Das System

Protokolle der Aufklärung #10

Die Älteren unter den Sandwirt-Gästen wissen es noch: „System“ war einstmals ein geflügeltes Wort. Die Protestler Ende der 60er Jahre bezeichneten damit den Staatsapparat, seine Funktionäre, deren Kombattanten und die dazugehörigen Einrichtungen. Heutige Gesellschaftstheoretiker sprechen vom „politisch-ökonomisch-medialen Komplex“ oder vom „gesellschaftspolitischen Korporatismus“, meinen aber im Grunde dasselbe. Schon wegen der Kürze des Wortes spreche ich weiterhin von „System“.

„Das System ist krank“, so lesen wir in einer der letzten Ausgaben des SPIEGEL (16/2024). Ich hoffe, ich löse keinen Shitstorm aus, wenn ich behaupte: Das ist schon seit sehr vielen Jahrzehnten so. Spätestens nach der Gesellschaftskritik der Junghegelianer, namentlich des Max Stirner, müsste jedem wachen Geist klar geworden sein, dass mit der abendländischen Gesellschaft Grundsätzliches nicht stimmt. Seit dem endgültigen Zusammenbruch feudaler Gesellschaftlichkeit im ersten Weltkrieg und dem angeblichen „Neuanfang“ danach und vor allem nach dem zweiten Weltkrieg hat sich an der Sozialstruktur unseres Kontinents kaum etwas verändert. Immer noch gibt es überall Obrigkeiten, die eine Vielzahl von Untertanen kujoniert und paralysiert. Das Urteil klingt hart, lässt sich aber exakt begründen.

Nach wie vor steht das Wort „System“ für alles, was als Obrigkeit wahrgenommen wird. Mit dem Wortgebrauch war stets eine ordentliche Portion Wut verbunden. Jedoch, das intellektuelle Niveau, auf dem debattiert wurde, ließ zu wünschen übrig. Die Argumentation war diffus, die Atmosphäre aufgeheizt. Das hat sich bis heute nicht geändert. Lässt sich der Diskus versachlichen und emotional entschärfen?

Schon beim ersten Versuch, die Frage zu beantworten, zeigt sich: Es wird schwierig. Aber wie überall, so gilt auch hier: Man tut sich leichter, wenn man bei einem Thema nur bestimmte Aspekte herausgreift und einzeln untersucht. Den wohl wichtigsten Aspekt, der das „System“ kennzeichnet, nennt Rudolf Kinsky Parteiismus. Kann man diesem etwas hochhackigen Begriff Vernünftiges abgewinnen bzw. mit ihm einen sozialrelevanten Sinn verbinden?

Der Parteienstaat

Nicht nur im politischen Raum, sondern auch im normalbürgerlichen Leben hat eine massive Infiltration der Gesellschaft durch Parteien stattgefunden, stellte der einstmals mit dem „System“ eng verwachsene Politiker Hans Apel fest. Apel war jahrelang Insider des „Systems“, wurde aber später aufgrund seiner Beobachtungen und Analysen zu einem seiner schärfsten Kritiker. In den Jahren, die auf seine Kritik folgten (nach 1991), ist das soziale Netz der Parteien noch dichter und undurchdringlicher geworden. Kirchliche Synoden, das Rote Kreuz, Gewerkschaften, Journalisten, Anwaltskammern, Ärzteverbände, wissenschaftliche Institute, NGO’s, Unternehmergilden und sogar Fußballclubs und Sängervereine sind von politischen Parteien durchsetzt. 

Die außerpolitischen Verbände sind zwar auf vielerlei Weise durch Parteien beeinflusst, wirken aber ihrerseits – in der Rolle von Lobbyisten im Parlament – auf diese zurück. Fast 100 Prozent der SPD-Abgeordneten des Bundestags sind z. B. Gewerkschaftsmitglieder (Hans Apel). Das wirkt sich natürlich auch auf ihre Politik aus. 

Das „System“ erscheint als ein in sich geschlossenes gesellschaftspolitisches Funktionsgebilde. Und die Parteien haben es sich „zur Beute gemacht“. So sagte es der ehemalige deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker, wohl angeregt durch einen Buchtitel des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim. 

In welch abschreckender Weise das schon auf Gemeindeebene geschieht, hat uns das Forscherehepaar Scheuch am Beispiel der Stadtverwaltung Köln drastisch vor Augen geführt. Selbst vor Bestechung schreckt man nicht zurück. Jürgen Roth (2006) und Hans-Martin Tillack (2009) deckten schonungslos auf, wie Korruption in der Politik funktioniert, etwa in Berlin oder im EU-Brüssel.

Aus privaten Vereinigungen politischer Willensbildung, was die Parteien ursprünglich einmal waren, sind im Laufe der Jahrzehnte straff organisierte und öffentlich finanzierte Holdings zur Erlangung und Erhaltung der Macht geworden. Wesentliche gesellschaftsrelevante Entscheidungen fallen hinter den verschlossenen Türen der Parteietagen. Die Parteien sind die „politischen Kartelle“ im Staatsapparat (Erich und Ute Scheuch). Schon der legendäre Philosoph Karl Jaspers sprach mit Bezug auf Deutschland von Parteienoligarchie. „Wer politische Organisation sagt, der sagt Oligarchie“, meinte auch der Gesellschaftskritiker Wolfgang Sofsky. 

Die Vereinnahmung des öffentlichen Lebens durch die Parteien bewirkt, dass Werksposten in den Betrieben, die die kollektiven Güter (vulgo: „öffentliche Güter“) anbieten, nicht mehr nach Sachgesichtspunkten, sondern aufgrund parteipolitischer Erwägungen besetzt werden. „Das richtige Parteibuch zur rechten Zeit wirkt wie ein Marschallstab im Tornister“, liest man bei Sofsky. Apel ergänzte: Ämterpatronage findet inzwischen auf allen staatlichen Ebenen statt – in Bund, Ländern und Gemeinden. Dies an sich wäre nicht einmal schlimm, wenn die Erzeuger der kollektiven Güter mit anderen im Wettbewerb stünden. So ist es aber nicht. In der Regel sind sie Monopolisten.

Gesellschaft und Monopolismus

In der Gesellschaft gibt es neben dem Wettbewerb auch Monopole. Anders als beim Wettbewerb ist die Macht der Monopole ihren Güterabnehmern gegenüber ungebremst. Monopole sind – quasi naturbedingt („genuin“) – die Brutstätten sozialer Autokratie. Denn ihre Entscheidungsgewalt wird von niemandem beeinträchtigt. So sind ihre Güterabnehmer mit einem Dilemma konfrontiert, das dem Monopolismus generell anhaftet: den Gefahren von Wucher und Willkür. 

Sofern Monopole kollektive Güter anbieten, sind sie fast durchweg Staatsmonopole. Dass Befürchtungen hinsichtlich der Gefahren des Staatsmonopolismus keine Schimären sind, hat die Menschheit im Laufe ihrer Geschichte genugsam erfahren. Beim Staat sind Wucher und Willkür nicht nur Gefahren, sondern nackte Realität. Was insbesondere den Wucher betrifft: In Deutschland beschlagnahmt der Staat für die Abgeltung seiner Leistungen circa die Hälfte des jährlichen Wirtschaftsaufkommens. Dazu kommen noch weitere Belastungen, die vor allem den produktiven Klassen auferlegt sind. In anderen Ländern ist die Lage ähnlich. Und was die Willkür angeht: Die Corona-Epidemie hat gezeigt, wie selbstherrlich (autokratisch) Staatsapparate reagieren, wenn ihre Funktionäre in eine unübersichtliche Lage geraten.

Nun wird man fragen: Wie kann so etwas (wie Wucher und Willkür) in heutigen Gesellschaften überhaupt entstehen? Hier sind doch zumindest jenen Monopolen, welche die kollektiven Güter anbieten, z. B. den Exekutivbetrieben des Staates, Regieinstanzen beigegeben, dazu ermächtigt, die Aktivitäten dieser Betriebe im Interesse der Bürger zu beobachten und zu kontrollieren. 

Es scheint in den heutigen Gesellschaften tatsächlich so etwas wie Kontrolleinrichtung für die Exekutive zu geben – und damit eine durch sie zu bewirkende Machtbeschränkung des Monopolismus. Per definitionem sind das die Parlamente. Die waren ursprünglich als Bastionen gegen den Machtmissbrauch der Staatsmonopole gedacht, gewissermaßen in der Rolle von Antimonopolen. Erst später kam die Funktion „Gesetzgebung“ hinzu. Parlamente sollten nicht nur indirekt – als Gesetzgeber – sondern vor allem direkt tätig werden – als Aufsichtsinstanzen. In Gegenstellung zur Exekutivmacht sollten sie eine eigenständige Macht sein mit dem Ziel, die Bürger vor dem omnipotenten Staatsapparat zu schützen.

Schon seit langem versuchen die Gesellschaften, mit parlamentarischem Antimonopolismus den Monopolismus in Schach zu halten. Außerdem gibt es noch – beispielsweise in Deutschland – „Rechnungshöfe“, „Regulierungsbehörden“, „Stabilitätsräte“ und „Finanzaufsichten“. Die sind nicht nur für die Kontrolle des staatlichen, sondern auch des außerstaatlichen Monopolismus zuständig. Sie sind nicht eigenständig, sondern stehen entweder unter der Regie der Exekutive oder der des Parlaments. 

Wo man so viele Kontrollinstanzen hat, wird man mit gutem Recht fragen dürfen: Warum machen die ihre Arbeit nicht? Warum haben wir immer noch Wucher und Willkür, insbesondere beim Staatsmonopolismus? 

„Gewaltenteilung“

Das Bestreben aller fortschrittlich gesinnten Gesellschaftsphilosophen war immer, die Machthaber zu zähmen – um der maximalen Lebensentfaltung der Machterdulder willen. Im politischen Raum schlug sich das in der Forderung nach „Gewaltenteilung“ nieder. Charles Louis de Montesquieu, der die „Gewaltenteilung“ in seiner klassischen Schrift besonders vernehmlich propagiert, gebraucht übrigens nirgends das Wort „Gewaltenteilung“, das sich heute fälschlicherweise eingebürgert hat. Er spricht – wie übrigens auch Immanuel Kant – aus gutem Grund nicht von „Gewalten“, sondern von Befugnissen, die voneinander zu trennen sind. 

Das Prinzip „Gewaltenteilung“ gilt inzwischen als weltweit anerkannte politische Norm. An ihr müssen sich alle sozialen Organisationsstrukturen messen lassen. Vor allem die Abendländer werden in ihren Schulen und von ihren Informationsmedien massiv mit der Behauptung beschallt, dass sie in Gesellschaften leben, in denen die obrigkeitlichen Befugnisse klar voneinander getrennt sind. 

Dass die Macht der monopolistischen Anbieter kollektiver Güter und deren Kontrolleure dem Prinzip „Gewaltenteilung“ unterliegen soll, gerät in der heutigen politischen Praxis, aber auch bei einem Großteil der politischen Theorie völlig außer Sicht. Neben der horizontalen und der vertikalen Machtaufteilung – einerseits durch Dezentralisation, andererseits durch Subsidiarität – ist auch die Teilung zwischen Monopol und Monopolkontrolle nicht verwirklicht. „Gewaltenteilung“, und hier komme ich wieder auf unsere Kindheit zurück (siehe mein Beitrag „Die Demokratie als Fassade“), ist ein Märchenwort aus Schulbüchern. Die Leute, die dafür bezahlt werden, uns Märchen zu erzählen, leben aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Berufscharakters in einer Welt weitab von der Realität – in der Märchenwelt eben. 

Wenn eine Gesellschaft die von ihr überall propagierte „Gewaltenteilung“ wirklich ernst nähme und nach heutigem Kenntnisstand realisieren wollte, bedeutete das nicht nur die Entflechtung des Monopolkonzerns (des Staatsapparats) in voneinander völlig getrennte Einzelbetriebe, sondern auch eine minutiöse Trennung von Monopol (Exekutive) und Antimonopol (Kontrollinstanz). 

In der Verlagerung der Kontrolle heraus aus der staatlichen Exekutive sah und sieht man zurecht den entscheidenden Schritt, die Abnehmer der Kollektivgüter vor den Animositäten und Launen der Anbieter zu schützen. In früheren Zeiten waren das die Könige und ihre Gefolgschaft. Wer ist es heute?

Das Parlament und die Parteien

Die Parlamente sind die zentralen Tummelplätze der politischen Parteien. Wie leistungsfähig und funktionstüchtig sind Parlamente nun in ihrer Rolle als Monopolkontrolleure? Üben sie ihre Aufgabe als Gegenspieler des Staatsmonopolismus wirklich aus? Sind sie aufgrund der Bestallungsart ihrer Mitglieder und deren Qualifikationsgrads überhaupt dazu in der Lage? Die Antwort auf diese Fragen hat erheblichen Einfluss auf die Beantwortung einer weiteren: Ist die sogenannte „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, die in den abendländischen Staatsverfassungen mehr oder weniger explizit festgeschrieben ist, ein menschenrechtskonformes Gesellschaftskonzept?

Das Parlament soll – so die politische Theorie – außer für die Gesetzgebung vor allem auch für die Kontrolle der exekutiven Staatsmonopole zuständig sein. Aber die Theorie wird offensichtlich in den Wind geschlagen. Denn die Parlamente befinden sich in der Hand jener Körperschaften, die zugleich die Staatsmonopole personell bestücken, nämlich in der Hand der Parteien. 

Das jeweils herrschende Parteienkonsortium schmiedet die politische Regulierungs- und Kontrollfunktion (der Legislative) mit der Realisierungsfunktion (der Exekutive) zusammen, beseitigt also faktisch die von ihr oft und gern im Munde geführte „Gewaltenteilung“. Parteienbestückte Parlamente sind keine echten Antimonopole. Eine Trennung Monopol-Antimonopol ist – das erkennt man am deutschen „Grundgesetz“ – offensichtlich gar nicht vorgesehen und offenbar auch nicht beabsichtigt. Denn z. B. die Geschäftsführerrolle des deutschen Bundeskanzlers und die Managerposten der Minister sind dort wie selbstverständlich mit der Rolle verkoppelt, in der sie – in ihrer anderen Position als Parlamentarier – den Staatsbetrieb kontrollieren sollen. 

Die Parteien vernachlässigen also nicht nur die Kontrolle der Monopole, sondern beanspruchen auch deren Management. Sie streben in den Staatsbetrieben die wichtigsten Führungspositionen an. Zwischen den Ministern (den Monopolbetreibern) und den Parlamentariern (den Monopolkontrolleuren), besteht Personalunion. Beide Personengruppen kommen aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. aufgrund der Parteidoktrin und nicht aufgrund ihrer Qualifikation an ihre Posten. Die Mitglieder der regierenden Parteien haben regelmäßig die Spitzenpositionen aller eigentlich zu trennenden „Gewalten“ inne. „Es gäbe keine Freiheit mehr, wenn … die exekutive Befugnis einer bestimmten, aus der legislativen Körperschaft ausgesuchten Personenzahl anvertraut wäre, denn die beiden Befugnisse wären somit vereint“, wusste schon Montesquieu. 

Der ehemalige Insider Rüdiger May hat bereits 1976 die Kontrolle des deutschen Staatsbetriebs durch die Parlamente als nahezu nicht vorhanden beschrieben. Dabei ist allein schon das deutsche Bundesparlament derart mitgliederstark, dass es nur noch vom chinesischen übertroffen wird. Selbst die dortigen parlamentarischen Ausschüsse stellen an Mitgliederanzahl ganze Parlamente anderer Nationen in den Schatten. 

Die vielbeschworene „Gewaltenteilung“ ist mit dem Parteienstaat – bereits mit dessen bloßer Existenz – ad absurdum geführt. Begegnet uns die Idee der geteilten „Gewalten“ (ein wirklich unpassender Ausdruck; s. o.) angesichts des staatlichen Konzernmonopolismus ohnehin schon bis zur Unkenntlichkeit entstellt, so erscheint sie im Parteienstaat als geradezu verunmöglicht. Überall, von der Beschulung über die Kommunikations- und Verkehrseinrichtungen bis hin zum Strom- und Wasserverbrauch zeigt sich die geballte Macht der Parteien. Die Nutzer der kollektiven Güter hängen auf Gedeih und Verderb an deren Nabelschnur. 

Ist „Gewaltenteilung“ derzeit möglich?

Der heutige Staat ist durchgehend Parteienstaat. Der Begriff geht auf den Verfassungsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Gerhard Leibholz zurück. In der Folge von Leibholz halten viele Staatsrechtler den Parteienstaat für die optimale politische Organisationsform im Zeitalter der Massengesellschaften. Die Idee der „Gewaltenteilung“ hat in einem Parteienstaat keinen Platz. Sie erscheint dort sogar als völlig verfremdet, nur für Täuschungsmanöver geeignet. Montesquieu würde sich im Grabe umdrehen, wenn er erleben könnte, was wir aus der von ihm propagierten Idee gemacht haben.

Jedenfalls ist deutlich sichtbar: Im Parteienstaat sind die Exekutiven als Aktionsorgane (Monopole) und die Legislativen als Kontrollorgane (Antimonopole) sowohl personell als auch entscheidungsrechtlich eng miteinander verknüpft. Sämtliche Machtinstanzen liegen in den Händen der Parteien. Kontrollierte und Kontrolleure bilden einen einheitlichen Block. „Gewaltenteilung“ tritt nicht mehr als Gegeneinander von Legislative und Exekutive auf, sondern als Blockade der Regierungs- durch die Oppositionsparteien, und dies zum Schaden der gesamten Gesellschaft. 

Begegnet uns die Idee geteilter „Gewalten“ angesichts des staatlichen Konzernmonopolismus ohnehin schon bis zur Unkenntlichkeit entstellt, so erscheint sie vor dem Hintergrund einer fehlenden Trennung von Exekutive und Legislative als geradezu vernichtet. Selbst in England und in den USA, den Stammländern dieses Prinzips, ist die Rede von „Gewaltenteilung“ fadenscheinig. Die „Teilung“ ist auch dort nicht vorhanden. Es sei bloßer Mythos, so der Amerikaner Murray Rothbard, dass z. B. das US-Politsystem nach diesem Prinzip aufgebaut sei. Die Notwendigkeit einer „Gewaltenteilung“ ist offenbar nicht nur bei uns, sondern weltweit außer Sicht geraten. 

Die Politik mimt nur „Gewaltenteilung“. Die Teilung der „Gewalten“ in den heutigen Staaten ist ein abgekartetes Spiel. Die angeblichen „Antimonopole“ schützen die Abnehmer der von den Monopolen gelieferten kollektiven Güter nicht. Im Gegenteil: Das ganze System ist darauf ausgerichtet, die „König-Kunde“-Position der Bürger gegenüber den Monopolen auszuhebeln, insbesondere gegenüber den Staatsmonopolen. 

Infolge dieser Konstellation konnte sich die politische Klasse auf Kosten der Anderen ein regelrechtes Paradies aufbauen. Die Bücher von Hans Herbert von Arnim schildern uns dieses Paradies in all seinen Facetten. Dass es bisher noch nicht vollständig errichtet ist, haben wir einigen wenigen Leuten zu verdanken, die wachsam waren und deren beherztes Privatengagement das Schlimmste verhindert hat. Privatengagement ist im Ernstfall jedoch immer jenem unterlegen, was vom „System“ her gewünscht, gewollt und verfassungsmäßig festgeschrieben ist.

Nimmt man neben der Entstehungsregel des „Systems“ (siehe meine Sandwirt-Beiträge „Wahlen: Ein eklatanter Widerspruch“ und „Ein absurdes Entscheidungsverfahren“) und dessen Organisationsregel (siehe oben) noch den Gesichtspunkt hinzu, dass man für die Gesetzgebung kein politisches Instrument braucht (was ich an anderer Stelle zeige), so wird man sagen müssen: Für eine wahrhaft freie und schlüssig-human organisierte Gesellschaft ist das Parlament so überflüssig wie ein Kropf. – Sollte eine Menschengruppe aus irgendeinem Grunde dennoch eine Interessenvertretung benötigen, dann stelle ich mir die anders vor, jedenfalls nicht als parteienbestücktes Parlament.

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1 Kommentar. Leave new

  • Immo Sennewald
    26. April 2024 13:19

    Wieder einmal großes Dankeschön an Dietrich Eckardt für seine ebenso einleuchtene wie kenntnisreiche und konzise Argumentation. „Für eine wahrhaft freie und schlüssig-human organisierte Gesellschaft ist das Parlament so überflüssig wie ein Kropf. “ – Das trifft jedenfalls im treffend beschriebenen Parteienstaat zu. Amüsiert habe ich mich bei der Vortstellung, alle großen Denker, die sich um Besseres verdient gemacht haben – Von Kant über Montesquieu, Tocqueville bis… – würden angesichts nicht nur heutiger politscher Praxis im Grabe rotieren: das wäre ein Erdbeben! Vermutlich hätte die freigesetzte Wärmeenergie längst den Klimakollaps besiegelt.

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