Karl Jaspers’ Kritik am „Grundgesetz“

Protokolle der Aufklärung #13

Kein Geringerer als Karl Jaspers hat die bundesdeutsche Verfassung schon vor Jahrzehnten mit einer Schärfe attackiert, die bei einem ansonsten eher besinnlichen Mann ungewöhnlich ist (in „Lebensfragen der Politik“, 1963 und „Wohin treibt die Bundesrepublik?“, 1966). 

„Die Aufgabe von 1945 besteht fort“, resümiert er, als er das „Grundgesetz“ studiert und die Entwicklung der deutschen Gesellschaft bis in das Jahr 1966 hinein verfolgt hatte.

Mit faszinierender Hellsichtigkeit und schon lange vor dem heute aufkommenden Unbehagen, das inzwischen große Gruppen von Menschen erfasst hat, diagnostiziert Jaspers die Unzulänglichkeit der so genannten „Erneuerung“ Deutschlands nach dem Krieg. Seine Kritik lässt die dem „Grundgesetz“ zugedachten lautstarken Lobeshymnen, die noch Jahrzehnte danach lautstarke Chöre von Fürsprechern anstimmen, als gefährliche Hybris erscheinen.

Verfassung und Volk

Jaspers wirft den Schöpfern des „Grundgesetzes“ vor, sie hätten im Wesentlichen nichts weiter geleistet, als eine Restauration der Verfassung von Weimar aus dem Jahre 1919. Die hatte nach dem ersten Weltkrieg einen Gründungsmythos inauguriert, der eher seltsam anmutet – angesichts der umfänglichen gesellschaftstheoretischen Gedankenarbeit, die bereits im 19. Jahrhundert geleistet wurde. Dieser Mythos hätte es eigentlich verdient, 1945 für immer zu verschwinden.

„Der Geist der volksfremden parlamentarischen Verfassung ist derselbe geblieben“, schreibt Jaspers. „Eine Wandlung des politischen Geistes war nicht vollzogen … Der Geist der ideenlosen, manipulierenden, ratlosen, opportunistischen, sich selbst nicht vertrauenden und von Scheinbarkeiten lebenden Demokratie vor 1933 war noch wirksam. Er hatte sich selbst der radikalen kritischen Prüfung nicht unterworfen … Wohlbehütet durch die Alliierten konnten die durch das Schicksal kompromittierten Politiker der Weimarer Zeit ihr Treiben nach 1945 fortsetzen.“

Das Volk hatte keine Zeit, sich selbst politisch zu erziehen. So war das „Grundgesetz“ kein aus dem Volk entspringendes, auf Voraussetzungen im Denken der Bevölkerung sich gründendes Gebilde (Jaspers). 

Erst neuerlich wurde das „Grundgesetz“ wieder als „klappriges Provisorium“ bezeichnet und von seinem Text als von einem „Gestrüpp ängstlicher Kompromisse“ gesprochen (Thomas Darnstädt im SPIEGEL, 20/2019). Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, es analytisch zu durchforsten, fasst seinen gedruckten Text nur noch mit zwei Fingern an. 

Kaum jemand in Deutschland nimmt die Landesverfassung in die Hand, obwohl es angeblich für die Bürger „im Grunde keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz gibt“, so jedenfalls 1977 die Klage Gustav Heinemanns, des ehemaligen Bundespräsidenten. 

Die Präsidentenklage blieb ungehört – zu Recht. Denn niemandem ist zuzumuten, einen Text zur Kenntnis zu nehmen, der streckenweise selbst Grundsätze simpelster Alltagslogik aushebelt. Dieser Text verletzt nicht nur logische Grundsätze, sondern karikiert – weil er auch Menschenrecht formuliert und als sein Richtmaß deklariert – an vielen Stellen sich selbst. 

Das scheint man im Mai 2024 „da oben“ noch nicht wahrgenommen zu haben. Denn zum 75. Jahrestag des Erscheinens des „Grundgesetzes“ heißt es seitens des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung: Das „wichtigste Buch Deutschlands“ habe uns „Freiheit, Frieden und Demokratie“ gebracht. Die Entwicklung auf der Basis dieses „Gesetzes“ sei „eine Erfolgsgeschichte“. 

Schon die Präambel – so Jaspers – beginne mit einer Unwahrheit. Nicht das Volk, sondern eine Gruppe von eigens dafür einberufenen Leuten erschuf und legalisierte die deutsche Verfassung. Die Demokratie, die dem Volke gegeben wurde, war eine „aufoktroyierte demokratische Form“. Eine Demokratie, „soweit sie nur formal ist …, lebt in einem Gestrüpp von Unklarheiten, das genutzt wird zur illegitimen Erwerbung und Behauptung politischer Macht“. 

Das führt dazu, dass „würdelose Leute regieren, die nicht wissen, dass Staatsmänner in der Politik ihr Leben einsetzen“ müssen. In einem Parteienstaat – einem vielleicht ungewollten Gewächs des „Grundgesetzes“ – kann die politische Elite der Gesellschaft Aktivitäten in Gang setzen, die regelrechtes „Gift für die Freiheit“ (Jaspers) sind. 

Eine Verfassung kann durch nichts anderes als durch das Volk, das mit ihr leben soll, legitimiert sein. „Geschriebene Verfassungen oder gesetzliche Urkunden haben keine bindende Kraft, wenn sie nicht der Ausdruck einer Verfassung sind, die in den Seelen der Bürger geschrieben ist.“ (Ernst Cassirer, 2016)

Die deutsche Bundesverfassung – eine intelligente Schöpfung?

Heute, Jahrzehnte nach Jaspers, ist deutlicher sichtbar als damals: Das „Grundgesetz“ ist weder aufgrund seiner Form, noch aufgrund seines Inhalts die Verfassung einer wahrhaft freien Bürgergesellschaft. Einige seiner Schöpfer hatten ein solches Ziel zwar vor Augen. Aber weil es alles Mögliche, nicht aber die wesentlichen Momente schlüssig-humaner Gesellschaftlichkeit enthält, muss man diesem „Gesetz“ den Rang einer zukunftsweisenden und intelligenten Kreation absprechen. Jaspers hatte Recht: Je mehr man die deprimierenden Verhältnisse in der deutschen Gesellschaft auf ihren Grund zurückverfolgt, desto mehr stößt man auf Defizite in der Staatsverfassung.

Will man das Ziel erreichen, Deutschland in ein wirklich modernes, tolerantes, Erneuerungen zugeneigtes freies Gemeinwesen zu verwandeln, oder vielleicht auch nur diese stillschweigend (und gegen den Geist des „Grundgesetzes“!) wie von selbst sich vollziehende Verwandlung zu unterstützen, dann muss das, was den Namen „Verfassung“ verdient, erst noch geschaffen werden. Das gegenwärtige Gebilde ist nichts anderes als der in sich widersprüchliche Ausbund eines überängstlichen Bedürfnisses nach Sicherheit, Ruhe und Stabilität. 

Darf man bei dieser Lage der Dinge erwachsenen Bürgern zumuten, so kostenintensive Apparate wie „Verfassungsschutz“ und „Verfassungsgericht“ zu unterhalten? Sollen sie ihr Geld in Institutionen stecken, die u. a. dazu geschaffen wurden, die so bitter nötige Kritik an einem Provisorium zu unterbinden? Das Provisorium hatte für die politischen Habenichtse der Nachkriegszeit sicher einen großen Wert. Es hatte deshalb damals auch in seiner unbeholfenen Form eine gewisse Berechtigung. Aber wie ist es heute? Hat es das „Grundgesetz“ verdient, zu einem Heiligtum hochstilisiert zu werden?

Es ist bemerkenswert – für den einen oder anderen vielleicht belustigend – wie Menschen vor einer Verfassung von der Art des „Grundgesetzes“ ihren Kotau machen – wohl in dem Glauben, sie hätten hier etwas ganz besonders Kluges, Majestätisches und Wohltuendes vor sich. – Natürlich gibt es im „Grundgesetz“ auch lichte Stellen. Wo viel Dunkel ist, ist manchmal auch ein Quäntchen Licht. 

Verfassung und Realität

Eigentlich hätte es die Verantwortlichen schon vor Jahrzehnten stutzig machen müssen, dass ein so gewissenhafter und besinnlicher Mann wie Jaspers bei seiner Kritik gegen das damals noch junge „Grundgesetz“ in eine Radikalität verfiel, die wir sonst nur von den Theorieattacken der Anarchisten gegen den Staat kennen. 

Man muss Jaspers Weitsicht zugestehen, wenn er sagt, im Grunde hätte sich seit Weimar politisch nichts bewegt. Die derzeitigen gesellschaftlichen Zustände geben ihm Recht. Wieder haben wir den Rechts- und Linksextremismus, wieder die Gewalttaten an jeder Ecke, wieder den Ausländer- und Rassenhass. Und der Diskurs zwischen „denen da unten“ und „denen da oben“ findet wieder auf der Straße statt.

Die Eliten der Gesellschaft sehen nicht so aus, als wenn sie hier gegensteuern könnten. Mit leicht peinlicher Zuversicht bemühen sie auch im Gedenkjahr „75 Jahre Grundgesetz“ in ihren Sonntagsreden die Errungenschaften der „modernen deutschen Demokratie“. Sie demonstrieren Kurzsicht statt Weitblick, Routine statt Innovation, und auch – Heuchelei statt Aufrichtigkeit. Statt sich selbst zu belehren, profilieren sich die Wortführer Deutschlands in der Weltöffentlichkeit nach wie vor als kleinbürgerliche Weltverbesserer.

Wenn das totalitäre Moment bei uns bisher noch nicht voll durchgeschlagen hat, dann geht das sicher nicht auf das Konto der Verfassung, vielleicht auf das Konto einiger Leute, die wachsam waren, also auf das Konto privater Moral. Aber das Angewiesensein auf die Moral von Einzelnen, und sei es die einiger politischer Machthaber selbst, ist eine schlechte Garantie. Es sollte durch Verfassungsgebungen eigentlich eliminiert werden. Deshalb schuf man ja solche Dokumente.

Was wurde nach dem Zusammenbruch des alten Systems nicht bedacht?

Die Lektüre eines meiner früheren Werke (2007) mag den einen oder anderen zu dem Urteil verleitet haben, ich hätte bei der dort zum Ausdruck gebrachten Kritik des „Grundgesetzes“ vieles überzeichnet, frei nach dem Motto: Wer Alarm ruft, darf dabei nicht flüstern. Auch verführe eine große Entfernung zwischen Idealität und Realität immer dazu, sie sich extrem vorzustellen. Aber auch wenn so etwas in Rechnung gestellt werden müsste, bleibt doch bedenklich, was deutsche Verfassungstexter und vor allem die späteren Verfassungsrevisoren ihren Mitbürgern als „gesellschaftliche Erneuerung im Namen von Menschenrecht und Demokratie“ alles zumuten.

Bei der nach dem zweiten Weltkrieg erfolgten Neuorganisation jener Betriebe, die die kollektiven Güter liefern, hat man trotz einmaliger Gelegenheit nicht daran gedacht, dass das Modell „Monopolkonzern mit Einheitskasse“, nach dem schon der alte Staatsapparat aufgebaut war, im Grunde menschenfeindlich ist. Man hat dieses Modell unbesehen aus der Vergangenheit übernommen. So finden wir dieses Gebilde noch heute, und zwar auf allen Ebenen staatlichen Wirtschaftens. Bereits unten auf Gemeindeebene ist es präsent. Hier tritt es sogar noch deutlicher in Erscheinung als an der Staatsspitze. Die in den Städten überall eingerichteten „Stadtwerke“ sind durchweg kleine Monopolkonzerne. Sie erbringen Leistungen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Und diese werden zumeist über eine Einheitskasse abgerechnet.

Man hat bei der Neugründung außerdem nicht bedacht, dass sich auf der Basis von Gebotszwang kein freies Privatrecht entwickeln kann. Man hat nicht bedacht, dass die Richterschaft absolut autark sein muss und nicht die mindeste Verbindung zur Exekutive haben darf. Man hat nicht bedacht, dass die sogenannte „Gewaltenteilung“ in einem Parteienstaat grundsätzlich nicht zu verwirklichen ist. Man hat nicht bedacht, dass es Demokratie auf der Basis von kandidatengebundenen Listenwahlen niemals geben kann. 

So hat sich entwickelt, was sich entwickeln musste. In die gesamtgesellschaftlichen Funktionsbereiche (Lieferung der kollektiven Güter) wurde das Prinzip „checks and balances“ nicht integriert. So gibt es nach wie vor Individuen innerhalb der Gesellschaft, die – als Inhaber dieser Funktionsbereiche – den Altruismus nicht in ihren Egoismus einbinden müssen. Zum wiederholten Male ist eine Zweiklassengesellschaft entstanden. Es gibt weiterhin eine privilegierte Obrigkeit und unter ihr die produktiven Klassen, die sich für deren Privilegien abrackern.

Wenn jemand behauptete, die deutsche Nachkriegsgesellschaft habe bisher doch ganz gut funktioniert, dann dürfte er – das ist mir bei meinen bisherigen Untersuchungen deutlich geworden – nicht die Staatsverfassung dafür verantwortlich machen. 

Beitrag teilen …

Der nächste Gang …

Der Sandwirt Televisor

Ausblick in die Zukunft

Marc A. Wilms Blog

Das erste E-Auto-Land der Welt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fill out this field
Fill out this field
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
You need to agree with the terms to proceed