Mit dem im November 2024 wirksam gewordenen Selbstbestimmungsgesetz hat die damalige Ampel-Koalition eine Forderung lautstarker Trans-Lobby-Verbände mit tatkräftiger Unterstützung durch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen umgesetzt. Die Folge der jährlich möglichen Eigenentscheidung, welcher Geschlechtseintrag und welcher Vorname in amtlichen Papieren stehen soll, ist jetzt völlig losgelöst von den tatsächlichen biologischen Geschlechtsmerkmalen und nur dem persönlichen Wunsch unterworfen.
Da kann einem nun auf einmal in der Frauen-Umkleidekabine eine eindeutig als biologischer Mann erkennbare Person mit männlichem Geschlechtsteil und Bart gegenüberstehen, nur weil er dem Standesamt gegenüber behauptet hat, dass er eine Frau wäre und seine Papiere entsprechend vom Amt angepasst wurden. Mit der Lebensrealität hat das rein gar nichts mehr zu tun.
Dieses Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das biologische Geschlecht durch eine sogenannte Geschlechtsidentität. Das ist ein reines Kunstprodukt von Soziologen. Diese gefühlte Geschlechtsidentität ist nun das Maß aller Dinge in Deutschland, nicht mehr die biologischen Wirklichkeiten. Schlimmer können sich eine Regierung und ein Parlament nicht in das Land der Träume verabschieden und die Bürger vor den Kopf stoßen.
Helmut Schmidt hatte 1981 mit dem Transsexuellengesetz für die wenigen Betroffenen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, eine Regelung für die Anpassung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in den amtlichen Registern geschaffen. Damit war endlich eine Möglichkeit vorhanden für diejenigen, die so unter psychischem Druck standen und wirklich dauerhaft in der anderen Geschlechterrolle leben wollten, die amtlichen Einträge in einem gesetzlich basierten, strukturierten Verfahren über die Amtsgerichte ändern zu lassen. Die Betroffenen wurden dann juristisch von Amts wegen als dem anderen Geschlecht, dem Wunschgeschlecht, zugehörig anerkannt. Voraussetzung war dabei aber immer, dass dieser Wunsch auf Geschlechtsänderung auf Dauer angelegt war. Dies musste zwingend durch zwei psychologische Gutachten nachgewiesen werden. Ein Geschlechtshopping, wie es heute mit dem Selbstbestimmungsgesetz möglich ist, war durch das Transsexuellengesetz nie gewollt und auch nicht vorgesehen.
Den immer wieder gestarteten Versuchen, die Forderungen des Transsexuellengesetzes zu entschärfen, ist das Bundesverfassungsgericht im Lauf der Zeit durchaus gefolgt. Denn die gesellschaftliche Situation hatte sich ja auch verändert. Als gleichgeschlechtliche Ehen möglich wurden, war auch die bis dahin erforderliche zwingende Ehescheidung vor dem Wechsel des Geschlechtseintrags entbehrlich. Aber allen Versuchen, auf juristischem Weg die Begutachtungspflicht abzuschaffen, hat das Bundesverfassungsgericht immer widerstanden. Denn das Leben in der neuen Geschlechterrolle sollte wirklich auf Dauer angelegt sein und nicht zu einem soziologischen Spielball verkommen. Für Crossdresser, die nur mal kurz die Kleidung des anderen Geschlechts tragen wollen, war diese Regelung nie vorgesehen.
Gerade für die echten Transsexuellen, die sich dem Begutachtungsverfahren unterzogen und alles, auch medizinisch, unternommen haben, um dauerhaft unauffällig in der neuen Geschlechterrolle zu leben, sind die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes verheerend. Das Geschlecht ist praktisch zum Spielball persönlicher Träumereien und politischen Streits gemacht worden. Dafür hat die woke identitäre Bewegung gesorgt, zu der die Trans-Lobby gehört. Diese Bewegung ist sukzessive aus Amerika auch nach Deutschland herübergeschwappt.
Aber mittlerweile hat in den USA eine Rückwärtsbewegung eingesetzt. Die woken Träumereien werden großflächig abgeräumt. Gerade der Umgang mit der gewählten transidenten Kongressabgeordneten in Washington ist ein verheerendes Signal. Ihr wird, obwohl sie eindeutig äußerlich und im Verhalten als Frau identifizierbar ist, die Benutzung der Frauentoiletten im Kongress untersagt.
Es brauchte in Europa erst das am Gründonnerstag gefällte Urteil des obersten Gerichts in London, um eindeutig zu klären, wer formal als Frau anzusehen ist, nämlich die biologischen Frauen. Diese Feststellung war mehr als überfällig und verhindert jede Form von Selbstbestimmung beim amtlichen Geschlechtseintrag. Damit sind wir wieder zurück beim Stand aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Für die wenigen transidenten Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung bereit sind, konsequent den Weg zum Leben in der anderen Geschlechtsrolle zu finden und einzuhalten, muss es dann auch wieder eine amtliche Lösung für diese Anpassung an das Leben in der neuen Geschlechterrolle geben.
Leider überziehen manche Frauenverbände im Umgang mit Transfrauen. Sie wehren sich gegen eine amtliche Regelung, echte transsexuellen Frauen in ihrer neuen, dauerhaft gelebten Geschlechtsrolle als Frau zu akzeptieren.
Wo soll das bloß hinführen? Kommt es etwa zu einem neuen Geschlechterkampf in der Gesellschaft? Den brauchen wir nicht.
In der Technik kennen wir die Lebensweisheit: Nach fest kommt ab. Dieses fundmentale Prinzip gilt auch in der Politik, besonders wenn lautstarke Lobbygruppen mit aller medialen Gewalt ihre Ziele durchsetzen wollen. Aus dieser Falle der gegensätzlichen Lobbyinteressen kommen wir nur durch pragmatisches Handeln wieder heraus. Vernunft ist gefragt, auf allen Seiten und vor allem in der Politik, die entscheiden muss:
- Der amtliche Geschlechtseintrag darf nicht mehr Spielball von soziologischen Träumereien sein. Das Konstrukt einer Geschlechtsidentität darf es nicht mehr geben. Wir müssen uns zurückbesinnen auf die beiden biologischen Geschlechter, männlich oder weiblich. Das Selbstbestimmungsgesetz muss vollständig außer Kraft gesetzt werden.
- Für die wenigen, die ernsthaft an einer Geschlechtsdysphorie erkrankt sind, also die echten Transsexuellen – nicht die Crossdresser – muss es eine Regelung für die amtliche Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag in ihren Papieren durch eine gerichtliche Entscheidung geben. Voraussetzung muss der zwingende Nachweis durch zwei Gutachten sein, dass ihr Wunsch nach Geschlechtsumwandlung auf Dauer angelegt ist. Das vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigte Transsexuellengesetz kann dafür die Basis sein.
- Diesen echten Transsexuellen muss dann auch die notwendige medizinische Hilfe gewährt werden, um sich, soweit es medizinisch möglich ist, an die neue Geschlechtsrolle anzupassen. Natürlich darf so eine Regelung nur für volljährige Personen angewendet werden, nicht für Kinder, die sich noch in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung befinden. Affirmative Behandlungen der Betroffenen sollten dringend abgeschafft und als Körperverletzung geahndet werden.
Kurzgefasst:
Das Selbstbestimmungsgesetz muss schnellstmöglich wieder durch das vom Bundesverfassungsgericht wirksam entkernte Transsexuellengesetz ersetzt werden. Der Vorrang von naturwissenschaftlichen Gegebenheiten vor persönlichem Wunschdenken muss gewahrt bleiben. Dann können echte Transfrauen hier gesellschaftlich und rechtlich weiterhin als Frauen akzeptiert werden und echte Transmänner als Männer.
Alle Lobbygruppen wären gut beraten, ihren lautstarken Kampf für Einzelinteressen einzustellen und sich hinter diese vernünftige Lösung zu stellen. Die wenigen echten Transsexuellen haben so eine Lösung verdient. Sie und die gesamte Gesellschaft müssen vom Irrweg des Selbstbestimmungsgesetzes befreit werden.