.
Wer unter diesen Bedingungen von Wehrpflicht oder gesellschaftlicher Resilienz spricht, formuliert Pflichten konkret, während Schutz vage bleibt. Ein tragfähiger Gesellschaftsvertrag sieht anders aus.


