Mit Pathos sprach Elon Musk zu den Teilnehmern des AfD-Parteitags Ende Januar in Halle an der Saale. Dabei sprach er von der Bedeutung, für die Zukunft seines Landes einzustehen, sich zu Kultur und Tradition zu bekennen. Er sprach davon, dass zu viel Bürokratie aus Brüssel kommt, von zu viel Kontrolle von globalen Eliten.
Elon Musk betonte die Bedeutung der Eigenheiten eines Landes – es sei nicht alles eine einheitliche Suppe. «Freedom of Speech» und «Freedom of Information» hat er sich auf die Fahne geschrieben. Musk sagt, die Menschen sollen sich selbst eine informierte Meinung bilden, dazu passe nicht, dass die amtierende Bundesregierung Meinungen der eigenen Bevölkerung unterdrücke oder unliebsame Meinungsäußerungen verfolgen.
Der Noch-Bundeskanzler und Lame Duck, Olaf Scholz, bezeichnete Elon Musks Unterstützung für die AfD als «abstoßend» – Er warnte davor, dass die politische Landschaft «destabilisiert» werden könnte. (Reuters, 28.01.2025)
Wahlbeeinflussung – ein in Mode gekommener Vorwurf
Sehen wir in die europäische Nachbarschaft: In Rumänien wird eine Präsidentschaftswahl im Dezember während laufender Stichwahl vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt, obschon wenige Tage zuvor nach Nachzählung der Stimmen aus dem ersten Wahlgang dasselbe Gericht das Wahlergebnis aus dem ersten Wahlgang bestätigt hatte.
Die Annullierung erfolgte aufgrund von Berichten des rumänischen Geheimdienstes. Es soll zu einer «Einmischung durch ausländische Akteure, insbesondere die Plattform TikTok» gegeben haben. Von bezahlter Werbung ist die Rede, nach unserem Verständnis «Sponsoring».
Beweise hat der rumänische Geheimdienst bislang nicht vorgelegt, dennoch annullierte das Verfassungsgericht die Wahl. Der parteifreie Calin Georgescu hat mit EU-kritischen Aussagen in der Bevölkerung viel Zuspruch erfahren; eine Beziehung zu Vladimir Putin hat er verneint, das Gegenteil wurde ihm nicht nachgewiesen, strafbar wäre das ohnehin nicht.
Allerdings: Er ist ein Kandidat, der sich für ein Ende des Ukraine-Krieges ausgesprochen hat und ankündigte den rumänischen «Deep-State» auszuheben. Der Pädophilie sagte er in verschiedenen Interviews den Kampf an.
Nebenbei bemerkt, in Rumänien hat der Verfassungsgerichtshof seinen Sitz im Parlamentsgebäude. Ein Zustand der irritiert. Soll nicht ein Verfassungsgerichtshof das Parlament und die gesetzgebende Gewalt wie auch die Regierung und die ausführende Gewalt überwachen und nötigenfalls in die Schranken weisen? Bei so viel räumlicher Nähe ist Unabhängigkeit der Rechtsprechung schwer vorstellbar.
Wahlen annullieren – auch in Deutschland?
In Rumänien soll es einen Termin für die Wiederholungswahl am 4. Mai geben. Im Schatten dieser Verfassungskrise amtiert der bisherige Präsident Klaus Iohannis übrigens illegal weiter. Seine Amtszeit endete am 24. November 2024 und verfassungsgemäß hätte der Präsident des Senats die Amtsgeschäfte übernehmen müssen. Ein bisschen Ukraine also auch in Rumänien.
Thierry Breton, der ehemalige EU-Wettbewerbskommissar hat nach der annullierten Präsidentschaftswahl in Rumänien sinngemäß von sich gegeben, so etwas wie in Rumänien könne man auch in Deutschland machen. Wenn das Wahlergebnis nicht stimmt, wird es annulliert?
Wörtlich sagte Breton: «Lassen Sie uns abwarten, was passiert. Bewahren wir einen kühlen Kopf und setzen wir unsere Gesetze in Europa durch, wenn diese umgangen werden könnten. Und die, wenn sie nicht durchgesetzt werden, zu Einmischungen führen könnten. Das haben wir in Rumänien getan und müssen es natürlich auch in Deutschland tun, wenn es nötig ist.»
Die Faktenchecker sagen uns, dass damit keine Wahlbeeinflussung gemeint sei. Er, Breton, mittlerweile Ex-EU-Kommissar, ist mit seinem Digital Services Act zu einer Einheit verschmolzen, so scheint es. Beispielhaft im Sinne des Transhumanismus von Klaus Schwab.
«Das muss rückgängig gemacht werden!»
Erinnern Sie noch die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten im Freistaat Thüringen? Er wurde am 5. Februar 2020 mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD im Thüringer Landtag gewählt.
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel war zu dieser Zeit auf Auslandsreise in Südafrika. Am Tag nach der Wahl sagte sie den Reportern in die Mikrofone, dass «dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss».
Unter diesem Druck und der Woge medialer Empörung trat Thomas Kemmerich von seinem Amt zurück. Bodo Ramelow wurde wenige Wochen später erneut zum Ministerpräsidenten gewählt.
Das war eine verfassungswidrige Wahlbeeinflussung – stellte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil knapp zweieinhalb Jahre später fest.Was in diesem Urteil betont wird: In amtlicher Funktion darf eine andere Partei nicht negativ qualifiziert und damit nicht in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt werden.
Das gilt für Mitglieder jedes Exekutiv-Organs.
Wahlwerbung vs. Wahlbeeinflussung
Wahlwerbung im öffentlichen Amt ist strikt zu trennen von der Werbung für ein öffentliches Amt. Die Grenze ist klar und wird doch gerne verwischt. Zu reizvoll scheint es anlässlich eines Auftritts in öffentlicher Funktion für die eigene Wiederwahl zu werben und dabei gegen den Widersacher auszuteilen.
Der Bundesgerichtshof hält dies für uns bereit:
«Eine die Wahlfreiheit und die Chancengleichheit der Bewerber verletzende und damit unzulässige Wahlbeeinflussung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Parlamentswahlen dann vor, wenn entweder staatliche Stellen im Vorfeld der Wahl in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens eingewirkt haben, wenn private Dritte, einschliesslich Parteien und einzelne Kandidaten, mit Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Willensbildung des Wählers eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit zur Abwehr, zum Beispiel mithilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs bestanden hätte»
Solange also ein Ausgleich mit Mitteln des Wahlwettbewerbs besteht, sind die Hürden für eine anzunehmende Wahlbeeinflussung zurecht hoch.
Anders als bei Frau Merkel, deren Äußerungen als Bundeskanzler direkten Einfluss auf die Wahl eines Ministerpräsidenten genommen hat, kann ein Elon Musk – je nach persönlicher Abneigung oder Vorliebe – allenfalls Widerwillen oder Euphorie auslösen.
Es wundert nicht, dass Bill Gates die angebliche Einmischung von Elon Musk in die EU-Politik im Magazin «Der Spiegel» als «völlig irre» bezeichnet. Gates spendete mindestens 5,4 Millionen Euro an den Spiegel, insgesamt 319 Millionen Euro an «passende Medien». Dafür bekommt er Hofberichterstattung. Das ist unlautere Einflussnahme!
Mehr «American Spirit» wagen
Was alle Parteien mittlerweile selbst erleben und perfektionieren – Wahlen werden nicht mehr in muffigen und verrauchten Hinterzimmern von entlegenen Wirtshäusern durch politische Sonntagsreden entschieden. Mehr oder weniger ideenlose, öde Wahlplakate verschandeln nur die Landschaft und erzeugen Papier- und Sondermüll. Heute findet der Wettbewerb in den sozialen Medien statt, in Podcasts, auf YouTube und zunehmend in der freien Berichterstattung freier Medien.
Was wir in der Diskussion um angebliche Wahlbeeinflussung erleben, ist die Angst eines Ertrinkenden, nämlich der bisher etablierten Parteien, die eine Entwicklung verschlafen haben. Elon Musk zeigt, auch mit seiner Schalte zum AfD-Parteitag in Halle, dass Politik wieder begeistern darf, sie muss wieder begeistern und ein Feuer in den Menschen entfachen! Ein Hauch von „American Spirit” im ansonsten drögen deutschen Wahlkampf. Justiziabel ist diese Begeisterung – Gott sei Dank – nicht.