Die Zukunft am Finanzmarkt hat begonnen 

Protokolle der Aufklärung #50

Markus Krall, der auch Autor beim Sandwirt ist, hat uns im letzten Heft des Monatsmagazins eigentümlich frei (259/2026) mit einer hübschen Geschichte erheitert. Es geht um enttäuschte Tresor-Knacker, um ein cleveres Geschäftsmodell der Päpste und um die Gerissenheit des Teufels. Im Anschluss an den humorigen Teil der Story lenkt Krall unseren Blick auf seine Analyse des Krypto-Geschöpfs „Bitcoin“ und beurteilt dessen Wert für den Markt. „Um es ganz brutal zusammenzufassen“, schreibt er am Ende, „Bitcoin ist eine Blase … Und deshalb wird sie auch platzen, so wie jede Blase in der Geschichte der Menschheit … Das macht Bitcoin nicht zu einem Krisenschutz, sondern zu einem Krisenverstärker“. Diese Einschätzung lässt sich ohne Weiteres auf andere Krypto-Währungen übertragen.

Alle bisher auf dem Markt befindlichen Kryptos sind nichts anderes als ein elektronisch objektiviertes Nichts. Nur die Träumer unter den Warenanbietern akzeptieren Kryptos als Zahlungsmittel. Demzufolge liegt der Handel mit ihnen – zumindest beim Sachgüterkauf – im Nanobereich.

Krall begründet seinen Befund finanzmathematisch. Man kann es auch anders machen. Dem aufmerksamen Leser meines Sandwirt-Beitrags „Sind Bitcoins Geld?“ wird nicht entgangen sein, dass sich seine Thesen auch geldtheoretisch begründen lassen. 

Nun gibt es immer noch Leute, die glauben, mit den Kryptos sei das Geld der Zukunft geboren. Ich will jetzt prüfen, ob und wieweit dieser Glaube mit den Vorgängen übereinkommt, die momentan auf dem Finanzmarkt zu beobachten sind, die ihn aufgrund einer gewissen Entwicklungslogik auch weiter bestimmen werden. 

Die Deckung von Lieferversprechen

Als die Hansekaufleute und die Venezianer im Mittelalter damit begannen, nicht nur Sachgüter, sondern auch Lieferversprechen (Gutscheine, Handelswechsel, Wertschriften, Banknoten) als Tauschgüter zu akzeptieren, war ihnen klar, dass dies nur gut gehen kann, wenn diese durch Liefer- bzw. Leistungspotentiale gedeckt sind. Wer Lieferversprechen bescheinigt oder bescheinigen lässt (letzteres geschieht bei Handelswechseln auf vorgedruckten Formularen) und will, dass sie als Zahlungsmittel gelten sollen, muss irgendwann liefern können. Die Lieferung kann eine Hergabe von Sachgütern sein (einschließlich Edelmetallmünzen!) oder das Erbringen von Dienstleistungen. Das Liefervermögen nennt man Bonität.

Es genügt nicht, nur Zahlen (10, 100) in Verbindung mit Wertmaßen (Euro, Dollar) auf Zettel zu schreiben oder als elektronische Daten zu speichern – dies jeweils verbunden mit einem Versprechen. Es muss noch etwas dazukommen, nämlich die Bonität vom Emittenten des Versprechens. Die Bonität ist dessen Liefer-/Leistungspotential. Das Potential ist die Deckung des Versprechens. Die Akzeptanz des Versprechens, also einem immateriellen Etwas, als Zahlungsmittel beruht auf dieser Deckung. 

Die Neuschöpfung immaterieller Zahlungsmittel ist nicht immer nötig. Viele sind bereits auf dem Markt. Sie können beliebig getauscht oder verliehen werden. Wird hingegen eine Neuschöpfung nötig, z. B. eine „Geldmengenerweiterung“, sollte die nur erfolgen, wenn die Schöpfer die dafür erforderliche Bonität aufweisen. Das schließt ein, Bürgen benennen zu können, welche das Vorhandensein der Bonität garantieren. Bonitätsbürgen sind z. B. die Darlehensnehmer eines Bankensystems. Die sichern mit ihrer Bonität die Deckung der bankenseitigen Geldemission ab. 

Aber so ideal, wie ich es gerade geschildert habe, funktioniert das nicht immer und nicht überall. Manchmal fehlt die Gelddeckung, etwa wenn Bonitätsprüfungen nachlässig und schlampig erfolgen. Das geschieht bei der Kreditierung sogenannter „Marktzombies“. Zu denen gehören viele Staaten. Sie können nicht liefern, was sie versprochen haben, zumindest nicht umfänglich. Dadurch entsteht eine Geldmenge, mit der keine ausreichende Gütermenge korrespondiert – mit entsprechenden Folgen bei den Preisen.

Die „nackte“ Bonität als Tauschgut

Das momentan liquideste Tauschmittel ist das Geld. In meinen früheren Sandwirt-Beiträgen hatte ich den Begriff „Geld“ Schritt für Schritt über Zwischenstationen entwickelt: bilateraler Tausch > unvollendete Bilateralität > Tilgungsversprechen > Gutschein > Handelswechsel > Wertschrift. Am Ende dieses Weges steht eine Definition: Geld ist die Gesamtheit der Zahlungsmittel in Form symbolisch materialisierter, numerisch bewerteter Tilgungsversprechen, die gedeckt sind durch das Tilgungspotential hochbonider Emittenten (z.B. der Banken). 

Es ist nicht wichtig, wer Finanzmittel faktisch erzeugt, z.B. einen Gutschein ausstellt. Wichtig ist: Der Emittent eines Tilgungsversprechens muss gut sein für eine Wirtschaftsleistung. Letztlich geht es bei immateriellen Zahlungsmitteln – gleich welcher Art – immer nur um die Bonität.

Zwar nicht die klassische Gelddefinition, die einen funktionalen Charakter hat (Geld als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel, Wertmaßstab und Rechenhilfe), aber die oben zitierte essentiale enthält unter anderem auch die Komponente „Deckung“. Und es stellt sich die Frage: Wenn man die Deckung ohnehin braucht, um Tilgungsversprechen zu Geld zu machen, warum erklärt man sie dann nicht direkt zum Handelsgut? 

Warum bringt man sie nicht als solche auf den Markt? Weshalb kann man die Kaufkraft eines Menschen nicht unmittelbar an seine Bonität knüpfen? Warum der Umweg über das Geld – also über ein Etwas, das auf Bonität ruht? Benötigt man überhaupt Geld zur Bezahlung von Sachgütern? – Die „nackte“ Bonität, also das Güterlieferpotential – und nicht erst das auf ihm basierte Tilgungsversprechen – könnte doch genauso gut zum Tauschgut werden! 

In meinem Sandwirt-Beitrag „Ein Markt ohne Geld“ hatte ich den Weg hin zu einem geldfreien Handel gezeigt. Der kann genauso allokationsgerecht sein, wie der Handel mit Geld. Ohne Geld muss man keineswegs zum puren Sachgütertausch zurück. 

In diesem Beitrag hatte ich u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass der heutige Giralverkehr viele Züge eines geldfreien Handels schon in sich trägt. – Die Zukunft am Markt hat längst begonnen! 

Die Finanzwelt heute

Wir befinden uns seit längerer Zeit auf einem Markt, auf dem nicht nur mit Gütern inkl. Geld getauscht wird, sondern auch mit Güterlieferpotentialen. Die Potentiale (Bonitäten!) sind auf sogenannten Kreditkarten oder anderen Finanzmedien gespeichert. Hier zahlen die Käufer nicht mehr mit Geld, also mit Tilgungsversprechen, die durch Bonität gedeckt sind. Die Bonität selbst – ohne Zwischenschaltung von Geld – wird zur Kaufkraft. 

Offenbar erlaubt nicht nur der Geldschein, sondern auch dessen Deckung einen Gütererwerb. Monetisierung und Demonetisierung von Lieferversprechen (z. B. bei Darlehensgewährungen und Darlehensrückzahlungen) sind heute weitgehend passé. Sie wurden durch Liquidisierung und Deliquidisierung von Liefervermögen ersetzt. Zu den Liefervermögen zählen die Gütererzeugungsvermögen, z.B. eine Berufsqualifikation (die Approbationsurkunde eines Arztes). Die Gütererzeugungsvermögen erweitern das Güterliefervermögen. 

In dem erwähnten Artikel hatte ich auch gezeigt, dass es eine Clearingzentrale für Bonitätstransfers geben müsse. Derartiges haben wir bereits – für unsere Geldtransfers („Überweisungen“). In der Clearingzentrale der Zukunft hat jeder Marktteilnehmer sein elektronisches Vermögens-/Bonitätsfach. Das ist sein digitales Portemonnaie. Aus ihm kann der Sachgütererwerb durch den Transfer einer bestimmten Anzahl von Wertmaßeinheiten („Value Tokens“) abgegolten werden. Der Transferbefehl erfolgt direkt vom einzelnen Marktteilnehmer und nicht mehr auf dem Umweg über Banken. Bei der Entwicklung dorthin fehlt noch der letzte Schritt: das Eindampfen dieses Bankensystems. Danach braucht man nur noch professionelle Analysten, die im Auftrag der Kreditoren Bonitätsprüfungen vornehmen.

Auch heute schon nutzen wir ein elektronisches Vermögensfach, etwa wenn wir mit unserer Chipkarte an einer Ladenkasse stehen oder wenn wir damit zum Bankautomaten laufen, um Bargeld abzuheben. Das „Abheben“ ist nichts anderes als ein Geldankauf mittels Chip. Vor dem Hintergrund des oben Gesagten sind Bargeldkäufe eigentlich nur noch eine Art Folklore, eine liebgewordene Reminiszenz an die Frühzeiten der Finanzwirtschaft.

Mit dem Bewusstseinszuwachs bei den Finanzfachleuten und den sich ständig erweiternden technischen Möglichkeiten wird sich das soeben Beschriebene sicher irgendwann ereignen. Die ersten Schritte sind getan. Es gibt Vorgänge in dieser Welt, die wie von selbst ablaufen – aufgrund einer ganz natürlichen Logik. Essentiale Definitionen, also solche, die das Wesen einer Sache offenlegen (s.o.), haben die Eigenart, einen Blick auf solche Verläufe zu gestatten, z.B. am Markt Trends zu erkennen, die sachgerecht, logisch und ökonomisch zwingend sind. 

Bald wird die Abschaffung des Geldes vollendet sein. Warum unser Klagen darüber? – Statt den unaufhaltsamen Gang der Dinge zu bejammern, sollten wir uns lieber darauf besinnen, was es bedeutet, wenn eine Clearingzentrale eine Alleinstellung am Markt hat, also ein Monopol (das sie ja logischerweise haben müsste!). Statt sich über die vorgezeichnete Entwicklung hin zum geldfreien Markt zu echauffieren, die übrigens in weiten Teilen schon im Gang ist, oder irgendwelchen Träumen über „ideales Geld“ nachzuhängen, sollten wir besser fragen, wie eine Gesellschaft so umgestaltet werden kann, dass die unerfreulichen Marktverzerrungen verschwinden, die wir heute beobachten. Wie können z.B. die Gefahren beseitigt werden, die den Marktteilnehmern aus der Autokratie eines Monopolisten erwachsen?

Marktverzerrungen werden vor allem durch das Pauschalinkasso des Staates für die Nutzung kollektiver Güter verursacht (der sogenannten „öffentlichen Güter“). Warum macht keiner sein Vermögen gern publik und warum glauben Viele, dass sie dadurch Schaden erleiden? Sind die Argusaugen der Obrigkeit der Grund? – Dann steche man sie ihr aus! Sie helfen nur, das natürliche Marktgeschehen zu verfälschen.

Ob es uns gefällt oder nicht, der Fiskus hat schon jetzt vollen Einblick in unsere Portemonnaies. Weder die Justiz, noch die Polizei, noch der sogenannte Verfassungsschutz (die postkommunistische Stasi?) haben so viele Daten über uns gespeichert wie das Steueramt. Das Bankgeheimnis ist ein schlechter Witz. Der gläserne Mensch – als Teil der öffentlichen Finanzquellen – ist Realität. 

Auch beim Bargeldverkehr ist der Zug längst abgefahren. Wenn wir Bargeld am Bankautomaten tauschen („abheben“), entgeht das den Argusaugen nicht. Sie können lückenlos weiterverfolgen, was wir mit dem Geld machen. 

Die Zukunft des „Zukunftsgelds“

Eine Krypto-Währung wird – als ein den gesamten Markt versorgendes Finanzmittel – wohl keine Zukunft haben. Zu offensichtlich sind die Tücken. Anderseits wird es aber auch den ganz großen Knall nicht geben, bei dem alle Kryptos untergehen. Nur die „Crashs“, unter denen die Krypto-Spieler immer wieder leiden, werden nicht verschwinden. Bei solchen Ereignissen offenbart sich, dass beim Spielen ein Vermögen nicht zwangsläufig vernichtet wird, es aber den Besitzer wechseln kann – oft unfreiwillig.

Was Markus Krall ebenfalls anspricht: Das Krypto-Spiel schluckt eine „irre Menge Strom“. Es verknappt die ohnehin schon knappen Ressourcen dieser Welt. Das verteuert nicht nur die Energie, sondern auch die Sachgüter insgesamt. Das Spiel ist ein Inflationstreiber. Ein Demiurg, dem es gelänge, alle Kryptos zu verbieten, hätte gute Argumente auf seiner Seite.

Wir Menschen sind so gestrickt, dass unser Spieltrieb oft verbunden ist mit einer ordentlichen Portion Gier nach Gewinn. Sollte das Spiel mit Kryptos nicht mehr stattfinden dürfen, erhielte die Gier einen Dämpfer. Ärger und Enttäuschung wären die Folge. Gottlob ist mit dem Aus bestimmter Spiele der Gewinntrieb als solcher nicht tot. Immerhin sichert er das Überleben der Menschen. Und auch der Spieltrieb als solcher kann nicht sterben. Falls er irgendwo nicht mehr zum Zuge kommt, sucht er sich ein anderes Aktionsfeld. 

Eckardt-Freie-GesellschaftDer Autor dieses Artikels hat in der Edition Sandwirt die Buchreihe „Die freie Gesellschaft und ihre Entstellung, Band 1-4“ veröffentlicht.

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