Klickende Handschellen

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Zwangsmaßnahmen, die mit Corona begründet wurden, prägte der bekannte ehemalige Fernseh-Journalist und Bestseller-Autor Peter Hahne den Satz „Ich will Handschellen klicken hören!“. Und ein – nach eigenem Verständnis – „Faktenchecker“-Blog beklagte kürzlich, dass er wegen einer staatlichen Entscheidung schwerwiegende finanzielle Einbußen zu befürchten habe. Die Reaktionen auf X (vormals Twitter) hierauf zeigten teilweise unverhohlene Schadenfreude. Denn besagter „Faktenchecker“ war bislang vor allem dadurch aufgefallen, dass er bemüht schien – wie viele NGOs ebenfalls –, die Regierungslinie noch links zu überholen.

Aber steckt noch mehr hinter dem Wunsch, dass diejenigen, die einem etwas angetan haben oder andere vermeintlich dabei durch ihre „Meinungsmache“ indirekt unterstützt haben, es „heimgezahlt“ bekommen, als nur infantile Rachegelüste oder Schadenfreude? 

Als kurzer „Disclaimer“ sei an dieser Stelle wieder vorausgeschickt, dass es sich hier – wie stets – um eine handlungslogische (praxeologische) Kolumne handelt und nicht um eine juristische Erörterung de lege lata.

Vergeltung

Der amerikanische Jurist Anthony D’Amato (1937 – 2018) beschreibt „Vergeltung“ sinngemäß als friedensstiftendes Prinzip im internationalen Recht. Da handlungslogisch nur „vereinbartes Recht“ intersubjektiv auch Recht ist und „aufgezwungenes Recht“ prinzipiell eine feindliche Handlung darstellt, passt die Argumentationslinie des internationalen Rechts auch praxeologisch, da der Ausgangspunkt ist, dass sich „Souveräne“ auf Augenhöhe gegenüberstehen und nicht „Untertanen“ und eine imaginierte „Obrigkeit“. 

Vergeltung sei die vorherrschende Methode, Verträge durchzusetzen und auf feindliche Handlungen zu reagieren; und Vergeltung komme recht häufig vor, auch bei kleineren diplomatischen Konflikten und oft außerhalb der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Natürlich komme es hin und wieder zu Übertretungen, aber ohne das Prinzip der „proportionalen“ Vergeltung wären die Konflikte wohl viel größer.

Vergeltung hat also unter anderem die wichtige Funktion, dass feindliche Handlungen, also Aggressionen unterbunden werden. Und falls es doch zu Aggressionen kommt, geht es darum, den Schaden zurückzugeben. Die Früchte der Aggression sollen dem Angreifer nicht verbleiben beziehungsweise soll er den Schaden, den das Opfer erlitten hat, ebenso „am eigenen Leibe zu spüren bekommen“. Das schreckt gemeinhin ab.

Die Vergeltung folgt demselben Prinzip wie der Dank: dem Prinzip der „Gegengabe“. Man sagt „Vergelt’s Gott!“ als Dankesformel und meint damit, dass Gott einem das Geschenk vergelten solle, also den Schenker für seine Wohltat belohnen möge. Umgekehrt ist es in diesem Sinne bei einem Schaden anstatt eines Geschenkes: Hier bedeutet Vergeltung, dass man den Schaden zurückbekommen möge.

Feindliches Handeln

Staatliches Handeln ist aus praxeologischer Sicht dann eine feindliche Handlung, eine Aggression, wenn es unter folgende Definition fällt: 

Eine feindliche Handlung liegt vor, wenn als Mittel Täuschung, Drohung mit Zwang oder eben Zwang und Gewalt eingesetzt werden, um einen friedlichen Dritten zu einer Handlung oder Unterlassung zu bewegen oder ihn an seinem Besitz zu schädigen, einschließlich dem Besitz am eigenen Körper. 

Da die Handlungslogik zwar sowohl erkenntnistheoretisch als auch moralisch die sogenannte „Deutsche Historische Schule“ „geschlagen“ hat, Letztere aber den Sieg als „herrschende Meinung“ davongetragen hat, ist die Praxeologie den meisten Menschen heute unbekannt. Das ist schade und erschwert den Diskurs, schrieb doch schon Dante Alighieri (1265 – 1321), dass es sozusagen eine „niedere Einsicht“ der Erfahrung gibt und eine höhere Einsicht, für die „unwiderlegliche Gründe“ kennzeichnend sind, also das apriorische Wissen (die Logik, die Handlungslogik und die Mathematik). Diesbezüglich war man im Spätmittelalter also schon weiter als heute. Deshalb hier aus meinem Buch Der Kompass zum lebendigen Leben” eine kurze praxeologische Übersicht über freundliches, feindliches und friedliches Handeln:

Entscheidend ist nun der Unterschied zwischen feindlichem Handeln einerseits und Verteidigung und Vergeltung andererseits. Angemerkt sei, dass Verteidigung im internationalen Recht in Abwesenheit eines Gewaltmonopolisten nicht so feinsinnig abgegrenzt wird wie in nationalen Rechtsordnungen und auch die Vergeltung beinhaltet. Handlungslogisch ist Verteidigung die Abwehr eines Angriffes und Vergeltung ist die Rückgabe des Schadens, wenn der Angriff bereits geschehen ist. Tit-fot-tat, Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn. 

Im Gegensatz zur Aggression (feindliche Handlung) sind Verteidigung und Vergeltung keine feindlichen Handlungen, sondern sie dienen gerade der Abwehr einer solchen, sind also friedliche Handlungen in dem Sinne, dass der friedliche Status-quo vor der Aggression erhalten oder wiederhergestellt werden soll.

Methodenstreit

Nun kommt die Trickkiste der Deutschen Historischen Schule ins Spiel. Vor gar nicht allzu langer Zeit (19. und 20. Jahrhundert) an einem nicht so weit entfernten Ort (Deutschland und Österreich) tobte der sogenannte „Methodenstreit“ zwischen der „Österreichischen Schule der Nationalökonomie“ und der „Deutschen Historischen Schule“. In dieser Kolumne kann ich diesen Streit natürlich nur ganz kurz skizzieren. Weiterführende Artikel finden Sie am Ende dieser Kolumne verlinkt. 

Repräsentanten der Deutschen Historischen Schule waren etwa Gustav Schmoller (1838 – 1917) und sein laut Ludwig von Mises „begabtester Schüler“ Werner Sombart (1863 – 1941). Vertreter der Österreichischen Schule waren Carl Menger (1840 – 1921) und dessen „begabtester Schüler“ Ludwig von Mises (1881 – 1973). Während die Methode der Österreicher für die Wissenschaft von der Gesellschaft das handlungslogische Schlussfolgern war, war die Methode der Historiker das Interpretieren von Daten, die aus komplexen historischen (d.h. nicht-wiederholbaren) Phänomenen herrühren, ohne das theoretische Fundament der Handlungslogik, also ein in diesem Sinne a-theoretisches Vorgehen. 

Zwar deckte Karl Popper (1902 – 1994) auf, dass Karl Marx (1818 – 1883) mit seinem „Historizismus“ falsch lag, man also die Menschheitsgeschichte nicht „wissenschaftlich vorhersagen“ kann, aber für Teilbereiche der Menschheitsgeschichte, etwa die Gesellschaftswissenschaften oder die Volkswirtschaftslehre, könnte man doch „testbare“ Hypothesen aufstellen, die sich „piecemeal“ (wörtlich etwa: „stückweise“) als falsch herausstellen könnten und deshalb wie die Hypothesen der klassischen Naturwissenschaften im Prinzip falsifizierbar seien. 

Der Ökonom und Sozialphilosoph Anthony De Jasay (1925 – 2019) erkannte jedoch, dass Poppers Schwachstelle die Begründung von „stückweise testbar“ war. Popper lege sich nirgends dahingehend fest, was „stückweise“ überprüfbar bedeute, dem Sinnzusammenhang könne man aber entnehmen, dass er meine, etwas sei „stückweise“ überprüfbar, wenn es „testbar“ sei. Es handelt sich bei Poppers Begründung bei näherer Betrachtung also um eine Tautologie, die in diesem Falle aber nicht informativ ist, sondern ein Zirkelschluss.

Nichtsdestotrotz, Popper gilt bis heute als „herrschende Meinung“ und durchgesetzt hat sich weltweit de facto die Methode der Deutschen Historischen Schule, also das im vorbeschriebenen Sinne a-theoretische Interpretieren von Daten betreffend komplexe historische Phänomene. 

Ludwig von Mises, der Statistik sinngemäß als „Geschichtsschreibung mit Zahlen“ bezeichnete und klarstellte, dass Daten, die aus komplexen historischen Phänomenen gewonnen werden, generell ungeeignet sind, einen wissenschaftlichen Beweis für eine Annahme zu erbringen, geriet zwischenzeitlich in Vergessenheit und erlebt heute allmählich ein Comeback. Immerhin ist der aktuelle Präsident Argentiniens, Javier Milei, ein „bekennender Österreicher“, der öfter auch Mises zitiert.

Legitimismus

Der für die Politik unschätzbare Vorteil der Methode der Deutschen Historische Schule ist, dass sie sich unheimlich gut für das einsetzen lässt, was Franz Oppenheimer (1864 – 1943), der Doktorvater Ludwig Erhards (1897 – 1977), als „Legitimismus“ bezeichnete, also politische feindliche Handlungen zu „rechtfertigen“. Heute wird die Methode der Deutschen Historischen Schule nicht mehr nur in den Gesellschaftswissenschaften eingesetzt, sondern sogar bei komplexen historischen Phänomenen wie etwa dem Gang des Erdklimas oder dem Verlauf von Krankheitswellen, bei denen man meinen würde, die Experten wendeten ausschließlich die Methode der klassischen Naturwissenschaften an.

Da die Experten beim Interpretieren von Daten komplexer historischer Phänomene – anders als bei den klassischen Naturwissenschaften – keine isolierbaren kausalen Beziehungen im strengen Sinne nachweisen können, sondern nur Korrelationen, also Auftreten-zusammen-mit, gelangen sie oftmals zu unterschiedlichen, ja auch zu gegensätzlichen und immer wieder vorläufigen Einschätzungen („wissenschaftliche Hypothesen“). Deshalb können politische Akteure und Spin Doctors (Meinungsmacher) diejenigen Experten ins Rampenlicht rücken, die zu den politisch gewünschten Annahmen kommen, und die abweichenden Experten „canceln“, diffamieren und so weiter. 

Das war übrigens zu Mises’ Zeiten auch nicht anders. Mises schrieb über Sombart: „Sombart versuchte, den Methodenstreit durch ein Buch voller Beschimpfungen gegen Ökonomen wiederzubeleben, deren Denken er nicht verstehen konnte.“ 

Und schon zu Zeiten Ludwig von Mises’ hatte die Deutsche Historische Schule im Kampf um die „herrschende Meinung“ mit solcherlei Schmähungen und mit der tatkräftigen Unterstützung der Politik ihren Siegeszug angetreten. Mises schrieb 1969: „Überall auf der Welt … sind heute Heerscharen von Statistikern in Instituten tätig, die sich mit dem beschäftigen, was man für ‚Wirtschaftsforschung‘ hält. Sie sammeln Zahlen …, ordnen sie neu an, passen sie an und drucken sie erneut, berechnen Durchschnittswerte und erstellen Diagramme. Sie vermuten, dass sie damit das ‚Verhalten‘ der Menschheit ‚messen‘, und dass es keinen nennenswerten Unterschied zwischen ihren Untersuchungsmethoden und denjenigen gibt, die in den Labors der physikalischen, chemischen und biologischen Forschung angewendet werden.“

Am Ende des Tages ging und geht es darum, politisches feindliches Handeln zu „rechtfertigen“, also den Einsatz von Zwang gegen friedliche Bürger. Ob bei Zwangsmaßnahmen, die mit der Interpretation der Wirtschaftsgeschichte begründet werden, wie etwa Preisfixierungen (z. B. Mindestlöhne oder Mietendeckel) oder progressive Besteuerung und Umverteilung, oder bei Zwangsmaßnahmen, die begründet werden mit der Interpretation der Klimageschichte oder der Geschichte des Verlaufs von Krankheitswellen beziehungsweise der Modellierung solcher Interpretationen für Vorhersagen.

Mit der Methodologie der Deutschen Historischen Schule lassen sich wunderbare pseudowissenschaftliche Begründungen finden sowohl für einen Wohlfahrtsstaat als auch für eine CO2-Steuer, für Lockdowns und Impfzwang, für Degrowth und Deindustrialisierung.

Im Übrigen ist es nicht so, dass die historische Methode nutzlos wäre – im Gegenteil. Das „eigentümliche Verstehen“, wie Mises die Methode bezeichnete, leistet wertvolle Dienste, wo keine wissenschaftlichen Methoden zur Verfügung stehen, die zu Gewissheit führen könnten. Menschen nutzen sie im Alltag ebenso wie Wissenschaftler es tun, wenn es um komplexe historische Phänomene geht. Stehen die Annahmen oder Prognosen allerdings im Widerspruch zu den „harten Wissenschaften“, also den klassischen Naturwissenschaften, der Mathematik, der Logik oder der Praxeologie, dann sind sie falsch. Aber selbst dann, wenn sie nicht im Widerspruch zu den harten Wissenschaften stehen, lässt sich dennoch kein wissenschaftlicher Beweis für solche Annahmen und Prognosen erbringen. 

Menschen können mit den exakt selben Datensätzen zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen – und tun dies auch immer wieder. Denn kennzeichnend für die Methode des eigentümlichen, also persönlichen Verstehens sind eben subjektive Relevanzurteile, welche Faktoren bedeutsam sind und wie relevant diese sind. Und ebenso wie Alltagsmenschen liegen auch Experten mit ihren Annahmen immer wieder falsch, und selbst im Nachhinein kann nicht bewiesen werden, wer recht hatte. 

Better Safe than Sorry

Manche sind sich der „Unschärfe“ der historischen Methode wohl auch bewusst und es wird zu einem besonders schönen „Trick“ gegriffen aus der Trickkiste des „Gaslightings“, also die Leute „hinters Licht zu führen“. Man sagt sinngemäß, dass man doch auch das Gegenteil der gerade herrschenden Expertenmeinungen letztlich nicht beweisen könne. Also lieber auf Nummer sicher gehen, „better safe than sorry“! 

Das Better-safe-than-sorry-Prinzip mag sich zwar nett anhören, aber es macht aus einer feindlichen Handlung keine friedliche. Denn aus der Praxeologie folgt, dass es sich um eine Aggression handelt, wenn Zwang gegen friedliche Menschen eingesetzt wird und nicht bewiesen werden kann, dass der andere ein Angreifer ist beziehungsweise von ihm eine konkrete Gefahr ausgeht. Mit den oben genannten Modellierungen und Interpretationen nach der Methode der Deutschen Historischen Schule betreffend komplexe historische Phänomene lässt sich ein solcher Beweis jedoch a priori nicht erbringen.

Die praxeologischen Prinzipien friedlichen Handelns sind vielen Menschen auch bekannt. Sie kennen Aussagen wie „Primum non nocere!“, also „Zuallererst füge kein Leid zu!“ oder „In dubio pro reo“, also „im Zweifel für den Angeklagten“. Denn steht nicht mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ fest, dass der Täter auch wirklich die Tat begangen hat, dann ist die „Strafe“ keine Vergeltung, sondern selbst eine Aggression. 

Und so verhält es sich auch in Bezug auf die Katastrophen-Modellierungen der Klima- und Pandemie-Experten. Die Zwangsmaßnahmen, zu deren „Rechtfertigung“ diese Modellierungen herangezogen werden, können mit diesen letztlich unbeweisbaren Narrativen eben nicht in Verteidigungs- oder Vergeltungsmaßnahmen à la „better safe than sorry“ umgedeutet werden, sondern es handelt sich bei den Zwangsmaßnahmen – aus handlungslogischer Sicht – um Aggressionen.

Keine normative Wissenschaft

Aus der Praxeologie als Wissenschaft folgt nun aber ebenso wenig, was sein sollte, wie aus den anderen Wissenschaften. Ludwig von Mises sagte bereits, dass es keine „normative Wissenschaft“ geben kann, keine Wissenschaft von etwas, das sein sollte. Wissenschaft kann immer nur sagen was ist. Sollen ist Wollen für andere. 

Viele Menschen wollen institutionalisiertes feindliches Handeln gegen andere, damit es ihnen selbst besser geht. Die Praxeologie ist diesbezüglich nicht moralisierend. Aus ihr folgt auch nicht, dass Aggressionen vergolten werden sollten. Im Gegenteil, wenn die Machtverhältnisse so sind, dass eine erfolgreiche Vergeltung aussichtslos erscheint, weil die Kräfteverhältnisse so unterschiedlich sind, dann wird Vergeltung für die meisten Menschen nicht das Mittel der Wahl sein, weil ihnen dann nur noch größerer Schaden zugefügt wird. Die beste Wahl der Opfer könnte sein, zu versuchen, aufzuklären, wie bereits Immanuel Kant (1724 – 1804) dies angeregt hat, oder andere bei deren Aufklärungsarbeit zu unterstützen. 

In seiner berühmten Schrift von 1784 mit dem Titel „Was ist Aufklärung“ beschrieb Kant, dass eine Reform der gesellschaftlichen Strukturen oder gar eine Revolution im Prinzip nichts bringen würden, bevor es nicht zu einer „Reform der Denkungsart“ gekommen sei. Die Menschen seien unmündig, nicht weil ihnen der Verstand dazu fehle, selbst zu denken, sondern es fehle ihnen der Mut und die Entschlossenheit hierzu. Sie wurden von der Obrigkeit in einen geistigen „Gängelwagen“ gesperrt und ihnen wurden Vorurteile „eingepflanzt“, die ihre Art zu denken bestimmen. Die Masse der Menschen, so Kant, der diese als das „Publikum“ bezeichnete, könne also nur langsam zur Aufklärung geführt werden.

Schlussbetrachtung

Kehren wir nun zum Anfang dieser Kolumne zurück. Denn jetzt können wir verstehen, dass hinter dem Wunsch, „Handschellen klicken zu hören“, eben mehr steckt, als infantile Rachegelüste oder – im Falle des „Faktenchecker“-Blogs – bloße Schadenfreude. Sondern es geht auch um das friedensstiftende Prinzip der Vergeltung von Aggressionen oder eben der „psychischen Beihilfe“ hierzu durch Meinungsmache für Zwangsmaßnahmen. 

Ohne Vergeltung kommen Aggressoren oder ihre Unterstützer schadlos davon, was den Anreiz für künftige Aggressionen erhöht. Und ganz gleich, ob die Vergeltung „schicksalhaft“ erfolgt („das geschieht ihm recht“) oder etwa gezielt seitens der Justiz, der Wunsch der Betroffenen von Zwangsmaßnahmen, sich vor diesen künftig zu schützen und den Schaden zurückzugeben, den sie erlitten haben, ist handlungslogisch durchaus verstehbar.

Quellen:

Politicum – „Ich will Handschellen klicken hören“ (tvberlin)

Der Kompass zum lebendigen Leben (Andreas Tiedtke)

Die Wirtschaftswissenschaften brauchen einen neuen Methodenstreit (Jonathan Newman)

Ich handle, also bin ich! (Thorsten Polleit über den Methodenstreit)

Carl Mengers bahnbrechende Beiträge zur Wirtschaftswissenschaft (Andreas Marquart)

Der Staat (Franz Oppenheimer)

Die staatlichen Corona- und Klimamaßnahmen können wissenschaftlich nicht begründet werden (Andreas Tiedtke)

Der Nachweis eines menschengemachten Klimawandels ist nicht erbracht. Eine erkenntnistheoretische Kritik (Andreas Tiedtke)

Feindliches Handeln und Fiat-Geld (Andreas Tiedtke über Immanuel Kants „Lösungsansatz“)

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