Die Politische Philosophie des Libertarismus

Der Libertarismus ist eine Politische Philosophie, das heißt der Versuch einer systematischen Antwort auf Fragen wie: Was ist ein Staat? Auf welche Weise muss ein Staat zustandekommen, um legitim zu sein? Und vor allem auch: Welche Grenzen sind staatlichem Handeln gezogen? Was darf ein Staat tun und was nicht?  

Dass man seriöserweise nur dasjenige beurteilen kann, was man hinreichend verstanden hat, liegt auf der Hand. Das ändert freilich nichts daran, dass allzu Viele sich die Verstehensbemühungen ersparen, um sich einer uninformierten Beurteilung der Dinge hinzugeben. 

Im Folgenden soll es daher zunächst nur um ein Verständnis der Grundzüge des Libertarismus gehen, während in einem in Kürze erscheinenden Folgeartikel dann einige kritische Überlegungen zu dieser Politischen Philosophie angestellt werden. 

Da der Libertarismus sich in eine Reihe von Spielarten ausdifferenziert, um deren Details es hier gerade nicht gehen soll, kann die Darstellung auch nur überblicksartig ausfallen und wird sich auf jene Kerngedanken beschränken, die die libertäre Philosophie motivieren. 

Freiheit

Jede Politische Philosophie gründet sich auch auf ein spezifisches Menschenbild, das zu explizieren und zu bedenken ist. Der Libertarismus geht davon aus, dass jeder Mensch Träger von gewissen angeborenen Rechten ist, die unter dem Titel Freiheit zusammengefasst werden können. 

Diese Freiheit ist eine Freiheit von Zwängen: Dass der Einzelne frei ist, heißt, dass er tun und lassen kann, was er will, und dass kein anderer ihn davon abhalten oder zu etwas zwingen darf. Unfrei ist derjenige, über den andere verfügen (in unterschiedlichem Maße, bis hin zur Sklaverei). 

Auch der Begriff des Eigentums ist an diesem Freiheitsbegriff gebildet: Eigentum ist, was mir nicht weggenommen werden darf und über dessen Gebrauch ich frei und ohne Einflussnahme anderer entscheiden kann. All dies bekanntlich mit der Einschränkung, dass die Freiheit des einen dort endet, wo sie die Freiheit des anderen verletzen würde (was für sich keine besondere Einsicht ist, denn die eigentliche Schwierigkeit liegt darin, diese Grenze genau zu bestimmen).

Dass die Freiheitsrechte angeboren sein sollen, meint dabei, dass sie jedem Einzelnen bereits als Mensch immer schon zukommen und ihm nicht erst (als Bürger) von einem Staat oder Herrscher verliehen werden müssen, ebensowenig wie sie ihm entzogen werden können – was ganz offensichtlich aber nicht heißt, dass sie nicht verletzt werden könnten. 

Diesen Grundgedanken – er steht am Anfang der Geschichte der Menschenrechte –, dass der Mensch Träger von angeborenen und unveräußerlichen Freiheitsrechten ist, bringt die United States Declaration of Independence von 1776 in berühmt gewordenen Worten zum Ausdruck: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.“ 

Thomas Jefferson (1743–1826), von dem diese philosophisch geradezu perfekte Formulierung vermutlich stammt, war hierbei zutiefst inspiriert von John Locke (1632–1704), dem Stammvater des Libertarismus, der schon 1690 in seinem Werk Two Treatises on Government schreibt, der Mensch sei „born […] with a title to perfect freedom“. 

Woher diese Rechte stammen mögen, wie sie also auch zu begründen wären, steht auf einem anderen Blatt (oder eher in ganzen Büchern und Bibliotheken). Sie mögen Gott zu verdanken sein, sich von Natur aus ergeben, sich aus der Vernunft selbst herleiten oder schlimmstenfalls gar bloße „soziale Konstrukte“ sein – das soll hier aber nicht weiter interessieren. 

Jedenfalls setzt der Libertarismus die Freiheit des Einzelnen absolut: Er macht sie zum ultimativen Maßstab allen menschlichen und staatlichen Handelns, er ist ein „Ismus“ dieser Freiheit, wie ja schon die Bezeichnung „Libertarismus“ und die ältere „Liberalismus“ ausdrücken, die sich von lat. libertas, engl. liberty: Freiheit herleiten. 

(In diesem Artikel wird nur von „Libertarismus“ gesprochen, da dies die philosophisch klarere Position bezeichnet und der Ausdruck „Liberalismus“ ohnehin seinen ursprünglichen Sinn längst verloren hat: Im Englischen durch die Sinnverkehrung, dass heutzutage mit „liberals“ Linke gemeint sind und mit „neoliberals“ Globalisten, im Deutschen durch die Entstellung, dass eine Partei wie die FDP als liberal gilt.) 

Naturzustand

Nun ist klar, dass der Einzelne nicht isoliert existiert, sondern in Beziehungen zu anderen Menschen steht – was ebenfalls keine besondere Erkenntnis ist, auch wenn uninformierte Kritiker dies gern ins Feld führen. Interessant ist hier nämlich lediglich, was aus jener offensichtlichen Tatsache folgt: Wer nicht allzu blauäugig ist, sollte jedenfalls klar sehen, dass mit der sozialen Existenzweise des Menschen grundsätzlich auch ein Konfliktpotential einhergeht. Eben hierin liegt ja auch der Sinn der Freiheitsrechte, nämlich als moralische Normen diese Beziehungen zu regulieren. Denn sie ziehen dem, was Menschen in Bezug auf einander tun dürfen, gewisse Grenzen. 

Zwar regulieren auch Staaten das Verhalten ihrer Bürger, doch tun sie dies mit ihren besonderen, kodifizierten Gesetzen, deren Geltung und Wirkung aber eben völlig davon abhängt, dass es den Staat überhaupt gibt und er durchsetzungsfähig ist. Auf die angeborenen Freiheitsrechte, die genau deshalb auch Menschenrechte sind, trifft dies nicht zu: Sie gelten immer und ohne weitere Bedingungen. 

Den Staat und seine Gesetze kann man sich aber auch wegdenken und fragen, in was für einer Situation die Menschen sich dann eigentlich befänden. Eine solche Situation wird in der Politischen Philosophie klassischerweise „Naturzustand“ genannt. Dieser wohl von Thomas Hobbes (1588–1679), dem großen Vordenker der neuzeitlich-modernen Politischen Philosophie geprägte Begriff zielt nicht etwa darauf ab, den Menschen zoologisch in seiner ursprünglich-natürlichen Lebensform in den Blick zu nehmen. In der Politischen Philosophie seit Hobbes meint „Naturzustand“ lediglich die soziale und normative Situation von Menschen, insofern sie nicht unter der Herrschaft eines Staates und seiner Gesetze stehen. Der Naturzustand ist der außerstaatliche Zustand.

Man mag das Naturzustandsszenario für fiktiv halten oder nicht, jedenfalls handelt es sich um eine zumindest theoretisch denkbare Situation, hinsichtlich derer sich eine Reihe von Fragen stellen lassen: Welchen Normen – wenn überhaupt irgendwelchen – unterstehen die Menschen, wenn es keinen Staat gibt? Wie verhalten sich die Menschen in einer solchen Lage zueinander? Ist dies eine für die Betroffenen wünschenswerte Situation? Auf welche Weise könnte vom Naturzustand in einen staatlichen (politischen) Zustand übergegangen werden?

Zur genaueren Charakterisierung des Naturzustandes ist zunächst zu wiederholen, dass die oben genannten Freiheitsrechte dem Menschen auch dort noch gegeben sind. Denn sie sind ja eben gerade nicht von der Existenz eines Staates abhängig, sondern angeborene Menschenrechte: Der Mensch besitzt sie als Mensch und nicht als Bürger dieses oder jenen Staates.  

Auch im Naturzustand darf der eine also nicht die Freiheit des anderen verletzen. (Hobbes, bei dem man sich allerdings streiten kann, ob er überhaupt als libertärer Denker einzuordnen ist, sieht dies anders.)

Offensichtlich wird es jedoch so reibungslos nicht verlaufen. Denn dass die Freiheit des Einzelnen nicht verletzt werden darf, heißt ja nicht, dass sie nicht verletzt werden kann und wird. Daher wird der Naturzustand, mag er auch ein, wie Locke schreibt, „state of perfect freedom“ sein, von den Philosophen zumeist als keine angenehme Situation eingeschätzt: Existiert über den Menschen keine ihre Rechte schützende Machtinstanz, so wird unter ihnen betrogen, gestohlen, unterworfen und getötet. 

In welchem Ausmaß dies, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Hobbes etwa, dessen Charakterisierung des Menschen als des Menschen Wolf zum geflügelten Wort wurde, bezeichnet den Naturzustand auch als Kriegszustand und nennt das Leben darin „solitary, poor, nasty, brutish, and short“, während Locke hier einem optimistischeren Menschenbild anhängt und ein weniger düsteres Bild zeichnet. Doch beide dieser großen Denker des Politischen kommen darin überein, dass es einem Leben im Naturzustand an Sicherheit mangelt und beide stellen daher fest, dass das Leben in einem Staat demgegenüber zu bevorzugen wäre – sofern die Leistung des Staates in der Garantie von Sicherheit besteht und er auf rechtmäßige Weise zustandekommt. 

Dies ist nun deshalb ein zentrales Problem, weil der Staat nicht nur Sicherheit bietet, sondern immer auch Freiheitseinschränkungen mit sich bringt, die unter Freiheitsgesichtspunkten ja immer problematisch und rechtfertigungsbedürftig sind. Hier entsteht also ein nicht leicht zu lösendes (und auf den ersten Blick vielleicht auch paradox scheinendes) Problem: Die Freiheit soll aufgegeben werden, um Freiheit zu sichern. 

Der Staat darf aber nicht einfach erzwungen werden – mag dies auch mit den besten Absichten geschehen – weil solchem Zwang die Freiheitsrechte jedes Einzelnen entgegenstehen.

Die Legitimität des Staates

Jenen Gedanken, dass der Staat zum Zweck der Sicherung von Freiheit eingerichtet ist, bringt ebenfalls wieder die Declaration of Independence klar zum Ausdruck, wenn es unmittelbar im Anschluss an den oben zitierten Satz heißt: „That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed“. 

Und hiermit ist dann auch die klassische Lösung des soeben aufgeworfenen Problems ausgesprochen: Ein Staat bezieht seine Legitimität, so der Gedanke Hobbes’, Lockes und der Gründerväter der Vereinigten Staaten, aus dem Konsens der unter seiner Herrschaft Stehenden, aus der freiwilligen Zustimmung seiner Bürger. 

Diese Zustimmung und Zwecke ziehen der staatlichen Herrschaft Grenzen und mit ihnen steht und fällt die Legitimität des Staates. Sind diese Bedingungen nicht (oder nicht mehr) erfüllt, dann haben die unter der Herrschaft eines damit illegitimen Staates lebenden Menschen das Recht, dem Staat bzw. der Regierung ein Ende zu setzen, wie es in der Declaration of Independence weiter heißt: „That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it, and to institute new Government, laying its foundation on such principles and organizing its powers in such form, as to them shall seem most likely to effect their Safety and Happiness.“ 

Dies, dass sich die Legitimität staatlicher Herrschaft genau und nur auf die Zustimmung der Beherrschten gründen muss, ist ein Gedanke, dessen Tragweite und Bedeutung gerade im Kontrast zu alternativen Politischen Philosophien rechter wie linker Art ersichtlich wird: Den Alternativen etwa, Herrschaft dadurch zu rechtfertigen, dass sie von Gott eingesetzt ist oder sich einer besonderen Abstammung verdankt (Monarchien); oder dass sie sich auf eine natürliche oder kultivierte Überlegenheit gründet (Aristokratie); oder durch militärische Unterwerfung legitimiert ist (der Fall der Gründung der BRD); oder durch einen vermeintlichen Notstand gerechtfertigt ist (das temporäre Covid-Regime, dem wir unterworfen waren und die sich immer deutlicher abzeichnende Klima-Diktatur). 

All dies soll hier allerdings nicht weiter diskutiert werden, sondern lediglich die Besonderheit dieses Gedankens herausstellen, dass die Legitimität des Staates von der Zustimmung der Bürger abhängt. Es ist daher wichtig, die Frage zu klären, auf welche Weise diese Zustimmung zu gewinnen ist und wie und warum sich die Legitimität des Staates daraus speist. 

Freiwilligkeit und Gesellschaftsvertrag 

Die wirkmächtige und abermals auf Hobbes zurückgehende Antwort auf diese Fragen ist die Idee des Gesellschaftsvertrags. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, den die Bürger eines zu konstituierenden Staates miteinander eingehen und durch den sie eine kollektive Unterordnung unter einen Staat mit genau definierter Form und Machtbefugnissen beschließen. 

Das Modell des Vertrags wird dabei herangezogen, weil im Vertrag Freiwilligkeit und Verpflichtung verbunden sind: Während nämlich seine Freiheit niemals durch unrechtmäßigen fremden Zwang eingeschränkt werden darf, kann der Einzelne sich sehr wohl durch Versprechen und Verträge aus freien Stücken dazu verpflichten, etwas zu tun oder zu unterlassen. Er gibt damit dann bestimmte Rechte ab und verzichtet auf einen Teil seiner Freiheit. 

Versprechen und Vertragsschluss aber kann man überhaupt nicht anders als aus freien Stücken begehen (unter Zwang abgegebene Versprechen oder eingegangene Verträge sind bekanntlich nichtig). Tut man dies aber, so ist man auch moralisch dazu verpflichtet, sich daran zu halten – zumindest im Fall eines Vertrags hat der Vertragspartner dann auch das Recht, die Erfüllung zu erzwingen.

Im klassischen Modell des Gesellschaftsvertrags geben die Bürger somit freiwillig (einen Teil) ihrer Freiheit auf und stellen sich unter die Herrschaft eines – genau dadurch ins Leben gerufenen – Staates, um im Gegenzug eine Sicherheitsgarantie zu erhalten. (Radikale Libertäre sprechen aufgrund dieser Idee der Konstitution durch freien Vertragsschluss dann auch gar nicht mehr von Staaten, sondern von Privatrechtsgesellschaften, die etwa als Sicherheitsdienstleister auftreten.)

Die Vertragsidee ist gerade auch deshalb tragfähig, weil sich an ihr erkennen lässt, dass der Gesellschaftsvertrag aus verschiedenen Gründen wirkungslos werden kann: Etwa weil der Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringt oder weil er unter der Hand versucht, die Modalitäten des Vertrags (zu seinen Gunsten) zu ändern. Dass der Gesellschaftsvertrag aber für solche Fälle eine salvatorische Klausel enthält, ist kaum vorstellbar. 

Mit all dem soll nicht gesagt sein, dass mit der Idee des Gesellschaftsvertrags eine Antwort auf alle Fragen der Politischen Philosophie gefunden wäre. Im Gegenteil sind damit, auch wenn es sich um eine durchaus plausible Antwort auf die Frage nach der Legitimität staatlicher Herrschaft handelt, eine Reihe von weiteren Schwierigkeiten aufgeworfen, deren Klärung sicherlich nicht leicht fällt. Hier aber sollte es, wie gesagt, nicht schon um eine kritische Beurteilung gehen, sondern zunächst nur um eine knappe Darstellung der Grundgedanken libertärer Politischer Philosophie.

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2 Kommentare. Leave new

  • dors venabili
    27. Januar 2023 11:54

    Schöne Betrachtung. Wenn Sie aber schreiben: “Existiert über den Menschen keine ihre Rechte schützende Machtinstanz, so wird unter ihnen betrogen, gestohlen, unterworfen und getötet.” Das kann man als Axiom voraussetzen, und hat auch empirisch viele Beispiele, aber richtig ist es deswegen nicht.
    Das grössere Problem liegt jedoch darin, dass diese Neigungen zu betrügen, stehlen, unterwerfen und töten in der gleichen Entität “Mensch” angelegt ist, die auch die schützende Machtinstanz stellen soll. Wie soll das auf Dauer funktionieren?

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    • Danke. Zum ersten Punkt: Der Mensch ist nun einmal, wie er ist und anders als “empirisch” existiert der Mensch ja eben nicht.
      Zum zweiten Punkt: Das ist richtig, “auf Dauer” funktioniert auch das nicht, kein Staat ist ewig. Wir können nur mehr oder weniger stabile und langlebige Staaten bauen. Der auf ewig funktionierende Staat ist ein reines, ideales Modell, so dass auch hier zu sagen ist: anders als “empirisch” existieren Staaten ja eben nicht.
      Das Gegenargument (gegen den Einwand, dass ja auch die Machtinstanz aus Menschen besteht) ist daher nur dies: dass dennoch ein Staat die Wahrscheinlichkeit einer sicheren Existenz erhöht (wenn auch nur für eine begrenzte Zeit). Wenn zwei sich auf einen Dritten als einem gemeinsamen Richter einigen und verpflichten, ist die Chance höher, dass es halbwegs gerecht zugeht, als wenn jeder der beiden seine Sache immer nur selbst in die Hand nimmt und durchsetzt. Das ist etwa der Unterschied zwischen Blutrache und Rule of Law.

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