Rückbesinnung auf die örtliche Gemeinschaft

Seit die Generation „Kann-nichts-weiß-nichts-produziert-nichts“ in Politik und Medien den Ton angibt, befindet sich Deutschland auf dem Weg zum Schwellenland. Die Energieversorgung unsicher, die Strompreise weltweit am höchsten, die Staatsschulden auf Rekordniveau, die Steuerlast und die Sozialausgaben ebenfalls, die Zinsen manipuliert, die Inflation verschleiert, der politische Apparat aufgebläht wie nie, die Schulen, die Universitäten und der Wissenschaftsbetrieb indoktriniert, das Netz auf Schwellenlandniveau, wichtige Industriezweige durch Regulierung demontiert, die Kirchen, Medien und anderen Theater auf Linie gebracht, die Infrastruktur marode, die Bahnhöfe verdreckt, die Züge unpünktlich, die Grenzen undicht, der Islam durch demographischen Wandel auf dem Vormarsch, die Einwandererkriminalität hoch, die Justiz politisiert, die Polizei aufgehetzt, die Renten unsicher, die Bevölkerung im Klima-und-Corona-Bockshorn, die bürgerlichen Rechte eingeschränkt, die Opposition dämonisiert, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bedroht, das Verfassungsgericht mit Parteigängern besetzt … 

Trotz vereinzelten Unmuts: Medienmacht in Verbindung mit Herdentrieb führen dazu, dass Mehrheiten für einen Wandel nicht in Sicht sind. 

„Wir befinden uns zunehmend in einer Situation, die Ernst Jünger in seinem Buch „Der Waldgang“ beschrieben hat: In einer Zeit, in der die Institutionen selbst anrüchig geworden sind, geht die Verantwortung auf das ungebrochene Individuum über. Es wird dieser letzte harte Kern von Menschen sein, die unter keinen Umständen zu einem Verzicht auf ihre Freiheit bereit sind, die das Schicksal der vielen verstummten, apathisch sich wegduckenden, feigen Untertanen auf ihren Schultern tragen. Sie sind das echte Rückgrat eines freien Landes – kein Parlament, kein Gericht oder Medium dieser Welt.“

(Michael Klonovsky)

Die letzte Widerstandslinie

Im Dezentralen und im Lokalen liegt heute die einzige verbliebene Chance für Recht, Freiheit und Selbstbestimmung. Große und größte Gebilde sind systemimmanent autoritär, wirtschaftlich ineffizient und träge. Sie sind innovationsfeindlich und hoch anfällig für die Korruption durch Macht. Kleine und kleinste Ordnungseinheiten der Bürger selbst sind in jeder Hinsicht überlegen. 

Solche können auch innerhalb des bestehenden Systems geschaffen werden, indem man sich die verbliebenen Reste der Vertragsfreiheit zunutze macht. Es ist zudem leichter, eine kritische Masse von Gleichgesinnten um sich zu scharen, als landesweite Wahlen zu gewinnen. Auch die Kooperation zwischen vielen kleinen Einheiten kann organisatorisch und finanziell effizienter, politisch konfliktarm und autonom stattfinden, gerade im digitalen Zeitalter. 

Die Bürgergenossenschaft

Dieser Ansatz kann ausgeweitet und institutionalisiert werden, nämlich durch die Gründung einer Bürgergenossenschaft. Die Idee der Genossenschaft als Selbsthilfevereinigung der Bürger entstand im 19. Jahrhundert und wurde vor allem propagiert von Amtsrichter Hermann Schulze aus Delitzsch. 

Schulze-Delitzsch lehnte staatliche und andere „Hilfe von außen“ ab, weil sie unselbstständig und abhängig mache. Es sei eine deutsche Unsitte, immer nach dem Staat zu rufen, anstatt an Selbsthilfe zu denken. Sein Ansatz war, aus der Vereinigung vieler kleiner Kräfte eine so genannte Großkraft zu schaffen, wenn die persönliche Kraft eines Einzelnen nicht ausreiche. Denn die Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft könne man nicht überwinden, darum müsse man sich ihrer zum eigenen Vorteil bedienen. Er konzipierte unter anderem Vorschuss-, Kredit- und Darlehensvereine, Volksbanken, Rohstoff- und Konsumgenossenschaften, Krankenkosten- , Gesundheitspflege- und Magazinvereine. 

In den letzten Jahren sind in Deutschland bereits vereinzelte Beispiele von „Bürgergenossenschaften“ entstanden, die zumindest kleine Teilbereiche des Zusammenlebens erschlossen haben, namentlich solche, die Dorfläden, Restaurants oder Kindergärten betreiben. Demgegenüber stehen rein idealistische Wertegemeinschaften und Siedlungen, die häufig kollektivistische und egalitäre Ideale haben (Gemeinschaftseigentum, Veganismus, gleicher Lohn für alle usw.). Ihr Hauptproblem ist, dass sie aufgrund der unleugbaren Verschiedenheit der Menschen und ihrer Interessen in der Regel relativ bald wieder auseinanderfallen. 

Daher sollten erfolgreiche Selbstorganisation der Bürger möglichst wenig in die Lebensgestaltung ihrer Mitglieder eingreifen, sondern „Leben und leben lassen“ zur Devise haben. Sie sollten lediglich bestimmte gemeinsame Werte voraussetzen, die Freiwilligkeit, Freiheit aber auch den Zusammenhalt in der Gemeinschaft schützen. Insofern können Leitideen einer Bürgergenossenschaft sein: Vertragsfreiheit, Privateigentum, Selbstbestimmung und Marktwirtschaft, sowie: Hilfsbereitschaft, Interesse am Wohlergehen der Mitmenschen, sowie der Wunsch, die eigene Sprache und Kultur zu erhalten und weiterzugeben. Das hat sich auch die erste deutsche Bürgergenossenschaft, die Bürgergenossenschaft Mittelsachsen, auf die Fahnen geschrieben. 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Genossenschaftsgesetz (GenG) maßgebend. Wesensmerkmale, die nach dem Gesetz den Kern der Genossenschaftsidentität bilden, sind die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung. Der offizielle Zweck einer Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder, oder deren soziale oder kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern (§1 GenG). Das sollte man sich zunutze machen.

Die eingetragene Genossenschaft (eG) als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Haftung der Mitglieder ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Eine eG muss nur aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Sie muss über eine Satzung mit gesetzlich vorgeschriebenem Mindestinhalt verfügen. Die eG ist, nachdem ein Gutachten durch den Prüfungsverband erstellt wurde, in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts (Registergericht) einzutragen. 

Gremien einer Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und entweder die Generalversammlung oder je nach Mitgliederzahl die Vertreterversammlung. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftsgemeinschaften, beispielsweise zur Aktiengesellschaft, hat bei der Genossenschaft jedes Mitglied die gleiche Stimme. Sie hängt nicht von der Höhe der Kapitaleinlage ab. Allerdings können Mitglieder der Genossenschaft gemäß §43 GenG maximal drei Stimmen haben, wenn sie „den Geschäftsbetrieb besonders fördern“. Dies muss aber in der Satzung festgelegt werden.

Eine eG muss – typisch deutsch – Mitglied in einem Prüfungsverband sein. Dieser als eingetragener Verein organisierte Prüfungsverband nimmt Kontroll- und Aufsichtsrechte gegenüber der eG wahr. Für die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft sowie für die zumeist jährliche Prüfung entstehen den Genossenschaften Kosten, die für neue und kleine Genossenschaften eine finanzielle Belastung darstellen können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit für mehrere Bürgergenossenschaften, selbst einen Prüfungsverband zu gründen.

Die Gründung der Genossenschaft kann im Prinzip an einem beliebigen Ort erfolgen. Seit einigen Jahren ist alternativ die Gründung in der Rechtsform einer Europäischen Genossenschaft möglich. Das kann interessant sein, falls man die Möglichkeit offenhalten möchte, ggf. in ein EU-Nachbarland auszuweichen. 

Mögliche Gestaltung

Die Bürgergenossenschaft könnte etwa per Satzung vereinbaren, dass sich ihre Mitglieder verpflichten, die dort aufgestellten Regeln einzuhalten, nur die vorgesehenen Streitschlichtungssysteme zu nutzen und ggf. auch die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes und dessen Befugnisse zu akzeptieren. (Wiederholte) Zuwiderhandlung zieht eine Kündigung der Mitgliedschaft nach sich.

Natürlich sind in solchen Fällen weiterhin alle staatlichen Gesetze anwendbar; aber zumindest für den Bereich der Sicherheit, Streitschlichtung und der sozialen Harmonie kann über diese Gestaltung ein angenehmeres Zusammenleben hergestellt werden. Weiter kann die Bürgergenossenschaft versuchen, im Bereich der Energieversorgung, Bildung und der sozialen Sicherung nach und nach eigene Parallelsysteme aufzubauen, um sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den bestehenden Systemen so weit wie möglich zu entziehen. Auch die Schaffung einer eigenen (Krypto-) Währung oder die Verwendung einer bestehenden ist denkbar. 

Dadurch, dass die Bürgergenossenschaft die Möglichkeit hat, Bewerber abzulehnen und denjenigen kündigen kann, die die Regeln brechen, ist eine Positivauswahl möglich.

Ein Blick in die Schweiz

Ein Blick in die Schweiz ist möglicherweise ein Blick in die Zukunft. Im Zuge der auch dort übergriffigen Corona-Maßnahmen des Staates haben sich zahlreiche Initiativen gebildet. Daraus sind etwa die Urig-Vereine hervorgegangen oder die Graswurzle-Bewegung („Gemeinschaft von unten“). 

Beide haben eine ähnliche Stoßrichtung wie die Bürgergenossenschaft, berufen sich auf Urschweizer Werte wie Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, unterhalten gemeinsame Gemüsegärten, hie und da mit esoterischem Einschlag.

Die Urig-Vereine sind maximal dezentralisiert, daher gibt es keinen Dachverband, Webseite oder zentrale Sprecher. 

Nach Schätzung der Initiatoren gibt es derzeit 60 bis70 Urig-Vereine mit insgesamt etwa 10.000 Mitgliedern. Graswurzle-Mitgliedschaften dürften auch in die Tausende gehen. Das ist beachtlich, insbesondere wenn man sich vor Augen hält, dass die Schweiz weniger als ein Zehntel der Bewohner Deutschlands hat. 

Von der Bürgergenossenschaft zur Bürgergemeinde

Eine Bürgergenossenschaft kann, muss aber nicht, Grund und Boden erwerben, auf dem dann Häuser gebaut werden, die nur von Mitgliedern der Genossenschaft bewohnt werden dürfen. Alternativ können in einer Zielgemeinde durch Überzeugung oder Zuzug Mitglieder gewonnen werden, die zur Miete oder zum Eigentum wohnen mit dem Ziel, eine kritische Masse zu erreichen. Die Rechte des Einzelnen sind von der Satzung der Bürgergenossenschaft garantiert, gegebenenfalls auch im Rahmen eines Bürgervertrages mit jedem, so dass später keine Mehrheiten den Einzelnen entrechten und enteignen können.

Daneben können sich die Mitglieder politisch organisieren und eine Wählervereinigung gründen, die idealerweise auch den Bürgermeister und die Mehrheit im Gemeinderat stellt, so dass die Bürgergenossenschaft dadurch geschützt und abgeschirmt werden kann. Nach und nach verlagert sich so der Schwerpunkt des lokalen Lebens von der politischen Gemeinde zur Bürgergenossenschaft, welche zur wirklich selbstverwalteten Bürgergemeinde wird, die mit anderen Bürgergemeinden kooperiert. 

Und genau das ist auch die Idee für „danach“. Der Schweizer Adolf Gasser erkannte bereits nach dem Zweiten Weltkrieg, dass Zentralismus immer wieder in Katastrophen führt. Er schlug zur Neuordnung des Kontinents damals vor, allen Gemeinden Europas ein umfassendes Recht zur Regelung eigener Angelegenheiten einzuräumen. Er schreibt:

Nur in einer übersichtlichen, lebensnahen Gemeinschaft vermag sich der Normalbürger das zu erwerben, was man als politisches Augenmaß, als Sinn für die menschlichen Proportionen zu bezeichnen pflegt. Nur hier lernt er im täglichen Gespräch die berechtigten Anliegen seiner anders gesinnten und anders interessierten Nachbarn einigermaßen begreifen und ihnen Rechnung zu tragen; nur hier entwickelt sich auf dem Boden der Freiheit jenes Minimum an Gemeinschaft, das den Hang zum Autoritarismus wie zur Anarchie wirksam einzudämmen vermag.“

Europas Erfolgsrezept war immer die Vielfalt und der damit verbundene Wettbewerb. Es schult auch die Toleranz, dem Nachbarn zuzugestehen, dass er anders leben und denken darf als man selbst, etwa in Fragen von Corona, Klima oder Sozialstaat. Allein aufgrund der Vielzahl von autonomen Gemeinden würde ein fruchtbarer Wettbewerb um „Kunden“ herrschen anstelle eines Staatenkartells, das die Bürger einerseits möglichst weitgehend melken und andererseits von allen Entscheidungen ausschließen will. 

Das muss nicht Schwäche bedeuten. Die Schaffung übergeordneter Institutionen, wie eine gemeinsame Freihandels- oder Wirtschaftszone oder eine gemeinsame Verteidigung, ist immer möglich und insbesondere bei wesensverwandten Gemeinwesen auch naheliegend. Man denke etwa an den Städtebund der Hanse. 

Werden wir das noch erleben? Das weiß niemand, aber mindestens zugunsten unserer Nachkommen sollten wir noch heute mit der Gründung von Bürgergenossenschaften beginnen. Als Keimzelle für ein freies, dezentrales, post-wokes Europa.

Mehr Infos:

www.buergergenossenschaft.net 

www.graswurzle.ch

www.urig-bern.ch

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