Der Spalt, in dem „Citizen Vigilante“ Raum greift

Wäre der Film „Citizen Vigilante“ nicht verboten worden, hätte ihn wohl (fast) niemand gesehen. Das grelle Licht des behördlich induzierten Streisand-Effektes nötigt also gleichsam dazu, das Werk zu betrachten.

An seiner äußeren Oberfläche wirkt der Streifen wie eine kostengünstigere Variante herkömmlicher Quentin-Tarantino-Stücke: Blut- und gewebespritzende Gewaltexzesse reihen sich bildermächtig aneinander, Waffen aller möglichen und unmöglichen Art werden präsentiert; es knallt und raucht und brennt und kracht. Schmerzschreie aller Art sind – dem Genre entsprechend – selbstverständlich auch in die Tonspur eingewoben, vom Knochenbruch der jugendlichen Parkanlagenrowdys über die zerschossenen Kniegelenke eines Gruppenvergewaltigers bis hin zum abgeschlachteten SWAT-Kämpfer. So weit, so nervenzehrend.

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Auffällig allerdings ist, daß der Protagonist mit seinem Selbstbild, außer- und oberhalb des Gesetzes zu stehen, nicht ansatzweise zum Ankerpunkt falscher Zuschauersympathie ausgebaut ist. Mit wenigen klaren Strichen wird klargestellt: Hier handelt ein Soziopath, ein selbst ungeliebtes Kind mit fehlender menschlicher Bindung; ein eiskalter Vollstrecker eigener Ordnungsvorstellungen. Inmitten eines gekauften Liebesaktes interessiert ihn vordringlich ein Feuchteschaden im Mauerwerk des Bordells; jedes wirkliche Interesse an anderen Menschen ist diesem Ex-Soldaten völlig fremd. In seiner Weltkonstruktion als vollstreckender Geschäftsführer einer Über-Gerechtigkeit ohne Auftrag gibt es selbst für den Richter, den er ermordet, kein rechtliches Gehör; dem Betäubten wird nur noch einmal erläutert, was er alles nicht verstanden habe.

Gesellschaftspolitisch und für die juristischen Seminare liefert der tabuisierte Plot sein Kernthema meines Erachtens an ganz anderer Stelle: Im Raum steht die Frage, ob der Justiz gelingt, die menschheitsgeschichtlich ungesehene Zusammenkunft unterschiedlichster Modelle des Zusammenlebens mitsamt ihren vielen überforderten wie verirrten Individuen aufgabenadäquat so zu moderieren, daß gerichtliche Entscheidungen den Bezug zu den Akzeptanzvorstellungen innerhalb eines Landes nicht verlieren. Anders gesagt: Wenn die Judikative das Vertrauen der Bürger verliert, in den Gerichten werde Recht erkannt und gesprochen, dann entsteht genau jener Spalt, in dem die Anmaßung von Selbstjustiz Raum greift.

Es gehört zu unserer europäischen Rechtskultur, Justiz im öffentlichen Raum stattfinden zu lassen, gerade um dem Eindruck der Hinterzimmerrechtsprechung aktiv entgegenzuwirken. Auch hier hat das Internet seine Konsequenzen: Eine kritische Öffentlichkeit, die Gerichte beobachtet, ist nicht länger auf den Zuhörerraum beschränkt oder durch den Filter des Lokalreporters restringiert. Die Überzeugungskraft einer Urteilsbegründung muß vielmehr hinreichen, potentiell jedermann für eine Zustimmung zu ihrem Ergebnis zu gewinnen. Inmitten einer weltanschaulich tief gespaltenen Gesellschaft kann das nicht durch ideologische Parteinahmen gelingen, sondern einzig durch klare, präzise rechtliche Erwägungen.

Das vom Strafrecht abzudeckende ethische Minimum einer Gesellschaft trägt – gerade wegen seines Charakters als Minimum – den Vorteil seiner Übersichtlichkeit in sich: Auf die Ungeheuerlichkeit einer Gewalttat muß nachvollziehbar reagiert werden. Bleibt der Eindruck eines Vergeltungsmangels, brechen die Schleusen und einsame Soziopathen glauben sich gerufen; fehlt einer Tat hingegen wirklich einmal das strafbegründend Ungeheuerliche, dann muß auch das Absehen von Strafe in diesem Fall nachvollziehbar und vernehmlich kommuniziert werden.

Allerdings hebt der Film auf seine absonderliche Weise den mahnenden Finger nicht nur in Richtung der Justiz. In einem Nebensatz, anläßlich der Tötung eines entgegenkommenden Autofahrers zur Untermauerung der Plausibilität seiner These, rügt der Protagonist den Gesetzesbefolgungsgehorsam seiner Mitmenschen auch in Situationen, die ein Abweichen vom Normbefehl erforderten; Gesetze müssen das Recht formulieren, andernfalls zerreißt die Legislative ihre Gesellschaft.

Ob die Macher des Films sich diese Fragen gestellt haben, weiß ich nicht. Spätestens nach dem Versuch, das Werk zu verbergen, sollte man sich aber auf die Suche nach Antworten machen. Denn erfahrungsgemäß erweist sich gerade das immer am wirkmächtigsten, was irgendwer auf den Index stellt.

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