Die Flüchtlingskrise – Schrecken ohne Ende oder Ende mit Schrecken?

Die 2015 ausgebrochene Flüchtlingskrise hält bis heute an. Zwischenzeitlich gab es zwar den einen oder den anderen Rückgang der Flüchtlingszahlen, aber an der Grundproblematik der unkontrollierten Zuwanderung hat sich nichts geändert. So sind nach einem vorübergehenden Einbruch im ersten Jahr der Coronakrise schon 2021 die Zahlen wieder deutlich gestiegen. 

Diese Entwicklung hat sich 2022 fortgesetzt; in den ersten neun Monaten des Jahres haben bereits ca. 135.000 Flüchtlinge einen Asylerstantrag gestellt. Hinzu kommen ungefähr eine Million ukrainische Kriegsflüchtlinge, die keinen Asylantrag stellen müssen, weil sie »vorübergehenden Schutz« gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG genießen. 

Heute stehen Kriegsflüchtlinge, für die das Asylsystem eigentlich vor allem gedacht war, in Konkurrenz zu Wirtschaftsflüchtlingen aus Afrika und dem Nahen bzw. dem Mittleren Osten, sodass – wie schon 2015 und 2016 – das deutsche Asylsystem wieder an seine Grenzen stößt.

Nichts gelernt

Das Wiederaufflammen der Flüchtlingskrise sollte niemand überraschen und wäre auch ohne den Ukrainekrieg früher oder später passiert – wenngleich wahrscheinlich nicht in dieser Intensität. Denn die Fehler der Flüchtlingspolitik sind seit 2015 nicht einmal eingestanden, geschweige denn, behoben worden. Als Kardinalfehler zu nennen sind die starken Anreizwirkungen durch die großzügigen deutschen Sozialleistungen, das sehr liberale Asylrecht und der fehlende Schutz der deutschen Binnen- bzw. der europäischen Außengrenze. 

Es ist klar, dass diese Charakteristika nicht nur auf Asylberechtigte, sondern auch auf Nichtasylberechtigte, als auf Wirtschaftsflüchtlinge, wie ein Magnet wirken und zum Missbrauch des Asylrechts geradezu einladen.

Die aktuelle Bundesregierung hat nicht nur nichts aus der Flüchtlingskrise gelernt, sie wollte auch ganz offensichtlich nichts daraus lernen. Anders sind die im Koalitionsvertrag vereinbarten flüchtlingspolitischen Pläne nicht zu erklären. Die Leistungen für Asylbewerber sollen erhöht werden, was mit »Weiterentwicklung« des Asylbewerberleistungsgesetzes umschrieben wird. Das Asylrecht wird noch großzügiger gestaltet: Neben anderen Erleichterungen sollen abgelehnte Asylbewerber einfacher ein Aufenthaltsrecht bekommen; so soll, wer es geschafft hat, sich der Abschiebung fünf Jahre lang als »Geduldeter« zu entziehen, mit einem »Aufenthaltsrecht auf Probe« belohnt werden. Die Einreise in die EU soll »gefahrloser« und damit einfacher werden, was nichts anderes bedeutet, als dass die Grenzen in Zukunft noch schlechter geschützt werden. 

Auf diese Weise wird der unkontrollierten Zuwanderung nicht Einhalt geboten, sondern es wird ihr im Gegenteil Tür und Tor geöffnet, da die Anreize, vor allem für Wirtschaftsflüchtlinge, weiter erhöht werden.

Wozu?

Obwohl der Koalitionsvertrag ihn an keiner Stelle erwähnt, atmen diese Pläne den Geist des UN-Migrationspakts. Dieser stuft Migration ohne Wenn und Aber als »Quelle des Wohlstands« ein und verfolgt explizit das Ziel, Migration »zu erleichtern und zu gewährleisten«. Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten (zu denen selbstredend auch Deutschland gehört) politisch zu einer Vielzahl von Maßnahmen im Interesse und zum Vorteil der Migranten. Demgegenüber finden die Interessen und Wünsche der Bevölkerung in den Zielländern überhaupt keine Berücksichtigung. 

Die Bundesregierung hat sich die Zielsetzung dieses Pakts offensichtlich zu eigen gemacht und beeilt sich, die eingegangenen Verpflichtungen so gut und so schnell wie möglich zu erfüllen. Dabei stellt sie die Ideale der Willkommenskultur und der Multikulturalität, die diesen Pakt durchdringen, über die Interessen des eigenen Landes und des eigenen Volkes. Denn Deutschland wird durch die immer stärkere unkontrollierte Zuwanderung, wie sie die Flüchtlingspolitik zwangsläufig verursachen wird, vor immer größere Probleme gestellt werden: Steigende Kriminalität, zunehmende Belastung der öffentlichen Finanzen, wachsende Konkurrenz am Wohnungs- und am Arbeitsmarkt sowie die Destabilisierung unseres Systems der sozialen Sicherung sind nur einige dieser Probleme, die sich schon jetzt deutlich bemerkbar machen und sich in Zukunft noch verschärfen werden. 

Um an dieser Stelle nur eine Zahl zu nennen: Anerkannte Asylbewerber hatten 2021 einen Anteil von 13,9 Prozent an den SGB-II-Leistungen (also Hartz IV und Sozialgeld) – bei einem Bevölkerungsanteil von »nur« 1,7 Prozent. Es kann also keine Rede davon sein, dass durch Flüchtlinge der Fachkräftemangel gelöst oder die Sozialversicherung stabilisiert wird.

Wann setzt sich der gesunde Menschenverstand durch?

Die Maßnahmen, die dringend ergriffen werden müssten, liegen auf der Hand: Die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge müssen deutlich gesenkt werden; das »Deluxe-Asylrecht« muss wesentlich verschärft werden; und die Grenzen müssen endlich wirksam geschützt werden. 

Von den »Eine-Welt«-Ideologen und Gesinnungsethikern in der Bundesregierung ist jedoch kein Umdenken zu erwarten. Die einzige Hoffnung auf eine Kehrtwende vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode besteht leider darin, dass die Regierung durch die enormen wirtschaftlichen Belastungen im Gefolge von Ukrainekrieg und Russlandsanktionen dazu gezwungen wird, auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik endlich dem gesunden Menschenverstand Gehör zu schenken – einerseits, weil der Unwille in der Bevölkerung immer größer wird und sich immer stärker auch in Protesten äußert, andererseits, weil einfach kein Geld für flüchtlingspolitische Wohltaten mehr da ist. 

So könnte die Flüchtlingspolitik zu einem Ende mit Schrecken kommen – was zwar ein Armutszeugnis für die deutsche Politik, aber immer noch besser als ein Schrecken ohne Ende wäre.

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