Militärzwang

Diesen Text gibt es auch als Episode im Wurlitzer, dem Podcast des Sandwirts: Hier.

Angesichts sich zuspitzender Konflikte zwischen geopolitischen Akteuren wird in den sozialen und Leitmedien vielerorts der Ruf nach der Wiedereinführung eines Militärzwanges laut. Oftmals ist fälschlicherweise von einer „Wehrpflicht“ die Rede. Im Folgenden will ich nicht dialektisch die „Pros“ und „Contras“ eines Militärzwanges erörtern, sondern mit der Methode der Logik des Handelns (Praxeologie) darlegen, was ein Militärzwang bedeutet. 

Disclaimer: Dies ist eine handlungslogische Betrachtung und keine juristische Analyse de lege lata.

Eine feindliche Handlung

Handlungslogisch können wir kategorisch feindliche, freundliche und friedliche Handlungen unterscheiden. Eine feindliche Handlung (Aggression) liegt unter anderem dann vor, wenn mit Zwang oder Täuschung eine unfreiwillige Kooperation durchgesetzt werden soll. Eine Pflicht hingegen ist immer das Resultat freiwilliger Kooperation, wenn also Individuen oder Gruppen dahingehend übereinkommen, was für die Beteiligten gelten soll, und sie sich wechselseitig zu bestimmten Handlungen verpflichten. 

Das Ergebnis einer feindlichen Handlung, also der erzwungenen Kooperation, ist stets eine Pareto-Verschlechterung, das heißt im Hinblick auf die Präferenzen aller Beteiligten in Bezug auf den Besitz an ihrem Körper und ihren Sachen entsteht eine Win-lose-Situation: Die einen (die Zwingenden) gewinnen etwas auf Kosten und zu Lasten der anderen (der Gezwungenen). Hingegen ist bei der freundlichen, freiwilligen Kooperation das Ergebnis nach der Vorstellung der Parteien eine Win-win-Situation (Pareto-Optimum). Alle Beteiligten gewinnen, sonst hätten sie sich nicht zur Kooperation verpflichtet.

Die Gruppe derjenigen, die einen Militärzwang durchsetzen will, handelt untereinander durchaus freundlich, wenn sie sich zur Kooperation gegen andere verbünden. Allerdings liegt es nicht in ihrer Macht, andere „zu zwingen, sich freiwillig zu verpflichten“; zu einer „Wehrpflicht“ bräuchten sie deren Zustimmung. Sie mögen zwar die Macht haben, andere zum „Militärdienst“ zu zwingen, aber dabei handelt es sich nicht um freiwillige Kooperation, sondern um erzwungene Kooperation, also eine feindliche Handlung oder Aggression. Es gibt handlungslogisch zwar einen „Vertrag zu Lasten Dritter“, aber der ist kein Vertrag mit den Dritten, sondern ein Vertrag gegen die Dritten. Die Grundlage der Durchsetzung ist nicht eine freiwillige Vereinbarung, sondern Zwang, die Androhung und letztlich Zufügung von Gewalt. 

Insofern kann handlungslogisch von einer Wehrpflicht nur die Rede sein, wenn sich einer freiwillig zum Militärdienst verpflichtet. Ein Militärzwang gegen sich selbst friedlich verhaltende Menschen ist hingegen eine Aggression, ein Angriff, und beim Widerstand dagegen handelt es sich handlungslogisch nicht um „Ungehorsam“, weil es gar keine Verpflichtung zum Gehorsam gibt, sondern um die Verteidigung der eigenen individuellen Freiheit. 

Keine „Militärpflicht“ gegenüber „der Gesellschaft“

Eine Militärpflicht kann es auch unter dem Aspekt einer gewähnten „(Ur-)Schuld gegenüber der Gesellschaft“ nicht geben. Schuld im Sinne von „etwas schuldig sein“ erfordert stets eine freiwillige individuelle Verpflichtung. Dass ein Mensch von den positiven Externalitäten gesellschaftlicher Kooperation profitiert, also von Leistungen Dritter, zu deren Finanzierung er selbst nicht beigetragen hat, macht ihn nicht zu einem „Schuldner der Gesellschaft“. 

Bei freiwilliger Kooperation wurde bereits für alle Kultur- und Infrastrukturleistungen bezahlt, wie etwa Straßen, Marktplätze, aber auch Sprache, Bildung und dergleichen, die im Wege der gesellschaftlichen Kooperation entstanden sind. Der Privatlehrer, der Müllmann, der Erfinder, alle haben im gesellschaftlichen Austausch etwas dafür erhalten und erhalten etwas dafür, dass sie sich an der gesellschaftlichen Kooperation beteiligen. Für alles wurde bereits bezahlt und niemand kann verlangen, dass ein zweites Mal bezahlt werden müsste, schrieb der Ökonom und Sozialphilosoph Anthony de Jasay (1925 – 2019). 

Darüber hinaus ist „die Gesellschaft“ kein handelndes Wesen aus Fleisch und Blut, sondern ein geistiges Konstrukt; sie kann also selbst nicht handeln. Und niemand ist in einem handlungslogischen Sinne ihr „Vertreter“, wenn er nicht von allen Mitgliedern der Gesellschaft zum Vertreter bestimmt worden ist. Der Vertreter einer Mehrheit innerhalb der Gesellschaft oder gar einer Mehrheit „der Menschheit“ ist ebenso kein Vertreter „der Gesellschaft“, sondern nur dieser konkreten Mehrheit. Einer friedlichen Minderheit gegenüber bleibt es eine feindliche Handlung, wenn sie von einer Mehrheit zu einem Tun oder Unterlassen gezwungen wird. 

Aus Zahl kann Recht nicht folgen, sondern handlungslogisch nur aus „freiwilliger normativer Interaktion“, also einer Übereinkunft zwischen den Betroffenen darüber, was gelten soll. Nicht nur, dass es keine „Ur-Schuld“ gegenüber der Gesellschaft gibt, selbst wenn es sie gäbe, wäre niemand da, der sie einfordern könnte. 

Es ist falsch und lediglich Propaganda, wenn eine Regierung behauptet, sie vertrete die „Ansprüche“ all derjenigen, die im gesellschaftlichen Austausch positive Effekte für andere geschaffen haben, und deshalb sei sie nun berechtigt, andere Menschen zum Militärdienst zu zwingen, also letztlich für sie, die Regierung, wenn es sein muss, in den Tod zu gehen.

Auch unter dem Aspekt einer lediglich gewähnten „Ur-Schuld“ des Einzelnen gegenüber „der Gesellschaft“ lässt sich eine „Wehrpflicht“ somit nicht begründen. 

Ludwig von Mises über Militärzwang

Wie dachte der herausragende Ökonom und Sozialphilosoph der Österreichischen Schule der Nationalökonomie, Ludwig von Mises (1881 – 1973), über den Militärzwang? Wenn auch der späte Ludwig von Mises angesichts der Bedrohungslage in den frühen 1960er Jahren im Hinblick auf einen möglicherweise anstehenden kommunistischen Angriff darauf hingewiesen hat, dass Militärzwang zweckdienlich sei, um einen solchen Überfall abzuwehren, so sagte er jedoch nicht, dass es ein „Recht“ der Regierung gebe, Bürger zum Militärdienst zu zwingen. 

1940, als Österreich von der deutschen Armee besetzt war, sprach er sich entschieden gegen Militärzwang als eine Ausprägung des Kriegssozialismus aus: „Der erste Schritt, der von einem Krieg zwischen Soldaten zurück zu einem totalen Krieg führte, war die Einführung des Militärzwanges. Dies beseitigte Schritt für Schritt den Unterschied zwischen Soldaten und Zivilisten. Der Krieg war nicht länger eine Angelegenheit der Söldner; nun war jeder involviert, der die nötige physische Konstitution hierzu hatte.“ 

Auch die Nichtwehrfähigen waren betroffen, so Mises, sie wurden zur Zwangsarbeit für die Militärindustrie und die anderen kriegsnotwendigen Wirtschaftszweige rekrutiert. „Die Mobilisierung wurde total; die Nation und der Staat wurden in eine Armee transformiert; Kriegssozialismus trat an die Stelle von Marktwirtschaft.“

Schlussbetrachtung

Der amerikanische Jurist Anthony D’Amato (1937 – 2018) sah es als die dramatischste Veränderung im internationalen Recht der jüngeren Vergangenheit an, dass Eroberungskriege völkerrechtlich verboten wurden. Als weiteren wichtigen Schritt sah er die Idee an, den Individuen selbst den Status einer Rechtspersönlichkeit im internationalen Recht zu verleihen und ihnen zuzugestehen, ihre Grundfreiheiten selbst zu verteidigen. Handlungslogisch wäre das nur konsequent, denn auch feindliche Handlungen gegenüber Einzelnen, wie etwa der Militärzwang, sind aus praxeologischer Sicht „Mikro-Eroberungskriege“. Militärzwang ist letztlich eine Aggression gegen die eigene Bevölkerung.

In meiner letzten Kolumne beschrieb ich, dass Militärzwang vor dem großen „Zivilisationsbruch“ der westlichen Welt 1914 keinesfalls überall verbreitet war, und selbst dort, wo es ihn gab, war er keineswegs so umfassend, dass „bis auf den letzten Mann“ einer Bevölkerung jeder betroffen war. Der britische Historiker Alan J. P. Taylor (1906 – 1990) schrieb, dass es bis 1914 wie folgt war: „Anders als in Kontinentaleuropa zwang der [englische] Staat seine Bürger nicht zum Militärdienst. Ein Engländer konnte sich bei der Armee einschreiben, wenn er das wollte, oder bei der Marine oder einem Territorialheer. Wenn er wollte, konnte er die Belange der nationalen Verteidigung auch ignorieren.“

Abschließend kann festgehalten werden: Wer eine friedliche Gesellschaft will, der muss jeden Militärzwang – auch zu Zwecken der Verteidigung – auf das Stärkste ablehnen. 

Quellen:

Pistorius: Rückkehr zur Wehrpflicht möglich (ZDF)
Keine „(Ur-)Schuld” gegenüber der Gesellschaft (Andreas Tiedtke)
Mises on Conscription (Jeffrey A. Tucker)
Der Kompass zum lebendigen Leben, S. 382 (Andreas Tiedtke)
Eingeordnet: Digital ID und CBDC (Andras Tiedtke)

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2 Kommentare. Leave new

  • Es ist sinnvoll, wenn alle jungen Männer und Frauen einmal eine militärische Ausbildung durchlaufen. Ein Vereidigungsfall wie in der Ukraine könnte durchaus mal anstehen. Und auch innenpolitische Störfälle bis hin zu einem Bürgerkrieg sind nicht ausgeschlossen.
    Vorbild sollte die Schweiz sein., d.h. eine aktive Reservepflege ist wichtig.
    Die Aussetzung der Wehrpflicht basierte auf der Annahme, daß die Bundeswehr nur noch als Assistenz der USA für globale Profieinsätze gebraucht wird. Das hat sich als falsch erwiesen.

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  • Österreich 1940 von der deutschen Armee besetzt? Hahaha — Sind Sie etwa Österreicher, der natürlich das erste “Opfer” der deutschen “Aggression” war? Opfer Opfer Opfer — Sie Geschichtsklitterer!

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