Endlich! Privates Bierbrauen wird steuerfrei …

Diesen Text gibt es auch als Episode im Wurlitzer, dem Podcast des Sandwirts: Hier.

Der politpsychologische Frühstückssmoothie #24 (Vorsicht, diesmal mit Alkohol)

Darauf haben nicht nur Millionen private Bierbrauer, sondern die gesamte mittelständische Wirtschaft gewartet: Die große Steuerreform zur Entlastung innovativer Unternehmer im Lebensmittelbereich kommt. Privates Bierbrauen wird steuerfrei, jedenfalls weitgehend! 

Geht es nach Bundesfinanzminister Christian Lindner kann die Wirtschaft endlich wachsen und sich von der Rezession der letzten Quartale befreien. Bislang war es Hobbybrauern gestattet, nur bis zu 200 Liter Bier im Jahr steuerfrei zu brauen. Selbst im Mittelalter und in der frühen Neuzeit hat jeder Einwohner hierzulande ca. 2,5 Liter Bier („Dünnbier“) konsumiert. Dafür sind 200 Liter eindeutig zu wenig. Also besser „Back to the Roots“, was nicht nur Root-Beer, sondern auch selbstgebrautes Pilsener, Kölsch, Alt usw. bedeuten kann. 

Die Geschichte jener Jahrhunderte, in denen die Hausfrauen und Mönche nach Herzenslust und zur Ernährung ihrer Liebsten Kellerbier brauten, ist voller Ereignisse, die nur mit dem Verständnis der allgegenwärtigen Intoxikation der Menschen – vom Kind bis zum Greis – besser verständlich sind. Sollte der Gesetzesentwurf von Christian Lindner verabschiedet werden, könnte sich der postmoderne Mensch des 21. Jahrhunderts wieder auf mehr Bier im Alltag aus eigener Produktion freuen und den Alltag der psychedelischen Politrealität unter dieser Intoxikation viel besser verkraften. Was macht es schon, dass das Land niedergeht, wenn man beschwipst ist?!

Mehr privat Brauen – das Gebot der Stunde

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig – so meldet die Deutsche Presse-Agentur dpa – sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen, wie aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes für 2025 hervorgeht. Bisher dürfen Hobbybrauer laut Biersteuerverordnung nur 200 Liter unversteuert lassen. 

Das Gesetz ist noch am Anfang des politischen Verfahrens und bislang weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen. Mit 500 Litern im Jahr hätte jeder Privatbrauer zumindest fast drei Halbe täglich zur Verfügung. So wie einst der Regenwald von deutschen Biertrinkern gerettet wurde, ließe sich jetzt die mittelständische Wirtschaft des Landes wieder aufrichten. Das vom visionären Kanzler Scholz schon im Jahr 2021 prophezeite neue Wirtschaftswunder steht direkt vor der Kellertür. Nicht mit Klimapolitik, sondern mit privatem Bierbrauen kommt das Land endlich wieder auf den Wachstumspfad!

Zuerst berichtete die «Augsburger Allgemeine» von der denkwürdigen Gesetzesinitiative. Kein Wunder, denn Augsburg ist die einzige Stadt in Deutschland, in der eine kommunale Biersteuer erhoben werden darf, ein Relikt aus früheren Jahrhunderten. 

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Gehalt der Stammwürze im Bier. Auf 100 Liter Pils, Kölsch oder Alt (normalerweise 4,9 Volumenprozent Alkohol) fallen laut Zoll in der Regel 8 bis 9 Euro Biersteuer an, für die gleiche Menge Starkbier zahlen die Brauer zwischen 12 und 13 Euro (bis zu 6,5 Volumenprozent Alkohol). Hat ein Bier einen hohen Alkoholgehalt, deutet dies auf einen höheren Stammwürzegehalt hin. 

Außerdem ist als Maßnahme zur Entbürokratisierung vorgesehen, dass die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt entfallen soll, bei der bisher auch die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge angegeben werden musste. Es geht also vorwärts mit Entbürokratisierung und mittelständischem Wachstum!

Volk der Biertrinker

Große Steuereinbußen für den Bundeshaushalt sind durch das steuerfreie Bier nicht zu erwarten: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nahm der Staat im ersten Halbjahr 2022 rund 7.000 € Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern ein. Dies kann aber auch an mangelnden Anmeldungen bei den zuständigen Hauptzollämtern gelegen haben. 

Noch ein heißer Tipp: Vor Einführung des Reinheitsgebots von 1516 im Deutschen Reich, das auch für die heutige Bundesrepublik noch gilt, galt der Zusatz von Hanfblüten (Cannabis) als besonderer Kniff, um das selbstgebraute Bier noch wirksamer zu machen. In dem seit 01.04.2024 gültigen „Cannabis-Gesetz“ (CanG) ist dies zwar nicht erwähnt, aber auch nicht explizit verboten. Muss also nur noch das Reinheitsgebot für Bier modifiziert werden! Aber wen interessiert schon, was in Millionen deutschen Kellern jetzt bald als Wachstumsmaßnahme für die notleidende Wirtschaft gebraut wird?

Da Deutschland ohnehin traditionell ein Volk der Biertrinker ist und die Produktion in den letzten Jahren rückläufig war, kann es jetzt endlich wieder bergauf gehen. Zuletzt lag der Pro-Kopf-Konsum von Bier in Deutschland bei 92 Litern. Da geht noch mehr! Noch in den Zeiten des ersten deutschen Nachkriegswirtschaftswunders waren es schon mal 145 Liter. Es besteht also eine deutliche Korrelation zwischen Bierkonsum und Wirtschaftswachstum …

Auf geht´s, Prost!

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