Nach dem Ende der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD berichtete die „Welt“ über Äußerungen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor der SPD-Bundestagsfraktion am 10. März, wonach die SPD-Verhandler „gemessen am 16-Prozent-Wahlergebnis der Sozialdemokraten … herausragende Erfolge erzielt“ hätten. Und dann wird Pistorius direkt zitiert mit den Worten: „Wir haben sie nicht eine Sekunde in unseren Vorgarten gelassen.“
Da hat er wohl recht, und das gilt nicht nur für Themen wie die Schulden- und die Migrationspolitik, sondern auch für die Energiepolitik, in der, wie ich weiter unten darlegen werde, das Sondierungspapier die bisherige rot-grüne Politik fortschreibt.
Aber dem Ganzen die Krone aufgesetzt haben nun die Verhandlungen in der vergangenen Woche von CDU/CSU und SPD mit den Grünen über die geplanten Verfassungsänderungen. Die haben nicht nur gezeigt, wie recht ich in der vergangenen Woche hier im „Sandwirt“ mit meiner Warnung vor der „schwarzrotgrünen Koalition“ hatte, sondern es kommt noch schlimmer: Noch nie hat es eine solch weitreichende Entscheidung gegeben, die – wie es nun geplant ist – innerhalb von nur drei Werktagen im Bundestag durchgewunken wurde.
„2045“ im Grundgesetz verankert
Neben den noch einmal deutlich erweiterten Lockerungen der Schuldenbremse haben die Grünen auch durchgesetzt, dass 100 Milliarden aus dem neu eingerichteten Sondervermögen an die Länder gehen und vor allem für die anstehende kommunale Wärme- und Energieplanung verwendet werden sollen. Und weitere 100 Milliarden werden auf Druck der Grünen fest für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen – das soll über den bestehenden Klima- und Transformationsfonds (KTF) geregelt werden.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt, der in den meisten Berichten über die Einigung unter den Tisch fällt. Im Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen für den Haushaltsausschuss (Drucksache 20/15096) steht für einen neuen Artikel 143h folgender Formulierungsvorschlag: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“
Dazu muss man wissen: Kein Land der Welt hat in seine Verfassung die Klimaneutralität für 2045 festgeschrieben. Die Chinesen sagen 2060, die Inder sagen 2070. Und die USA sind gerade aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen – in dem auch „nur“ steht: „Die Vertragsparteien sind bestrebt … in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken … herzustellen.“
Davon haben sich die USA mit immerhin 15 Prozent der jährlichen weltweiten Emissionen nun verabschiedet – und wir in Deutschland mit 1,5 Prozent verschärfen das alles noch einmal.
Friedrich Merz betreibt mit dieser Vereinbarung den wirtschaftspolitischen Selbstmord Deutschlands, der niemals rückgängig gemacht werden kann, da es immer eine Sperrminorität von SPD, Linken und Grünen von 33 Prozent geben wird. Jetzt steht das Ziel 2045 im Grundgesetz, damit ist es geheiligt.
Wissenschaftliche Fakten ignoriert
Friedrich Merz übernimmt damit den fehler- und zweifelhaften Verfassungsgerichtsbeschluss vom 24. März 2021ins Grundgesetz und macht ihn unumkehrbar. Schlimmer noch: Das Verfassungsgericht hatte lediglich Klimaneutralität bis 2050, nicht bis 2045 verlangt. Die schweren Fehler dieses Gerichtsbeschlusses – und somit nun auch der Merz‘schen Grundgesetzänderung – sind im Buch „Unanfechtbar“ von mir und Sebastian Lüning nachzulesen (siehe dazu auch meinen Sandwirt-Beitrag vom August 2023).
Das Gericht hatte in seinem Beschluss naturwissenschaftliche Fakten ignoriert und in Rn. (=Randnummer) 32 folgendes behauptet:
„Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.”
CO2-Senken wurden ignoriert
Wir hatten das im Buch so kommentiert: „Selbst der IPCC [Intergovernmental Panel on Climate Change, sog. „Weltklimarat“] würde dem widersprechen, denn es werden zurzeit nur etwa 4,7 ppm (parts per million/Millionstel) jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. Das Gericht nimmt fälschlicherweise an, es wären ‚nur kleine Teile‘, die aufgenommen würden. Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional zur CO2-Konzentration in der Atmosphäre (und nicht proportional zur jährlichen Emission!) erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung – in der Zukunft sehr wohl eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2-Emission auf 2,35 ppm sinkt.
Mit anderen Worten: Bei einer Halbierung der globalen Emissionen in zwanzig Jahren würde eine Konzentration von etwa 450 ppm wahrscheinlich niemals überschritten und die Klimakatastrophe wäre abgesagt. In dem es aber die CO2-Senken ignoriert, hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen.“
Im Beschluss stand dazu nämlich der Satz (Rn. 36): „Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird … Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als ‚CO2-Budget‘ bezeichnet.”
In seiner Berechnung dieses Budgets war das Gericht dem Gutachten eines Sachverständigenrats gefolgt, der das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75°C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen hatte. Diese Größe hatte der Sachverständigenrat durch die anteilige Bevölkerung – und nicht etwa durch das Bruttosozialprodukt geteilt und war so zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen dürfe, gekommen.
Unlösbare Aufgabe
Indem das Gericht diesen Rechnereien des Sachverständigenrats folgte, beging es einen seiner schweren Abwägungsfehler, den wir im Buch so beschrieben:
„Selbst wenn man den höchst fragwürdigen Restbudgetansatz von 800 Gigatonnen für die Welt zur Grundlage macht (zum Vergleich: 6,7 Gigatonnen entsprechen der CO2-Emission eines halben Jahres der Volksrepublik China), darf doch nicht vergessen werden, das Deutschland wichtige Güter für die Welt produziert, seien es Maschinen, Chemikalien, Arzneimittel, Flug- oder Kraftfahrzeuge. Produktionen, die mit CO2-Emissionen verbunden sind, aber hochnotwendig für alle Länder der Welt, insbesondere die Entwicklungsländer sind. Daher kann man doch redlicherweise nicht den gleichen Maßstab der Bevölkerungszahl für Deutschland wie für Entwicklungsländer wie etwa Tansania, Syrien oder Afghanistan nehmen.
Würde man nicht den Bevölkerungsanteil mit 0,84 Prozent, sondern den Anteil an der CO2-emittierenden Güterproduktion heranziehen, wäre das Budget mit 2 Prozent CO2-Anteil etwa 2,5-mal so groß und würde damit 16,75 Gigatonnen betragen (immerhin noch eineinhalb Jahre China-Emissionen). Oder würde man etwa das Bruttosozialprodukt als Bezugspunkt wählen, dann wäre das Restbudget ca. 32 Gigatonnen groß und würde kaum noch in diesem Jahrhundert aufgebraucht. […]
Wie die Politik die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht. […] Das Gericht sieht also für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 Gigatonnen pro Jahr vor, so viel, wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Calciumcarbonat-Verarbeitung zu Calciumoxid) ausstößt.“
Fünf Jahre machen einen eklatanten Unterschied
Nur sechs Wochen nach dem Gerichtsbeschluss hatte die Bundesregierung ein verschärftes Klimaschutzgesetz vorgelegt, das am 24. Juni 2021 im Bundestag beschlossen wurde. Durch das Gesetz wurde die CO2-Minderung bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt, bis 2040 um 88 Prozent.
Und im vorauseilenden Gehorsam der Bundesregierung war das Bundesverfassungsgericht an Rigidität sogar noch übertroffen worden: 2045, fünf Jahre früher als das Gericht es verlangte, soll nun seitdem Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Fünf Jahre, die machen einen eklatanten Unterschied. Die CO2-Neutralität fünf Jahre früher zu erreichen, kann nach kursierenden Schätzungen 1000 Milliarden, also eine Billion Euro Zusatzkosten bedeuten.
Der Sargnagel Deutschlands
Diese fünf Jahre Unterschied taten schon 2021 weh, und mittlerweile sind wir ja schon vier Jahre weiter. Wir haben nur noch 20 Jahre und nicht 24 Jahre. Die Gaskraftwerke, die noch gebaut werden sollen, werden frühestens in fünf Jahren stehen, 2030, und dann sollen sie 15 Jahre laufen und dann ersetzt werden. Etwa durch Wasserstoffkraftwerke auf Basis von Wind- und Solarstrom, die viermal so teuren Strom produzieren?
Nun muss man leider feststellen, dass CDU und CSU an dem Datum 2045 ohnehin auch in ihren Wahlprogrammen nichts ändern wollten – nur die FDP wollte wieder auf 2050 gehen und die AfD das gesamte Projekt der Dekarbonisierung und alle Klimaschutzpläne der Bundesregierung beenden.
Solche Wahlprogramm-Ziele sind nun unabhängig von künftigen Wahlergebnissen wohl endgültig Schall und Rauch. Bisher war diese Festlegung auf 2045 „nur“ Gesetz, und der unanfechtbare Verfassungsgerichtsbeschluss sprach „nur“ von 2050. Jetzt wird es so im Grundgesetz stehen: Klimaneutralität bis 2045! Das hat nun Verfassungsrang und wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit veränderbar. Das ist alles völliger Wahnsinn, das ist der Sargnagel Deutschlands.
Festhalten an unerreichbaren Zielen
Dem, was wir 2021 in „Unanfechtbar“ dazu geschrieben haben, ist nichts hinzuzufügen – außer dass es nun endgültig nicht mehr aufzuhalten ist:
„Das Bundesverfassungsgericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen. […]
Am Ende wird das Festhalten an diesen unerreichbaren Zielen zu einem Klima-Lockdown des Landes führen, sowie zu Strommangelwirtschaft, Fahrverboten, Zusammenbruch der Grundstoffindustrie wie der Chemieindustrie. […]
Allein die BASF hat heute einen Stromverbrauch wie Dänemark und würde beim Ersatz von Öl und Gas durch Wasserstoff den Stromverbrauch verdreifachen – und das zu erheblich höheren Strompreisen. Es wird zu Kostenexplosionen kommen, die das soziale Gefüge Deutschlands auseinanderreißen werden.“
Grüne Erpressung
Diese Festlegung auf 2045 ist wirklich das Schlimmste, was passieren konnte. Das hätten die Grünen unter einer schwarz-rot-grünen Koalition nie durchbekommen. Das gelang ihnen nur in dieser besonderen Situation durch Erpressung.
Denn CDU/CSU wollten eine Verfassungsänderung zum Wehrbudget und versüßten das der SPD mit 500 Milliarden Spielgeld für „Infrastruktur“. Da für all das aber eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird, haben die Koalitionäre in spe nun den Grünen auch noch einen dicken Batzen gegeben – und vor allem sich im Grundgesetz nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich festgelegt.
Mittlerweile gibt es aber auch schon kritische Stimmen dazu, die Klimaneutralität und das Jahr 2045 im Grundgesetz festzuschreiben. „Bild“ zitiert den Wirtschaftswissenschaftler Prof. Jan Schnellenbach mit den Worten: „Umweltgruppen könnten dann gegen so gut wie alle Investitionen klagen. Jede Autobahn-Sanierung stünde auf der Kippe!“
Und der Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner kommt in „Bild“ mit dieser Einschätzung zu Wort: „Politische Detailziele in das Grundgesetz zu schreiben, ist dysfunktional. Es verpflichtet die staatlichen Organe, Ziele unbedingt und mit allen Mitteln erreichen zu müssen, ohne Abwägungsmöglichkeiten – unter Disruption von Wirtschaft und Gesellschaft. Das hätte desaströse Folgen.“
Sogar in der CDU regt sich Widerstand. So äußerte der CDU-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, gegenüber „NIUS“: „Der Begriff der Klimaneutralität ist bislang rechtlich unklar definiert und entzieht sich einer präzisen juristischen Auslegung. … Die vage und politisch geprägte Zielgröße eröffnet zudem ein Einfallstor für klagefreudige Lobbygruppen, die durch strategische Klagen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen könnten.“
Nachdem das Verfassungsgericht diesen Wahnsinn nicht aufgehalten hat, bleibt nur die Hoffnung: Gibt es noch 20 verantwortungsbewusste CDU-Abgeordnete, die sich dem am Dienstag entgegenstemmen?
Sondierungsergebnisse
Aber auch ohne diese Verfassungsänderung ist ja schon alles schlimm genug, wie ein Blick in das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD zeigt:
- „Entschlossener und netzdienlicher Ausbau von Sonnen -und Windenergie“: Dass Solar- und Windenergie jedes Jahr 20 Milliarden an Subventionen benötigen, ist kein Thema.
- Erdgasnutzung soll 2045 beendet sein. Langfristige Gasverträge sind für Gaskraftwerke, die vielleicht ab 2030 ans Netz gehen, gar nicht mehr möglich. Hier bahnt sich eine jährliche Milliardensubvention an.
- Dass man innerhalb von zwei bis fünf Jahren sechs bis neun Kernkraftwerke zurückholen könnte, wird mit keinem Satz angesprochen.
- Die Erosion der deutschen energieintensiven Industrie will man nicht durch Ausbau grundlastfähiger Kraftwerke erreichen, sondern indem der Strompreis heruntersubventioniert werden soll. Das wird in den nächsten vier Jahren 80 Milliarden kosten.
- Auch die Vereinbarung zur Förderung der Fusionsenergie sieht die CDU auf ihrer mageren Haben-Seite. In Wirklichkeit ist es aber ein sozialdemokratisches Anliegen, die Fusionsforschung zu fördern, und in der letzten Ampelregierung wurde die Fusionsforschung auf Drängen der FDP auf 250 Mio. € aufgestockt.
- Schaffung von „Leitmärkten für klimaneutrale Produkte“ wie z.B. „Quoten für klimaneutralen Stahl“: Das führt zu nichts anderem als einer deutlichen Verteuerung der auf grünem Stahl basierenden Produkte in Deutschland.
- „Wir bekennen uns zum Automobilstandort Deutschland und seinen Arbeitsplätzen“: Technologieoffenheit bei der Erreichung des nicht in Frage gestellten Null-CO2-Ziels für 2035 für Kraftfahrzeuge hieße: CO2-freie Kraftstoffe. Kein Wort darüber, keine Förderung von E-Fuel, keine Forschung.
Merz macht es möglich
Zur Erinnerung: Die schweren Fehler des Kernenergieausstiegs durch die Regierungen Merkel und der Ampel, die ausufernde CO2-Bepreisung von Energie in Deutschland, die vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken, der 500 Milliarden € teure Ausbau der Erneuerbaren Energien und die ebenso großen Kosten des Netzausbaus haben zu einer dramatischen Strompreiserhöhung geführt. Deutschland hat den höchsten Strompreis aller Industrienationen und die energieintensive Industrie schrumpft demzufolge und verlässt Deutschland.
Und diese fatale Politik des Ersatzes von grundlastfähigem Strom aus Kern- und Kohlekraftwerken durch teurere und unzuverlässige Erneuerbare Energien soll nun durch Schwarz-Rot fortgeführt werden.
Ein entlarvender Satz von Kanzlerkandidat Friedrich Merz ist die passende Zusammenfassung des folgenschweren „Weiter so“ in der Energiepolitik durch Schwarz-Rot: „Fast alles von dem, was wir vorschlagen, ist auch von den Grünen in der letzten Wahlperiode schon einmal vorgetragen worden.“
Was Rot-Grün niemals zu träumen gewagt hat – Merz macht es möglich: die Deindustrialisierung und damit den Niedergang Deutschlands.