Wie entsteht Wohlstand?

Eine der Grundvoraussetzungen für die Schaffung von Wohlstand ist die Möglichkeit freiwilliger Kooperation. Sie kommt nur zustande, wenn alle Kooperationspartner sich etwas von ihr versprechen – ohne Eigennutz keine Kooperation. Aber Eigennutz allein führt noch nicht zur Kooperation, denn alles Kooperieren ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, ein Tausch: Es muss etwas gegeben werden, um etwas empfangen zu können. Das ist der Grundsatz des do ut des: Ich gebe, damit du gibst. 

Die Freiwilligkeit der Kooperation stellt sicher, dass jeder Leistung eine Gegenleistung entspricht, und sie stellt darüber hinaus sicher, dass Leistung und Gegenleistung den Wünschen der Tauschpartner entsprechen. Wer eigennützig tauschen will, muss sich darum scheren, was andere wünschen, und er muss das, was er zu bieten hat, darauf abstimmen, da er sonst keinen Tauschpartner findet. Es kommt daher allein auf die subjektive Einschätzung der Betroffenen an, nicht auf die vermeintlich objektive Gleichwertigkeit der getauschten Güter. 

Der freiwillige Tausch ist mithin kein Nullsummenspiel, denn der Gewinn des einen ist nicht der Verlust des anderen; das Einzigartige des freiwilligen Tausches liegt vielmehr darin, dass er alle an ihm Beteiligten nach ihren Vorstellungen bereichert. Andernfalls würde ein Tausch nicht stattfinden. Wer morgens beim Bäcker ein Geldstück gegen ein Brötchen tauscht, begehrt in diesem Moment lieber das Brötchen als das Geld. Der Bäcker hingegen bevorzugt das Geld.

Dieses Prinzip bleibt übrigens unverändert dasselbe, ob es nun im primitiven Naturaltausch oder in der modernen arbeitsteiligen Wirtschaft zur Anwendung kommt. Es gilt unabhängig davon, ob Waren, Geld oder Arbeitsleistung Gegenstand des Tausches sind.

Aber kann man von freiwilliger Kooperation auch dann sprechen, wenn einer der Tauschpartner in drückender Not ist und der andere nicht? Das ist durchaus der Fall. Frei zu sein heißt weder gesund noch wohlhabend noch glücklich zu sein. Frei zu sein heißt, in seinen Handlungen nicht aufgrund von menschlichem Zwang dem Willen Dritter unterworfen zu sein. Auch eine wirtschaftliche Notlage stellt, sofern sie nicht auf Gewaltanwendung zurückgeht, keine Freiheitseinschränkung dar. 

Wer aus bloßer Not, also ohne Gewalteinwirkung oder Drohungen Dritter, sein Eigentum oder seine Arbeitskraft zu sehr geringen Preisen verkauft, zeigt ganz unzweideutig, dass er auch in der Not die Kooperation der Nicht-Kooperation vorzieht. Er hält den Hungerlohn für besser als keinen Lohn, den kleinen Verkaufserlös für besser als keinen Erlös. Wieso sollte nun jemand dadurch zum Übeltäter werden, dass er die gewünschte oder sogar dringend gesuchte Kooperation bietet? 

Zu mildtätiger Hilfe können wir uns ja immer alle gleichermaßen berufen fühlen – weshalb sollte ausgerechnet derjenige, der sich dem Hilfesuchenden als Kooperationspartner anbietet, eine größere Hilfspflicht haben als wir? Es gehört schon eine gewisse Doppelmoral dazu, einem Unternehmer, der in armen Ländern niedrige Löhne zahlt, egoistische Profitgier vorzuwerfen und gleichzeitig für jene Lohnempfänger nicht selbst bis zur Schmerzgrenze zu spenden. Wer es für sich selbst als moralische Überforderung ansieht, bis zur Schmerzgrenze die Not ihm gänzlich unbekannter Menschen zu lindern, der muss dieselbe Überlegung auch für jene gelten lassen, die in notbedingten Tauschhandlungen den wirtschaftlich stärkeren Part spielen.

Eigentum

Die Zulassung von Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, hat sich als unabdingbar für die Aufrechterhaltung einer friedlichen und prosperierenden Gesellschaft erwiesen. Wo kein Privateigentum besteht, beziehungsweise es schwierig bis unmöglich ist, ein solches zu erwerben, ist kein allgemeiner Wohlstand möglich. Warum ist das so?

Das Privateigentum ist die einzige Gegenmacht des Einzelmenschen gegen die Macht des Staates und die Grundlage für alle individuelle und gewaltlose Lebensbetätigung. Die damit verbundene Verfügungsmacht und Verantwortung hilft bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, bei der Sicherung der eigenen Existenz und Unabhängigkeit sowie beim Aufbau und Erhalt der Familie. Die Veredelung und der Ausbau von Eigentum machen stolz und zufrieden. Schließlich ermöglicht Eigentum die Freiheit, seine eigene Meinung zu äußern beziehungsweise politische Ziele anderer zu unterstützen, weil man nicht abhängig ist von staatlicher oder sonstiger Alimentierung.

Nur das Eigentum ermöglicht zudem eine Wirtschaftsordnung, die auf freiwilliger Kooperation und entsprechenden Tauschhandlungen beruht, eine Marktwirtschaft. Die Institution des Privateigentums garantiert dabei, dass unabhängig voneinander zahlreiche Entscheidungen über das Angebot von Waren und Dienstleistungen sowie über entsprechende Ausgaben von den jeweiligen Eigentümern getroffen werden können. Diese Entscheidungen einer Vielzahl von Akteuren werden zu einem kleinen Teil sehr gut sein, zu einem Großteil mittelmäßig und zu einem Teil grundfalsch, mit den entsprechenden Folgen für die Betroffenen. So werden die besten Entscheidungen Nachahmer finden und diejenigen, die wiederholt falsche Entscheidung treffen, werden ihr Eigentum verlieren zugunsten derjenigen, die bessere Entscheider sind. Da man für die Folge seiner Handlungen mit seinem Eigentum haftet, besteht ein Anreiz, sorgfältige Entscheidungen zu treffen. Mit der Zeit verbessert sich die Qualität derselben zum Wohle der gesamten Gesellschaft. Würde hingegen nur eine zentrale Stelle über Eigentumsrechte verfügen, dann würden ihre Fehlentscheidungen verheerende Folgen für alle haben. 

Damit zusammen hängt das Recht, sein Eigentum zu vererben. Andernfalls wird der private Eigentümer eher zum Verzehr seines Kapitals neigen als dies erhalten zu wollen, damit er es an seine Erben übertragen kann. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen, die häufig durch eine ausgeprägte Arbeits- und Verantwortungsethik gekennzeichnet sind und deren voller Ausbau meist mehrere Generationen dauert.

Für Eigentum an Grund und Boden kann nichts anderes gelten. Besteht Privateigentum an Land, führt dieses in der Regel ebenso zu einer besseren Ausnutzung. Die Tatsache, dass der auf der Erde erhältliche Grund naturgemäß beschränkt und endlich ist, ändert daran nichts. Das gilt im Prinzip auch für sämtliche Rohstoffe, und damit für alle herstellbaren Güter. Und diese haben ja nur deshalb überhaupt einen Preis, weil sie knapp sind. Grund und Boden sind daher ein knappes Gut wie alle anderen knappen Güter auch und nehmen insofern keine Sonderstellung ein.

An der grundsätzlich positiven Wirkung von Privateigentum ändert sich auch dadurch nichts, dass sich in der Vergangenheit Personen, die den Machthabern nahestanden, große Landflächen mit zweifelhaften Methoden unter den Nagel gerissen haben, etwa in Südamerika im 19. und 20. Jahrhundert oder in Russland nach 1990. In solchen Fällen besteht zumindest die Möglichkeit, den gewünschten aber bislang vereitelten Eigentumserwerb (etwa russischer Bauern) von Staats wegen dadurch zu erleichtern, dass man den Interessenten Zugang zu günstigen Krediten gibt, oder man ihnen im Staatsbesitz- und -eigentum befindliches Land zuteilt. 

Es ist auch nicht so, dass landwirtschaftliche Flächen derart knapp wären, dass nur Reiche sich diese leisten können. Im dicht besiedelten Deutschland ist ein Hektar fruchtbares Ackerland (10.000 m2) für durchschnittlich 24.000 Euro zu erwerben, das entspricht dem Neupreis eines Mittelklassewagens. In Rumänien erhält man dieselbe Fläche für ein Zehntel des Preises.

Mit langfristigen Pachtmodellen oder vererblichen und veräußerbaren Nutzungsrechten, in denen das Eigentum am Grund und Boden beim Staat verbleibt, können wirtschaftlich ganz ähnliche Ergebnisse erzielt werden. Gerade die Pacht hat aber auch Nachteile. Auf 99 Jahre gepachteter Boden ist zwar zunächst so gut wie Eigentum, spätestens die Enkel oder Urenkel haben aber ein Problem. Vergleichbares ist etwa in Hongkong und Singapur zu beobachten, weil es zunehmend schwierig wird, von Banken langfristige Kredite für Bauvorhaben auf älterem Pachtgrund zu bekommen, bevor nicht klar ist, was nach Ablauf der 99 Jahre passiert.

Ein zeitlich unlimitiertes vererbbares und veräußerbares Nutzungsrecht hingegen ist eine eigentumsähnliche Position und entspricht faktisch dem Landeigentum, jedenfalls solange der Eigentümer (in der Regel der Staat) diese Rechtsposition nicht willkürlich wieder entziehen kann. Eine mögliche und sinnvolle Bedingung eines solchen Nutzungsrechts wäre etwa die tatsächliche Nutzung des Bodens für den vereinbarten Zweck.

Das Recht, Eigentum oder Nutzungsrechte zu erwerben, ist allerdings weitgehend wertlos, wenn der Erwerb an zahllose bürokratische Hürden geknüpft ist, die nur ein kleiner Teil der Bevölkerung überwinden kann. Das ist eines der institutionellen Haupthindernisse in vielen Entwicklungsländern. 

Das Eigentumsrecht wird ebenfalls entwertet, wenn die Verfügungsgewalt kraft Gesetzes oder durch hohe Besteuerung so weit eingeschränkt ist, dass das Eigentum nicht mehr frei genutzt werden kann. Diese Beschränkungen resultieren meist aus der unausgesprochenen kollektivistischen Sichtweise, wonach das Eigentum des Einzelnen eigentlich der Gemeinschaft zustehe und diese es ihm nur aus Zweckmäßigkeitsgründen überlassen habe. Ein solches eingeschränktes Privateigentum ist aber weitgehend entwertet und verliert damit auch seine friedensstiftende und wohlstandsfördernde Funktion.

Angenommen, Sie sind Eigentümer eines abbezahlten Hauses, das Sie selbst bewohnen. Sie dürfen dieses Haus allerdings nicht nach eigenem Gutdünken umbauen, sondern müssen selbst im Innenraum auf zahlreiche Bauvorgaben Rücksicht nehmen. Auch dürfen Sie nicht selbst entscheiden, welche Energieversorgung Sie bevorzugen, da die Regierung ganz bestimmte Ideen zu diesem Punkt hat. Schließlich dürfen Sie Ihr Haus nicht vor Ablauf einer bestimmten Zeit an einen Dritten verkaufen, ohne dass Sondersteuern dafür fällig werden. Falls Sie es verkaufen, hat die örtliche Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Weiter müssen Sie für die bloße Tatsache, dass Ihnen das Haus gehört, an den Staat Steuern abführen. Der Staat hat auch die Möglichkeit, eine Zwangshypothek auf Ihr Grundstück einzutragen, um bestimmte Ziele zu erreichen (Lastenausgleich, Inflationsausgleich). Zahlen Sie sonstige Steuern nicht, die der Staat in beliebiger Art und Höhe von Ihnen verlangen kann, dann wird Ihr Haus gepfändet und zwangsversteigert. Falls Sie es vererben wollen, sind die Erbschaftssteuern so hoch, dass Ihre Kinder vermutlich gezwungen sein werden, das Haus zu verkaufen. Gehört Ihr Haus wirklich Ihnen?

Preis als zentrale Steuergröße

Nicht jeder wird immer den gewünschten Tauschpartner zu den gewünschten Konditionen finden. Gemessen an den vorhandenen Wünschen sind alle Güter knapp. Solange noch irgendwo auf der Welt irgendwelche erfüllbaren Wünsche unerfüllt sind, geht uns daher auch die Arbeit nicht aus. 

Deshalb muss sich der Mensch unter Berücksichtigung seiner Tausch- bzw. Kaufkraft entscheiden, welches Gut ihm jeweils wichtiger ist. Diese Entscheidung kann er in einer freien Marktwirtschaft auf der Grundlage von Preisen, die sich auf dem Markt bilden, treffen. Dazu ist es erforderlich, dass Privateigentum an den Gütern besteht, denn nur so können sich aus der Summe verschiedener Interessenlagen Preise ergeben, welche jeweils echte Knappheitssituationen und Präferenzen widerspiegeln. Ohne Marktpreise aber kann kein Unternehmer Kosten minimieren und Gewinne ermitteln. 

Das ist auch der Grund, warum Planwirtschaften im Allgemeinen und der Kommunismus bzw. Sozialismus im Besonderen stets scheitern. Die planwirtschaftliche Vereinigung aller Produktionsmittel in staatlicher Hand schaltet nämlich die freie Preisbildung aus, die ein unverzichtbares Informationssystem über die relative Knappheit gegebener Ressourcen darstellt. 

Dasselbe gilt bei der Festsetzung von Höchst- oder Mindestpreisen. Während sich auf der Grundlage von echten, auf dem Markt gebildeten Knappheitspreisen mittels der Wirtschaftlichkeitsrechnung sparsame und weniger sparsame Ressourcenverwendung ermitteln lässt, tappt die gelenkte Wirtschaft mit ihren willkürlich festgesetzten Preisen systematisch im Dunkeln. Sie kann somit die stetige Fehlallokation und Verschwendung von Ressourcen nicht vermeiden. Da dies selbst dann gelten würde, wenn im Sozialismus sämtliche Akteure fleißige und geschickte Idealisten wären, ist seine Art des Wirtschaftens zwingend zum Scheitern verurteilt. 

Sozialismus bzw. Kommunismus versagen daher nicht wegen der schwierigen praktischen Umsetzbarkeit eines an sich richtigen Konzeptes oder wegen des Egoismus der Menschen – sie sind bereits auf der theoretischen Ebene Fehlkonstruktionen. Sie verfügen über keinen tauglichen Knappheitsindikator. Das massive Setzen von Fehlanreizen durch die Bestrafung unternehmerischen Erfolges und die Belohnung von Unfähigen und Ineffizienten (solange nur die Gesinnung stimmt) beschleunigen lediglich das unvermeidliche Scheitern. 

Leider sorgt das Minimalprinzip für die ungebrochene Beliebtheit sozialistischer Ideen. In Venezuela ist gerade das 84. Experiment seit 1917 gescheitert, den Sozialismus in die Praxis umzusetzen. Der 85. Versuch ist daher nur eine Frage der Zeit. Es wäre wünschenswert, wenn er diesmal auf Freiwillige begrenzt bliebe oder diejenigen, die daran nicht teilnehmen möchten, eine Ausweichmöglichkeit hätten.

Möglichkeiten, den Lebensstandard zu steigern

Wenn Sozialismus nicht funktioniert, wie kann dann der Einzelne, gerade auch der Arme und Ungebildete, seinen materiellen Lebensstandard steigern? Auch hier lautet die Antwort: durch freiwillige Kooperation. Das funktioniert wie folgt:

  1. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten möchte, muss Waren oder Dienstleistungen produzieren und anbieten, für die andere bereit sind, freiwillig etwas zu bezahlen. Das schließt die eigene Arbeitskraft ein.
  2. Wer seinen Lebensstandard darüber hinaus steigern möchte, muss entweder mehr oder produktiver arbeiten oder einen Teil seiner Einnahmen sparen bzw. sich Geld leihen. Dieses Kapital kann er anschließend in Maschinen, die eigene Weiterbildung oder fremde Unternehmen investieren, damit dadurch neue Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, die wiederum von anderen nachgefragt werden.
  3. Das ist alles.

Sämtliche anderen Möglichkeiten, seinen materiellen Lebensstandard zu erhöhen, vom Betteln oder Glücksspiel einmal abgesehen, bedürfen des Zwangs gegenüber Dritten und gehen auf deren Kosten, sind mithin ein Nullsummenspiel oder vernichten sogar Werte. 

Letzteres betrifft insbesondere Ideen wie Geldmengensteuerung, Zinsmanipulation, schuldenbasierte Nachfragesteigerung, Interventionismus oder Umverteilung. Nichts davon kann originär Werte schaffen. Das heißt nicht, dass diese Methoden keine Wirkung zeigen und möglicherweise aus Gründen des politischen Machterhalts geboten sind. Doch zerstören sie durch ihre Eingriffe in den Preismechanismus und das Prinzip freiwilliger Kooperation im Endeffekt mehr Wohlstand, als durch sie gewonnen wird. 

Staatliche Eingriffe in Märkte sind immer mit Zwang verknüpft. Sie beruhen auf Entscheidungen, deren ökonomische Verfehltheit die Entscheider nicht zu tragen haben, und sie nehmen ein Wissen in Anspruch, dessen Überlegenheit sie zwar behaupten, aber nicht belegen können. Darüber hinaus beeinflussen solche Interventionen die Anreizsysteme der Menschen derart, dass fast ausnahmslos unerwünschte und nicht vorhergesehene Nebenfolgen entstehen.

Nehmen wir als Beispiel die Zinsmanipulation nach unten durch die Zentralbanken. Dadurch sollen Unternehmen angeregt werden, zu günstigen Zinssätzen Kredite aufzunehmen, davon Investitionsgüter zu kaufen, mehr zu produzieren und mehr Mitarbeiter einzustellen, was wiederum die Nachfrage nach sonstigen Gütern erhöht usw. Das mag eine Zeit lang auch funktionieren, aber durch die zu niedrigen Zinssätze werden Unternehmen verführt, in eigentlich unrentable Bereiche zu investieren und schlechte Unternehmen, die eigentlich pleitegehen müssten, können durch billige Darlehen am Leben erhalten werden. Dadurch werden Ressourcen verschwendet, die dort fehlen, wo wirklich starke Nachfrage herrscht. 

Steigen die Zinsen später wieder, folgt das dicke Ende in Form zahlreicher Firmenpleiten nach – viel mehr als es ohne Zinseingriffe der Fall wäre. Eine weitere Nebenwirkung ist, dass rentensichere Anlagen wie Staatsanleihen und Lebensversicherungen plötzlich kaum noch Ertrag abwerfen und die Alterssicherung vieler Menschen gefährdet ist. Aufgrund der billigen Kredite investiert jeder, der Sicherheiten bieten kann, in Immobilien, was deren Preise stark erhöht. Folge: Insbesondere junge Menschen und Mittelverdiener können sich kein Eigenheim mehr leisten, Geringverdiener können die stetig steigenden Mieten nicht mehr bezahlen. Hier wird unterm Strich viel mehr zerstört als Gutes getan. Und das ist nur ein Beispiel unter unzähligen anderen „gut gemeinten“ staatlichen Interventionen.

Kennzeichen eines freien Marktes ist es demgegenüber, dass jeder Akteur in Freiheit und Eigenverantwortung seine jeweiligen Interessen verfolgen kann, für die Konsequenzen dann, etwa sein Scheitern, aber auch selbst verantwortlich ist. Marktentwicklungen sind so zwar nicht vorhersehbar, fördern aber durch beständigen Versuch und Irrtum, Selektion sowie Nachahmung den Wohlstand aller.

Dies ist ein Ausschnitt aus der soeben erschienenen, erweiterten Neuauflage des Buchs Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt.

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