Ein Gesetz der Freiheit?

Diesen Text gibt es auch als Episode im Wurlitzer, dem Podcast des Sandwirts: Hier.

Es war kein Aprilscherz, als am 1. April 2024 das Cannabisgesetz in Kraft trat. Von nun an ist in Deutschland der private Besitz, Anbau und der medizinisch-wissenschaftliche Gebrauch von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal. Millionen Verbraucher, landläufig „Kiffer“ genannt, freuten sich, denn sie dürfen unter Einschränkungen ihrem Hobby frönen.

Einer derjenigen, die dieses Gesetz voranbrachten, war Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Ausgerechnet Lauterbach, der „Kettenhund“ der Corona-Maßnahmen unter Merkel, der Scharfmacher der Verschärfungen von Covid-Einschränkungen, der, der die Impfpflicht befürwortete – selbst gegen den Rat vieler Wissenschaftler. Wir vergessen nicht. Denn frei nach Hannah Arendt: Es sind Dinge geschehen, die nie hätten passieren dürfen.

Ausgerechnet dieser Lauterbach legalisiert nun Cannabis? Böse Zungen behaupten, es sei Kalkül, die grüne Pflanze unters Volk zu mischen, um die Politik der Ampel überhaupt erst erträglich zu machen. Doch ich kann versichern: Selbst benebelt ist die Unfähigkeit von Faeser und Scholz, Lindner und Habeck, Baerbock und Paus mit Händen zu greifen. Der Wirkstoff, der die himmelschreiende Inkompetenz dieser Regierung verschleiert, muss erst noch entwickelt werden.

Der Freiheitsentzug kommt schleichend daher 

Jenseits der Corona-Maßnahmen sind wir im Diesseits des Cannabisgesetzes angelangt. Und es stimmt, man darf die menschenverachtende Politik der letzten Jahre nicht vergessen. Was man aber auch nicht tun sollte, ist, aufgrund vergangener Verfehlungen zukünftige Aktionen per se zu verurteilen. Es ist nicht wichtig, wer etwas macht, sondern wichtig ist, was diese Person tut. Und wenn Karl Lauterbach, ein ausgewiesener Schummler vor dem Herrn, wenn es um die Wahrheit rund um Corona geht, ein Gesetz auf den Weg bringt, das zumindest im Kern ein freiheitliches Gesetz ist, dann handelt es sich um eine wünschenswerte Angelegenheit.

Freiheit ist die Abwesenheit von Zwang. Oder, wie es Ludwig von Mises in seiner Praxeologie deduziert: Freiheit ist freiwillig, also aus freien Stücken zwischen A und B zu wählen. Dieser Wahlakt, wie Mises ihn nennt, steht diametral dem herrschaftlichen Zwang gegenüber. In Demokratie steckt nicht nur „Demos“, das Volk, sondern auch „kratos“, also Macht. Die Macht geht vom Volke aus, doch was passiert, wenn man sich der Macht entzieht? Dann bekommt man es mit der ganzen Härte des Staates zu tun.

Bezahlen Sie eine Strafe nicht? Dann folgt Zwangsgeld, dann folgt Zwangshaft. Dieser Staat ist hervorragend darin, sich an Problemen abzuarbeiten, die er selbst erschaffen hat. Der Freiheitsentzug kommt schleichend daher und der Hammer der staatlichen Gewalt ist wie unverhältnismäßige Polizeigewalt: brutal und unnachgiebig, uneinsichtig und in aller Regel straffrei.

Genossenschaften als Erfolgsmodell 

Das Cannabisgesetz ist hierbei eine kleine, Achtung Wortwitz, Pflanze der Freiwilligkeit, ein Samen der Freiheit. Denn im Gesetz werden ausdrücklich sogenannte Anbaugemeinschaften möglich gemacht. Das heißt, Menschen finden sich zusammen, organisieren sich selbst, um Cannabis anzupflanzen. Das klingt nur auf den ersten Blick sozialistisch. Eigentlich ist es das Freiheitlichste aller Zeiten, aus freien Stücken sich zusammenzutun, um Dinge zu erschaffen. Denn ich habe mich entschieden. Und ich könnte mich dagegen entscheiden.

Mises spricht hier von der Katallaktik. Das bedeutet „Tausch“. Etwas blumiger, aber nicht minder schön, spricht der Ökonom davon, „einen Feind zu einem Freund zu machen“. Anfang des letzten Jahrhunderts war dieser Begriff für die Österreichische Schule elementar. Denn er evoziert die treibende Kraft innerhalb menschlicher Interaktion. Anders gesagt: Ohne den Tausch, also die freiwillige Entscheidung, etwas zu geben, um etwas zu bekommen, existiert keine interaktive Freiheit.

Nicht anders verhält es sich mit dem Cannabisgesetz, bzw. dem Teil der Anbaugemeinschaften. Im Prinzip ist das genossenschaftliche Prinzip ein Erfolgsmodell. Während Wohnungsgenossenschaften, so sie staatlich unabhängig sind, guten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anbieten, so zerstört der „soziale Wohnungsbau“, also ein staatlich orchestrierter Wohnraum, Märkte und damit Möglichkeiten. Er verzerrt den Preis, er verschlechtert das Produkt und er kommt nicht ohne Subventionen aus.

Wie „sozial“ ist „sozialer Wohnungsbau?“

Man muss sich die Frage stellen, warum Leute, die in Schweinfurt am Band stehen, eine Wohnung für einen arbeitsunwilligen Menschen aus Bottrop bezahlen sollen. Bei einer Genossenschaft kann das nicht stattfinden. Der Ursprung des Prinzips liegt in der Arbeiterselbsthilfe. Darin liegt schon der Sinn: „Selbsthilfe“. Es geht gar nicht darum, etwas für jemanden zu tun, sondern der Kern ist, Menschen in die Lage zu versetzen, dass sie sich selbst helfen und sich selbst versorgen können.

Auch das Cannabisgesetz sorgt für Selbstversorgung. Sie müssen nicht Teil eines Clubs werden, doch der Staat gibt, leider nur im sehr engen und stark reglementierten Rahmen, die Möglichkeit vor, sich sein eigenes Gras anzubauen. Undenkbar wäre ein staatlicher Anbau, also ein „sozialer Anbau“, wie der „soziale Wohnbau“. Es ist kaum vermittelbar, weshalb die Friseurin aus Groß-Grönau den Cannabiskonsum dieses Autors finanzieren soll.

Und überhaupt: Wie „sozial“ ist denn „sozialer Cannabis-Anbau“ oder „sozialer Wohnungsbau“? Man kann es für einigermaßen unsozial halten, dass leistungslose Lulatsche aus Lübeck von freudigen Verfassern von Texten aus Franken finanziert werden. Daran ist nichts „sozial“, außer man übersetzt „sozial“ mit „faule Menschen in ihrer Faulheit arrivieren“.

Freiheit im Land der Bevormundung 

Der größte Fehler an dem Gesetz ist die Inkonsequenz. So ist es richtig, auf Freiwilligkeit im Sinne der Freiheit, des Wahlaktes, zu setzen. Zu Ende gedacht bedeutet dies aber auch, dass der Handel mit Cannabis erlaubt werden sollte. Dies ist ausdrücklich verboten. Mehr noch: Hier wurden bestehende Gesetze drakonisch verschärft. Das Gesetz verlässt seinen katallaktischen Ansatz und wird kratisch, also herrschaftlich.

Zieht man das Verbot des Handels ab, ebenso wie die bürokratischen Hürden, was Club und privaten Anbau angeht, ist das Cannabisgesetz ein kleiner Schritt in Richtung mehr Freiheit in einem Land, das vor staatlicher Bevormundung und behördlicher Machtausübung ganz vergessen hat, dass das Individuum selbst in der Lage ist, gute Entscheidungen für sein Leben zu treffen.

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