Die Antimonopole
Protokolle der Aufklärung #53
Der wegen seiner Gelehrsamkeit überaus respektable Kantianer Ernst Cassirer konfrontiert jeden, der gegen irgendetwas vorgehen will, mit einer unerbittlichen Wahrheit: „Um einen Feind zu bekämpfen, muss man ihn kennen. Dies ist eines der ersten Prinzipien einer gesunden Strategie. Ihn zu kennen bedeutet nicht nur, seine Fehler und Schwächen zu kennen; es bedeutet, seine Stärken zu kennen.“
Die Stärke des Monopolismus ist seine Entsorgungsresistenz. Er ist nicht unterzukriegen. In jeder Gesellschaft, und sei sie noch so freiheitlich gesinnt, wird sich Monopolismus genauso natürlich entwickeln wie Wettbewerb – ganz unabhängig von der Frage, ob man für das Erbringen von Monopolleistungen (z.B. der sogenannten kollektiven Güter) einen Staatsapparat für nötig hält oder nicht. Diese Thesen habe ich in den beiden Sandwirt-Beiträgen „Das Autokratieproblem“ und „Staat versus Nichtstaat“ schlüssig begründet.
Monopole lassen sich zwar im Bildungswesen beseitigen, aber nicht in Wirtschaft und Recht. Sie sind so tief in diese beiden Gesellschaftsbereiche eingewachsen, dass man sie vom Wettbewerb nicht trennen kann. Sie werden schon deshalb überleben bzw. nach einer eventuellen Abschaffung immer wieder neu erstehen, weil es die Monopolnutzer so wollen bzw. weil es dem Wettbewerb eigen ist, Sieger zu erzeugen.
Das finstere Gesicht des Monopolismus
Macht von Menschen über Menschen (soziale Macht) kann z.B. über Raub oder Entführung in die Sklaverei erlangt werden, also durch aggressive oder kriegerische Akte. Diese sind durchweg kriminell. In entwickelten Gesellschaften wird versucht, sie durch observierende und exekutive Einrichtungen zu unterbinden.
Aber es gibt auch nichtkriminelle Entstehungsgründe der Macht. Hier kommt sie auf friedliche Weise zustande, etwa aufgrund von Geschenken, von Käufen oder von Wahlen, d.h. durch eine Gewährung. Die beruht zwar auf Freiwilligkeit. Trotzdem kann im Nachgang ein autoritäres Zwangsgebilde entstehen, gegen das man vorgehen muss.
Es ist nicht die Größe der Macht (Machtfülle), um die es hier geht, so dass diese verkleinert und die Machthaber auf diese Weise „entmachtet“ werden müssten. Die Macht mancher Anbieter von Dienstleistungen – das sei hier ausdrücklich vermerkt – kann nicht groß genug sein. Denn nur dann ist sie funktionsfähig. Es geht um die Selbstherrlichkeit von Menschen, die eine Machtstellung innehaben. Und die finden wir in der Regel bei Monopolinhabern. Monopole müssen ihres Wucher- bzw. ihres Willkürpotentials beraubt werden. Das haben vor allem die Liberalen früh erkannt – und später wohl wieder vergessen.
Unterstellen wir probehalber mal eine unverzerrte und unverfälschte, quasi die „ideale“ menschliche Lebensgemeinschaft, eine Gesellschaft mit ganz normalen zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie ist in jedem Fall eine Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaft. Als Wirtschaftsgemeinschaft ist sie ein physisches, als Rechtsgemeinschaft ein meta-physisches Kollektiv (s. meinen Sandwirt-Beitrag „Die Gesellschaftlichkeit des Ich“). Welches Problem stellt sich auch in einer solchen Gesellschaft? – Es entsteht bei der unausweichliche Konfrontation mit der Autokratie des Monopolismus und den damit verbundenen Gefahren. Bei der Analyse der Vorgänge in einem Wirtschafts- und im Rechtskollektiv zeigen sich unter anderem auch diese Gefahren. Sie lauern selbst in der freiesten Gesellschaft.
Die beiden Aspekte sozialer Macht sind Herrschaft und Knechtschaft. Als gewöhnlicher Handelspartner, der sich mit anderen im Wettbewerb befindet, kann ich nur immer in der Rolle des Güterabnehmers Herr sein („König Kunde“). Aus der Bilateralität des Tausches folgt aber: Diese Position hat, z.B. bei einem Kauf, jeder Handelspartner inne, also auch mein Gegenüber, der ein Sachgut anbietet, und insofern Geldabnehmer ist. Es gibt beim Tausch also zwei Herren.
Eine solche Konstellation ist aber nur möglich, wenn es auch zwei Knechte gibt. Und das sind wir, mein Tauschpartner und ich, in unserer Rolle als Güteranbieter – auch in unserer Rolle als Geldanbieter! In der Knechtsrolle sind wir ebenfalls gleich. Mit dieser doppelten gegenseitigen Herrschaft und der doppelten gegenseitigen Knechtschaft ist dem Gleichheitsprinzip im Naturrecht der Freiheit Genüge getan (siehe mein Sandwirt-Beitrag „Das Naturrecht der Freiheit“).
Solange sich in den beiden Gesellschaftsbereichen Wirtschaft und Recht das Prinzip der gleichen Verteilung von Herrschaft und Knechtschaft durchsetzt („checks and balances“), darf sich über die real gegebenen Machtverhältnisse niemand beklagen.
Aber das Prinzip kann unterlaufen bzw. ausgehebelt werden, z.B. im Umgang mit Monopolen. Ein Wirtschafts- oder Justizmonopol erlangt einseitig Macht über den Güterverkehr bzw. über die Ausgestaltung des Rechts. Die Frage ist nur, ob die Gesellschaft das zulässt, ob daraus schrankenlose Autokratie entsteht und sich – in der Folge davon – die vielverschriene Obrigkeiten-Untertanen-Struktur bildet.

Die Strategie der Gegenwehr
„Die wirksame Beschränkung der Macht ist das wichtigste Problem der Gesellschaftsordnung“, schreibt Friedrich von Hayek. Schon Wilhelm von Humboldt dachte in diese Richtung, als er vor über zwei Jahrhunderten seine Schrift gegen die Allmacht des Staates verfasste. Wie dieses politische Kernproblem in der Vergangenheit auch immer formuliert gewesen sein mag, es ging immer nur um das Eine: Zügelung übergroßer Macht, etwa bei Monopolen.
Da die Faktizität, ja sogar Unabdingbarkeit des Monopolismus nicht weggeredet werden kann, drängen sich Fragen auf: Ist die Gesellschaft bereit und in der Lage, dem offensichtlichen Manko des Monopolismus entgegenzutreten, nämlich der Gefahr ungezügelter Autokratie? Haben wir nichts in der Hand, um uns gegen die Selbstherrlichkeit Mächtiger zu schützen? Kann man sie eingrenzen und unter Kontrolle bringen? – Da das Parlament in der sogenannten parlamentarischen Demokratie aus verschiedensten Gründen hier völlig versagt, muss weitergedacht werden.
Gibt es gegenüber dem Parlamentarismus eine Alternative, die mit übermächtigen Monopolen unausweichlich in die Welt gelangende exzessive Autokratie zu bändigen?
Kommen wir zurück auf Ernst Cassirers „Strategie“. Zur Lösung des Problems „Autokratie des Monopolismus“ gibt es zwei Denkbarkeiten: 1. Die Monopolbetreiber moralisch so aufrüsten, dass sie den Monopolnutzern nichts Böses tun. 2. Der Macht der Monopole eine Gegenmacht als Kontrollinstanz in die Lobby setzen. – Ich optiere für Punkt 2.
Schon der Vorkämpfer der französischen Revolution, Emmanuel de Sieyès stellte fest: „Man würde die Menschen sehr schlecht kennen, wenn man das Schicksal der bürgerlichen Gesellschaft von den Bemühungen der Tugend abhängig machen wollte.“
Sein Landsmann Alexis de Tocqueville ergänzt: „Es gibt auf Erden keine an sich selbst so ehrwürdige, keine mit noch so geheiligtem Recht ausgestattete Macht, als dass ich sie unkontrolliert handeln und ungehindert herrschen lassen wollte.“
Monopol und Antimonopol
Mit Ausnahme von kriminellen Handlungen sind es immer die Monopolinhaber, welche den gesellschaftlichen Verkehr verzerren und verfälschen. Da man die Existenz eines Monopols nicht als Delikt klassifizieren kann (Friedrich von Hayek), entfällt die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Dennoch gibt es Anlass zu Überlegungen in Richtung Gegenwehr.
Hier bieten sich zunächst Maßnahmen an, die das Wirtschafts- bzw. das Rechtswesen selbst ergreifen kann: z.B. Dezentralisation und Subsidiarität. Die wirken aber nicht immer und nicht überall, nämlich nicht dort, wo Monopole existieren. Wo sich herausstellt, dass sie unwirksam sind, werden Einrichtungen erforderlich, die man außerhalb von Wirtschaft und Recht etablieren muss. Kann man mit solchen Einrichtungen dem Prinzip „checks and balances“, das den freien Wettbewerb leitet, auch im Umgang mit Monopolen Geltung verschaffen? Das ist eine der Kernfragen menschlicher Gesellschaftlichkeit.
Um die Frage beantworten und das mit ihr verbundene Problem lösen zu können – unter Berücksichtigung des soeben erwähnten Prinzips –, werden die Monopolnutzer nicht umhinkommen, den Monopolen eine zumindest ebenbürtige Macht entgegenzustellen, in Gestalt von Antimonopolen. Die real existierende Macht der Monopole kann nur durch eine real existierende Gegenmacht im Zaume gehalten werden. Das gilt für alle Monopole, auch für Rechtsschutzeinrichtungen.
Ein Antimonopol ist die Vereinigung aller Nutzer und Verkehrspartner eines Monopols. Für jedes Monopol, das z.B. ein bestimmtes kollektives Gut anbietet, ist eine solche Vereinigung erforderlich – getrennt von allen anderen. Das setzt den Tod der Konzerne mit Einheitskasse voraus (siehe mein Sandwirt-Beitrag „Staat als Monopolkonzern mit Einheitskasse“). Durch Antimonopole kann – vorausgesetzt, sie sind vernünftig organisiert – das legitime Nutzerinteresse in Bezug auf den Monopolgütererwerb durchgesetzt werden. Es kann verhindert werden, dass sich wuchernde und tyrannische Monster entwickeln, so wie das in heutigen Gesellschaften vielfach geschieht.
Monopolgüter (z.B. kollektive Güter) können nur dann abnehmergerecht den Besitzer wechseln, wenn mit der Macht des Monopols die vereinigte Macht der Güterabnehmer gleichzieht. Ich sehe nur diese eine Möglichkeit, monopolistische Macht nachhaltig und zugleich menschenrechtskonform zu bändigen: den Betreibern der Monopole muss eine zumindest gleich starke Macht entgegengesetzt werden. Dann haben wir einen Machtausgleich wie beim Wettbewerb (s.o.). Und der Monopolismus verliert sein finsteres Gesicht.
Das ausgewogene Herrschafts-Knechtsschafts-Verhältnis
Einige frühere Theoretiker haben erkannt: Eine effektive Monopolkontrolle ist für die Gesellschaft genauso wichtig wie der Wettbewerb (Wilhelm Röpke; Walter Eucken). Im Wettbewerb ist das Individuum in seiner Rolle als Güterabnehmer eine mächtige Instanz. Es ist „König Kunde“. Dem Monopol gegenüber ist es als Einzelnes schwach. Geht aber dem Güterverkehr mit dem Monopol eine Vereinigung mit allen anderen Monopolnutzern voraus und ist diese Vereinigung alleiniger Handelspartner des Monopols, dann kann der Einzelne seine „König Kunde“-Position innerhalb der Gesellschaft überall geltend machen.
In Leistungsvereinbarungen kann gesellschaftsumfassend Vertragsparität hergestellt werden und damit ein ausgeglichenes Herrschafts-Knechtsschafts-Verhältnis. So lässt sich das Prinzip „checks and balances“, das den Wettbewerb stets leitet, auch in den Umgang mit Monopolen einbringen. Das ausgewogene Machtverhältnis zwischen Monopol und Antimonopol ist im Grunde nichts anderes als eine Herrschaftsverteilung nach diesem uralten Prinzip.
Ein Antimonopol verschafft den Menschen – in ihrer Rolle als Abnehmer vor allem der kollektiven Güter – die Macht- und Herrschaftsposition künstlich, die sie beim Wettbewerb natürlicherweise haben. Wie beim Wettbewerb hat das ökonomische und vertragsrechtliche Folgen. Einerseits muss es zu Kompromissen kommen. Andererseits ist der Willkür eine Grenze gesetzt.
Es ist gewiss nicht erfreulich, dass es im Zusammenwirken von Menschen Monopole gibt. Es ist aber auch nicht betrüblich. Wir müssen nur eine Möglichkeit haben, monopolistischen Machtmissbrauch effektiv zu verhindern. Dabei ist unerheblich, um welche Art von Monopolen es sich handelt, ob sie freiwillig entstanden sind oder gewaltsam geschaffen wurden.
Nachhaltigen Frieden kann es beim Verkehr mit Monopolen nur geben, wenn die Menschen – sehen wir sie einmal als wettbewerbsverwöhnt und wettbewerbseuphorisch – eine Chance sehen, auch beim Gütertausch mit Monopolen „König Kunde“ zu sein. Die Entmachtung monopolistischer Anbieter muss genau so wirksam sein wie jene, die wir bei einem gut funktionierenden Wettbewerb haben. Wo sie nicht greift, führt das automatisch zur Einschränkung der im allgemeinen Menschenrecht (Naturrecht der Freiheit) gebotenen autonomen Lebensentfaltung.



