Ein Plädoyer für Politikerhaftung

Seit rund zehn Jahren rege ich in Aufsätzen, Artikeln und Vorträgen immer wieder die Einführung einer Schadenersatzpflicht für rechtswidrig handelnde Politiker an. Am Beginn meiner diesbezüglichen Überlegungen stand die Beobachtung, dass unsere Rechtsordnung überall dort, wo Leistungen versprochen, aber nicht ordnungsgemäß erbracht werden, Ersatzansprüche regelt. Wer zu wenig oder etwas Falsches liefert, muss seinen Kunden dafür einstehen. Ärzte, Anwälte und Steuerberater dürfen ihren Patienten, Mandanten oder Klienten selbstredend nicht schaden. Tun sie es doch, müssen sie für den nötigen Ausgleich sorgen. Über alle diese Rechtsverhältnisse wacht Justitia mit ihrer Waage und achtet darauf, dass das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fein ausbalanciert erhalten bleibt.

Nur in der Politik gelten diesbezüglich andere Regeln. 

Wer sich in Deutschland für ein Bundes- oder Landesparlament zur Wahl stellt, der kann in seinen öffentlichen Bewerbungsreden rundweg alles versprechen und für den Fall seines Sieges zusagen, er muss es aber nicht halten. Selbst wenn der gewählte Abgeordnete dann im Plenum in gänzlicher Unkenntnis einer zu regelnden Materie abstimmt, bleiben die Konsequenzen auch dieser Tat für ihn haftungsrechtlich folgenlos. Das Schlimmste, was ihm droht, ist ein Unterbleiben seiner Wiederwahl. Das aber hilft all jenen Bürgern nicht, die durch fehlerhaftes, rechtswidriges oder schlicht unzureichendes politisches Handeln des Gewählten Schäden erlitten haben, und seien es existenzvernichtende. Die spätere Abwahl des Schlechtleisters kompensiert ihren Schaden nicht. Justitias Waage wägt also hier schlechterdings nichts. Das stiftet zunehmend Verdruss.

Der König hat recht

Meine rechtshistorische Vermutung ist, dass diese Haftungslücke mitten in unserer parlamentarischen Demokratie ein übersehenes Relikt aus vormodernen, monarchischen Zeiten ist. Denn ein von Gott selbst eingesetzter König machte nichts falsch. Er war sonnengleicher Gesetzgeber, strahlender Vollstrecker und gerechtigkeitsschaffender Richter in einem. The King can do no wrong! 

Im anschließenden Erwachen der Republiken, der Demokratien und der sich aus ihnen entwickelnden modernen Rechtsstaaten hatte allerdings auch niemand Neigung, sich dieser heiklen Frage anzunehmen. Zu bequem war offenbar, die gleichsam philosophische Pflicht zur weisen Staatenlenkung in eine der profanen Rechtsordnung entrückte Sphäre der Gesetzlosigkeit zu verschieben. 

Mehr noch: Wenn Präsidenten, Kanzler und Minister bei ihrem Amtsantritt einen Eid schwören, Nutzen zu mehren und Schaden abzuwenden, dann hat selbst der nach gegenwärtig herrschender Verfassungsmeinung keine rechtliche Bedeutung. Das feierliche Handheben im Parlamentsrund ist somit nur ein sinnentleertes, fades Ritual. 

Spektakuläre Fehlentscheidungen deutscher Bundesminister befeuern inzwischen die Debatte um eine Politikerhaftung. Auch abseits brachialer Bestrafungssehnsüchte erwacht ein moderat-rationaler Diskurs, wie solche Fälle zivilisiert und zivilrechtlich zu behandeln seien.

Vorstandsmäßig

Anfangs meiner tastenden Überlegungen zu einer aufgeklärten, modernen und rechtsstaatswürdigen Politikerhaftung neigte ich dazu, eine angemessene Verantwortlichkeit von Politikern an der Amtspflichthaftung von Beamten zu orientieren, die im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit dem 1. Januar 1900 ausformuliert gilt. Das wäre alleine durch Rechtsprechung zu verwirklichen, der Abgeordnete müsste nur unter den Begriff des „Beamten“ im haftungsrechtlichen Sinne subsummiert werden. 

Die an die BGB-Beamtenhaftung im Jahre 1949 grundgesetzlich angeknüpfte Schuldübernahme der Haftung durch den Staat macht es aber – mit ihren dann wieder nur mittelbar möglichen Regressforderungen des Fiskus gegen vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde Schädiger – hakelig, eine effektiv präventive Qualitätssicherung gegen politisches Versagen zu implementieren.

Inzwischen tendiere ich daher dazu, die Haftungsregeln für Abgeordnete eher durch Legislativakt der Verpflichtung eines Vorstandes von Aktiengesellschaften anzunähern und die Angehörigen der parlamentarischen Opposition wie Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft zu stellen. Die dortigen Haftungsmaßstäbe zur Verantwortung der Vertreter gegenüber den Vertretenen sind klug austariert, vom gesetzgebenden Parlament offenkundig selbst für diese Vertretungsorgane beschlossen und also auch von Abgeordneten für sachlich angemessen gehalten worden. 

Was also spricht noch substantiell dagegen, diese Regeln auch für Abgeordnete in Geltung zu setzen? 

Nochmals: Haftpflicht ist im Wesentlichen Qualitätssicherungsrecht. Der Handelnde will Haftung vermeiden. Deswegen arbeitet er sorgfältiger und Schäden entstehen erst gar nicht.

Was heißt da „Verantwortung”?

In den Diskussionen zum Thema stelle ich allerdings oft fest, dass Menschen, die diese Zusammenhänge noch nicht vertiefter durchdacht haben, sich spontan gegen eine Abgeordnetenhaftung aussprechen. Sie kommt ihnen prima Vista fremd vor. Sie fürchten zum Beispiel, niemand wolle mehr Politiker sein, wenn er solche Verantwortung zu tragen habe. Manche sehen sogar die Entscheidungsfreude der Politiker gefährdet, wenn diesen persönliche Haftungsverantwortung drohe. 

Doch ich denke, genau dies ist der entscheidende Punkt: Politiker sprechen so oft davon, dass sie „Verantwortung“ für die Staatslenkung trügen. Trägt aber der, der für seine Entscheidungen und deren Konsequenzen keine eigene Haftung zu übernehmen hat, wirklich Verantwortung? Und welches reale Problem beseitigt er, wenn er nur nicht wiedergewählt wird? 

Spricht die faktische Schwierigkeit, komplizierte schadensersatzrechtliche Sachverhalte aufzuklären, wirklich gegen eine Haftungspflicht per se? Wäre dem so, müssten wir die Statikerhaftung für Staudammprojekte abschaffen, denn sie könnte Ingenieure davon abhalten, Wasserkraftwerke zu ersinnen. Wir müssten auch Chirurgen von jeder Schadensersatzpflicht freistellen, da diese ihre Entscheidungsfreude im Operationssaal minimieren kann. Und wir dürften Flugzeugbauer nicht ersatzpflichtig machen, wenn eine Passagiermaschine in das Meer stürzt; denn ihren Fehler aufzuklären, ist aufwändig. Dies auszubuchstabieren, macht deutlich: All dies sind keine tragfähigen Argumente gegen eine Abgeordneten- bzw. Politikerhaftung.

Die juristische Überwindung des Königreichs

Wir müssen uns vor Augen führen, dass das europäische und deutsche Zivilrecht auf eine wenigstens zweitausendjährige Geschichte zurückblicken kann. Das deutsche BGB inmitten des gesamten Zivilrechtes ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen, hochintelligenten Zusammenführung römischer Rechtsquellen und deutschrechtlicher Rechtssätze in einem raffiniert geordneten und systematisierten Kompendium. 

Die Haftungsregeln des Zivilrechtes sind nicht von heute auf morgen vom Himmel gefallen. Sie sind ein Stück organischer Kulturgeschichte. Im Vergleich dazu steckt die Tradition des deutschen Verfassungsrechtes seit der ersten Reichsgründung im Jahre 1871 geradezu noch in ihren Kinderschuhen. Die Dogmatik dieses Rechtsgebietes ist noch nicht ansatzweise ausformuliert. Das mittelalterliche Herrschaftsverhältnis der Kaiser, Könige und Fürsten wabert noch immer durch die Formulierung von Hoheitsakten, Hohen Gerichten, Hohen Behörden, Hohen Kommissaren, Über-Unterordnungs-Verhältnissen, Ober-, Mittel- und Unterbehörden. 

Dieses Hierarchiedenken sollte – zur Vervollkommnung des allgemeinen Gleichheitsgedankens und zur weiteren Verwirklichung der Moderne – von der Rechtsordnung überwunden werden. 

Es wird Zeit, die Politik unserer Republiken und Demokratien aus den vormodernen Sphären des Himmlischen auf den Boden der Tatsachen zu holen. Ein legitimes Primat der Politik über das Recht kann es in der Moderne nach der Aufklärung und unter gleichberechtigten Bürgern nicht mehr geben. Das Tätigkeitsfeld des politischen Berufsstandes muss aus seiner Gesetzlosigkeit herausgeführt werden. Die Politik muss in die Rechtsordnung integriert werden. 

Dies ist weder eine ungehörige, noch gar eine auf Unmögliches gerichtete Forderung. Denn sie lässt nicht einmal den betroffenen Politiker mit seiner Haftung alleine, sondern ihm stehen im Haftungsfall die üblichen Rückgriffansprüche gegen seine eigenen Berater zu. Auch die gesamte Politikberatung wird also besser, wenn sie sich im Rahmen versicherbarer Risiken bewegen muss. Dies ist der nächste Schritt in der Entwicklung des modernen Parlamentarismus.

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8 Kommentare. Leave new

  • Uwe Hoffmann
    20. Oktober 2023 11:20

    Das oben Gesagte entspricht meinem Rechtsempfinden.
    Nur mit einer ( nach oben begrenzten ) Haftung kann Schaden
    vom Steuerzahler bzw. vom gesamten deutschen Volk
    abgewendet werden!

    Antworten
  • Wolfgang Laub
    20. Oktober 2023 15:39

    Auch wenn ich die meißten Politiker als Verbrecher empfinde, sehe ich folgende Probleme:
    Erstens Leistungsversprechen. Der Politiker liefert ja kein Produkt mit Fehlfunktion – im besten Fall könnte man ihm doch also Nichteinsatz in der Sache vorwerfen. Alternativ oder ergänzend vielleicht noch Vorsatz, aber auch das ist doch (ich bin ganz und gar kein Jurist) nicht so ganz einfach nachzuweisen?
    Und – zweitens – zahlen kann er den Schaden sowieso nicht, man könnte höchstens auf mehr Vorsichtigkeit und mehr Einsatz hoffen. Hmmm – ich habe meine Zweifel. Und wenn dann Staatsanwälte und Richter politisch beeinflussbar sein könnten – was sie natürlich jetzt nicht sind – dann droht Ungemach von anderen Seiten.

    Alternativvorschlag: Das Volk soll richten können – Weg mit den Parteien – direkte Demokratie. Dann werden Politiker mit dem schönsten für sie geködert – mit der Wiederwahl 🙂 und am Rande – man müsste der Erpressbarkeit von Politikern etwas Augenmerk schenken befürchte ich.

    Antworten
  • Hier ist ein großes Fass geöffnet.
    Mehr als 35 Jahre war ich Anwalt und bis 2020 dachte ich, es wäre alles so richtig, wie es z.B. mit den Politikern, Wahlen, Juristen (vornehmlich Richtern …), Staatsanwaltschaften … läuft.
    2020 wurde ich stutzig und begann Recherchen und vor allem, auch das GG einmal am Ende zu lesen, z.B. Art. 146, den ich bis dahin nicht einmal wahrgenommen hatte. In der Staatsrechtsvorlesung kommt man nicht so weit und im Job kümmert man sich nicht. Seitdem denke ich über DEMOKRATIE nach und kann in Deutschlan keine finden 🙁
    ALLE MACHT GEHT VOM VOLKE AUS, heißt es. Urteile sind überschrieben mit IM NAMEN DES VOLKES. Wer ist eigentlich das Volk – diese Frage wird gerade in der Phase der “Ankommenden” immer schwieriger und wenn man die Geschichte (vor und/oder nach 1945) hinzuzieht schon gar nicht mehr zu beantworten, will man nicht schlimme Vorwürfe allein wegen der Fragestellung ernten?
    Was ist das für ein Volk, in dessen Namen Urteile gesprochen werden, die in regelmäßig drei Instanzen widersprüchlich sind, aber alle im Namen desselben Volkes !? Ich will demnächst mal einen Richter fragen, wie man das zu verstehen hat. Er unterschreibt das ja schließlich – bin auf die Antwort gespannt.
    Aber direkt zum Aufsatz oben:
    Politiker haften nicht nur nicht, sondern sie schreiben dem Staatsanwalt ja auch vor, ob er zu ermitteln hat und ob nicht – also gegen Politikerkollegen schon einmal gar nicht ! Das geht gar nicht und hat mit GEWALTENTEILUNG, die uns ja immer erzählt wird, nicht ansatzweise etwas zu tun.
    So kann ein Politiker Körperverletzungen in Massen (man nennt das im Extremfall Genozid) anordnen und ihm passiert nichts. Er kann Unsummen von Geld zum Fenster hinaus werfen und ihm passiert nichts. Er kann sich Steuern und Abgaben für die riwitzigsten Dinge ausdenken und ihm passiert nichts. Er kann Kriege anzetteln, unterstüzen etc. (nicht vergessen: Krieg bedeutet Töten von Menschen, wobei auch Soldaten, wenn sie nach Hause kommen, Zivilisten sind !) und ihm passiert nichts.
    Ich bin ganz bei Ihnen, Herr Gebauer, und wünsche mir für eine Demokratie, dass die Wähler die Politiker auch abwählen können. wie das zu organisieren ist, kann ich auch nicht sagen – aber so etwas wie ein konstruktives Misstrauensvoltum für das WAHLVOLK wäre schon das Mindeste.
    Aber es gibt Fragen über Fragen in puncto Politik. Ich freue mich über Stellungnahmen wie Ihre oben – Danke.

    Antworten
  • Hier ist ein großes Fass geöffnet.
    Mehr als 35 Jahre war ich Anwalt und bis 2020 dachte ich, es wäre alles so richtig, wie es z.B. mit den Politikern, Wahlen, Juristen (vornehmlich Richtern …), Staatsanwaltschaften … läuft.
    2020 wurde ich stutzig und begann Recherchen und vor allem, auch das GG einmal am Ende zu lesen, z.B. Art. 146, den ich bis dahin nicht einmal wahrgenommen hatte. In der Staatsrechtsvorlesung kommt man nicht so weit und im Job kümmert man sich nicht. Seitdem denke ich über DEMOKRATIE nach und kann in Deutschlan keine finden 🙁
    ALLE MACHT GEHT VOM VOLKE AUS, heißt es. Urteile sind überschrieben mit IM NAMEN DES VOLKES. Wer ist eigentlich das Volk – diese Frage wird gerade in der Phase der “Ankommenden” immer schwieriger und wenn man die Geschichte (vor und/oder nach 1945) hinzuzieht schon gar nicht mehr zu beantworten, will man nicht schlimme Vorwürfe allein wegen der Fragestellung ernten?
    Was ist das für ein Volk, in dessen Namen Urteile gesprochen werden, die in regelmäßig drei Instanzen widersprüchlich sind, aber alle im Namen desselben Volkes !? Ich will demnächst mal einen Richter fragen, wie man das zu verstehen hat. Er unterschreibt das ja schließlich – bin auf die Antwort gespannt.
    Aber direkt zum Aufsatz oben:
    Politiker haften nicht nur nicht, sondern sie schreiben dem Staatsanwalt ja auch vor, ob er zu ermitteln hat und ob nicht – also gegen Politikerkollegen schon einmal gar nicht ! Das geht gar nicht und hat mit GEWALTENTEILUNG, die uns ja immer erzählt wird, nicht ansatzweise etwas zu tun.
    So kann ein Politiker Körperverletzungen in Massen (man nennt das im Extremfall Genozid) anordnen und ihm passiert nichts. Er kann Unsummen von Geld zum Fenster hinaus werfen und ihm passiert nichts. Er kann sich Steuern und Abgaben für die riwitzigsten Dinge ausdenken und ihm passiert nichts. Er kann Kriege anzetteln, unterstüzen etc. (nicht vergessen: Krieg bedeutet Töten von Menschen, wobei auch Soldaten, wenn sie nach Hause kommen, Zivilisten sind !) und ihm passiert nichts.
    Ich bin ganz bei Ihnen, Herr Gebauer, und wünsche mir für eine Demokratie, dass die Wähler die Politiker auch abwählen können. wie das zu organisieren ist, kann ich auch nicht sagen – aber so etwas wie ein konstruktives Misstrauensvoltum für das WAHLVOLK wäre schon das Mindeste.
    Aber es gibt Fragen über Fragen in puncto Politik. Ich freue mich über Stellungnahmen wie Ihre oben – Danke.

    Antworten
  • Der Vorschlag zur rechtlichen Gleichstellung von Abgeordneten mit den Vorständen bzw. dem Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften ist augenöffnend: Es würde fuktionieren!

    Antworten
  • Eine Idee, die diese nicht bleiben, sondern umgesetzt werden sollte. Zusätzlich wünsche ich mir reale Gewaltentrennung und Lobbyismusverbot. Da aber in den letzten Jahren schon einfach unsere alles tragenden Grundgesetze stark eingeschränkt bzw. in Teilen ausgesetzt wurden oder doch nicht für alle galten, hege ich die Vermutung, dass die Politikerhaftung von eben diesen am Ende abgelehnt werden würde. Dennoch, es wäre ein Schritt in eine verantwortungsvolle Richtung.

    Antworten
  • Olga Matussek
    22. Oktober 2023 19:57

    Die Frage nach der Politikerhaftung wird sich durchaus stellen, allerdings völlig anders, als in diesem Beitrag vermutet.
    Sie -die Politikerhaftung- wird kommen. Ohne Gesetz, ohne Gericht. Einfach so, durch sozialen Druck. Und zwar dann, wenn offenkundig wird, daß das System “Politik” wieder, wie seit ihrem Bestehen ausnahmslos, gescheitert ist. Das Scheitern ist bereits eingetreten, allerdings wird es kosmetisch kaschiert. Durch die Träger = Täter = Politiker. Lange dürfte das nicht mehr gelingen. Und da die Politik weltweit und statusübergreifend die Anspruchshaltung hochgezüchtet hat, wird der Absturz aus historisch ungekannten Höhen erfolgen. Der Aufprall: so hart wie nie zuvor. Daher wird sich die Allgemeinheit für die (Hinter-)Gründe und Zusammenhänge interessieren – so sehr, wie nie zuvor. Diesmal erhält sie die Antworten jedoch nicht -wie zuvor jeweils- vom Verursacher, der Politik selbst. Diesmal kann im Netz recherchiert werden. Erstmals wird Propaganda nicht nur transportiert, sondern durch das selbe Medium auch archiviert. Danach wird es nie wieder Nachfrage nach oder Angebot von Politik geben.
    Um zur Fragestellung zurückzukommen: Politiker werden selbstverständlich niemals den Schaden ausgleichen können, den sie herbeigeführt haben. Aber die Gesellschaft wird sich in moralischer Verpflichtung sehen, diese theoretische Möglichkeit dennoch zu gewähren. Um es deutlich zu sagen: das bedeutet Enteignung und Arbeitsdienst zu Gunsten der Allgemeinheit bis zur letzten Lebensminute.
    Denn so “easy” wie Ceausescus (Erschießung) oder gar so generös wie Honeckers (Flug in den sonnigen Süden, und dann die durch deren Opfer erwirtschafteten Rentenzahlungen hinterhersenden) wird es sich nie wieder wiederholen. Die Täter werden haften, wofür es nie eine Regelung gab. Einfach so. Weil es für solche Gestalten auch nicht mehr möglich ist, an irgendeinem Ort dieser Welt unbehelligt zu leben.
    Nach der Generalbereinigung der Verhältnisse wird fürderhin gelten: Jeder, der anderen die Menschen- und Grundrechte strittig macht oder einschränkt, verwirkt damit sofort und unwiderruflich den eigenen Anspruch darauf, auf Grundlage dieser Menschen- und Grundrechte behandelt zu werden.
    Das Internet beseitigt den bisherigen Doppelstandard, der Arbeits- und Funktionsgrundlage des Sozialismus war.
    Weltweit, endgültig und in recht naher Zukunft.

    Antworten
  • Sehr geehrter Herr Gebauer,
    ich unterstütze Ihre Forderung nach Haftung voll und ganz. Haftung bedeutet “Qualitätssicherung”.
    Jeder Mensch trägt von klein auf die Konsequenzen für sein Handeln. Es findet also eine sorgfältigere Abwägung statt. Diese sichert uns ein besseres Endergebnis.
    Es muss also dringend eine Art
    Haftpflicht für Politiker eingeführt werden. Allerdings bedarf es auch Kontrollinstanzen, die während des Handels wirksam sind, dann hätten vielleicht die Millionenverluste ( Überbestellung von Masken durch “Open House Verfahren”) durch Spahn, die Milliardenverluste (10 Impfdosen pro Bundesbürger bestellt!!!) durch Lauterbach usw. vermieden werden können…
    Herzlichen Dank für Ihre vielen tollen, äußerst geistreichen und unterhaltsamen Beiträge!

    Antworten

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