Erstes frei gewähltes deutsches Parlament 

Tagesgericht: Heute vor 178 Jahren tritt in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche Nationalversammlung zusammen

Mein erstes Erlebnis mit unserer parlamentarischen Demokratie war ein Tagesausflug mit meiner damaligen Schulklasse zum Düsseldorfer Landtag. Ich durfte noch nicht wählen, mein Interesse hielt sich, muss ich gestehen, in Grenzen. Interessanter fand ich die Schiffe, die auf dem nahen Rhein gen Niederlande oder den Fluss hinauf fuhren. 

Ein Detail, das mir nach meinem Besuch des Landtages dennoch in Erinnerung blieb, war die Auskunft des Führers, dass die Glasarchitektur des Gebäudes toll und modern sei. So nach dem Motto „transparente Politik“. Aber – so der Führer – beim Bau sei nicht bedacht worden, dass sich die Innenräume durch das viele Glas bei Sonnenschein extrem aufheizen. Vor allem beim Plenarsaal sei das problematisch gewesen. Also hätte für teures Geld eine Beschattung nachgerüstet werden müssen. 

„So viel zur Transparenz!“, sagte der Führer. Und ich weiß noch, dass ich mich damals fragte, ob man das nicht hätte vorher wissen können. Also, dass es heiß wird unter den Fenstern? Aber ich fragte nicht nach. 

Das Tuten eines gen Rotterdam vorbeiziehenden Frachtschiffes und der bellende Hund auf dem Deck des Schiffes lenkten mich ab. Politik wurde für mich erst später interessanter, zum Beispiel Jahre später bei einer weiteren Klassenfahrt in die Gegend von Frankfurt. Einen Sightseeing-Tag verbrachten wir in der Main-Metropole, unter anderem besuchten wir die Paulskirche, wo vor 178 Jahren am 18. Mai 1848 das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland zusammentraf.

Auf die Barrikaden

Seit den frühen 1840er-Jahren hatten wirtschaftliche Krisen, weitverbreitete Armut und wachsende politische Unzufriedenheit die bestehende Ordnung in vielen europäischen Staaten erschüttert. Diese Spannungen entluden sich 1848 in einer revolutionären Bewegung, die sich über ganz Europa ausbreitete.

In Städten wie Paris, Wien, Berlin und Budapest gingen Menschen auf die Straße, um gegen soziale Not, staatliche Willkür und die Herrschaft der Fürsten zu protestieren. 

In Deutschland marschierten Handwerker, Studenten und Bauern gemeinsam und gingen für mehr Freiheit und Würde und politische Mitbestimmung auf die Barrikaden. Allein in Berlin starben im März 1848 300 Menschen. Die meisten getöteten Barrikadenkämpfer stammten aus den ärmeren Bevölkerungsschichten, beinahe zwei Drittel waren Handwerker.

Unter dem Druck der revolutionären Bewegung gaben die Herrschenden schließlich nach: Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen, reformbereite Regierungen ernannt. Und die Wahl einer Nationalversammlung als des ersten freigewählten deutschen Parlaments wurde möglich.

An die Wahlurnen

Der Wahlkampf mobilisierte die Bevölkerung. Überall entstanden Wahlvereine, Ausschüsse und politische Clubs. Die Wahlen waren frei und geheim, aber sie waren nicht gleichberechtigt. Frauen durften nicht wählen, und selbst die meisten Revolutionäre dachten nicht daran, sich für das Frauenwahlrecht einzusetzen. Immerhin war es aber jedem männlichen, volljährigen und „selbstständigen“ Staatsangehörigen freigestellt, seine Stimme abzugeben. Damit waren rund 75 bis 85 Prozent der männlichen Bevölkerung wahlberechtigt – weitaus mehr als in Großbritannien oder den Vereinigten Staaten.

Die meisten deutschen Staaten setzten auf eine indirekte Wahl. Zunächst wurden sogenannte Wahlmänner bestimmt, die ihrerseits die Parlamentsabgeordneten wählten. Diese Regelung trug dazu bei, dass vor allem Männer aus dem gehobenen Mittelstand und der Oberschicht in die Paulskirche einzogen. Viele hatten studiert, waren Juristen oder Beamte. Eine Handvoll Bauern und Handwerker fand sich unter den rund 600 Abgeordneten – aber kein einziger Arbeiter.

Die Verfassung

Als Sitz für die Nationalversammlung wurde die neu erbaute, 1833 eingeweihte Paulskirche als größter und modernster Saal Frankfurts gewählt.

Hier trat dann am 18. Mai 1848 das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland zusammen, rund 600 Abgeordnete, um eine Verfassung für einen deutschen Nationalstaat zu erarbeiten und Grundrechte festzulegen. Das gilt als Geburtsstunde der deutschen Demokratie.

Die Sitzungen waren öffentlich und zogen Tag für Tag bis zu 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer an. Parteien im modernen Sinne gab es noch nicht. Politisch lassen sich die Abgeordneten aber in drei große Lager einteilen – und deren Sitzverteilung in der Paulskirche ist bis heute prägend: Konservative rechts, Liberale in der Mitte, Demokraten links.

Am 21. Dezember 1848 verabschiedete die Nationalversammlung das „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“. Zum ersten Mal erlangten in Deutschland Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft. Unter anderem enthielt der Grundrechtskatalog die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte – von der Presse- bis zur Gewerbefreiheit – sowie die Abschaffung der Todesstrafe. Der Einfluss auf die Weimarer Verfassung und auch das Grundgesetz war immens.

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Das Scheitern

Die Abgeordneten der Nationalversammlung sprachen sich mehrheitlich für einen föderalen deutschen Einheitsstaat aus, dem – mit Ausnahme Österreichs – alle Staaten des Deutschen Bundes angehören sollten. Als Staatsoberhaupt sahen sie einen erblichen Kaiser vor.

Am 3. April 1849 trug die sogenannte Kaiserdeputation dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV.  die Kaiserkrone an. Der aber lehnte ab. Er berief sich auf sein Gottesgnadentum und wollte sich die Krone nicht von einem Parlament aufdrängen lassen, denn an ihr hafte „der Ludergeruch der Revolution“. 

Eine Revolution, gegen die er nun auch erfolgreich militärisch vorging, indem er die Erhebungen im Königreich Sachsen und im Großherzogtum Baden niederschlug.

Ende Mai 1849 löste sich die Nationalversammlung auf. Die deutsche Demokratie war vorerst gescheitert – die Grundrechte wurden aufgehoben.

Politische Vereine und Versammlungen wurden verboten oder scharf kontrolliert. Revolutionäre wurden verfolgt und selbst im Ausland bespitzelt. Die Presse- und Meinungsfreiheit fielen wieder weg. Zeitungen wurden zensiert, kritische Stimmen verstummten oder wurden verfolgt. Die Obrigkeit in Frage zu stellen, das war verboten und gefährlich.

Und ich fragte: „Hätte man das nicht wissen können? Also wenn man einem Menschen wie dem preußischen König die Demokratie auf dem Silbertablett serviert, hätte man doch wissen können, was er damit macht? – Das fragte ich den Führer in der Paulskirche, die wir neben Skyline, Römerplatz, Goethe-Haus, Blick auf den Main auf unserer Sightseeing-Tour besuchten. Dieses Mal hatte ich mich nicht ablenken lassen, mein Interesse war wach. 

„Hätte man das nicht wissen können?“ Ich bekam keine Antwort vom Führer.

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