Staat versus Nichtstaat
Protokolle der Aufklärung #52
Andreas Schnebel und Norbert Bolz haben mit ihren Beiträgen in den letzten Sandwirt-Ausgaben eine Diskussion wiederbelebt, die schon vor Jahrzehnten die Köpfe erhitzte. Es geht um die Legitimation des Staatsapparats als gesellschaftliche Institution. Brauchen wir einen Staat?
Bei einschlägigen Diskussionen wird gern das Werk Leviathan von Thomas Hobbes als Argumentationshilfe bemüht. In dem Werk finden wir einen Satz, der offensichtlich häufig überlesen wird: „Im übrigen spreche ich nicht von den Menschen, sondern (in abstrakter Weise) vom Sitz der Macht.“
Mag sein, dass Hobbes an eine machtbewehrte Obrigkeit denkt, wenn er von Rechtssicherung handelt. Aber darum geht es nicht. Die soeben zitierte Aussage zeigt, dass er uns über eine zentrale gesellschaftliche Funktion aufklären will. Und er will ihre Notwendigkeit begründen. Ich hoffe, dass ich mit diesem Hinweis ein wenig Heißluft aus dem Ballon „Staat versus Nichtstaat“ lassen kann.
Eine unabdingbare gesellschaftliche Aufgabe
Wir beobachten, dass wir und unsere Mitmenschen bestrebt sind, unser Leben immer und überall so voluminös wie möglich zu entfalten. Das Bestreben ist uns offenbar von Natur eingegeben. Dabei stehen wir uns oft gegenseitig im Weg. Drastisch gesprochen: Im Naturzustand herrscht der Krieg aller gegen alle (bellum omnium contra omnes). Als Vorschlag zur Friedensstiftung bieten die Hobbesianer an: Das Naturrecht, das jedem alles erlaubt, muss durch ein Zivilrecht ergänzt werden. Zivilrecht ist im Gegensatz zum Naturrecht ein statuarisches Recht, gesetzt in Form von Geboten und Verboten (siehe meinen Sandwirt-Beitrag „Naturrecht der Freiheit und Statuarisches Recht“). In seinem Hauptwerk stellt Hobbes einen umfangreichen Katalog davon zur Verfügung.
Ein Großteil des Statuarischen Rechts – wenn nicht gar sein Hauptteil – ist das sogenannte positive Recht. Es ist untrennbar verbunden mit der Institution „Eigentum“. Vom Eigentum heißt es: Es muss geschützt sein. Weil positives Recht stets Recht auf Eigentumsnutzung ist, ist Rechtsschutz nichts anderes als Eigentumsschutz.
Eigentums- bzw. Rechtsschutz ist ein unabdingbares gesellschaftliches Erfordernis. Dass es dafür einen obrigkeitlichen Apparat, etwa einen Staat, geben muss, hat meines Wissens bisher noch niemand schlüssig bewiesen. Dass es aber dafür einer schützenden Gewalt bedarf, wurde von Hobbes begründet.

Die Schutzinstanz
Menschen sind keine Engel. Da viele von ihnen durch noch so lauthalsige Moralapelle nicht zu bändigen sind, kennen sie bei ihrem natürlichem Ausdehnungsdrang kein Pardon. Deshalb sollte jeder Eigentümer eine schlagkräftige Waffe zur Hand haben, um die Nachbarn vom Seinigen fernzuhalten.
Schutzinstanz für mein Eigentum kann ich natürlich selber sein. Fühle ich mich zu schwach, delegiere ich den Schutz an einen Stärkeren. Bisher haben immer die Staatsoberhäupter behauptet, die Stärksten zu sein. Ja mehr noch: Um ihre Schutzfunktion effektiv ausüben zu können, müssten sie ein Monopol haben. Was ist richtig und was ist falsch an diesen Aussagen?
Herrschte bei der Rechtsdurchsetzung Wettbewerb, könnten sowohl ich als auch meine Streitgegner sich einen beliebigen Dienstleister auswählen, um mit ihm das zu erkämpfen, was wir oder ein Richter als unser Recht erklären. Sofern meine Vorstellung über ein bestimmtes Recht von der meines Streitgegners abweicht und wir uns im Wettbewerb unterschiedliche Waffenträger zu deren Durchsetzung suchen, stünde nach wie vor Meinung gegen Meinung und am Ende Gewalt gegen Gewalt.
In dieser vertrackten Situation sagt mir mein Verstand: Um dein Recht zu behaupten und zu sichern, brauchst du eine Gewalt, die signifikant stärker ist als die deiner Gegner. Und weil nicht nur mein Verstand so zu mir spricht, sondern auch der Verstand meiner Gegner zu ihnen, sind wir alle auf der Suche nach dem „großen Boss“. So verschwinden die kleineren Bosse, die eventuell auch noch für den Rechtsschutz zur Auswahl gestanden hätten, immer mehr vom Markt. Denn sie bestehen gegen den von allen gewünschten größten nicht.
Eine unabweisbare Konsequenz
Will oder muss jemand für sein Recht kämpfen und ist er im Kopf einigermaßen übersichtlich sortiert, dann ist er bestrebt, die gewaltigste und effektivste Exekutive hinter sich zu bringen. Weil alle so denken, verschwinden über kurz oder lang eventuelle Mitbewerber vom Markt. Die größte Exekutive setzt sich durch und erlangt ein Monopol. Das geschieht, weil wir, die wir um unsere Rechte bangen, es so wollen!
Noch eindeutiger ist die Sachlage, wenn das Recht eines Individuums bzw. einer Gruppe gegen eine aus der Fremde aggressiv einbrechende Macht zu verteidigen ist. Auch ein solcher Fall muss bedacht sein. Beim aggressiven Überfall eines Territoriums von außen hilft Konkurrenz von Exekutiven absolut nicht weiter. Denn die müsste im Ernstfall mit einem Schlag beseitigt sein. Alle Kräfte müssten sich zu einer einzigen bündeln. Von Stund an hätten wir ein Monopol.
Mag sein, dass die eine oder andere „Baby-Exekutive“ weiterhin am Markt erfolgreich agiert, so wie wir das in manchen Wohngegenden in den USA beobachten oder beim Betriebsschutz in größeren Firmen. Solche Ableger existieren aber nur von des „großen Bosses“ Gnaden.
Die unumschränkte Macht
Bei dem Gedanken, die Rechtssicherung dem Wettbewerb zu überlassen, zeigt sich deutlich der Widersinn. Immer nur eine Gewalt innerhalb der Gesellschaft kann die für die Verteidigung von Recht erforderliche Bedingung erfüllen, alle anderen in Schach zu halten, bzw. fremde Aggressoren abzuwehren. Erst so kann letztinstanzlich geltendes Recht letztinstanzlich durchgesetzt werden.
Ein Zustand, bei dem miteinander konkurrierende Exekutiven die Szenerie beherrschen, ist von der Warte nutzergerecht organisierter Rechtlichkeit höchst unbefriedigend. Es wäre ein Rückfall ins Faustrecht. Jede Exekutive muss, um Recht effektiv sichern zu können, ein derart großes Gewaltpotential gegenüber allen anderen entfalten können, dass sich die anderen widerspruchslos beugen bzw. den Markt verlassen.
Gesellschaftliche Exekutivgewalt muss „unumschränkt“ sein, meint schon Rousseau. Ist sie das nicht, müssen konkurrierende „Bosse“ mit harten Bandagen gegeneinander kämpfen, um das durchzusetzen, was von ihren Auftraggebern als Recht beansprucht wird. Wir hätten eine Situation wie in den südlicheren Regionen Italiens.
Die Gefahr monopolistischer Autokratie
Kommen wir zurück auf die Frage: Muss es einen Staat für den Rechtsschutz geben? – Da bleibt nur eine magere Antwort: Monopolismus beim exekutiven Rechtsschutz ist unabdingbar. Ob jemand die gesellschaftliche Funktion „Rechtsschutz“ dann Staat nennen will, bleibt unbenommen. Ist der Rechtsschutz dessen einzige Funktion, wäre auch die Bezeichnung „Minimalstaat“ opportun.
Minimalstaatler müssen nun nur noch zeigen, wie sie die Gefahr der Autokratie bändigen wollen, die genuin jedem Monopolismus anhaftet. In der heute sogenannten parlamentarischen Demokratie ist dieses Problem nicht gelöst. Es ist hier prinzipiell unlösbar.
Außer beim Rechtsschutz gibt es noch weitere kollektive Güter, bei denen gezeigt werden kann, dass sie zum Vorteil der Nutzer monopolistisch betrieben werden müssen, z.B. das Wasserentsorgungsnetz einer Gemeinde. Auch hier ist der Alleinanbieter in der Lage, Autokrat zu sein, z.B. zu wuchern. Die Frage ist hier ebenfalls: Wie begegnet man der Gefahr monopolistischer Autokratie?
Und überhaupt: Sollen nichtexekutive Versorgungsmonopole (Netzanbieter, Gerichte, Gesetzgebung) auch zum Minimalstaat gehören? Wo genau sind die Grenzen des Minimalstaats? Soll der Minimalstaat ein Mini-Monopolkonzern mit Einheitskasse sein? Soll er von oben herab die Form positiver privater Rechtssetzung (z.B. Mietverträge) verbindlich festlegen dürfen, also Gebote diktieren? – Ich vermisse eine Antwort bei den Disputanten.




3 Kommentare. Leave new
Ich vermisse an diesem post eine Botschaft. Aber vielleicht sollte er ja auch „nur“ als Denkanstoss dienen. Die Essenz scheint nun der Zweifel zu sein, ob Monopole (also Kommunismus) oder Polypole (also Marktwirtschaft = Kapitalismus) für die Allgemeinheit günstiger sind. An dieser Stelle biete ich eine Antwort an, die allein aus der Geschichte herrührt: Über viele Jahrhunderte hat sich Politik weltweit etabliert. Und wenn ich das Ergebnis betrachte, dann kann ich mir nichts Schlimmeres als diesen Kommunismus vorstellen. Daher befürworte ich den Wechsel hin zum Kapitalismus pur. Er wird anders sein, und garantiert nicht perfekt. Aber das werde ich inkauf nehmen für die Beendigung dieses unwürdigen Schwachsinns, der „Bürgern“ per Gewaltmonopol sämtliche Grundbedürfnisse (zuvorderst Freiheit, Sicherheit, Stabilität, Frieden) nimmt, um im selben Moment zu behaupten, genau das herstellen und schützen zu wollen.
„Ich bin jetzt hier auf Gottes Wunsch der König und deswegen musst Du machen was ich sage!“ – das hat im Mittelalter funktioniert. Beenden wir einfach diesen Quatsch.
Hans Hermann Hoppe hat mit der Privatrechtsgesellschaft ein bis dato unwiderlegtes Beispiel genannt. Logisch wurde es bisher nicht widerlegt, alle „Argumente“ der Staatsmachtbefürworter
gehen in die Richtung des „Aber das muss so sein, das war schon immer so, da kann ja jeder kommen…etc.“ im Sinne einer völligen Verweigerung eines sachlichen Diskurses. Befürworter des Staatsmachtmonopols argumentieren immer mit hypotetischen Gefahren aus dem Wettbewerb konkurrierender Kräfte und ignorieren die nachweislichen Schäden realen Gewaltmonopols. Kurioserweise sind Kriegsopfer und -schäden, reale wirtschaftliche Katastrophen in Deren Augen nichtexistent oder trotz ständigen Auftretens immer nur Fehler der Verganenheit die überwunden sind, wie man gerade deutlich sieht (Ironie aus)….
Die Behauptung, dass Menschen keine Engel seien und einen unbändigen natürlichen Ausdehnungsdrang hätten, entspringt meiner Ansicht nach einem kollektivistischen Weltbild mit defätistischer Menschensicht. Natürlich könnte man das numerisch oder statistisch belegen. Und es mag vielleicht auf das vereinzelte Individuum zutreffen, nicht aber auf die Familie, in der Vater oder Mutter sich eben nicht gegenüber ihren Kindern ausdehnen, sondern sie inkludieren und auf eigene Vorteile zugunsten ihrer Kinder verzichten.
Aber auch die Wertschöpfung erfordert Kooperation, Arbeitsteilung und damit eine freiwillige Einschränkung des Ausdehnungsdranges. Durch die Verlagerung von Recht auf eine zentralistische, gewaltmonopolische Ebene wird die zivilisatorische Fähigkeit zum Aushandeln von Interessen geschwächt und verkümmert mittlerweile. Alle wenden sich plötzlich an den Staat als Schiedsrichter, der so seine Machtstellung erheblich ausbaut und immer stärker als Nanny auftritt. Viele Menschen sind keine Engel, viele aber doch. Im Kollektivismus sind ihnen einfach nur die Flügel gestutzt.
Natürlich müssen manche Strukturen zentral gesteuert sein wie zum Beispiel ein Schienennetz oder eine kommunale Wasserversorgung. Dabei müssen die Zuständigkeiten aber klar definiert und begrenzt sein. Ein kommunaler Wasserversorger hat ausschließlich die Aufgabe, für fließendes Wasser zu sorgen. Er hat nicht Belehrungen und Allgemeinverfügungen über Wasserverbrauch zu erlassen. Der Ausdehnungsdrang von staatlichen und kollektivistischen Gebilden überragt bei Weitem den der Summe der Individuen.